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News


24.11.2000

Pillenwarnung - Update: PMA- und PMMA-Pillen mit Todesfolge

Bislang waren in Dänemark, Norwegen und Österreich als »Ecstasy« verkaufte Pillen mit den Logos »Mitsubishi« (in weiss, in beige und in rot), »Versache« in weiß und »E« in weiss aufgetaucht, die PMA (Para-Methoxy-Amphetamin) und/oder PMMA (Para-Methoxy-Methamphetamin) enthielten. Die von der Form her nahezu identisch gefertigten Pillen hatten jeweils einen Durchmesser von 7 mm und waren 5 mm dick. Die wie kleine Tönnchen aussehenden Pillen waren jeweils beidseitig leicht gewölbt und hatten keine Bruchrille.

Wie bereits in dieser Rubrik am 11.10.2000 unter dem Titel: Lebensgefährliche Ecstasy-Falsifikate im Umlauf! gemeldet wurde, hat der Konsum besagter Pillen schon mehrfach zum Tod der Konsumenten geführt. Jetzt ist nach polizeilichen Angaben auch in Rheinland Pfalz eine junge Frau an den Folgen von PMA gestorben, Mitkonsumenten berichteten über starke Beeinträchtigungen in Folge der Einnahme der PMA-Pillen. Laut Angaben des Polizeipräsidiums Koblenz und des Landeskriminalamtes in Mainz haben Ermittlungen ergeben, dass durch die Einnahme einer als »Ecstasy« deklarierten Pille mit dem Inhaltsstoff PMA (statt MDMA) eine 18-jährige Frau in Wittlich (Kreis Bernkastel-Wittlich) Anfang November zu Tode gekommen sei.

Seitens der Polizei wurde über die neu aufgetauchte Pille lediglich bekannt gemacht, dass das Logo einen »Elephanten« abbilde. Ob weitere Faktoren oder andere chemische Inhaltsstoffe für den Tod der Frau (mit)verantwortlich waren, ist bislang ungeklärt und wird noch untersucht.

Das LKA Rheinland Pfalz wies darauf hin, dass auch in anderen als Ecstasy verkauften Pillen PMA enthalten sein kann. Aus zuverlässigen Berichten aus Österreich und Rheinland Pfalz wisse man, dass noch weitere PMA-Pillen im Umlauf seien. Eine Bekanntgabe der genauen Daten (Größe, Form, Farbe, Beschaffenheit) der Pillen mit dem lebensgefährlichen Inhaltsstoff PMA lehnte das Bundeskriminalamt (BKA) kategorisch ab. Zur Begründung hieß es, man wolle den Konsumenten kein falsches Sicherheitsgefühl vermitteln (in anderen Pillen sei kein gefährlicher Stoff).

Anmerkung von Eve & Rave: Mit der Haltung, keine genauen Daten zu äusserst gefährlichen Pillen herauszugeben, werden im Sinne des Konsumentenschutzes wichtige Erkenntnisse zum Gesundheitsschutz der Drogengkonsumenten zurückgehalten. Gesundheitsschäden (bis hin zur Todesfolge) werden mit dieser Haltung, die nicht zwischen objektiver Gefährdung und individuellem Risikomangement der Verbraucher unterscheidet, vorsätzlich in Kauf genommen.Drug-Checking und ein schnelles Früherkennungssystem (Monitoring), wenn dies rechtlich in Deutschland möglich wäre, könnten hier einen effektiven Gesundheitsschutz massgeblich fördern.
Weitere Informationen:
-> http://www.drogen-online.de


