Eve & Rave Schweiz zehn Jahre im Einsatz
 
Eve & Rave Berlin gratuliert Eve & Rave Schweiz zum zehnjährigen Jubiläum


Redaktion Webteam www.eve-rave.net Berlin
Pressemitteilung vom 22. Februar 2006 zum zehnjährigen Jubiläum von Eve & Rave Schweiz

Vor genau zehn Jahren hatte die Crew von Eve & Rave Schweiz ihren ersten Einsatz vor Ort. Dies war gleich ein Auslandseinsatz in Heidelberg in Deutschland. Dort wurde der neugegründete Verein am 2. Internationalen Kongreß des Europäischen Collegiums für Bewußtsseinsstudien (ECBS), Welten des Bewußtseins, dem Fachpublikum vorgestellt. Dies war jener Kongreß, wo der Psychologe Rof Verres, Ordinarius am Universitätsklinikum in Heidelberg, Albert Hofmann auf dem Podium so lange mit schmeichelhaften Lobhudeleien überschüttete, bis Hofmann ihn brüsk mit den Worten »Ich bin Chemiker und kein Guru« unterbrach.

Der Verein Eve & Rave Schweiz wurde bereits ein paar Tage zuvor am 16. Februar 1996 in der Buchhandlung DOGON in Solothurn von in den Bereichen der Sozialarbeit (z.B. Gassenarbeit), der Partyorganisation, den Medien und in verschiedenen drogenpolitischen Organisationen tätigen jungen engagierten und sozialbewußten Menschen nach dem berliner Vorbild gegründet.

Inzwischen ist Eve & Rave Schweiz weit über den Bereich des deutsschrachigen Raumes bekannt, nicht nur wegen der Präsenz auf Parties und Raves, bei Tanzparaden wie die Street Parade und auf Kongressen und Symposien, sondern vor allem wegen des Drug - Checking - Programmes und der damit verbundenen äußerst effizienten Aufklärungsarbeit im Kreise der Drogengebraucher. Vor allem deshalb avancierte die Homepage von Eve & Rave Schweiz zur meistbesuchten Website im Bereich der Drogenaufklärung in der Schweiz. Im letzten Jahr wurden über 600.000 BesucherInnen gezält.

Die Crew von Eve & Rave Berlin gratuliert den Kolleginnen und Kollegen in der Schweiz zum Erfolg für die geleistete Arbeit in den letzten zehn Jahren und übermittelt hiermit auch ihren Respekt vor dem kontinuierlichen Engagement der VereinsmitgliederInnen und wünscht weiterhin viel Erfolg!


Druckerfreundliche Version (PDF-Format, 191 KB, 10 Seiten):
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse06-02-22.pdf


 

Berliner Bräuche in der Schweiz – von der LOVE PARADE zur STREET PARADE

Die erste LOVE PARADE – ein Happening anläßlich des Geburtstages von Dr. Motte, ein Diskjockey aus Berlin – war eine kleine Party auf dem Ku´damm mit etwa 150 auffällig gut gelaunten, jungen Leuten, die fröhlich und ekstatisch zu Technosounds um einen alten VW-Bus tanzten. Das war im Sommer des Jahres 1989. Das Motto lautete damals, wie auch in den folgenden Jahren: »Friede, Freude, Eierkuchen«. Diese sommerliche Party hat sich in Berlin eingebürgert und wurde rasch zu einer traditionellen kulturellen Großveranstaltung für den Frieden mit hedonistischer und ekstatischer Ausprägung. Die Zahl der FriedenstänzerInnen an der LOVE PARADE vervielfachte sich anfänglich Jahr für Jahr und pendelte sich dann bei etwa einer Million TeilnehmerInnen ein. Seit Mitte der 90er Jahre gab es zunehmend Differenzen zwischen den Veransteltern der LOVE PARADE und dem Berliner Senat, die teilweise groteske Züge annahmen. Nach der Jahrtausendwende verlor die LOVE PARADE in Berlin rapide an Attraktivität und im Jahr 2003 war dann endgültig Schluß mit lustig.

Die LOVE PARADE machte Schule. Seit 1992 wird jeden Sommer in Zürich eine ähnliche und anfänglich immer größer werdende Friedensdemonstration in tanzender Weise zu Technosounds zelebriert. »Liebe, Frieden, Freiheit, Großzügigkeit und Toleranz« ist das Leitmotiv der STREET PARADE, der inzwischen zur landesweit größten öffentlichen Veranstaltung avancierten Technoparty, die jeden Sommer Zürich mit berauschenden Energien hedonistischer und ekstatischer Lebenslust beehrt. Die STREET PARADE hat sich in wenigen Jahren zu einer unverrückbaren Tradition emporgeschwungen und ist ein Ventil der Enthemmung und ein Pool der Ausgelassenheit für jenen Teil der Bevölkerung, für den die herkömmlichen Feste in dieser Stadt zu steif und stumpf geworden sind.


Aktivitäten von »Eve & Rave Berlin« in der Schweiz

Die Gründung des Vereins »Eve & Rave« in Berlin am 12. Oktober 1994 von Leuten aus der Technopartyszene mit einem neuen Ansatz zur Schadensminimierung (harm reduction) im Bereich des Drogengebrauchs an Parties und die Herausgabe der Broschüre »Partydrogen – Safer Use Info« fand in den Medien eine erstaunlich große Resonanz. Den Textentwurf für die sekundärpräventive Informationsbroschüre für drogenexperimentierende PartygängerInnen verfaßte der Soziologe und früherer Leiter des Drogenreferates bei der Deutschen AIDS-Hilfe Helmut Ahrens. Im Inhalt der Broschüre wurde ein differenzierter Drogenaufklärungsansatz mit Akzeptanzstandpunkt umgesetzt, der junge DrogengebraucherInnen in der Party- und Raveszene auf Basis in der Praxis vorgefundenen Drogenkonsumpraktiken über die Risiken und Nebenwirkungen der heute als Partydrogen am häufigsten konsumierten illegalisierten Rauschsubstanzen informiert.

