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Drug-Checking -
sinnvolles Instrumentarium der Drogenhilfe?

Dipl.-Arbeit für die Prüfung zum Erwerb des Akademischen Grades Dipl.-Sozialarbeiter/- Sozialpädagoge
eingereicht von Axel Mähler


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»Hippokrates: [...] Jedenfalls danke ich Dir für Deinen Rat. Ich werde ihnen berichten, daß es keine Seuche gibt. Ich werde ihnen sagen, das Problem liege darin, daß einige Menschen maßlos sind in ihrem Drogenkonsum und andere in der Zuhilfenahme von Gesetzen. Und das die Maßlosigkeit der einen die Maßlosigkeit der anderen anregt

Thomas Szasz

 

 

 

8.   Zum Verhältnis von »Drug-Checking« und Prohibition



8. 1   Sind Prohibition und Repression gescheitert?

»Die grundsätzliche Prämisse einer strafrechtlich orientierten Drogenpolitik basiert zunächst auf der Annahme, daß eine massive Strafandrohung und eine deutliche Demonstration der Ernsthaftigkeit dieser Drohung (durch intensive Verfolgung und Verurteilung von Verstößen gegen das BtMG) geeignete und unverzichtbare Mittel sind, um potentielle Konsumenten bestimmter Drogen vom Drogengebrauch abzuhalten. [generalpräventiver Anspruch, d. Verf.] « Zum heutigen Zeitpunkt veranschaulichen allerdings bereits die Daten der polizeilichen Kriminalstatistik das Ausbleiben der angestrebten Abschreckungserfolge. Folgende entscheidende Indikatoren deuten auf das Scheitern des generalpräventiven Anspruchs der Prohibition hin:

  • Die jährliche Zahl polizeilich registrierter Rauschgiftdelikte steigerte sich um das 45fache innerhalb des Zeitraumes von 1969 (4.761 Fälle) bis 1998 (216.682 Fälle).
  • Auch die Zahl der polizeilich festgestellten erstmalig auffälligen Konsumenten sog. harter Drogen stieg von nur 3.246 Personen im Jahre 1985 auf 20.943 im Jahre 1998 stark an.
  • Die Zahl der Drogen(politik-)toten erhöhte sich von 324 (1985) auf 1.674 Fälle (1998). Seitdem scheint sich die Zahl der Drogentoten auf diesem recht hohen Niveau einzupendeln.
  • Die Menge polizeilich sichergestellter Drogen nimmt in ihrer Gesamttendenz weiterhin zu. Besonders eindrucksvoll ist die äußerst hohe Steigerung im Falle von Ecstasy. Wurden im Jahre 1988 noch lediglich 234 Konsum-Einheiten sichergestellt, so waren es im Jahre 1998 bereits 419.329 .
  • Schließlich stellt das Bundesministerium für Gesundheit im Drogen- und Suchtbericht von 1998 fest: »Im Jugendalter steigt die Drogenerfahrung an. So hat der Anteil der drogenerfahrenen 12-25jährigen in Westdeutschland in den 90er Jahren auf 22 Prozent zugenommen (Ende der 80er Jahre noch bei ca. 17%)


Diese Zahlen deuten nicht nur auf die Zunahme polizeilicher Aktivität hin, sondern auch auf die gestiegene Nachfrage nach illegalisierten Drogen in der Gesellschaft. Wir sprechen hier zudem nur von den der Polizei bekanntgewordenen Fällen von Verstößen gegen das BtMG. Experten nehmen an, daß die polizeilich ermittelten BtMG-Verstöße nur einen sehr geringen Bruchteil eines weitaus größeren Dunkelfeldes ausmachen. Offensichtlich ist das Strafrecht nicht in der Lage, Menschen vom Konsum illegalisierter Drogen abzuhalten.

Diese Annahme wird bestätigt durch eine Wiederholungsbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die 1993/1994 im Rahmen der regelmäßigen »Untersuchung zur Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland« durchgeführt wurde. Dort heißt es, »... daß die strafrechtliche Sanktionsdrohung »offenbar nicht allgemein abschreckend« wirke und »ablehnende Einstellungen gegenüber dem Drogengebrauch bei Jugendlichen« [...] »nicht in erster Linie auf die Wirksamkeit der Strafandrohung zurückzuführen« sei... .« Auch empirische Erhebungen, die im Ecstasy-Umfeld durchgeführt wurden, bekräftigen die Annahme, daß von der gesetzlichen Strafdrohung kaum eine abschreckende Wirkung hinsichtlich des Konsums illegalisierter Substanzen ausgeht:

