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Drogenpolitische Szenarien

Subkommission Drogenfragen der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission


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4.   Anwendbarkeit der beschriebenen Szenarien für die Schweiz


4.1   Zielsetzungen und Kriterien für eine nationale Drogenpolitik

 

4.1.1   Drogenpolitische Zielsetzungen

Die nachfolgenden drogenpolitischen Zielsetzungen beschränken sich auf die gemäss geltendem BetmG illegalen Drogen. Sie wurden unter zwei Gesichtspunkten formuliert:


  • Allgemeine Zielsetzungen mit Blick auf die Gesellschaft als Ganzes. Sie sind auf eine Verminderung des Drogenproblems und seiner Folgen ausgerichtet und streben eine suchtarme Gesellschaft an.

  • Spezielle Zielsetzungen für die Gruppe von Menschen, die Drogen konsumieren. Dass es diese Gruppe gibt und auch in Zukunft geben wird, wird zur Kenntnis genommen. Mit geeigneten Massnahmen wird versucht, den Schaden, den Konsumierende nehmen können, möglichst gering zu halten. Zudem wird der Ausstieg aus den Drogen gefördert.

  •  

     

4.1.1.1   Förderung der Gesundheit

Gesellschaftsbezogen:
  • Verminderung der Anzahl Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger, insbesondere von Kindern und Jugendlichen
  • Verminderung der im Zusammenhang mit Drogenkonsum stehenden Übertragung von Krankheiten, insbesondere der HlV-lnfektion

Konsumentenbezogen:
  • Verbesserung des Gesundheitsbewusstseins, Verminderung risikoreicher Konsumformen – Konsum als »Problemlösungsstrategie« – intravenös applizierter Drogen
  • Verminderung der im Zusammenhang mit Drogenkonsum stehenden Übertragung von Krankheiten, insbesondere der HlV-lnfektion
  • Verminderung von Unfällen und Frühsterblichkeit
  • Erhöhung des Anteils der Aussteigerinnen und Aussteiger

 

 

4.1.1.2   Förderung der sozialen Integration

Gesellschaffsbezogen:
  • Entwicklungschancen für Jugendliche optimieren

Konsumentenbezogen:
  • Verbesserung der Lebensqualität von Drogenabhängigen
  • Erhaltung bzw. Wiederherstellung der psychosozialen Integration

 

 

4.1.1.3   Verminderung der gesellschaftlichen Auswirkungen

Gesellschaffsbezogen:
  • »Entideologisierung« des Drogenproblems (Drogenproblem als ein Problem unter anderen), Kohärenz bezüglich der Behandlung legaler und illegaler Drogen
  • Verbesserte gesellschaftliche Akzeptanz unterschiedlicher Lebensweisen
  • Reduktion des kriminellen und gewinnträchtigen Handels
  • Reduktion der durch Drogenprobleme verursachten Folgekosten
  • Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit

Konsumentenbezogen:
  • Verminderung der drogenbedingten Delinquenz, Verminderung der drogenbedingten Prostitution

 

 

4.1.1.4   Internationale Kompatibilität der Drogenpolitik

Dieses Ziel wird bei den Empfehlungen unter 5.2 nur für das Modell A beibehalten.

 

 

 

4.1.2   Kriterien für die Bewertung einer Drogenpolitik

Bei der Beurteilung der Szenarien in bezug auf ihre Übertragbarkeit auf schweizerische Verhältnisse ist zu prüfen, inwieweit sie den unter 4.1.1 aufgeführten drogenpolitischen Zielsetzungen gerecht werden. Neben diesen Zielsetzungen wurde zusätzlich noch eine Reihe von weiteren Kriterien beigezogen, die bei der Frage der praktischen Anwendbarkeit eines Szenarios eine Rolle spielen. Die wichtigsten geprüften Kriterien können wie folgt zusammengefasst werden:

 

 

4.1.2.1   Kriterien aus der Sicht des öffentlichen Gesundheitswesens (»PublicHealth«)

Diese Gruppe von Kriterien dient zur Beurteilung eines Szenarios bezüglich seiner Tauglichkeit, den Anliegen der öffentlichen Gesundheit gerecht zu werden. Dabei sind folgende Aspekte von Bedeutung:

  • Wahrscheinlichkeit der Verminderung des Einstiegs in den Drogenkonsum
  • Wahrscheinlichkeit der Risiko- und Schadensverminderung bei den Konsumierenden
  • Erhöhung der Ausstiegswahrscheinlichkeit
  • Wahrscheinlichkeit der Schadensverminderung im sozialen Umfeld
  • Mutmassliche Auswirkungen auf Ordnung und Sicherheit

 

 