Veranstalter und Journalisten in der Schweiz richteten anfangs der 90er Jahre ihr Augenmerk nicht nur wegen der Ausstrahlung der LOVE PARADE auf den gesamten Erdball nach Berlin, sondern auch weil Berlin wegen seines kreativen Potentials und seinen kulturellen Impulsen als eine der wichtigsten Metropolen des Techno angesehen wurde. So wurden die helvetischen Veranstalter und Medienfachleute auch durch die Berichterstattung über die Aktivitäten von »Eve & Rave Berlin« aufmerksam und haben in der Folge verschiedentlich Delegationen des Vereins zu den unterschiedlichsten Anlässen eingeladen. Diese Aktionen verhalfen der Idee und dem Konzept von »Eve & Rave« in der Schweiz zum Durchbruch und ebneten den Weg zur Gründung von »Eve & Rave Schweiz«.

Ein internationaler Technoworkshop in der Jugendherberge von Solothurn am 15. Dezember 1995 verwandelte die Herberge an der Aare für einen Tag in einen Multimedia-Techno-Tempel zur Betrachtung von zahlreichen kulturellen Darbietungen aus dem Space der Technowelt. Im Rahmen eines Vortrages und einer Podiumsdiskussion stellte Hans Cousto sein neues Buch »Vom Urkult zur Kultur – Drogen und Techno«, das im Nachtschatten Verlag erschienen ist, vor. In dem Buch wurde ein Kapitel der Arbeit von »Eve & Rave« gewidmet, in einem anderen Kapitel wurde das Thema »Drug-Checking« ausführlich abgehandelt. An einem Informationstisch wurden alle Materialien von »Eve & Rave Berlin« präsentiert.


Die Gründung von »Eve & Rave Schweiz«

Zahlreiche Gespräche am oben genannten Technoworkshop in Solothurn führten zur Einsicht, daß es vernünftig wäre, auch in der Schweiz eine aktive »Eve & Rave Gruppe« mit gleicher Zielsetzung zu gründen. Die Idee wurde von zahlreichen TeilnehmerInnen dieses Workshops mit viel Begeisterung aufgenommen. Der Verleger (Nachtschatten Verlag) und Buchhändler (Dogon Multimedia) Roger Liggenstorfer aus Solothurn koordinierte alle Vorbereitungen zur Vereinsgründung. In zahlreichen Sitzungen wurden die Vereinsstatuten von »Eve & Rave Berlin« diskutiert und dem schweizerischen Recht angepaßt. Idee, Zielsetzung und Struktur von »Eve & Rave Schweiz« sind in allen wesentlichen Punkten identisch mit den Vorgaben gemäß den Vereinsstatuten von »Eve & Rave Berlin«.

Der Einladung zur Gründungsversammlung am 16. Februar 1996 in der Buchhandlung DOGON in Solothurn folgten 18 Personen aus verschiedenen Städten der Schweiz, respektive aus deren Agglomeration (Basel, Bern, St. Gallen, Solothurn und Zürich) und Deutschland (Berlin, Hamburg und Kassel). Die GründungsmitgliederInnen von »Eve & Rave Schweiz« sind tätig unter anderem in den Bereichen der Sozialarbeit (z.B. Gassenarbeit), der Partyorganisation, den Medien und in verschiedenen drogenpolitischen Organisationen.

Der erste Einsatz der Crew »Eve & Rave Schweiz« war auf dem Zweiten Internationalen Kongreß »Welten des Bewußtseins« des Europäischen Collegiums für Bewußtsseinsstudien (ECBS) in Heidelberg. »Eve & Rave Schweiz« war dort gemeinsam mit dem Nachtschatten Verlag mit einem großen Informationsstand vom 22. bis zum 25. Februar 1996 präsent. Dort wurde der neugegründete Verein dem internationalen Fachpublikum vorgestellt. Dies war auch jener Kongreß, wo der Psychologe Rof Verres, Ordinarius am Universitätsklinikum in Heidelberg, Albert Hofmann auf dem Podium so lange mit schmeichelhaften Lobhudeleien überschüttete, bis Hofmann ihn brüsk mit den Worten »Ich bin Chemiker und kein Guru« unterbrach. Inzwischen ist dieser Ausspruch von Albert Hofman eines der meist zitierten Aussagen des LSD-Enteckers.

Michael Schlichting (Hrsg./Editor): Welten des Bewußtseins, Band 6, Abstracts, 2. Internationaler Kongreß
des Europäischen Collegiums für Bewußtseinsstudien (ECBS)
http://www.ecbs.ch/abstr/a1996hb/abstr2.htm



Drug-Checking-Programme in der Schweiz

In der Schweiz hat das Drug-Checking für die Ecstasy-Szene seinen Ursprung in Zürich. Die Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Jugendprobleme ZAGJP bot im Sommer 1995 einen für die gesundheitliche Prävention sehr förderlichen Service an, wo Ecstasy-GebraucherInnen ihre Pillen nicht nur qualitativ, das heißt bezüglich der Inhaltsstoffe an und für sich, sondern auch quantitativ, das heißt bezüglich der Menge der Inhaltsstoffe, analysieren lassen konnten. Dieser Analyse-Service mußte im November des selben Jahres wegen einer Anzeige eingestellt werden.

Im Januar 1996 warf dann in der Folge der Zürcher Gemeinderat Daniel Holzreuther von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) in einer Interpellation der ZAGJP vor, sich gesetzwidrig zu verhalten und Konsumenten den Eindruck zu vermitteln, sie schluckten etwas Unschädliches. Der Stadtrat von Zürich teilte diese Ansicht der SVP ausdrücklich nicht, wie er in einer Antwort auf den Vorstoß festhielt.