Demnach »...ist die rechtliche Sanktionierung für den einzelnen Konsumenten von untergeordneter Bedeutung: Nichtkonsumenten aus der peer-group begründeten ihren Nichtkonsum vor allem mit subjektiv befürchteter, längerfristiger gesundheitlicher Schädigung und unerwünschten Nebenwirkungen, sehr viel seltener mit dem Verbot von Ecstasy. Vergegenwärtigt man sich, daß die Ecstasykonsumenten überwiegend einem bürgerlichen mainstream entstammen und daher von ihrem jeweiligen kognitiven, normativen und edukativen Hintergrund her geradezu ideale Normadressaten für den Gesetzgeber darstellen, dann mag man erst recht nach den Gründen des völligen generalpräventiven Versagens des BtMG suchen. Es muß zu denken geben, daß ausgerechnet Personen, die weitgehend angepaßt und verhaltensunauffällig leben, sich offenbar eher ein Halte- oder Parkverbot und die hierauf bezogene Geldbuße zu Herzen nehmen, als vor dem nächtlichen »Einschmeißen« eines »E« die strafrechtliche Relevanz zu reflektieren «


Für die Mehrzahl der Ecstasygebraucher spielt die Frage der Legalität bzw. Illegalität offensichtlich kaum eine Rolle bei der Entscheidung für oder gegen den Konsum »ihrer« Droge, wie es ja auch bereits von anderen User-Gruppen bekannt ist.

Zusammengenommen lassen obige Ausführungen Zweifel von nicht geringem Ausmaß an den angeblichen Erfolgen der prohibitiven Drogenpolitik vergangener Jahre aufkommen. Befürworter von Prohibition und Repression argumentieren jedoch, daß ein Verzicht hierauf »alles noch viel schlimmer machen würde«.

 

 

8. 2   Würde ohne die Prohibition nicht alles noch viel
       »schlimmer« kommen?

Betrachtet man die Zahlen für die Bundesrepublik Deutschland, so spielen illegalisierte Substanzen wie beispielsweise Heroin, Kokain oder auch Ecstasy eine vergleichsweise eher kleine Rolle im Gesamtbereich der drogenassoziierten Probleme. Daran ändert sich auch nichts durch die Tatsache, daß »Drogenprobleme« und »Drogenabhängigkeit« in den Medien und im öffentlichen Bewußtsein zunächst hauptsächlich auf die illegalisierten Drogen bezogen werden. Nach allgemeiner Einschätzung wird z.B. der abhängige Heroinkonsum zu unrecht als wesentlich problematischer und auch verbreiteter eingeschätzt als zwanghafter Alkoholkonsum oder Medikamentenmißbrauch . Befürworter der Prohibition sind deshalb scheinbar im Besitz eines guten Argumentes, wenn sie auf das riesige Ausmaß an Problemen aufmerksam machen, das durch die legalen Drogen bewirkt wird: Bei freier Verfügbarkeit von Alkohol haben etwa zwei Millionen. Menschen in Deutschland starke Probleme mit Alkohol, ca. 40.000 Menschen sterben pro Jahr an den Folgen des Alkoholkonsums und etwa 500.000 Menschen haben Probleme mit Medikamenten. Schließlich muß man von einer jährlich sehr hohen Zahl tabakbedingter Todesfälle ausgehen. 1990 starben z.B. in Deutschland ca. 111.0000 Menschen an den Folgen des Rauchens .


Im Drogen- und Suchtbericht des Bundesgesundheitsministeriums stellte man 1998 fest:

»Tabak ist die Droge Nr.1 - gefolgt von Alkohol. [...] So sind etwa vier Millionen Erwachsene durch Alkoholmißbrauch oder -abhängigkeit gefährdet. Dies entspricht einem Anteil von ca. 8-9% der 18-59jährigen in der Bevölkerung der Bundesrepublik [...] Der Anteil der Raucher in der Bundesrepublik insgesamt beträgt bei den Männern 43%, bei den Frauen 30%. Hochgerechnet auf die 18-59jährige Bevölkerung sind dies 17,8 Millionen. Raucher, von denen 6,7 Millionen im Mittel 20 oder mehr Zigaretten pro Tag konsumieren. [...] Die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS) [...] schätzt die Zahl der Arzneimittelabhängigen auf 1,5 Millionen


