Warnung vor kontaminiertem Marihuana
Redaktion Webteam www.eve-rave.net Berlin
Pressemitteilung vom 7. November 2007 zum
kontaminierten Marihuana
Blei im Gras! Aus aktuellem Anlaß warnen
die Stadt Leipzig und die Polizeidirektion
Leipzig vor bleiverseuchtem Cannabis und Marihuana, das seit einiger
Zeit im Leipziger Raum im Umlauf ist. In den vergangenen Wochen
mußten
bislang 19 bekannte Fälle aus Leipzig und dem Leipziger Umland mit
Bleivergiftungen akutmedizinisch behandelt werden. Es muß davon
ausgegangen werden, daß auch in anderen Regionen bleiverseuchtes
Cannabiskraut im Umlauf ist!
Der Deutsche Hanfverband warnte in den letzten
Monaten mehrfach vor kontaminierten Marihuana, doch die
Drogenbeauftragte Sabine Bätzing (SPD) sah keinen Handlungsbedarf.
Offenbar wertet Bätzing die Repression höher ein als das
höchste Rechtsgut in unserer Gesellschaft: die Unversehrtheit von
Leib und Leben.
Druckerfreundliche Version (PDF-Format, 111 KB, 4 Seiten):
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse07-11-07.pdf
Die Stadt Leipzig und die Polizeidirektion Leipzig informieren:
Warnung vor kontaminiertem Marihuana
Aus aktuellem Anlaß warnen die Stadt Leipzig
und die Polizeidirektion Leipzig vor bleiverseuchtem Cannabis und
Marihuana, das seit einiger Zeit im Leipziger Raum im Umlauf ist. In
den vergangenen Wochen mußten bislang 19 bekannte Fälle aus
Leipzig und dem Leipziger Umland mit Bleivergiftungen akutmedizinisch
behandelt werden.
Bei den ersten Patienten war die Bleiquelle anfangs unklar. Inzwischen
zeichnet sich ein direkter Zusammenhang mit Cannabis- bzw.
Marihuanakonsum ab. Es ist davon auszugehen, daß weitere Personen
kontaminiertes Marihuana oder Cannabis zu sich genommen haben und
daß sich immer noch mit Blei versetzter »Stoff«
im Umlauf befindet.
Empfehlungen:
Bei Verdacht auf eine chronische Bleiexposition sollte der Bleispiegel
im Blut gemessen und ggf. eine entsprechende Therapie begonnen werden.
Diese wird bei schweren Fällen im Krankenhaus begonnen und
muß je nach Körperbleigehalt von Hausärzten
langfristig, in Einzelfällen auch über Jahre,
fortgeführt werden.
Betroffenen (auch so genannten »Wochenendkonsumenten«)
wird geraten, sich zu einer Überprüfung ihres Bleispiegels an
das Gesundheitsamt wenden. Diese Empfehlung gilt auch dann, wenn
Konsumenten derzeit beschwerdefrei sind. Das Gesundheitsamt erhebt
dafür eine Gebühr in Höhe von 22 Euro. Blutentnahmen zur
Bestimmung des Bleispiegels sind zu folgenden Zeiten im Gesundheitsamt,
Gustav-Mahler-Straße 1-3 in der Impf- und Untersuchungsstelle (2.
Etage, Zi. 204) möglich:
Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr und
Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr.
Nach Vorliegen des Ergebnisses wird der Patient
beraten, ob eine Behandlung notwendig ist. Bei unklaren Beschwerden,
insbesondere akute Bauchschmerzen, sollten Konsumenten ihren Arzt oder
den Notarzt in jedem Fall informieren, daß sie Marihuana oder
Cannabis konsumiert haben. Für Nachfragen schaltet das
Gesundheitsamt ab Donnerstag, dem 8. November 2007 für die
kommenden 14 Tage unter der Telefonnummer 0341 - 1236969 eine Hotline,
die Montag bis Freitag von 10 bis 15 Uhr besetzt ist.
