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Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG)

Verordnungsveränderungen zur besseren Kontrolle des Hanfanbaus
und des Vertriebs von Hanfprodukten
Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens


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II. i. 1   -   II. iii. 4

 

 

  1. Zusammenfassung

    Der Grossteil der Vernehmlassungsantworten begrüsst den Revisionsentwurf und die vorgeschlagene Stossrichtung des Entwurfes zur Revision des BetmG. Praktisch unbestritten sind die gesetzliche Verankerung der vier Säulen der bundesrätlichen Drogenpolitik und der heroingestützten Behandlung, die Verstärkung der Führungsrolle des Bundes sowie der neue Zweckartikel im Entwurf BetmG.

     

     

  1. Allgemeine Fragen

    1. Ausdehnung des Geltungsbereiches der Massnahmen der drei Säulen von Betäubungsmittel auf Suchtmittel.

      Der grösste Teil der Kantone (20), CVP und PS, die Städte, eidgenössischen Kommissionen und interkantonalen Organisationen, die meisten im Gesundheits-, Sucht- und Jugendbereich tätigen Organisationen, der grössere Teil der Strafverfolgungsbehörden und der restlichen Gruppierungen unterstützen eine Ausdehnung des Geltungsbereiches der Massnahmen der drei Säulen von Betäubungsmittel auf Suchtmittel.

      Viele Bedenken werden angebracht, welche in erster Linie die Definition des Begriffes »Suchtmittel« betreffen (unklarer Begriff, muss besser definiert werden). Weitere Vorbehalte: Alkohol und Tabak werden im Gesetzesentwurf, im Gegensatz zur detaillierten Aufzählung der Betäubungsmittel, nicht explizit erwähnt; dazu kommen gesetzestechnische Bedenken, den Umgang mit Alkohol und Tabak im Betäubungsmittelgesetz zu regeln.

      Gegen diese Ausdehnung sprechen sich die nationalen, regionalen und lokalen Wirtschaftsverbände der Branchen Alkohol, Tabak, Hotellerie und Gastgewerbe, Detailhandel, Werbung, etc. aus. Sie argumentieren, es fehle eine Verfassungsgrundlage, welche den Bund ermächtigt, ein über das BetmG hinausgehendes Suchtmittelgesetz zu erlassen; Alkohol und Tabak seien Ge-nussmittel; die Zielsetzungen der Revision seien widersprüchlich, indem einerseits die Entkriminalisierung des Konsums von Cannabis bzw. von allen Betäubungsmitteln und andererseits strengere Bestimmungen für Alkohol und Tabak vorgeschlagen würden.

       

       

    2. Ausdehnung der Meldeermächtigung

      Die Zustimmung zur Ausdehnung der Meldeermächtigung hält sich in etwa die Waage mit dem Festhalten am Status quo. Allerdings sind bei den Kantonen 18 für eine Ausdehnung und nur 6 für die heutige Regelung im BetmG. Der grösste Teil der Gegner einer Ausdehnung setzt sich aus den nationalen, regionalen und lokalen Wirtschaftsverbände der Branchen Alkohol, Tabak, Hotellerie und Gastgewerbe, Detailhandel sowie Werbung zusammen.

       

       

    3. Ausdehnung der Bestimmungen der fürsorgerischen Freiheitsentziehung (FFE) auf alle Suchtmittel

      13 Kantone sind für eine Ausdehnung, 5 für den Status quo und 6 für eine Streichung aus dem BetmG. Von den Bundesratsparteien ist nur die CVP für die Ausdehnung der FFE auf alle Suchtmittel, FDP und SVP sprechen sich für die Beibehaltung der Bestimmung, wie sie jetzt im BetmG steht, aus und die PS möchte sie aus dem BetmG streichen. Von den Fachorganisationen ist eine Mehrheit von 15 für die Ausdehnung, 11 wollen die Bestimmung ganz aus dem BetmG entfernen und 6 sind für den Status quo. Bei den Städten, eidg. Kommission und interkantonalen Organisationen sowie bei den Strafverfolgungsbehörden ist die Mehrheit für die Ausdehnung des Geltungsbereiches der FFE auf alle Suchtmittel. Fast alle Wirtschaftsverbände sind aus den bereits bei Frage 1 geschilderten Gründen gegen die vorgeschlagene Ausdehnung.