4.1.2.2   Gesellschaftspolitische und sozialethische Kriterien

Diese Gruppe von Kriterien orientiert sich an den aktuellen gesellschaftlichen Gegebenheiten in der Schweiz sowie an den bisherigen drogenpolitischen Erfahrungen. Die nachfolgenden Aspekte sind bei der Formulierung einer Drogenpolitik zu berücksichtigen:

  • Respektierung des bestehenden gesellschaftlichen Pluralismus
  • Klare Signale von staatlicher Seite über die mit Drogenkonsum verbundenen Probleme sowie Setzung von diesbezüglichen Grenzen (unter Berücksichtigung des erwähnten gesellschaftlichen Pluralismus)
  • Aktive Rolle des Staates in der Prävention, in der Therapie und Betreuung sowie im Bereich der Verminderung der gesundheitlichen und sozialen Folgen des Drogenkonsums
  • Förderung der persönlichen Ressourcen (Persönlichkeitsstärkung) und der Selbstverantwortung des Individuums
  • Wahrnehmung der staatlichen Fürsorgepflicht dort, wo das individuum seine Eigenverantwortung nicht tragen kann
  • Keine soziale Ausgrenzung von Konsumierenden und Abhängigen
  • Verminderung der Beschaffungskriminalität durch geeignete Massnahmen bezüglich Bestrafung des Konsums und der Beschaffung von Drogen für Eigengebrauch
  • Schutz der Bevölkerung vor durch Drogenkonsum oder Drogenhandel bedingten Belästigungen

 

 

4.1.2.3   Staatspolitische Kriterien

Diese Gruppe von Kriterien berücksichtigt die Art der politischen Entscheidungsfindung in der Schweiz. Dabei sind insbesondere die folgenden zwei Gesichtspunkte zu beachten:

  • Eine zukünftige Drogenpolitik muss soweit verankert werden können, dass kein grösseres Blockaderisiko entsteht. Dieses Risiko besteht sowohl durch die Möglichkeit der Ergreifung des Referendums wie auch durch den föderalistischen Aufbau der Schweiz, der den Kantonen eine Art Vetorecht bei der Umsetzung neuer bundesstaatlicher Politiken einräumt.
  • Eine Zukunftsoption kann in der Schweiz nicht »von oben nach unten« umgesetzt werden. Zentralistische Modelle sind deshalb nicht realisierbar. Wenn der Bund in der Drogenpolitik eine führende Rolle übernehmen will, so muss er zunächst in minutiöser Überzeugungsarbeit die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppierungen wie auch die zuständigen kantonalen und kommunalen Behörden für seine Politik gewinnen. Das Beispiel der Einführung der wissenschaftlichen Versuche mit ärztlich kontrollierter Abgabe von Betäubungsmitteln zeigt eindrücklich, welche Wege politische Innovation in der Schweiz geht und welche Rolle die Bundesebene dabei spielen kann.

 

 

 

4.2   Beurteilung der Umsetzbarkeit der Szenarien

Bereits eine oberflächiiche Beurteilung der unter 3.3 beschriebenen Szenarien nach den erwähnten Kriterien zeigt, dass verschiedene Szenarien von vornherein ausser Betracht fallen. Insbesondere betrifft dies die beiden Extremszenarien 3 (»Repression«) und 7 (»Deregulierung«), die weder mit den gesellschafts- noch mit den staatspolitischen Kriterien in Übereinstimmung zu bringen sind. Im einzelnen werden die Szenarien nachfolgend unter 4.2.1 bezüglich Übertragbarkeit auf schweizerische Verhältnisse bewertet.

 

 

4.2.1   Bewertung der einzelnen Szenarien

4.2.1.1   Szenario 1 (Medizinisch-therapeutisch ausgerichtete Drogenpolitik)
Positiv hervorzuheben sind die gut ausgebauten und aufeinander abgestimmten therapeutischen Angebote dieses Szenarios. Dagegen entsprechen aber weder die schwach ausgebaute und schwergewichtig symptomorientierte Prävention noch das geringe staatliche Engagement in den anderen Bereichen der Drogenpolitik den Notwendigkeiten der schweizerischen Situation. Staatspolitisch wäre dieses Modell wohl akzeptabel. Eine Übernahme dieses Modells käme einem Rückschritt gegenüber dem Status quo gleich. Im therapeutischen Bereich könnten Teilelemente übernommen werden.