16.11.2000

Drogenrecht im Netz - Alles über das Drogenrecht

Deutsche Gesetzestextedie nicht nur das individuelle Verhalten, das persönliche Selbstverständnis und den Grad, respektive die Grenzen der Möglichkeiten zur Integration in die Gesellschaft augenscheinlich beeinflussen, sondern auch einer nicht geringen Minderheit von nicht selten kulturell engagierten Menschen das Recht auf die Gestaltung ihres Lebens nach eigenen Erfahrungen und Überzeugungen verbieten und der Entmündigung von Tausenden vor allem junger Menschen vorschub leisten. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) beispielsweise teilt dieses Land in zwei immer mehr auseinanderdrifftende weltanschauliche Lager, an deren Grenze, die quer durch alle gesellschaftlichen Schichten wie auch quer durch die Familien geht, Menschen von Amts wegen verfolgt und gejagt werden, obwohl sie keinem anderen Menschen etwas zu Leide gatan haben. In den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes ist der molekulare Index der Gegenwart niedergelegt, das heißt, diese Anlagen beinhalten die Liste der "verbotenen Früchte" wie einst der Index der katholischen Kirche all die Bücher aus der Wissenschaft und der Literatur beinhaltete, die das untertänige Volk nicht lesen durfte. In den Verordnungen zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (BtMÄndV) sind die Wandlungen der kulturellen Wertschätzung bestimmter Pflanzen und chemischer Verbindungen von Genuß- und Arzneimittel hin zu verteufelten "Rauschgiften" chronologisch bestens dokumentiert. Die Verordnung über das Verbleiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln, auch Betäubungsmittel-Verschreibungsverordung (BtMVV) gennant, offenbart die wahren Hintergründe des Unmutes vieler Ärzte und Apotheker über die staatlich erzwungene Bürokratie und läßt die Motive erahnen, die weit über Tausend Schmerzpatienten jährlich in ihrer Verzweiflung dazu treibt, sich das Leben zu nehmen, weil sie auf Grund der zurückhaltenden Medikation mit Schmerzmitteln ihre krankheitsbedingten Leiden nicht mehr aushalten können. In den Gesetzen zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMÄndG) und im Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) ist die logistische Aufrüstung an der Front des "War on Drugs" seitens der fundamentalistischen Prohibitionisten (Verbotsverfechter) dokumentiert und in den neuen Gesetzesvorhaben (15. BtMÄndV) wird die geplante Strategie der narkophobischen Hardliner zur Ausrottung der traditionsreichen Zauberpilz-Kultur im Zentrum von Europa vorgestellt.
Das Schweizerische Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe (BetmG) wie auch die Verordnungen über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe (BetmV) zeigen die Kehrseite des helvetischen Freigeistes auf, doch im Alpenland kehrt Vernunft ein und einige Aspekte der neueren Drogenpolitik sind in überzeugender Weise weit mehr von reifer Menschlichkeit und Würde geprägt als dies vor fünfzehn oder zwanzig Jahren der Fall war. So hat sich die Zahl der Opfer ("Drogentote") in den letzten Jahren um weit mehr als die Hälfte reduziert und als Nebeneffekt der vernunftgeprägten Ansätze in der Drogenpolitik ist die Kriminalität deutlich gesunken und lag 1999 auf dem niedrigsten Stand seit 1982. Ein paar Grundlagen dieser Politik sind im (durch Volksabstimmung anngenommenen) Bundesbeschluss über die ärztliche Verschreibung von Heroin und in der Verordnung über die ärztliche Verschreibung von Heroin festgelegt, die Zukunftsvisionen der Eidgenossen betreffend Drogenpolitik sind äußerst präzise in der Dokumentation der Vernehmlassung (parlamentarische Beratung) zur Revision des Betäubungsmittelgesetzes beschrieben und protokolliert, vor allem zur Lockerung der Hanfprohibition: Besitz und Erwerb zum Eigenbedarf und Konsum sollen nicht mehr verfolgt werden und der Handel soll nach dem Opportunitätsprinzip geregelt werden! Stand der dokumentierten politischen Diskussion: September 2000.
Das neue Dossier Drogenrecht auf unserer Homepage im Bereich Downlod umfaßt etwa drei Duzend äußerst informative Dokumentationen (Gesetzestexte, Rechtsgutachten und Kommentare) im PDF-Format (Druckvorlagen zum heruterladen mit dem Acrobat Reader). In den nächsten Wochen werden diese Dokumente sukzessive auch als HTML-Datein ins Netz eingespeist.
-> http://www.eve-rave.net/abfahrer/download.sp


15.10.2000

Verbotene Früchte - Zwei neue Substanzen im Drogenindex

Mit der neuen 14. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften vom 27. September 2000 wurden zwei weitere Substanzen in die Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes (Drogenindex) aufgenommen und damit illegalisiert. Es handelt sich dabei um die zwei folgenden Substanzen:
PMMA
= Para-Methoxy-Methamphetamin
= N-Methyl-4-methoxyamphetamin
= [1-(4-Methoxyphenyl)propan-2-yl](methyl)azan

PMMA, auch Methyl-MA oder 4-MMA genannt, löst weder empatische noch entaktogene Effekte aus und hat auch kein halluzinatorisches Potential. Die körperlich stark spürbaren Nebenwirkungen sind hingegen bei Dosierungen ab 100 mg ausgesprochen unangenehm. Muskelflattern, (vor allem im Augenbereich), stark beschleunigter Puls, Brechreiz und zwanghaftes Gähnen sind Folgewirkungen des Konsums von PMMA.
In einigen Fällen führten schon Dosierungen unter 100 mg zu einem abrupten Anstieg des Blutdrucks und der Körpertemperatur und die PMMA bedingten körperlichen Disfunktionen haben auch schon zum Tod von Drogenkonsumenten geführt, die als »Ecstasy« angebotene Pillen eingenommen hatten, die jedoch kein MDMA, sondern PMMA enthielten. Organisationen, die Drug-Checking durchführen, wie CeCkiT! in Wien und Eve & Rave in der Schweiz sowie andere Szeneorganisationen haben in den letzten Monaten wiederholt vor den tödlichen Gefahren von PMMA im Internet und auf Flugblättern gewarnt.
5-MeO-DIPT
= 5-Methoxy-N,N-diisoprpyltryptamin
= 3-[2-(Diisopropylamino)ethyl]-5-methoxyindol
= Diisopropyl[2-(5-methoxyindol-3-yl)ethyl]azan