       

       

    4. Führungsrolle des Bundes

      Alle Kantone, ausser VS (NE äussert sich nicht zu dieser Frage), sind für eine stärkere Führungsrolle des Bundes.

      CVP und PS unterstützen ebenfalls die stärkere Führungsrolle des Bundes, die FDP äussert sich nicht explizit dazu und die SVP möchte die kantonalen Kompetenzen nicht einschränken, äussert jedoch weder grundsätzliche Zustimmung noch Ablehnung. Fast alle Städte, eidg. Kommissionen und interkant. Organisationen, Fachorganisationen, Wirtschaftsverbände, Strafverfolgungsbehörden und restlichen Gruppierungen sind ebenfalls für eine stärkere Führungsrolle des Bundes.

      Der Wunsch nach einer besseren Koordination durch den Bund bei der Säule Repression wird einige Male geäussert. Häufig erwähnt wird ebenfalls, dass der Bund bei neuen Aufgaben finanziell mehr übernehmen müsse und die Kantone bzw. Nicht-staatliche Organisationen (NGO) nicht in der Lage seien, Mehrkosten zu tragen. Wichtig ist auch der wiederholt angebrachte Hinweis, dass der Bund nicht nur in der Drogenpolitik, sondern in der Suchtpolitik allgemein eine Führungsrolle übernehmen müsse.

       

       

       

  2. Fragen zu den Strafbestimmungen

    1. Notwendigkeit einer Revision der Strafbestimmungen

      Eine klare Mehrheit der eingegangenen Stellungnahmen unterstützt grundsätzlich die Notwendigkeit einer Revision der Strafbestimmungen. Dagegen sind nur 3 Kantone und von den Bundesratsparteien die SVP.

       

       

    2. Fragen zum Opportunitätsprinzip

      Dem Grundsatz der Opportunität stimmen die meisten Kantone (19) sowie die CVP zu. Auch die anderen Vernehmlasser sind mehr oder weniger für das vorgeschlagene Opportunitätsprinzip.

      Die meisten Stellungnahmen, welche die Frage nach der Einführung eines Opportunitätsprinzips bejaht haben, sind ebenfalls dafür, die Kompetenz, ein solches Opportunitätsprinzip auf Verordnungsstufe zu regeln, an den Bundesrat zu delegieren. Es werden jedoch von einigen Vernehmlassern rechtsstaatliche Bedenken in Bezug auf eine Delegation geäussert, da Gesetzgeungskompetenzen von der Legislative zur Exekutive verschoben würden.

       

       

    3. Opportunität für Konsum und Vorbereitungshandlungen betr. Cannabis

      Alle Kantone ausser NE, NW, VD und VS ziehen die Straflosigkeit von Cannabiskonsum und Vorbereitungshandlungen einer Opportunitätsregelung vor. NE und VD stimmen einer Opportunitätsregelung zu, allerdings in eng begrenztem Rahmen, und NW und VS sind grundsätzlich gegen eine Lockerung der Strafbarkeit (allerdings spricht sich NW für BR2 aus). CVP, FDP und PS wollen ebenfalls die materiellrechtliche Straflosigkeit; die SVP lehnt jegliche Lockerung der Strafbarkeit ab.

       

       

    4. Opportunität für Konsum und Vorbereitungshandlungen betr. alle Betäubungsmittel

      11 Kantone unterstützen das vorgeschlagene Opportunitätsprinzip, 5 unterstützen es nur als zweitbeste Lösung und hätten lieber eine materiellrechtliche Entkriminalisierung, 5 Kantone sind dagegen, da sie eine Entkriminalisierung bevorzugen und 5 Kantone sind gegen eine Lockerung der Strafbarkeit. Mit anderen Worten: 21 Kantone befürworten ein Opportunitätsprinzip oder eine Entkriminalisierung für Konsum und Vorbereitungshandlungen bei allen Betäubungsmitteln. Die CVP ist ebenfalls für die Einführung eines Opportunitätsprinzips. FDP und PS würden eine Entkriminalisierung bevorzugen und die SVP ist gegen eine Lockerung der Strafbestimmungen in diesem Bereich.

