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Von der Opiumhöhle zur Fixerstube

100 Jahre Drogenprohibition
Eine Analyse von Hans Cousto


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  1. Cannabisanteil in der Schweiz

    Im Jahre 1998 betrafen 47% aller Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz Cannabisprodukte (27% Marihuana und 20% Haschisch), 1999 waren es mehr als die Hälfte (51%), wobei 33% den Marihuanakonsum betrafen und 18% den Haschischkonsum. Die Repression gegen Gras- und Haschischraucher nimmt auch in der Schweiz immer noch weiter zu!

 

 

  1. Repression – eine untaugliche Interventionsstrategie

    Repression ist eine Verhinderungspolitik. Sie sollte eigentlich die Verfügbarkeit und den Konsum von Drogen durch Verbot eindämmen. Rückblickend kann jedoch festgestellt werden, das die illegalisierten Drogen trotz stetig steigender Repression nahezu flächendeckend erhältlich sind und von Millionen von Menschen konsumiert werden. Die Repressionspolitik führte jedoch zur gesellschaftlichen Ausgrenzung der Drogenabhängigen mit der Folge einer sozialen Verelendung, zur Steigerung der Kriminalität und zur Spaltung der Gesellschaft. Repression ist somit keine vernünftige Interventionsstrategie (Intervention = Einmischung oder Maßnahme zur Verhinderung von etwas; Strategie = genauer Plan des Vorgehens, um ein bestimmtes Ziel zu erreichen; Interventionsstrategie = gezielte Maßnahme zu Verhinderung von etwas).

    Ursprünglich sollten durch die Verbotspolitik die Opiumhöhlen aus den Städten eliminiert werden, heute müssen jedoch die Städte um dem Drogenelend zu begegnen, Fixerstuben einrichten. Das Einrichten von Fixerstuben ist auf alle Fälle eine vernünftige Interventionsstrategie, da sie dem Siechtum vieler Opiatabhängiger entgegenwirken und dem Schutz der betroffenen Drogenkonsumenten dienen (es gab weder in Deutschland noch in der Schweiz bisher einen Todesfall wegen Überdosierung in einer Fixerstube, jedoch waren knapp ein Drittel der Drogenabhängigen zum Zeitpunkt ihres Todes gerade aus der Haft oder (Zwangs-)Therapie entlassen worden).

 

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Fußnoten:

   

1.

Bundesamt für Polizeiwesen (BAP): Szene Schweiz - Lagebericht 1999, Bern 2000, S.16

   

2.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung: Politik gegen Drogen, Bonn 1996, S. 6.
Nach amtlicher Zählung sind in der Bundesrepublik Deutschland im Zeitraum von 1990 bis 1999 insgesamt 17.282 Menschen an den Folgen ihres Drogenkonsums gestorben. Ein Drittel entspricht der Anzahl von 5.760 Menschen. Das heißt, daß weit über Fünftausend Menschen kurz nach der Entlassung aus der Haft oder (Zwangs-)Therapie verstorben sind. Der frühere Drogenbeauftragte der Bundesregierung Eduard Lintner (CSU) wie auch der Münchner Kreisvorsitzende der CSU, Peter Gauweiler, bezeichneten das Installieren von Einrichtungen wie Fixerstuben als »makabere Menschenversuche«. Angesichts der Tatsache, daß es bislang noch keine Todesfälle in Fixerstuben gab, jedoch mehrere Tausend Drogenkonsumenten allein in den letzten zehn Jahren kurz nach der Haft oder (Zwangs-)Therapie an einer Überdosis verstorben sind, muß man vielmehr das Fortführen des etablierten Systems von Haft und (Zwangs-)Therapie als »makaberen Menschenversuch« bezeichnen

 


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