Im Kanton Bern wurde seinerzeit ein ähnlicher Service angeboten, jedoch wurden dort nur die qualitativen Ergebnisse ohne Angaben zur quantitativen Analyse mitgeteilt. Im Kanton Bern wurden die zu untersuchenden Pillen von den Apotheken entgegengenommen und an das Pharmazeutische Institut der Universität Bern weitergeleitet. Dieser Service erfolgte anonym.

Ab November 1995 gab es in der Schweiz keine Möglichkeit, Ecstasy-Pillen bezüglich der darin enthaltenen Wirkstoffmengen untersuchen zu lassen. Dieser Mißstand war mit ein Grund, hierzulande eine »Eve & Rave Gruppe« zu gründen, damit ein funktionierendes Drug - Checking - Programm aufgebaut und etabliert werden konnte. Denn nur durch die Bekanntgabe der in den Pillen enthaltenen Wirkstoffmengen können die DrogengebraucherInnen vor Überdosierungen geschützt werden. Bislang war es vornehmlich mangels politischen Willens nicht möglich, ein flächendeckendes und kontinuierliches Drug - Checking - Programm unter Einbeziehung eines Monitoring - Systems in der Schweiz zu etablieren. Die Ereignisse, die das Auf und Ab des Drug - Checking - Programms in der Schweiz prägten, sind in den folgenden Absätzen zusammengestellt.

Durch die Zusammenarbeit von »Eve & Rave Schweiz« mit »Eve & Rave Berlin« war es ab Februar 1996 wieder möglich, quantitative Testresultate zu erhalten. Die interessierten DrogengebraucherInnen mußten ihre zu untersuchenden Proben anonym (mit einem Erkennungskode versehen und einer Beilage von 70 Mark oder 60 Franken zur Deckung der Analysekosten) an »Eve & Rave Berlin« senden. Dort wurden die Proben an das Gerichtsmedizinische Institut der Charité (Humboldt Universität) zur Untersuchung weitergeleitet. In Berlin wurden die Ergebnisse in Listen zusammengestellt und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. »Eve & Rave Schweiz« wurde jeweils sofort nach Erhalt der Testergebnisse informiert. Ebenso wurden die monatlich neu aktualisierten Listen umgehend an »Eve & Rave Schweiz« übermittelt. Auf Grund der Durchsuchung des Gerichtsmedizinischen Instituts der Charité in Berlin am 30. September 1996 wegen Gefahr in Verzug ohne richterliche Genehmigung (nach über einem Jahr Ermittlungstätigkeit!) und der Beschlagnahme aller Unterlagen mußte dieser Service Ende September 1996 eingestellt werden.

Die Chronologie der Ereignisse betreffend das Drug-Checking-Programm von »Eve & Rave Berlin«, das im Februar 1995 mit der Bekanntgabe der ersten Testresultate in den Medien weitgehend positiv beurteilt wurde und per Ende September 1996 eingestellt werden mußte, kann in allen Einzelheiten in dem Buch »Drug-Checking – Qualitative und quantitative Kontrolle von Ecstasy und anderen Substanzen« von Hans Cousto nachgelesen werden (Nachtschatten Verlag). Aufgrund einer Strafanzeige von Amts wegen vom 26. Mai 1995 wurden Ermittlungen vom Landeskriminalamt eingeleitet. Der Ermittlungsvorgang wurde am 28. Januar 1997 abgeschlossen. Erst knapp zehn Monate nach Abschluß der Ermittlungen, am 17. November 1997, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei Beschuldigte von »Eve & Rave Berlin«. Am 2. Juni 1998 lehnte das Amtsgericht in Berlin Tiergarten die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen ab. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten wurden der Landeskasse Berlin auferlegt. Am 5. Juni 1998 legte die Staatsanwaltschaft sofortige Beschwerde ein. Die Beschwerdebegründung der Staatsanwaltschaft folgte etwa ein halbes Jahr später und wurde den Beschuldigten erst im Januar 1999 zugestellt. Am 1. März 1999 verwarf das Landgericht Berlin die Beschwerde der Staatsanwaltschaft und bestätigte den Beschluß des Amtsgerichts vom 2. Juni 1998. Die Gerichte konnten im Rahmen des Drug - Checking - Programms von »Eve & Rave Berlin« keinen Verstoß gegen betäubungsmittelrechtliche Vorschriften erkennen.


Das Drug-Checking-Programm von »Eve & Rave Schweiz«

Die Vorbereitungen für das Drug - Checking - Programm von »Eve & Rave Schweiz« begannen schon vor der Gründung des Vereins. Bei den Feierlichkeiten zum 90. Geburtstag von Albert Hofmann im Teufelhof am Leonardsgraben 47 in Basel am Tag der Heiligen drei Könige (6. Januar 1996) trafen Roger Liggenstorfer und Hans Cousto den Pharmazeuten Prof. Rudolf Brenneisen von der Universität Bern und besprachen gemeinsam Möglichkeiten zur Durchführung eines Drug - Checking - Programms in der Schweiz, wobei Hans Cousto von Eve & Rave Berlin die Vorgehensweise beim Drug - Checking in Berlin genau erläuterte.