5-MeO-DIPT ist in Dosierungen zwischen 5 und 10 mg im allgemeinen gut verträglich und wirkt nach der Einnahme für etwa ein bis zwei Stunden außerordentlich stark aphrodisierend. Es soll weit stärker wirken als 2C-B. Über negative Nachwirkungen ist (zumindest in Kreisen mit persönlicher Erfahrung mit 5-MeO-DIPT) nichts bekannt. Nach dem Abklingen der sensorischen und erotischen Stimulation fühlt man sich im allgemeinen sehr entspannt und kann gut schlafen.
Des weiteren wurden die 12 Substanzen die mit der 13. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung vom 24. September 1999 bereits befristet für ein Jahr dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt wurden, erneut für den Zeitraum eines Jahres wieder in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen.
Der gesamte Text der 14 Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung vom 27. September 2000 mit weiteren interessanten Informationen zum Thema befindet sich als PDF-Datei im Download-bereich. Ebenso findet man dort den Entwurf einer neuen 15. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung mit der dem Verkehr von Pilzmycel ein Riegel vorgeschoben werden soll, indem Pilzmycelien und Zellkulturen, die keine Stoffe gemäß Anlagen I bis III enthalten, ebenfalls dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt werden sollen.
-> http://www.eve-rave.net/abfahrer/download.sp


11.10.2000

Lebensgefährliche Ecstasy-Falsifikate im Umlauf!

In den letzten Monaten tauchten sowohl in Dänemark und Norwegen als auch in Österreich wiederholt Pillen auf, die als »Ecstasy« deklariert wurden, jedoch kein MDMA enthielten, sondern Para-Methoxy-Amphetamin (PMA) und/oder Para-Methoxy-Methamphetamin (PMMA).

PMA wie auch PMMA führen nicht selten schon in geringen Dosierungen unter 100 mg zu einem abrupten Anstieg des Blutdrucks und der Körpertemperatur. Zusätzlich können Muskelzuckungen, extrem hoher Puls, erschwerte Atmung, Übelkeit und Erbrechen auftreten. PMA bedingte körperliche Disfunktionen haben in einigen Fällen zum Tod der Konsumenten besagter Pillen geführt. PMA und/oder PMMA können bereits in MDMA-üblichen Dosierungen tödlich wirken.

Bisher tauchten weiß-beige und rote »Mitshubishis« mit dem Inhaltsstoff PMA (ca. 40 mg) und weiße Pillen mit der Prägung »E« und den Inhaltsstoffen PMA (ca. 20 mg) und PMMA (ca. 40 mg) auf. Alle drei Pillenarten hatten eine zylindrische Form (Durchmesser: 7 mm, Dicke: 5 mm) und ein Gewicht von etwa 220 - 230 mg. Keine der Pillen hatte eine Bruchrille.

Weitere Informationen unter http://www.checkyourdrugs.at/data/news/index.html (Meldungen vom 11.08.2000, 18.09.2000 und 9.10.2000) sowie unter http://www.eve-rave.ch (News) und unter http://www.drogen-online.de (koordination + information für partydrogen KIP/News) als auch unter http://www.jugendinfo.de/party-project/ (Party-Projekt Bremen).

Eve & Rave e.V. Berlin zeichnet weder für den Inhalt von Link-Seiten noch für den Inhalt von Folge-Link-Seiten verantwortlich.

10.10.2000

Bonn plant mit der 15. Änderungsverordnung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften das Verbot von Pilzmycelien

Die Bundesregierung plant mit einer 15. BtMÄndV die dauerhafte Aufnahme dieser 12 Stoffe in Anlage I BtMG (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel). In der gleichen Änderungsverordnung wird dem Verkehr mit Pilzmycel ein Riegel vorgeschoben, indem Pilzmycelien und Zellkulturen, die keine Stoffe gemäß Anlagen I - III BtMG enthalten, ebenfalls dem BtMG unterstellt werden sollen.

Der Entwurf zur neuen Verordnung befindet sich als PDF-Datei im Downloadbereich. Ebenso die Begründung zur neuen BtMÄndV.

-> http://www.eve-rave.net/abfahrer/download.sp


12.09.2000

Österreichische Pillentestergebnisse im Netz

Das Projekt ChEckiT! des Vereins Wiener Sozialprojekte veröffentlicht die qualitativen und quantitativen Resultate der Laboranalysen von "Ecstasy-Pillen" mit Bildern der Logos im Internet.
-> http://www.checkyourdrugs.at/data/news/index.html


23.08.2000

Suchfunktion Bücherliste

Die Suchfunktion in der Bücherliste wurde verbessert. Nun ist die Groß-/Kleinschreibung bei der Stichwortsuche nicht mehr von Bedeutung und es sind als Suchbegriff auch Autoren-Namen möglich.
-> http://www.eve-rave.net/abfahrer/neuebuecherliste.sp


23.08.2000

Love + Street Parade 2000

Die Auswertung "Sicherheit an Tanzparaden, Love Parade und Street Parade im Vergleich" ist sowohl im Downloadbereich als auch als Web-Version verfügbar.
-> http://www.eve-rave.net/abfahrer/kultur.sp?text=1


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