In allen Fällen wird die ärztliche Schweigepflicht gewahrt.
Die Polizeidirektion Leipzig ist zur Aufklärung der Sachlage auf
die Mitwirkung der Patienten angewiesen. Insoweit wird Betroffenen
geraten, freiwillig Angaben gegenüber der Polizei oder
Staatsanwaltschaft zu machen, um eine lückenlose Aufklärung
zu ermöglichen und weitere Schäden von Dritten abzuwenden.
Anzeichen einer Bleivergiftung
Bei Bleivergiftungen im Zusammenhang mit Marihuana-Konsum wird das Blei
über die Atemwege aufgenommen. Im Körper wird es im Prinzip
in allen Geweben abgelagert. Der Knochen ist Hauptspeicher für
Blei. Von hier wird das Blei noch über Jahrzehnte ins Blut und in
die Weichteile freigesetzt. Da Blei nicht gut wasserlöslich ist,
wird es ohne spezielle Medikamente sehr schlecht wieder ausgeschieden.
Es wird zwischen akuten und chronischen Bleivergiftungen unterschieden,
die durch folgende Krankheitsbilder gekennzeichnet sind:
Akute Bleiintoxikation: Blasse Hautfarbe,
Magen-Darm-Beschwerden, schwere Bauchkrämpfe (Bleikolik),
langsamer Puls, hoher Blutdruck
Chronische Bleivergiftung (nach steigender Blutbleikonzentration):
Blutarmut (Bleianämie), Hirnschädigung (Bleidemenz),
Nervenschädigung, Zittern/Tremor, Muskelschwäche, Bleisaum am
Zahnfleischrand, Nierenschädigung und bei sehr hohen
Konzentrationen die gefürchtete Bleienzephalopathie mit Koma. In
Extremfällen treten Todesfälle auf.
Ansprechpartner: Frau Lein, Gesundheitsamt,
Drogenreferat/Suchtprävention, Tel. 0341 - 1236761
Meldung des Deutschen Hanfverbandes
Blutvergiftungen durch gestrecktes Cannabis in
Leipzig
Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing trägt Mitschuld
Der Deutsche Hanf Verband (DHV) erhebt schwere
Vorwürfe gegen die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing,
nachdem gestern bekannt geworden war, daß in Leipzig mit Blei
versetzte Cannabisprodukte aufgetaucht waren.
Die Stadtverwaltung Leipzig gab am Dienstag eine erste Warnmeldung
heraus und berichtete von mehreren schweren Blutvergiftungen und einer
Einweisung auf die Intensivstation. Alle Fälle waren auf den
Konsum von Cannabis zurückzuführen, das mit Blei gestreckt
war. Näheres wird heute in einer Pressekonferenz der Stadt Leipzig
bekannt gegeben.
Der DHV beobachtet schon seit Sommer letzten Jahres eine dramatische
Zunahme von Streckmitteln in Cannabisprodukten, insbesondere in
Marihuana. Talkum, Zucker, Sand, Glas und Flüssigplastik sind nur
einige der Streckstoffe, von denen der Verband berichtet. »Nach
unseren Erkenntnissen ist mittlerweile ein Großteil des
Cannabismarktes in Europa verseucht«, so Verbandssprecher
Georg Wurth.
Im Januar diesen Jahres alarmierte der Verband die
Bundesdrogenbeauftragte Bätzing, die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die drogen- und
gesundheitspolitischen Sprecher der Parteien im Bundestag. Fast 1.000
Menschen schlossen sich den Forderungen des DHV an, die Streckmittel
und deren Auswirkungen auf die Gesundheit genau zu analysieren und den
Konsumenten eine Möglichkeit zu geben, selbst verdächtige
Proben untersuchen zu lassen. Darüber hinaus sollte der Anbau
weniger Hanfpflanzen zur Deckung des privaten Konsums erlaub werden,
damit sich die Konsumenten vom Schwarzmarkt abkoppeln können.