Oberflächlich betrachtet scheinen all diese Zahlen die Kritiker einer nicht-prohibitiven Drogenpolitik zu bestätigen. Entsprechend wird vor allem von staatlichen Instanzen immer wieder die Behauptung aufgestellt, eine Legalisierung würde als Signal für die Harmlosigkeit und Aufforderung zum Gebrauch der zuvor illegalisierten Substanzen verstanden. Diese Argumente werden allerdings nicht nur im Zusammenhang mit der Ablehnung der Forderung nach einer Freigabe illegalisierter Drogen verwendet, sondern sind vom Prinzip her auch gegen nahezu jede Liberalisierungs- bzw. Harmreduction-Maßnahme gerichtet, die nicht ausschließlich auf Abstinenz abzielt (wie z.B. Drug-Checking). So ist denn auch der ehemalige Drogenbeauftragte der Bundesregierung Eduard Lintner der Auffassung, daß »Drug-Checking« »... eine gefährliche »Scheinsicherheit« erzeugt, die den Konsum begünstigt und die Gefahr verharmlost

Heino Stöver ist der Meinung, diese Ängste vor einem liberaleren Umgang mit den derzeit illegalisierten Drogen und damit auch vor »Drug-Checking« seien darauf bezogen, daß damit »... der errichtete [strafrechtliche, d.Verf.] »Damm« gegen die Drogen bricht und eine Drogenwelle über uns hereinbricht, daß der Konsum harter Drogen sich dann ebenso stark ausbreite wie etwa der von Alkohol, und Kinder von ihnen genauso wenig fernzuhalten seien wie beispielsweise von Zigaretten .« Um die skizzierten Ängste in einem Wort unterzubringen, verwendet Stöver hierfür auch den Begriff »Dammbruchszenario«.

Ich möchte mich in diesem Kapitel nun also mit verschiedenen Fragen beschäftigen: Muß tatsächlich befürchtet werden, daß »Drug-Checking« in fataler Weise eine Ungefährlichkeit des Konsums illegalisierter Drogen suggeriert? Könnten Schritte der Liberalisierung in bezug auf den Umgang mit Drogen (z.B. »Drug-Checking«) evtl. bedeutsame strafrechtliche Dämme brechen lassen und »Drogenfluten« heraufbeschwören? Geben die Zahlen zu den tabak- und alkoholbedingten Todesfällen letztlich nicht einen Hinweis darauf, daß vor allem die Prohibition sowie repressive Maßnahmen der Drogenpolitk in der Lage sind, um den einzelnen und die Bevölkerung vor einer gesundheitlichen oder gar existentiellen Gefährdung durch Drogen zu beschützen?

 

 

8. 3   Zu den Auswirkungen von Drugchecking auf das
       Konsumverhalten (potentieller) Drogengebrauchern

Der Diplom-Pädagoge und Ecstasy-Experte Artur Schroers verweist in diesem Zusammenhang auf die Ergebnisse einer umfangreichen niederländischen empirischen Untersuchung zum Ecstasygebrauch auf Houseparties, die u.a. die Auswirkungen von »Drug-Checking« im Rahmen der SHC auf das Konsumverhalten der Partybesucher erforschte. Laut Schroers erbrachte die Untersuchung die folgenden Ergebnisse:

  1. Die Vermutung, Tests hätten einen ermunternden Effekt auf den Gebrauch von Drogen, konnte nicht belegt werden.
  2. Auf Parties mit Drug-Checking wurden im Allgemeinen nicht mehr Drogen gebraucht, als auf anderen Parties.
  3. Statt auf Parties, wurden die meisten Pillen bei zuvor bekannten Dealern und im Vorfeld der Party eingekauft.
  4. Die Bewertung der SHC durch Partybesucher fiel überwiegend positiv aus.
  5. Die Tester forderten in keiner Weise zum Konsum auf.
  6. Ein hoher Anteil der Konsumenten folgte den als seriös geltenden Ratschlägen der SHC-Mitarbeiter.
  7. »Schlechte« Ergebnisse (kein MDMA etc.) führten häufig zum Konsumverzicht und/oder Rückgabe der Pille an den Dealer.
  8. Letztlich wurde der Konsum durch die Tests sicherer und vorsichtiger .