      Bei den restlichen Stellungnahmen ergibt sich folgendes Bild: Bei den Fachorganisationen sind nur 4 explizit gegen ein Opportunitätsprinzip und die Mehrheit würde eine Entkriminalisierung vorziehen; rund die Hälfte könnte jedoch, als zweitbeste Lösung, mit einem Opportunitätsprinzip leben. Vor allem die Strafverfolgungsbehörden sprechen sich mit grosser Mehrheit gegen eine Einführung des Opportunitätsprinzips aus und die restlichen Gruppierungen sind ca. je zur Hälfte für eine Lockerung (Opportunität bzw. Entkriminalisierung) bzw. für den Status quo.

      Fazit: Eine Mehrheit möchte den Status quo zugunsten einer Lockerung der Strafbarkeit bezüglich Konsum und Vorbereitungshandlungen bei allen Betäubungsmitteln ändern.

       

       

    5. Opportunität für Anbau, Fabrikation und Handel betr. Cannabis

      Die Stellungnahmen beziehen sich zu einem grossen Teil auf den Zusammenhang zwischen Strafbefreiung des Konsums und seiner Vorbereitungshandlungen und der Frage des Anbaus, der Fabrikation und des Handels betr. Cannabis. Die Mehrheit der Kantone (18) spricht sich entweder für das vorgeschlagene Opportunitätsprinzip aus oder würde einen legalen, staatlich kontrollierten Markt vorziehen. Die Bundesratsparteien sind je zur Hälfte gegen eine Lockerung der Bestimmungen über den Anbau von und den Handel mit Cannabis (CVP und SVP) und zur anderen Hälfte für ein Opportunitätsprinzip (FDP) bzw. einen staatlich kontrollierten Markt mit Lizenzierungsmodell (PS). Von den anderen Parteien sind 4 gegen die Einführung eines Opportunitätsprinizips, da sie für die Beibehaltung der Strafbarkeit sind, 1 ist für einen legalen, staatlich kontrollierten Markt und 1 Partei äussert sich nicht. Bei den Strafverfolgungsbehörden sind 2 für ein Opportunitätsprinzip, 1 für ein Lizenzmodell und 4 gegen ein Opportunitätsprinzip. 5 verzichten auf eine Stellungnahme zu dieser Frage. Von den restlichen Grupppierungen (Städte, eidg. Kommissionen, Fachorganisationen, usw.) sind 26 für einen legalen, staatlich kontrolierten Markt, 20 für ein Opportunitätsprinzip und 24 dagegen. 57 (v.a. die Wirtschaftsverbände, die sich zu den Strafbestimmungen nicht geäussert haben) verzichten auf eine Stellungnahme.

      Das Gesamttotal aller Antworten ergibt somit eine Tendenz für eine Lösung »Tolerierung von Anbau, Fabrikation und Handel«, zählt man die Stimmen sowohl für ein Opportunitätsprinzip als auch für ein Lizenzsystem zusammen (70). Dagegen sind 41.

       

       

    6. Bevorzugte Variante Art. 19ff

      Von den Kantonen unterstützen 9 BR 1 oder SGK 1, 11 sind für BR 2 bzw. SGK 2, 3 für den Status quo und 3 finden keine Variante optimal (BL tendiert zu SGK 2, JU zu BR 2 jedoch für Cannabis zu BR 1 und ZH zu BR 2).
      Bei den Bundesratsparteien unterstützen FDP und PS SGK 1/BR 1, die CVP BR 2 und die SVP den Status quo. Die Kommissionen, Städte, interkant. Organisationen sind mehrheitlich für BR 1 (10). Bei den Fachorganisationen sind 18 für BR 1/SGK 1, 5 für SGK 2/BR 2, eine für SGK 3, 5 für den Status quo und 2 unterstützen keine Variante, da keine optimal sei. Die Strafverfolgungsbehörden sind entweder für BR 2/SGK 2 (3), für den Status quo (4) oder äussern sich nicht dazu. Von den restlichen Vernehmlassern, die sich äussern, unterstützen: 23 BR 1/SGK 1, 1 BR 2 und 12 den Status quo.

      Fazit: Eine Mehrheit der Vernehmlasser und Vernehmlasserinnen (63) spricht sich gesamthaft für BR 1/SGK 1 aus, 15 für BR 2, 7 für SGK 2, 1 für SGK 3, 28 bevorzugen den Status quo, 7 erachten keine Variante als optimal und 55 äussern sich nicht zur Variantenfrage (auch hier vor allem die Wirtschaftsverbände).