 

4.2.1.2   Szenario 2 (Abstinenzorientierte Drogenpolitik)
Positiv an diesem Szenario sind das hohe staatliche Engagement vor allem in den Bereichen Prävention, Betreuung / Therapie und Regulierung zu bewerten. Die der Bevölkerung vermittelten Botschaften sind eindeutig und klar verständlich. Das Modell berücksichtigt aber die Realität des bestehenden gesellschaftlichen Pluralismus zu wenig und würde aus diesem Grund mit hoher Wahrscheinlichkeit keine breit abgestützte Akzeptanz finden. Da es im präventiven Bereich nur wenig auf die Ursachen des Drogenkonsums eingeht, ist es fraglich, ob eine Verminderung des Konsums erreicht werden würde. Die hohen Folgekosten, die mit diesem Modell verbunden sind sowie die geringe Aussicht auf eine gesellschaftliche Akzeptanz lassen dieses Modell, unabhängig davon, dass es in weiten Kreisen Anklang findet, als in der gegebenen schweizerischen gesellschaftlichen Realität nicht durchführbar erscheinen.

 

4.2.1.3   Szenario 3 (Repressiv orientierte Drogenpolitik)
Dieses Szenario entspricht weltanschaulich in keiner Weise den Gegebenheiten eines Landes, das seine Bürger als mündig und selbstverantwortlich ansieht. Es wurde der Vollständigkeit halber und zur lllustration einer Extremvariante mit aufgenommen. Die starke Distanz zu den gegebenen gesellschaftlichen Realitäten lassen eine vertiefte Analyse dieses Modells als unnötig erscheinen.

 

4.2.1.4   Szenario 4 (Auf eine suchtmittelfreie Gesellschaft ausgerichtete Drogenpolitik)
Positiv an diesem Szenario sind das ideelle und materielle staatliche Engagement sowie der Umstand, dass klare Botschaften vermittelt werden. Die suchtmittelablehnende Haltung dieses Modells beschränkt sich nicht auf Drogen im engeren Sinn, sondern betrifft den Suchtmittelmissbrauch allgemein, was ihm Glaubwürdigkeit verleiht. Auch das Engagement, mit dem Abhängige resozialisiert werden, ist vorbildlich. Nicht ausser acht gelassen werden dürfen die finanziellen Folgen dieses Modells, welche die Drogenpolitik gegenüber der heutigen Situation massgeblich verteuern würden. Als Nachteil ist festzuhalten, dass die suchtmittelablehnende Grundhaltung in einer konsumorientierten Gesellschaft kaum die notwendige breite Akzeptanz finden würde. Die Stärken dieses Modells können nur in einer Gesellschaft zum Ausdruck kommen, die in einer grossen Mehrzahl hinter den recht weit in die Persönlichkeitssphäre eindringenden Massnahmen steht.

In der beschriebenen Form wird das Modell als für die Schweiz ungeeignet betrachtet; verschiedene Teilelemente könnten aber in eine zukünftige schweizerische Drogenpolitik übernommen werden.

 

4.2.1.5   Szenario 5 (Auf Risikoverminderung und Schadenminimierung ausgerichtete Drogenpolitik)
Positiv an diesem Szenario ist die pragmatische Ausrichtung zu bewerten, die von der wohl unabwendbaren Realität des Vorhandenseins von Drogen in unserer Gesellschaft ausgeht. Das Modell zeigt ein hohes Ausmass an Flexibilität, sich den oft schnellen Entwicklungen in der Drogenszene anzupassen. Unter den beschriebenen Szenarien wird dieses der Realität einer pluralistischen Gesellschaft am besten gerecht. Damit verbunden ist allerdings auch die Schwäche dieses Modells, das einerseits den Konsum von illegalen Drogen duldet, andererseits Produktion und Handel verbietet. Damit vermittelt dieses Modell eine widersprüchliche Botschaft. Wenn intensive Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit jedoch als Bestandteile in dieses Szenario integriert werden, kann damit einer allfällig vorhandenen Gleichgültigkeit entgegengewirkt werden. Die rechtlichen Grundlagen für dieses Modell sind weitgehend vorhanden, müssten aber für eine konsequente Durchführung durch eine geeignete Form der Aufhebung der Konsumbestrafung ergänzt werden. Das Spannungsfeld zwischen dem illegalen Status bestimmter Drogen und der Tatsache eines mehr oder weniger weit verbreiteten Konsums dieser Substanzen bleibt in diesem Szenario erhalten. Das Modell eignet sich vor allem infolge seines pragmatischen Ansatzes wohl am besten als Grundlage für eine schweizerische Drogenpolitik. Es muss aber sowohl für eine kurz- wie auch für eine längerfristige Perspektive durch Elemente vor allem aus dem Präventionsbereich anderer Szenarien ergänzt werden.