In der Folge vereinbarte das Pharmazeutische Institut der Universität Bern mit »Eve & Rave Schweiz« im Rahmen eines auf ein Jahr beschränkten Pilotversuchs Ecstasy-Pillen qualitativ und quantitativ zu analysieren. Dieser rein zu Forschungszwecken eingerichteten Pilotversuch geschah nicht im Sinne eines Dienstleistungsauftrages, sondern war Bestandteil eines vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) unterstützten Forschungsprojektes »Ecstasy-Monitoring« gemäß vertraglicher Regelung vom 12. März 1996 (Vertrag Nr. 316.93.0372) zwischen dem BAG und dem Pharmazeutischen Institut der Universität Bern. Die Analysen wurden von der öffentlichen Hand finanziert. Es entstanden somit keine Kosten für die an den Tests interessierten DrogengebraucherInnen. Die Kosten für die mit der Analytik verbundenen Infrastruktur (Entgegennahme, Kodierung, Katalogisierung, Vermessung, Weiterleitung, etc. der Pillen und die Veröffentlichung der Resultate in Listen) wurden von »Eve & Rave« übernommen. Somit war es möglich, nach dem zwangsweisen Abbruch des Drug - Checkings in Berlin im Rahmen von »Eve & Rave« diesen Service praktisch kontinuierlich weiter anzubieten.

Im Jahr 1997 wurden weit über 250 Proben zur Untersuchung in das Institut weitergeleitet. Verschiedentlich kamen mehrere Proben aus einer Herstellungscharge ins Labor. In diesem Fall wurde nur jeweils eine Probe in die Liste aufgenommen und in der Statistik als nur eine einzige Probe erfaßt. Insgesamt wurden 183 verschiedene Proben in der Statistik erfaßt und in der Pillenliste von 1997 aufgelistet.

Trotz der vertraglichen Vereinbarungen vermeldete der Tagesanzeiger aus Zürich am 1. April 1997 unter der Überschrift »Noch kein Ecstasy-Test – Rechtsunsicherheit bleibt: Die Unsicherheit über die Zulässigkeit von Ecstasy-Tests bleibt vorerst bestehen: Ein vom Bundesamt für Gesundheitswesen bestelltes Gutachten brachte nicht die erhoffte Klarheit.« In dem Artikel wurde BAG-Direktor Thomas Zeltner mit den Worten zitiert, daß das Gutachten »ambivalent ausgefallen« sei und es habe nicht die erhoffte Klarheit gebracht. Deshalb könne das BAG noch kein grünes Licht für ein Ecstasy - Testing geben. Das von dem Berner Juristen Dr. Hansjörg Seiler erarbeitete Rechtsgutachten war jedoch per 21. Februar 1997 signiert und in der Folge nicht mehr abgeändert worden. Das Gutachten wurde in der Folge erst am 2. Juni 1997 veröffentlicht, am gleichen Tag, an dem auch das von der ZAGJP in Auftrag gegebene Gutachten zum gleichen Fragenkomplex anläßlich einer von »Eve & Rave Schweiz« organisierten Fachtagung »Drug - Checking – Gesundheitsvorsorge in der Partyszene« in Zürich der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Nach der Veröffentlichung der Gutachten, die zu übereinstimmenden Ergebnissen bezüglich der Legalität des Ecstasy-Testing gekommen waren, stellte das BAG die Legalität des Testens von Ecstasy-Pillen nicht mehr in Frage. BAG-Direktor Thomas Zeltner mußte sich jedoch die Frage gefallen lassen, was ihn zu der nicht nachvollziehbaren, weil sachlich falschen, Aussage veranlaßte, das Gutachten sei »ambivalent ausgefallen«.

Bemerkenswert ist hierbei die Tatsache, daß aus dem Bericht von Martin Huber im Tagesanzeiger deutlich hervorging, daß die Einsicht einer Notwendigkeit derartige Tests durchzuführen beim BAG durchaus nicht fehlte. Wörtlich hieß es »Auch für BAG-Direktor Thomas Zeltner steht fest, daß es "einen Bedarf an solchen Tests gibt"«. Dem aufmerksamen Beobachter der ganzen Vorgänge in diesem Bereich drängte sich hier die Frage auf, ob eventuell von politischer Seite Druck auf den BAG-Direktor ausgeübt wurde, den legalen Status des Drug - Checking - Programms noch nicht der Öffentlichkeit kund zu tun, sondern die Bevölkerung noch eine Weile diesbezüglich im Unklaren zu lassen. Von ganz besonderem Interesse ist hier auch die Frage, sollte dies der Fall gewesen sein, wer hinter dieser repressiven Energie stand. Es stimmt einen außerordentlich nachdenklich, wenn man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, daß intelligente und sachkundige Persönlichkeiten in ihrem Amt sich aufgrund nicht durchschaubarer politischer Gegebenheiten genötigt sehen, die Prioritäten in ihren Aussagen nach anderen Kriterien zu setzen, als nach denen, die im Einklang mit der eigenen Erkenntnis und Überzeugung sind.


Drug-Checking-Fachtagung am 2. Juni 1997

»Eve & Rave Schweiz« lud im Frühling 1997 zur Fachtagung »Drug-Checking – Gesundheitsvorsorge in der Partyszene – Konsumentenschutz oder Dealerservice« im Kirchgemeindehaus Außersihl in Zürich ein. Prof. Dr. Peter Albrecht, Strafgerichtspräsident von Basel-Stadt, stellte dort sein von der ZAGJP in Auftrag gegebenes Gutachten zu strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ecstasy - Testings der Öffentlichkeit vor. Gemäß diesem Gutachten ist das Durchführen eines Drug - Checking - Programms nicht rechtswidrig. Genötigt durch die Veröffentlichung des oben bezeichneten Rechtgutachtens, stellte das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) am gleichen Tag ein eigenes in Auftrag gegebenes und bislang unter Verschluß gehaltenes Gutachten von Dr. Hansjörg Seiler (datiert vom 21. Februar 1997) zum gleichen Thema in Bern der Öffentlichkeit vor. Auch das »Juristische Gutachten für das Bundesamt für Gesundheit zu Rechtsfragen eines Ecstasy - Monitorings« war zum gleichen Schluß gekommen: Drug - Checking - Programme und -Monitoring sind in der Schweiz nicht illegal. Beide Rechtsgutachten sind vollständig mit allen Quellenangaben in dem Fachbuch »Drug-Checking – Qualitative und quantitative Kontrolle von Ecstasy und anderen Substanzen« von Hans Cousto abgedruckt (Nachtschatten Verlag). Ebenso sind der Beitrag von Prof. Dr. Peter Albrecht an dieser Tagung als auch die dort verfaßte »Zürcher Resolution vom 2. Juni« zum Thema Drug-Checking in vollem Wortlaut im Drug - Checking - Buch veröffentlicht.