       

       

    7. Entkriminalisierung von Konsum und Vorbereitungshandlungen betr. Cannabis

      Eine grosse Mehrheit der Vernehmlassenden (rund 2/3) begrüsst die Strafbefreiung von Konsum und Vorbereitungshandlungen betr. Cannabis. Von den Kantonen sind nur 3 gegen eine Entkriminalisierung und bei den Bundesratsparteien ist nur die SVP dagegen. Die Städte, eidg. Kommissionen und interkant. Organisationen, die sich zu dieser Thematik äussern, sind ebenfalls alle für eine Entkriminalisierung. Bei den Fachorganisationen ergibt sich dasselbe Bild: 23 sind für eine Entkriminalisierung, 7 dagegen. Die Strafverfolgungsbehörden unterstützen mit 6 zu 4 eine Entkriminalisierung und bei den restlichen Gruppierungen ergibt sich ein Verhältnis von 17 zu 10.

       

       

    8. Entkriminalisierung von Konsum und Vorbereitungshandlungen betr. alle Betäubungsmitteln

      Die Befürworter und Gegner einer materiellrechtlichen Entkriminalisierung von Konsum und Vorbereitungshandlungen betr. alle Betäubungsmittel halten sich in etwa die Waage. Allerdings ergibt sich eine Mehrheit zugunsten einer Änderung des geltenden Rechts in Richtung einer Lockerung der Strafbestimmungen, wenn man diejenigen dazu zählt, die zwar gegen eine Entkriminalisierung sind, sich jedoch für eine Lösung im Rahmen des Opportunitätsprinzips aussprechen.

      Bei den Kantonen sind 17 dagegen und 9 dafür. Von diesen 17 Gegnern sprechen sich jedoch 10 für eine Opportunitätsregelung aus. Daraus ergibt sich, dass eine Mehrheit (19) der Kantone eine Änderung des Status quo in dieser Frage wünscht. Die Bundesratsparteien FDP und PS sind dafür, SVP und CVP dagegen. Die CVP ist im Rahmen von BR2 für eine Opportunitätslösung. Von den Städten, Kommissionen und interkant. Organisationen sind 12 dafür und 1 dagegen. Die im Gesundheits-, Sucht- und Jugendbereich tätigen Organisationen äussern sich mit 18 zu 11 ebenfalls zugunsten einer Entkriminalisierung. Die Strafverfolgungsbehörden, die sich äussern, sind alle dagegen (7) und die restlichen Gruppierungen sind ca. je zur Hälfte für resp. gegen eine Entkriminalisierung.

       

       

    9. Definition des schweren Falles

      Der Grossteil der Kantone (14) zieht die Definition des schweren Falles vor, wie sie im geltenden Recht gilt und sich in der Rechtsprechung entwickelt hat. CVP, FDP und SVP möchten ebenfalls die geltende Regelung beibehalten. Die PS unterstützt den BR-Vorschlag. Die Strafverfolgungsbehörden sind ebenfalls alle für den Status quo.

      Die Städte, eidg. Kommissionen und interkant. Organisationen, die sich zu dieser Frage äussern, sind mehrheitlich für die BR-Fassung (5) und bei den Fachorganisationen ergibt sich ebenfalls eine leichte Mehrheit für die BR-Variante (14), 9 sind für den SGK-Vorschlag. Den Status quo unterstützen nur 3 Organisationen. Kirchlich-religiöse Kreise, Wirtschaftsverbände und restliche Gruppierungen, die sich äussern, sind geteilt in BR-Variante (10), SGK-Variante (6) und Status quo (9). Zusammengefasst ergibt dies einerseits eine starke Gruppe, welche sich für den Status quo einsetzt (46) und andererseits eine Mehrheit für eine der Varianten BR oder SGK (55). Hauptargumente gegen diese beiden Varianten sind vor allem, dass sie drogenhändlerfreundlich seien und zu einer Schwächung der Bekämpfung des illegalen Handels führen würden.

