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Die Zulässigkeit von DC

Die Zulässigkeit von Drug - Checking
Rechtliche Risiken und Nebenwirkungen von Drug - Checking
Ein Gutachten von Oberstaatsanwalt Dr. Harald H. Körner (Frankfurt am Main, 1997)


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I.

Problembeschreibung

     

 

Beim Kauf von Lebensmitteln und Arzneimitteln werden wir durch Produzentenhinweise und Gebrauchsanweisungen von Produzenten und Verkäufer auf die Bestandteile, Beimengen, Wirkungen, Nebenwirkungen und Konsumrisiken der vielfach erforschten, erprobten und für den Verzehr zugelassenen Produkte hingewiesen. Von der Arzneimittelwerbung her kennen wir alle den Spruch: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker!

Auf der illegalen Drogenszene müssen die Betäubungsmittelkonsumenten auf derartige Verbraucherinformationen verzichten, obwohl die dort gehandelten und konsumierten Betäubungsmittel weder erforscht, erprobt, sorgfältig hergestellt, noch als unbedenklich für den Verkehr zugelassen sind, noch ihre Bestandteile, Wirkungen und Nebenwirkungen beim Verkauf offengelegt werden. Wer die mangelhaften chemischen Kenntnisse und Erfahrungen der illegalen Betäubungsmittelproduzenten, die fehlende Hygiene und unzureichende technische Ausstattung illegaler Rauschgiftküchen, das wilde Mischen und Strecken von Betäubungsmittelzubereitungen mit Arzneimitteln, Giften und Chemikalien, in verschmutzten Behältnissen, in Kellerräumen und Abbruchhäusern kennt, hat keinen Zweifel daran, daß die Prohibition und die Strafverfolgung Gesundheitsrisiken schaffen, die weit über die gesundheitsschädigenden Wirkungen der Betäubungsmittel selbst hinausgehen. In den letzten Jahren hat deshalb eine schadensminimierende Drogenhilfe sich nicht nur um Therapiewege für therapiebereite Konsumenten, sondern auch um Hilfemöglichkeiten für weiter konsumentschlossene Drogenabhängige bemüht, um auch diesen Lebenshilfe und Überlebenshilfe zu gewährleisten.

 

Durch

a)

Information und Drogenberatung
über riskante Stoffe, Zubereitungen und Beimengungen, Wirkungen und Nebenwirkungen,
über riskante Konsummuster,
über Schutz vor Infektionen,
über Hilfen im Drogennotfall,
 

 

durch

b)

Spritzenaustausch,
 

 

durch

c)

Einrichtung von Konsumräumen,
 

 

durch

d)

Einrichtung von Übernachtungs- und Krisenzentren,
 

 

durch

e)

Einrichtung von Substitutionsambulanzen

wurde der Verbraucherschutz für Betäubungsmittelkonsumenten erheblich verbessert. Die Verbraucherschutzinformationen über die illegalen Drogen blieben jedoch weitgehend abstrakt und allgemein, da die Zusammensetzung des vom Klienten konsumierten Betäubungsmittelgemisches regelmäßig unbekannt blieb. Ein Testen oder Untersuchen der konsumierten oder zum Konsum bereitliegender Stoffgemische unterblieb zumeist wegen strafrechtlicher Risiken. Diese Rechtsfragen sollen hier nun untersucht werden.

 


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