Hans Cousto: Drug-Checking – Qualitative und quantitative Kontrolle von Ecstasy und anderen Substanzen
http://www.nachtschatten.ch/prod/buch_038.htm
 
Seiler, H.J. (1997): Juristisches Gutachten für das Bundesamt für Gesundheit zu Rechtsfragen eines Ecstasy - Monitorings, Bern
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/ch91.pdf
 
Albrecht, P. (1997): Gutachten zu strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Ecstasy-Testings, Basel
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/ch92.pdf



An der Tagung »Drug-Checking – Gesundheitsvorsorge in der Partyszene – Konsumentenschutz oder Dealerservice« von »Eve & Rave Schweiz« in Zürich nahmen über hundert Delegierte öffentlicher und privater Institutionen und Organisationen teil. An der Fachtagung in Zürich referierten die renommiertesten Fachleute aus der ganzen Schweiz, so u.a. Franz Vollenweider (Dr. med., Oberarzt, Forschungsabteilung, Psychiatrische Universitätsklinik Zürich), Rudolf Brenneisen (Prof. Dr. pharm., Departement für klinische Forschung, Universität Bern), Felix Gutzwiller (Prof. Dr. med., Leiter des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin, Universität Zürich), Peter Albrecht (Prof. Dr. jur., Strafgerichtspräsident der Stadt Basel) und Thomas Kessler (Leiter der Abteilung Drogenfragen, Justizdirektion der Stadt Basel).

Das BAG gab zur gleichen Zeit bekannt, daß es vorsah, eine Machbarkeitsstudie für eine Meldesystem von Ecstasy-Zwischenfällen in Auftrag zu geben. Das Ziel sei, akute medizinische Zwischenfälle und Verkehrsunfälle nach Ecstasy - Konsum systematisch zu erfassen und auszuwerten. Falls ein Zusammenhang mit Ecstasy vermutet werde, müßte die fragliche Pille ausfindig und in einem ausgewiesenen Labor analysiert werden. Bei Vorliegen einer gesundheitsgefährdenden Beimischung oder einer extremen Dosis MDMA könnten die Behörden direkt oder über Präventionsstellen und Szeneorganisationen die Zielgruppen warnen. Auch gelte es, die Resultate der behördlich erhobenen (strafrechtlich oder gesundheitspolitisch begründet) und in bewilligten Laboratorien untersuchten Substanzproben systematisch zu sammeln und zu publizieren. Die Stoffgruppe der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin habe dazu bereits wichtige Schritte zu einer Koordination zwischen den Laboratorien geleistet. Leider wurde die damals angekündigte Informationspolitik seitens des BAG bis heute nicht einmal ansatzweise umgesetzt.

Drug-Checking – Gesundheitsvorsorge in der Partyszene – Konsumentenschutz oder Dealerservice?
Materialien zur Fachtagung vom 2. Juni 1997 von Eve & Rave Schweiz in Zürich inklusive der Stellungnahme des BAG vom 2. Juni 1997
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc107.pdf



In der Schweiz wie auch in Deutschland versuchten Polizei und Staatsanwälte im Schulterschluß mit fundamentalistischen rechtskonservativen Politikern sachliche Aufklärungsarbeit im Bereich Drogen zu verhindern. Der Indizierungsantrag gegen die Party - Drogen - Broschüre wie auch die Anzeigen und Ermittlungsverfahren gegen Personen, die sich im Rahmen der Drug - Checking - Programme engagiert haben, zeigen deutlich, daß es auch heute noch in gewissen unverbesserlichen Kreisen ein nicht zu unterschätzendes Interesse gibt, zutreffende Informationen über Zusammensetzungen und Wirkungen von psychoaktiven Substanzen zu unterdrücken. Methodische Informationsunterdrückung als Instrumentarium zur Durchsetzung einer einseitig repressiven Drogenpolitik ist jedoch völlig inakzeptabel und in keinster Weise tolerierbar.

»Eve & Rave« setzt sich immer für eine klare, präzise und sachliche Information zur Thematik Drug - Checking ein und alle Versuche mittels rechtlicher Schritte diese offensive Aufklärungspolitik zu unterbinden, scheiterten vor den zuständigen Rechtsinstanzen. Durch die Behinderungsversuche gab es zwar gewisse Verzögerungen bei der Informationsvermittlung und zuweilen wurde die Arbeit auch erschwert, doch das Drug - Checking - Konzept von »Eve & Rave« hat sich in der Schweiz wie auch in Deutschland als praktikabel und rechtlich völlig korrekt erwiesen.