       

       

       

  3. Fragen zum Jugendschutz

    1. Alterslimite für straffreien Cannabiskonsum

      Der Vorschlag, eine Alterslimite für den straffreien Konsum von Cannabis einzuführen, ist auf Zustimmung gestossen. Nur 2 Kantone und 2 Bundesratsparteien sind gegen die Einführung einer sogenannten »Drogenmündigkeit« (FDP). 11 Kantone unterstützen eine Alterslimite von 16 Jahren und 9 eine von 18 Jahren. 2 Kantone sind gegen eine Aufhebung der Strafbarkeit und 2 äussern sich nicht explizit zu dieser Frage. CVP und SVP (nur im Falle, dass entkriminalisiert wird) sind für eine Alterslimite von 18 Jahren. Bei den Städten, eidg. Kommissionen und interkant. Organisationen sind 8 für 16 Jahre und 3 für 18 Jahre. Bei den Fachorganisationen ergibt sich eine leichte Mehrheit für die Alterslimite von 16 Jahren und 7 sind gegen eine Bestrafung von Jugendlichen.

      Es kann festgehalten werden, dass von denjenigen, die eine Alterslimite für den straffreien Cannabiskonsum bejahen, eine solche von 16 Jahren vorgezogen wird.

       

       

    2. Alterslimite für straffreien Konsum aller Betäubungsmittel

      Die Frage nach der Alterslimite für den straffreien Konsum und die Vorbereitungshandlungen betr. alle Betäubungsmittel ergibt ein komplexeres Resultat als bei der Frage nach der Alterslimite beim Cannabiskonsum. Das hängt damit zusammen, dass die Entkriminalisierung des Betäubungsmittelkonsums umstrittener ist (vgl. Fragen 10 und 11). Bei den Kantonen unterstützen 9 eine Alterslimite von 18 Jahren, 3 Kantone sind für 18 Jahre, falls die Strafbarkeit aufgehoben werden sollte und 8 sind für keine Limite, da der Konsum verboten bleiben soll. 2 Kantone sprechen sich für 16 Jahre aus (SO allerdings mit Einschränkung), 1 Kantone ist gegen eine Konsumbestrafung und 3 äussern sich nicht konkret zu dieser Frage. CVP und SVP sind für 18 Jahre, falls entkriminalisiert werden sollte und FDP und PS sind gegen eine Strafnorm nur für Jugendliche. Von den eidg. Kommissionen, interkant. Organisationen und Städten sind 8 für eine Strafbefreiung des Konsums ab 18 Jahren und 3 für eine solche ab 16 Jahren. Von den Fachorganisationen wollen 7 gar keine Altersbeschränkung, 5 eine Limite bei 18 Jahren und 4 ein Konsumverbot bis 16 Jahre.

      Grundsätzlich kann gesagt werden, dass von denjenigen, die sich für eine Alterslimite ausgesprochen haben, die Mehrheit eine solche von 18 Jahren bevorzugen würde.

       

       

    3. Massnahmen des Jugendstrafrechts

      Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Massnahmen des Jugendstrafrechts genügen. Es wird wiederholt betont, dass der Schwerpunkt der pädagogischen und erzieherischen Seite im Vordergrund bleiben müsse. Diejenigen, die diese Massnahmen als unzureichend einstufen, sind in der Minderheit und vertreten einerseits die Meinung, dass diese Massnahmen ausgebaut, bzw. der Vollzug sichergestellt werden müssten, andererseits lehnen sie die Anwendung von Jugendstrafmassnahmen in diesem Zusammenhang ab.

       

       

    4. Verschärfung von Art. 136 StGB

      Deutlich fallen die Resultate zur Verschärfung des Art. 136 Strafgesetzbuch (StGB) aus: Fast alle Kantone, Bundesrats- und anderen Parteien, sowie die Mehrheit aller anderen Vernehmlassenden ausser den nationalen, regionalen und lokalen Wirtschaftsverbänden der Branchen Alkohol, Tabak, Hotellerie und Gastgewerbe, Detailhandel, Werbung, etc., sind mit der Stossrichtung der vorgeschlagenen Änderungen einverstanden. Es werden jedoch eine grosse Anzahl Änderungen und Bedingungen angeregt. So wurde ausgeführt, der Entwurf gehe zu weit und sei unverhältnismässig vor allem in Bezug auf die Strafbarkeit von Eltern, die ihrem Kind ein Glas Wein anbieten; es bestünden Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung; die Frage der Verantwortung für die Abgabe (Kassenpersonal resp. Besitzer resp. Geschäftsführer) sei zu klären.

       


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