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ÄnderungsverordnungenDas Verordnungsprinzip zur Änderung
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Anzahl der Stoffe, die pro Jahrzehnt den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften neu unterstellt wurden. Von 1991 bis 2000 wurden genau dreimal so viele Stoffe den betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften unterstellt wie im Zeitraum von 1961 bis 1970.
Anzahl der Verordnungen über die Unterstellung weiterer Betäubungsmittel unter die Bestimmungen des Opiumgesetzes, der Gleichstellungs-Verordnungen und der Änderungs-Verordnungen der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften pro Jahrzehnt. Im letzten Jahrzehnt gab es mehr als doppelt so viele Änderungs-Verordnungen als in allen vorangegangenen Jahrzehnten.
Höchste Strafandrohung bei Zuwiderhandlung gegen die Verordnungen zur Kontrolle des Handelt mit Opium, gegen das Opiumgesetz und gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ein halbes Jahrhundert genügte eine Strafandrohung von drei Jahren oder weniger. Ende 1971 wurde die höchste Strafandrohung von drei auf zehn Jahren um mehr als das Dreifache heraufgesetzt. Ein Jahrzehnt später wurde die höchste Strafandrohung nochmals um die Hälfte (+ 50%) ausgeweitet.
Ende der sechziger Jahre fast zeitgleich mit der Einführung des neuen Betäubungsmittelgestzes begann die Polizei mit einer stetig zunehmenden Fahndungstätigkeit in Drogenbereich. Die Zahl der Tatverdächtigen stieg von 1960 bis 1970 um das 20fache, von 1960 bis 1980 um das 70fache, von 1960 bis 1990 um das 100fache und von 1960 bis 2000 um das 230fache. Seit Einführung der Strafverschärfung anfangs der siebziger Jahre bis zur nächsten Strafverschärfung anfangs der achtziger Jahre verdreifachte sich die Zahl der Tatverdächtigen innerhalb von einem Jahrzehnt, seit der letzten Strafverschärfung bis zur Jahrtausendwende verdreifachte sich diese Zahl erneut, diesmal innerhalb eines Zeitraumes von knapp 20 Jahren – wahrlich ein Armutszeugnis für die Repressionspolitik.
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