Siehe hierzu auch: »EVE & RAVE« Vereinskonzept und Tätigkeitsbericht Berlin, Kassel, Köln, Münster, Schweiz
Redaktion und Zusammenstellung: Hans Cousto, Ausgabe Januar 2000
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/bericht_2000.pdf



Eve & Rave - Fachtagung am 23. Oktober 2002 im Volkshaus Zürich
Tanzkultur – Drogenkultur. Partydrogen zwischen Gebrauch und Mißbrauch


Die letzte Eve & Rave-Fachtagung (1997) stand noch ganz im Zeichen des Drug - Checkings und der Frage, ob Pillentests als Dealerservice oder Konsumentenschutz zu bezeichnen seien. »Eve & Rave« setzte sich seit Jahren für ein nationales Drug - Checking - Programm ein und führte sein eigenständiges Drug - Checking - Programm trotz einigen Unterbrüchen sowie Widerständen von diversen Seiten weiter. Das beharrliche Eintreten für diese Präventionsmaßnahme hatte einiges bewirkt: mittlerweile wurden in den Kantonen Zürich (Streetwork) und Bern (Stiftung Contact) Pillen an Parties getestet. Ein nationales Drug - Checking - Programm und ein entsprechendes Frühwarnsystem (Monitoring) fehlten aber leider nach wie vor, trotz entsprechender Ankündigungen seitens des BAD im Juni 1997.

Nichts desto trotz war die konsequent akzeptanzorientierte und szenennahe Prävention noch immer ein kontrovers diskutiertes Thema und die Partykultur stieß nach wie vor auf viel Ablehnung und Unverständnis. Grundlage der Arbeit von »Eve & Rave« und Grundvoraussetzung für die sekundärpräventive Arbeit in diesem Bereich war aber gerade das Verständnis für die Partykultur und der akzeptanzorientierte Ansatz, bei dem Wert auf einen offenen Kontakt zur Zielgruppe gelegt wurde. Obwohl die Wichtigkeit der Sekundärprävention im Partybereich von Fachleuten und Behörden zunehmend erkannt wurde, bestand nach wie vor großer Handlungsbedarf. Aus diesem Grund lud »Eve & Rave Schweiz« zur Fachtagung ein, an der der Verein einen Einblick in seine Arbeit vermitteln und mit Fachleuten das Spannungsfeld zwischen Gebrauch und Mißbrauch von Partydrogen diskutieren konnte.

Als Einstieg haben Fachleute die aktuellsten Forschungsergebnisse sowohl zu einzelnen Substanzen wie auch zum Mischkonsum und die Wechselwirkung mit herkömmlichen und HIV-Medikamenten aufzeigt. Danach wurde das Thema aus soziologischer Sicht beleuchtet und schweizer Partyorganisatoren vermittelten ihre Beobachtungen. Im anschließenden Podium mit Vertretern aus Bund und Kanton haben die Tagesreferenten und AktivistInnen von »Eve & Rave Schweiz« und »Eve & Rave Berlin« Strategien für eine ehrliche und effiziente Prävention im Partybereich diskutiert. Als Referenten waren die folgenden Fachleute zu hören: Franz X. Vollenweider (PD Dr. med.; Uniklinik Zürich), Tibor Harrach (Pharmazeut; Eve & Rave e.V. Berlin; LAG-Drogen Berlin), Günter Amendt (Dr. Phil, Soziologe, Hamburg), Georg Castelberg & Oliver Beyeler (CH-Partyorganisatoren: Werkraum INFX & Akascha), Marta Kunz (Dr. med., Facheinheit Sucht und AIDS, BAG), Roland Stähli (lic. phil., Präventionsbeauftragter des Kantons Zürich), Mireille Stauffer (Sozialarbeiterin FH, Eve & Rave, Zürich) und die Moderation hatte Roger Liggenstorfer (Verleger, Eve & Rave, Solothurn) inne.

Eve & Rave - Fachtagung: Tanzkultur – Drogenkultur. Partydrogen zwischen Gebrauch und Mißbrauch
Das ausführliche Programm zur Veranstaltung vom Mittwoch, 23. Oktober 2002, im Volkshaus Zürich
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse02-09-17.html
 
Die Vorträge der Fachtagung sind auf Video (VHS) erhältlich. Das Video beinhaltet Interviews mit Konsumenten zu ihrem Konsumverhalten, einen ausführlichen Zusammenschnitt der Fachtagung selbst und vermittelt einen Einblick in die Arbeit von Eve & Rave.
http://www.nachtschatten.ch/prod/mm_133.htm


Bund erschwert Drogenprävention

Im Sommer 2003 stellte »Eve & Rave Schweiz« sein Drug - Checking - Programm ein und forderte das BAG auf, endlich eine Bewilligung nach den gesetzlichen Vorschriften für das Drug - Checking zu erteilen. Bis dato führte »Eve & Rave Schweiz« sein Drug - Checking - Programm auf Basis einer Duldung seitens des BAG durch. Der Tagesanzeiger aus Zürich vermeldete daraufhin unter der Überschrift »Bund erschwert Drogenprävention« am 16. Juni 2003, daß ein gefährliches Unwissen hersche. Wörtlich hieß es in dem Artikel: »Drogenfachleute warnen immer wieder vor dem unkontrollierten Pillenkonsum an Technoveranstaltungen. Offenbar vergebens: Auch die Politik scheint das Thema weiträumig zu umreden. Zwar hätte der Nationalrat diese Woche endlich über die Revision des Betäubungsmittelgesetzes befinden sollen. Doch wird die Debatte wahrscheinlich erneut verschoben. Zudem kümmern sich die Parlamentarier im Wahljahr einzig um das Cannabis; bei allem anderen begnügt man sich vornehmlich mit der Repression.

Da das Drogenverbot die Jugendlichen aber nicht am Konsum hindert, wie Jahrzehnte der Drogenprohibition gezeigt haben, setzen immer mehr Experten auf Drogenkompetenz statt -verbote: «Wer schon Drogen konsumiert», sagt etwa Richard Müller von der Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme, «sollte sich der Risiken voll bewußt sein können.»