In diesem Fall konnte die Behauptung, Drug-Checking würde zum Konsum illegalisierter Drogen (hier Ecstasy) ermuntern oder diesen begünstigen, wissenschaftlich nicht bestätigt werden. Als erfreulich zu vermerken ist allerdings die Tatsache, daß das in die Safe(r)-House-Konzeption der »Safe House Campaign« eingebettete »Drug-Checking« von Drogenkonsumenten offensichtlich erwünscht ist und von diesen positiv bewertet wird. »Drug-Checking« ist demnach ein geeignetes Instrumentarium, um in hohem Maße die Konsumenten von Ecstasy und anderen Partydrogen zu erreichen. Wie anhand der Untersuchungsergebnisse ebenfalls deutlich wird, stellt »Drug-Checking« weniger eine gedankenlosen Konsum fördernde Verharmlosung dar, sondern trägt vielmehr zu einem verbesserten Problembewußtsein und zu einer vertieften Reflexion hinsichtlich des eigenen Umgangs mit Drogen bei. Schließlich können die aufgrund ihres Tuns akzeptierten und glaubwürdig erscheinenden Anbieter von »Drug-Checking« diesen positiven Effekt offensichtlich noch verstärken, indem sie z.B. präzises substanzspezifisches Wissen, »Safer-Use-Regeln« oder Informationen zu den Risiken von Überdosierung, Mischkonsum oder generell Drogenkonsum vermitteln. Auf diese Weise wirkt sich »Drug-Checking« positiv hinsichtlich der Minderung von Risiken im Umgang mit illegalisierten Drogen aus und ist daher eine effiziente Maßnahme zur Gesundheitsförderung . Nicht »Dammbruchszenarien« im Sinne eines sich epidemieartig ausbreitenden, exzessiven und maßlosen Drogenkonsums werden durch »Drug-Checking« hervorgebracht, sondern das Gegenteil: Kontrolliertes, reflektiertes und risikominimiertes Konsumverhalten. Anzumerken ist an dieser Stelle jedoch, daß die Ergebnisse der erwähnten Untersuchung wohl hauptsächlich auf die spezielle Population bereits Drogenkonsumierender zu beziehen sind, da man weiß, daß die Besucher von Techno- und Houseparties dem Konsum illegalisierter Drogen überwiegend sehr aufgeschlossen gegenüberstehen. Deshalb lassen die Ergebnisse zwar Rückschlüsse hinsichtlich der Auswirkungen einer Legalisierung von »Drug-Checking« auf den spezialpräventiven Effekt, nicht aber auf den generalpräventiven Effekt der strafrechtlich orientierten Drogenpolitik zu. Die Angst, (Noch-)Nicht-Konsumenten illegalisierter Drogen könnten durch das Angebot von »Drug-Checking« massenhaft zum (exzessiven) Drogengebrauch verleitet werden, bleibt also noch immer im Raum bestehen.

 


Fußnoten:
  1. T.S. Szasz., zit in: F. Nolte, S. Quensel, A. Schultze, a.a.O., 79 .
  2. L. Böllinger, H. Stöver, L. Fietzek, a.a.O, 31 .
  3. Vgl. L. Böllinger, H. Stöver, L. Fietzek, a.a.O., 31f .
  4. Vgl. Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (Hrsg.): Jahrbuch Sucht 2000. Geesthacht 1999, 77-88 .
  5. Drogen- und Suchtbericht 1998, in: Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.): Hilfen anbieten - Schäden begrenzen. Neue Wege in der Drogen- und Suchtpolitik. Bonn 1999, 54 .
  6. Hermann Schlömer in: Wissenschaftlicher Beirat des Bundesverbandes für Akzeptierende Drogenarbeit »Akzept« e.V. (Hrsg.): Wider besseres Wissen. Bremen 1996, 139 .
  7. Peter Lindlahr in: BOA e.V.: Pro Jugend - Mit Drogen? Solothurn 1998, 129 .
  8. Vgl. J. Herwig-Lempp, a.a.O., 11 .
  9. Vgl. Wider besseres Wissen. Bremen 1996, 110 .
  10. Vgl. DHS (Hrsg.): Jahrbuch Sucht 2000. Geesthacht 1999, 44 .
  11. Drogen- und Suchtbericht 1998, in: Bundesministerium für Gesundheit, a.a.O. ,
  12. Eduard Lintner, zit. in: Bernhard van Treeck: Partydrogen. Berlin 1997, 123f .
  13. Unter »Liberalisierung« soll hier in einem allgemeinen Sinne eine Lockerung der prohibitiven Gesetzgebung verstanden werden, die sowohl Elemente der Entkriminalisierung als auch der Depönalisierung beinhalten kann .
  14. Heino Stöver, In: Wider besseres Wissen. Bremen 1996, 102 .
  15. SHC steht hier für die niederländische sog. »Safe House Campaign«, die sich ausführlich in Kapitel 3 beschrieben findet .
  16. Vgl. Artur Schroer, in: Heino Stöver (Hrsg.): Akzeptierende Drogenarbeit. Freiburg im Breisgau 1999, 135 .
  17. Vgl. A. Schroers, In: H. Stöver (Hrsg.), a.a.O., 134-136 .
  18. Man unterscheidet zwischen dem »generalpräventiven« und dem »spezialpräventiven« Anspruch der strafrechtlich orientierten Drogenpolitik. Während der spezialpräventive Anspruch zum Ziel hat, diejenigen von ihrem weiteren Tun abzuschrecken, die bereits Kontakt mit illegalen Drogen haben, versucht der generalpräventive Anspruch (Noch-)Nicht-Konsumenten auch weiterhin vom Drogengebrauch abzuhalten .

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