 

4.2.1.6   Szenario 6 (Drogenlegalisierung und staatlich reglementierte Abgabe)
Dieses Szenario orientiert sich an Erfahrungen, nach denen Prohibition im Suchtmittelbereich historisch gesehen kaum je längerfristig andauernde Erfolge aufweisen konnte. Es führt die Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte im Drogenbereich konsequent weiter, indem es den Drogenkonsum nicht mehr als strafbares Verhalten ansieht und den Drogenhandel legalisiert und staatlich reglementiert. Die bei allen bisher beurteilten Szenarien bestehende Beschaffungskriminalität entfällt in diesem Modell weitgehend, und es werden rechtlich eindeutige und durchsetzbare Verhältnisse geschaffen. Als grosser Unsicherheitsfaktor müssen die unbekannten Auswirkungen auf das Ausmass des Drogenkonsums festgehalten werden. Für die Umsetzung dieses Modells muss das Betäubungsmittelgesetz von Grund auf neu konzipiert werden. Es widerspricht den geltenden internationalen Abkommen, die gekündigt werden müssten. Kurzfristig wäre deswegen eine Umsetzung auch aus Gründen unsicherer gesellschaftlicher Akzeptanz nicht realisierbar. Falls eine Reali-sierung auf längere Frist angestrebt wird, müsste das Modell mit als positiv bewerteten Ansätzen aus anderen Szenarien ergänzt werden. Vor allem im Präventionsbereich müsste durch klare Botschaften der in diesem Modell vorhandenen Gefahr vorgebeugt werden, dass Drogenkonsum bagatellisiert oder mit gesellschaftlicher Gleichgültigkeit zur Kenntnis genommen wird.

 

4.2.1.7   Szenario 7 (Deregulierung des Drogenhandels und -konsums)
Dieses »Extremszenario« wird weder den gesellschafts- noch den staatspolitischen Kriterien gerecht. Seine Folgen auf den Gesundheits- und Sozialbereich sind in keiner Weise abschätzbar. Das fehlende Engagement des Staates im Präventions- wie im Fürsorgebereich lassen dieses Modell als mit unseren staatspolitischen Grundsätzen unvereinbar erscheinen.

 

 

 

4.2.2   Schlussfolgerungen

Nach Ausschluss der für schweizerische Verhältnisse völlig unrealistischen Extremszenarien kann festgestellt werden, dass alle Szenarien positive Elemente enthalten, die in eine zukünftige schweizerische Drogenpolitik integriert werden könnten. Dazu gehören beispielsweise die im Szenario 3 bei Abschnitt C unter »Recht« erwähnten kriminalpolitischen und strafprozessualen Postulate.

Die Kommission kommt zum Schluss, dass der gesellschaftliche Wertepluralismus wie auch die staatspolitischen Gegebenheiten ein drogenpolitisches Grundmodell voraussetzen, das unterschiedliche Werthaltungen integrieren und auf Veränderungen flexibel reagieren kann. Wie bereits unter 2.2.3 bei den Schlussfolgerungen zu den bestehenden drogenpolitischen Modellen in Europa festgestellt wurde, wird kurzfristig das Schadenminimierungsmodell (Szenario 5) diesen Anforderungen gerecht.

In nächster Zukunft ist daher auf der Basis des Schadenminimierungsmodells eine Drogenpolitik zu formulieren, welche die Schwächen dieses Modells durch die als positiv bewerteten Elemente aus anderen Szenarien ersetzt. Insbesondere ist dabei festzuhalten, dass es sich bei diesem Modell in keiner Weise um eine Resignationslösung handeln muss, auch wenn dieser Eindruck in einem gewissen Ausmass in der Bevölkerung verbreitet ist. Die klaren Botschaften, die das Szenario der suchtmittelfreien Gesellschaft in der Prävention vermittelt, die Vielfalt der Behandlungsmöglichkeiten des therapeutisch orientierten Szenarios und vor allem auch ein deutliches staatliches Engagement in der Drogenpolitik in Fortsetzung und Ergänzung des bundesrätlichen Vier-Säulen-Modells können ohne Schwierigkeiten in einem solchen Modell vereinigt werden. Wichtig ist dabei in erster Linie, dass die Drogenpolitik pragmatisch bleibt und diejenigen Massnahmen fördert, die nachweisbar Erfolge bringen. Dies setzt eine Bereitschaft voraus, innovative Ideen zu prüfen, auszuwerten und je nach Ergebnis weiterzuführen oder wieder zu verwerfen. Als Schwäche dieses Modells bleibt die Tatsache bestehen, dass das Spannungsfeld zwischen dem grundsätzlich illegalen Status der Betäubungsmittel und der praktischen Tolerierung des Konsums nicht aufgelöst wird.

Diese zuletzt genannte Schwäche des Modells lässt es wünschenswert erscheinen, längerfristig andere Lösungen für den Umgang mit dem Drogenproblem anzustreben. Die Kommission geht in Kapitel 5.2 auf eine solche mögliche Entwicklung ein. Je nach den mittelfristigen gesellschaftspolitischen Entwicklungen sind aber auch andere Möglichkeiten als sie die Kommissionsmehrheit unter 5.2 skizziert, im Auge zu behalten.

 


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