Ausgerechnet der Bund stellt sich dieser Form der Prävention entgegen. Zwar rühmt sich der Bundesrat gerne seiner modernen Drogenpolitik, die auf Repression, Prävention, Therapie und Schadensminderung abstellt. Allzu wörtlich scheint er Letztere nicht gemeint zu haben. So verweigert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) einer Methode erneut die Unterstützung, die nachweislich zur Schadensminderung von Drogenproblemen an Techno-Veranstaltungen führt, nämlich das so genannte Drug Checking.

Das sind ambulante Pillentests, bei denen die Raver innert einer halben Stunde von einem mobilen Labor erfahren können, was ihre Pillen enthalten und in welcher Dosierung. Eve & Rave, eine national vernetzte Selbsthilfeorganisation, bietet solche Tests seit Jahren an. «Denn weit gefährlicher als die Substanzen», sagt Roger Liggenstorfer, Präsident von Eve & Rave, «ist das Unwissen ihrer Konsumenten.» Allerdings arbeitet die Organisation mehrheitlich mit fixen Labors fernab der Szene. Die Konsumenten können ihre Pillen anonym im Labor analysieren lassen. Das Problem liegt im Verfahren, es ist zu umständlich und teuer. Viel besser funktionieren die Tests vor Ort, wie sie in den Kantonen Bern und Zürich während grösserer Veranstaltungen durchgeführt werden. Daniel Allemann, der seit Jahren für das Berner Labor arbeitet, ist über die Pillentests viel schneller mit den Drogenkonsumenten ins Gespräch gekommen; auch ist ihm aufgefallen, wie schnell sie seine Warnungen an andere Konsumenten weitergaben. Schadensminderung heisst für ihn: «Dem Unwissen, der Naivität und der Risikofreude» junger Pillenbenutzer möglichst präzise Informationen entgegenzusetzen.

Dabei ergeben sich Koordinationsprobleme. Roger Liggenstorfer von Eve & Rave spricht von Kompetenzgerangel zwischen Bund und Kantonen, auch von Konkurrenz zwischen den verschiedenen Labors, Präventionsfachleuten und Kantonsapothekern. Seine Organisation sucht seit Jahren um eine offizielle Bewilligung nach, um solche Pillentests im Sinne eines Frühwarnsystems nicht nur kantonal, sondern landesweit durchzuführen, diese wissenschaftlich auszuwerten und die Resultate dann ins Netz zu stellen. In seinem jüngsten Antrag bittet Liggenstorfer das BAG, Pillentests als Übergangslösung zu erlauben, finanziell zu unterstützen und auf ein Präventionsprojekt hinzuarbeiten.

Beim Bund will man davon nichts wissen. Die Idee sei «grundsätzlich schon in Ordnung», sagt Chung-Yol Lee vom BAG, das heißt: Er ist dagegen. Er zweifelt schon an der Durchführbarkeit solcher Tests, sieht aber auch ein Mißverhältnis zwischen Aufwand und Ertrag. Immerhin kostet ein einzelner Check gegen 150 Franken und dauert mindestens zwanzig Minuten. Dabei sei es trotz häufiger Warnungen nur zu sehr wenig Todesfällen gekommen, «man darf die Gefährlichkeit solcher Substanzen also nicht überbewerten». Schließlich und vor allem befürchtet das BAG, die Pillentests könnten von den jungen Ravern als Aufforderung zum Konsum missverstanden werden.
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Büttner, Jean-Martin: Bund erschwert Drogenprävention, in Tagesanzeiger vom 16. Juni 2003
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/schweiz/285956.html



EU-Parlament mehrheitlich für Drug-Checking

Das Europaparlament sprach sich am 13. Februar 2003 mit 375 gegen 46 und 35 Enthaltungen für mehr Drug - Checking - Programme in Europa aus!

Siehe hierzu:
http://www2.europarl.eu.int/omk/sipade2?L=DE&OBJID=10659&LEVEL=3&MODE=SIP&NAV=X&LSTDOC=N

und Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Prävention und Reduzierung von Risiken im Zusammenhang mit der Drogenabhängigkeit
Dok.: A5-0021/2003
Verfahren: Konsultation, *
Aussprache und Annahme: 13.02.2003 (mit 375:46:35 Stimmen)
http://www2.europarl.eu.int/omk/sipade2?PUBREF=-//EP//TEXT+PRESS+DN-20030213-1+0+DOC+XML+V0//DE&LEVEL=2&NAV=S#SECTION2



Stellungnahme des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten für den Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Prävention und Reduzierung von Risiken im Zusammenhang mit der Drogenabhängigkeit

(KOM(2002) 201 - C5-0270/2002 - 2002/0098(CNS))
Verfasserin der Stellungnahme: Lousewies van der Laan)


Ȁnderungsantrag 7, Absatz 2, Unterabsatz 3a (neu)

3a. die von einigen Mitgliedstaaten durchgeführten innovativen Projekte unterstützen, die zu positiven Ergebnissen geführt haben und die darauf ausgerichtet sind, den Tod von Drogenabhängigen zu verhindern und ihre gesundheitlichen Risiken zu mindern, wie beispielsweise die "shooting rooms" (Fixerstuben) und die mobilen Einheiten für Erste - Hilfe - Maßnahmen und Analyse der Stoffe;

Begründung

Bedarf keiner Begründung.