Aus dem Büro der Drogenbeauftragten hieß es am Telefon, beim
BKA habe man keine Erkenntnisse über gestrecktes Gras, also gehe
man davon aus, daß das Problem nicht relevant sei. Dabei hatte
das BKA dem Hanfverband schon im Juni 2004 mitgeteilt, daß es bei
Cannabisproben grundsätzlich keine Prüfung auf Streckmittel
vornehme. Kein Wunder also, daß keine Erkenntnisse vorlagen. Als
im Mai immer noch keine offizielle Stellungnahme von Frau Bätzing
vorlag, schrieb Wurth ihr am 23. Mai erneut einen Brief und warnte
unter anderem: »Lassen Sie es nicht so weit kommen, daß
auch in Deutschland Hanfkonsumenten wegen Streckmitteln in
Krankenhäusern landen!« Diese Befürchtung ist nun
in Leipzig traurige Gewissheit geworden.
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen zog sich die
Bundesregierung im Juni auf die Position zurück, daß
Cannabis sowieso gefährlich sei. Warnungen vor Verunreinigungen,
wie sie z.B. das englische Gesundheitsministerium herausgegeben hatte,
seinen deshalb als schädliche Konsumentenberatung zu betrachten
und würden den normalen Cannabiskonsum verharmlosen.
Vergl. hierzu: Meldung des DHV vom 22. 06. 2007
http://hanfverband.de/aktuell/meldung_1182496450.html
Erst nachdem der DHV bei Gesundheitsministerin
Schmidt gegen diese ignorante Haltung protestierte, erschien auf der
Homepage der Drogenbeauftragten ein winziger Hinweis auf Streckmittel
in Cannabisprodukten. DHV-Sprecher Wurth macht die Drogenbeauftragte
mitverantwortlich für die jetzt in Leipzig aufgetretenen
Blutvergiftungen. »Wenn die Drogenbeauftragte schnell und
konsequent auf unsere Hinweise reagiert hätte, hätten die
Vergiftungen in Leipzig vermutlich verhindert werden können. Eine
massive öffentliche Warnung vor Streckmitteln wäre notwendig
gewesen. Bätzing hat als Drogenbeauftragte versagt. Sie ist in
ihrer Position auch für die vier Millionen Cannabiskonsumenten in
Deutschland zuständig. Natürlich ist Cannabis nicht harmlos.
Die üblichen Risiken der Droge betreffen aber einen relativ
kleinen Teil der Konsumenten, die Streckmittel sind eine Gefahr
für alle!«
Wurth plädiert auch im Hinblick auf skrupellose Dealer, die
Cannabis mit gefährlichen Stoffen strecken, für eine
Legalisierung: »Die beste Strategie gegen die
Streckmittelseuche wäre eine Regulierung und Überwachung des
Cannabismarktes unter legalen Bedingungen. Den Handel einem
Schwarzmarkt zu überlassen, bringt mehr Risiken als Nutzen.«
Vergl. hierzu: Pressemitteilungen des DHV
http://hanfverband.de/aktuell/pressemitteilungen.html
Kein Beitrag zur Schadensminderung
In den Bereichen, in denen es wirklich
Informationsdefizite gibt und Maßnahmen zur Schadensminderung
braucht, hat die Drogenbeauftragte nichts anzubieten, obwohl ihr die
Probleme bekannt sind. In ihren Ausführungen zum »Gesundbrunnen«
sagte die Drogenbeauftragte an der Reitox-Academy im März 2007 in
Berlin:
»Sowohl in Großbritannien als auch in Deutschland
scheint es bei den Dealern von Cannabis vermehrt üblich zu sein,
den Profit zu erhöhen, indem allerei Mittel zum Strecken verwendet
werden. Keineswegs nur unschädliche Mittel, anscheinend wird auch
feinstes Glas oder äußerst ungesundes Plastik verwendet.«
Streckmittel in Cannabisprodukten können mittels qualitativer und
