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Schweizer Rechtsgutachten (BAG)

Juristisches Gutachten für das Bundesamt für Gesundheit zu Rechtsfragen eines Ecstasy-Monitorings von Dr. Hansjörg Seiler im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG)


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  1. Differenzierung der Fragestellung

Die erste Frage erfaßt zwei verschiedene Tätigkeiten:

  • Die Beschaffung und Untersuchung von Ecstasy-Tabletten. Zu diesem Zweck muß man zwangsläufig Besitz an solchen Tabletten erlangen und haben.

  • Orientierung der potentiellen Konsumenten über Risiken und risikomindernde Einnahmeformen.

Dabei sind jeweils verschiedene Fragestellungen zu unterscheiden:

  • Aus staats- und verwaltungsrechtlicher Sicht stellt sich die Frage der gesetzlichen Grundlage, wenn die öffentliche Hand (Bund oder Kanton) ein solches Ecstasy-Monitoring durchführen will. Soweit Private eine solche Tätigkeit durchführen, stellt sich die Frage der gesetzlichen Grundlage nicht bzw. nur insoweit, als Bund oder Kantone diese privaten Stellen bei der Durchführung des Monitorings finanziell unterstützen wollen.

  • Aus strafrechtlicher Sicht stellt sich die Frage, ob sich die am Monitoring Beteiligten dabei strafbar machen. Diese Frage stellt sich gleichermaßen für Bedienstete von Bund oder Kanton wie für Private.

  • Schließlich stellt sich die Frage einer vermögensrechtlichen oder strafrechtlichen Verantwortlichkeit, wenn sich im Zusammenhang mit dem Monitoring Ecstasy-Unfälle ereignen.

Die zweite Frage ist eine rein staats- und verwaltungsrechtliche.


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