Änderungsantrag 8, Absatz 2, Unterabsatz 4a (neu)

4a. die Maßnahmen zur Minderung der Risiken im Zusammenhang mit dem Konsum von synthetischen Drogen auf Parties (free parties, raves, Diskotheken, Konzerte...) auf der Grundlage einer geeigneten Information, der Prävention, der ärztlichen Betreuung und einer raschen Kontrolle der Produkte (Tests) genehmigen, fördern und allgemein anwenden;

Begründung

Die Empfehlung sollte sich auf den Bereich der Minderung von Risiken im Zusammenhang mit dem Konsum von synthetischen Drogen auf Partys erstrecken. Zahlreiche gesundheitliche Probleme sind auf den Mangel an Informationen und die zufallsbedingte Qualität der synthetischen Drogen zurückzuführen, die meistens an gelegentliche Konsumenten verkauft werden.«


Zeitlich limitierte Genehmigung für das Jahr 2005

Für die Monate Januar bis und mit Sptember 2005 erteilte das BAG der Bahnhofsapotheke in Solothurn eine Genehmigung für die Durchführung eines Drug - Checking - Programms in Kooperation mit »Eve & Rave Schweiz«. Die zu untersuchenden Proben konnten jeweils am Samstag in der Apotheke an der Bahnhofstraße in Solothurn unter der Anwesenheit von MitarbeiterInnen von »Eve & Rave Schweiz« oder auch an Parties an den Ständen von »Eve & Rave Schweiz« abgegeben werden. Somit war gewährleistet, daß bei der Abgabe jeweils kompetentes Personal für ein Beratungsgespräch bereit stand. Das Angebot wurde gut angenommen, obwohl die Personen, die eine Probe zur Untersuchung einreichten, sich finanziell an den Kosten der Analyse beteiligen mußten. Seit Oktober 2005 konnten mangels Verlängerung der Genehmigung seitens des Bundesamtes für Gesundheit keine weiteren Proben zur Untersuchung entgegengenommen werden. Es bleibt nur zu hoffen, daß das BAG bald erneut wieder eine Genehmigung erteilt, damit das erfolgreiche Drug - Checking - Programm von »Eve & Rave Schweiz« weiter durchgeführt werden kann. Weitere Einzelheiten zum Drug - Checking - Programm von »Eve & Rave Schweiz« sowie die statistischen Ergebnisse der Analytik (auch im Vergleich zu den Ergebnissen anderer Drug - Checking - Programme) können in der Pressemitteilung von »Eve & Rave Berlin« vom 8. September 2005 nachgelesen werden.

Drug-Checking-Programme – Entwicklung, Durchführung, Ergebnisse, Nutzen und Nutzung
Pressemitteilung Redaktion www.eve-rave.net Berlin vom 8. September 2005
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse05-09-08.html



Das Internetportal von »Eve & Rave Schweiz«

Im April 1998 richtete »Eve & Rave Schweiz« ein eigenes Internetportal und eine Mailbox ein. Die Ergebnisse der Pillenanalysen wie auch vielfältige andere Informationen zur Thematik konnten somit seit April 1998 im Internet unter der Adresse www.eve-rave.ch abgefragt werden. Schnell wurde das Internetportal von »Eve & Rave Schweiz« zu einer angesagten Adresse für Informationen zur Thematik Drogen und Gesundheit. Inzwischen ist die Website von »Eve & Rave Schweiz« die am häufigsten besuchte Hompage zur Drogenthematik in der Schweiz. Letztes Jahr wurden 610.091 BesucherInnen gezahlt, die 4.764.246 Seiten aufgerufen haben. Das Forum zählt derzeit 3.120 registrierte Benutzer, die insgesamt 58.409 Beiträge geschrieben haben (Stand: 21. Februar 2006, 19:50 Uhr). Das Forum wird derzeit von acht Moderatoren betreut und zählt zu den am besten gepflegten Foren zum Thema Drogen im deutschsprachigen Raum.

Auch im internationalen Vergleich zählt das Internetportal von »Eve & Rave Schweiz«  zu den am besten besuchten Websites zur Drogenthematik. Im deutschsprachigen Raum konnten einzig die »Drugscouts« aus Leipzig auf ihrem Internetportal www.drugscouts.de mehr BesucherInnen zählen. Die »Drugscouts« registrierten im letzten Jahr 1.010.000 BesucherInnen auf ihrer Homepage. Es sei hier angemerkt, das sowohl »Eve & Rave Schweiz« wie auch die »Drugscouts« in Leipzig zum SONICS-Netzwerk gehören. Das »Sonics Cybertribe Netzwerk für Rhythmus und Veränderung« ist ein Zusammenschluß von Organisationen in Deutschland und in der Schweiz, die in den Bereichen elektronische Musik, Party- und Tanzkultur sowie Drogenaufklärung und Schadensminderung beim Drogenkonsum engagiert sind.

Internetportal des SONICS-Netwerkes
http://www.sterneck.net
Mitglieder des SONICS-Netzwerkes mit Projektbeschreibungen
http://www.eve-rave.net/abfahrer/webdirectory.sp?cid=27



Party

Die Crew von »Eve & Rave Schweiz« feiert das zehnjährige Jubiläum ihres ersten Einsatzes vor Ort am Mittwoch, den 22. Februar 2006, ab 22:00 Uhr in der »Dachkantine« in Zürich. Bemerkenswert ist dabei, daß auch an der Party zum Jubiläum nicht nur gefeiert, sondern auch gearbeitet wird. »Eve & Rave Schweiz« organisiert und betreut in Zusammenarbeit mit dem »Safer Party Projekt« aus Zürich an dieser Party einen großen Infostand. Hier kann man auch Pillen, Pappen und Pulver zur Analyse abgeben und erhält dann etwa 20 Minuten später das Testergebnis. Das Drug - Checking wird hier vom »Safer Party Projekt« aus Zürich durchgeführt. Die Party als Ganzes ist eine Benefizveranstaltung für »Eve & Rave Schweiz«.

Mehr Infos zur Party
http://www.eve-rave.ch/neuigkeiten/events.htm
Die »Dachkantine« in Zürich
http://www.dachkantine.ch
Das »Safer Party Projekt« von Streetwork Zürich
http://www.saferparty.ch


Berlin, den 22. Februar 2006
Redaktion Webteam Eve & Rave e.V. Berlin

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