quantitativer Analyse im Labor (Drug-Checking) erkannt werden und
potentielle Konsumenten können vor dem Konsum besonders
gesundheitsschädlicher Produkte gewarnt werden. Drug-Checking ist
eine effiziente Strategie zur Schadensminderung und somit zur Erhaltung
von Gesundheit. Doch um den »Gesundbrunnen«
Drug-Checking macht die Drogenbeauftragte einen großen Bogen und
übergeht das Thema »Streckmittel« ohne
Lösungsvorschläge anzubieten. Aufgrund dieser Tatsache kann
man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Drogenbeauftragte
der Gesundheit von Cannabiskonsumenten keine große Bedeutung
beimißt respektive, daß sie in diesem Zusammenhang eine
gesundheitliche Schädigung der Cannabiskonsumenten billigend in
Kauf nimmt. Jedenfalls verweigert sie sich hier einen konstruktiven
Beitrag zur Schadensminderung respektive zum Risikomanagement zu
leisten. Jedenfalls setzt die Drogenbauauftragte (wie auch die
Bundesregierung) andere Prioritäten als die Unversehrtheit von
Leib und Leben, dem höchsten Rechtsgut in unserer Gesellschft.
Dies gilt übrigens auch betreff »Cannabis als Medizin«.
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist ein Gesetz zur Regelung des
Verkehrs mit Betäubungsmitteln zum Wohle und gemäß den
Bedürfnissen der Patienten. Doch für das Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) scheint das BtMG in
erster Linie ein Gesetz zur Verhinderung des Verkehrs mit
Betäubungsmitteln zu sein und offensichtlich wird beim BfArM die
Verbotskultur (besser: Verbotsunkultur) höher bewertet als das
Wohl der Patienten. Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, erklärte hierzu,
daß es beschämend für ein zivilisiertes Land sei,
daß es für diese Patienten keine andere Lösung finde,
als sie wie Verbrecher zu behandeln und ins Gefängnis zu werfen.
Die fundamentalistische Prohibitionspolitik in der Bundesrepublik
Deutschland nimmt billigend das Leiden von schwer kranken Patienten in
Kauf und zeigt damit ihr wahres unmenschliches Gesicht, daß von
sadistischen Zügen geprägt ist – oder wie sonst kann solch
ein Verhalten anders klassifiziert respektive
bezeichnet werden?
Frau Sabine Bätzing ist weit mehr Prohibitionsbeauftragte als
Drogenbeauftragte und beantwortet Fragen bei Abgeordnetenwatch eiskalt
wie ein Computerprogramm oder wie ein Roboter ohne Seele, jedoch unter
Weglassung relevanter Fakten. Offenbar geht es ihr nur um die
Rechtfertigung des regierungsamtlichen Handeln, doch damit macht sie
sich zur Steigbügelhalterin all jener, die in sadistischer Weise
vorsätzlich schwer kranke Patienten leiden lassen und den meisten
von ihnen den Zugang zur
notwendigen Medizin verwehren und einige dieser Patienten sogar wie
Verbrecher ins Gefängnis schicken. Aus ethischer Sicht ist so ein
unmenschliches Verhalten in keinster Weise zu rechtfertigen, genauso
wenig wie die Verhinderung von Drug-Checking.
Quellen: Hans Cousto: Cannabis – Lösungen für ein
europaweites Problem
http://www.hanfjournal.de/hajo-website/download/pdf/pdf_pdf/2007/0705hanfjournal.pdf
(Seite 2)
Hans Cousto: Sabine Bätzing agiert wie ein seelenloser Roboter
http://www.hanfjournal.de/hajo-website/artikel/2007/11/s02_baetzing.php
Berlin, den 7. November 2007
Redaktion Webteam Eve & Rave
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