Warnung vor kontaminiertem Marihuana


Redaktion Webteam www.eve-rave.net Berlin
Pressemitteilung vom 7. November 2007 zum kontaminierten Marihuana

Blei im Gras! Aus aktuellem Anlaß warnen die Stadt Leipzig und die Polizeidirektion Leipzig vor bleiverseuchtem Cannabis und Marihuana, das seit einiger Zeit im Leipziger Raum im Umlauf ist. In den vergangenen Wochen mußten bislang 19 bekannte Fälle aus Leipzig und dem Leipziger Umland mit Bleivergiftungen akutmedizinisch behandelt werden. Es muß davon ausgegangen werden, daß auch in anderen Regionen bleiverseuchtes Cannabiskraut im Umlauf ist!

Der Deutsche Hanfverband warnte in den letzten Monaten mehrfach vor kontaminierten Marihuana, doch die Drogenbeauftragte Sabine Bätzing (SPD) sah keinen Handlungsbedarf. Offenbar wertet Bätzing die Repression höher ein als das höchste Rechtsgut in unserer Gesellschaft: die Unversehrtheit von Leib und Leben.

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http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse07-11-07.pdf



Die Stadt Leipzig und die Polizeidirektion Leipzig informieren:
Warnung vor kontaminiertem Marihuana


Aus aktuellem Anlaß warnen die Stadt Leipzig und die Polizeidirektion Leipzig vor bleiverseuchtem Cannabis und Marihuana, das seit einiger Zeit im Leipziger Raum im Umlauf ist. In den vergangenen Wochen mußten bislang 19 bekannte Fälle aus Leipzig und dem Leipziger Umland mit Bleivergiftungen akutmedizinisch behandelt werden.

Bei den ersten Patienten war die Bleiquelle anfangs unklar. Inzwischen zeichnet sich ein direkter Zusammenhang mit Cannabis- bzw. Marihuanakonsum ab. Es ist davon auszugehen, daß weitere Personen kontaminiertes Marihuana oder Cannabis zu sich genommen haben und daß sich immer noch mit Blei versetzter »Stoff« im Umlauf befindet.

Empfehlungen:

Bei Verdacht auf eine chronische Bleiexposition sollte der Bleispiegel im Blut gemessen und ggf. eine entsprechende Therapie begonnen werden. Diese wird bei schweren Fällen im Krankenhaus begonnen und muß je nach Körperbleigehalt von Hausärzten langfristig, in Einzelfällen auch über Jahre, fortgeführt werden.

Betroffenen (auch so genannten »Wochenendkonsumenten«) wird geraten, sich zu einer Überprüfung ihres Bleispiegels an das Gesundheitsamt wenden. Diese Empfehlung gilt auch dann, wenn Konsumenten derzeit beschwerdefrei sind. Das Gesundheitsamt erhebt dafür eine Gebühr in Höhe von 22 Euro. Blutentnahmen zur Bestimmung des Bleispiegels sind zu folgenden Zeiten im Gesundheitsamt, Gustav-Mahler-Straße 1-3 in der Impf- und Untersuchungsstelle (2. Etage, Zi. 204) möglich:

Montag bis Freitag von 9 bis 11 Uhr und
Dienstag und Donnerstag von 14 bis 17 Uhr.

Nach Vorliegen des Ergebnisses wird der Patient beraten, ob eine Behandlung notwendig ist. Bei unklaren Beschwerden, insbesondere akute Bauchschmerzen, sollten Konsumenten ihren Arzt oder den Notarzt in jedem Fall informieren, daß sie Marihuana oder Cannabis konsumiert haben. Für Nachfragen schaltet das Gesundheitsamt ab Donnerstag, dem 8. November 2007 für die kommenden 14 Tage unter der Telefonnummer 0341 - 1236969 eine Hotline, die Montag bis Freitag von 10 bis 15 Uhr besetzt ist.

In allen Fällen wird die ärztliche Schweigepflicht gewahrt.

Die Polizeidirektion Leipzig ist zur Aufklärung der Sachlage auf die Mitwirkung der Patienten angewiesen. Insoweit wird Betroffenen geraten, freiwillig Angaben gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu machen, um eine lückenlose Aufklärung zu ermöglichen und weitere Schäden von Dritten abzuwenden.

Anzeichen einer Bleivergiftung

Bei Bleivergiftungen im Zusammenhang mit Marihuana-Konsum wird das Blei über die Atemwege aufgenommen. Im Körper wird es im Prinzip in allen Geweben abgelagert. Der Knochen ist Hauptspeicher für Blei. Von hier wird das Blei noch über Jahrzehnte ins Blut und in die Weichteile freigesetzt. Da Blei nicht gut wasserlöslich ist, wird es ohne spezielle Medikamente sehr schlecht wieder ausgeschieden. Es wird zwischen akuten und chronischen Bleivergiftungen unterschieden, die durch folgende Krankheitsbilder gekennzeichnet sind:

Akute Bleiintoxikation: Blasse Hautfarbe, Magen-Darm-Beschwerden, schwere Bauchkrämpfe (Bleikolik), langsamer Puls, hoher Blutdruck

Chronische Bleivergiftung (nach steigender Blutbleikonzentration): Blutarmut (Bleianämie), Hirnschädigung (Bleidemenz), Nervenschädigung, Zittern/Tremor, Muskelschwäche, Bleisaum am Zahnfleischrand, Nierenschädigung und bei sehr hohen Konzentrationen die gefürchtete Bleienzephalopathie mit Koma. In Extremfällen treten Todesfälle auf.

Ansprechpartner: Frau Lein, Gesundheitsamt, Drogenreferat/Suchtprävention, Tel. 0341 - 1236761

Die Stadt Leipzig und die Polizeidirektion Leipzig informieren: Warnung vor kontaminiertem Marihuana
Quelle: http://notes.leipzig.de/alle/Presseecke.nsf/WebAktuelleBD/B5A3229A36C2F365C125738C003DF31E?opendocument
Thema: Warnung vor kontaminiertem Marihuana
Auftraggeber: 722 Dezernat Jugend Soziales Gesundheit und Schule
Datum: 07.11.2007



Meldung des Deutschen Hanfverbandes

Blutvergiftungen durch gestrecktes Cannabis in Leipzig
Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing trägt Mitschuld


Der Deutsche Hanf Verband (DHV) erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesdrogenbeauftragte Sabine Bätzing, nachdem gestern bekannt geworden war, daß in Leipzig mit Blei versetzte Cannabisprodukte aufgetaucht waren.

Die Stadtverwaltung Leipzig gab am Dienstag eine erste Warnmeldung heraus und berichtete von mehreren schweren Blutvergiftungen und einer Einweisung auf die Intensivstation. Alle Fälle waren auf den Konsum von Cannabis zurückzuführen, das mit Blei gestreckt war. Näheres wird heute in einer Pressekonferenz der Stadt Leipzig bekannt gegeben.

Der DHV beobachtet schon seit Sommer letzten Jahres eine dramatische Zunahme von Streckmitteln in Cannabisprodukten, insbesondere in Marihuana. Talkum, Zucker, Sand, Glas und Flüssigplastik sind nur einige der Streckstoffe, von denen der Verband berichtet. »Nach unseren Erkenntnissen ist mittlerweile ein Großteil des Cannabismarktes in Europa verseucht«, so Verbandssprecher Georg Wurth.

Im Januar diesen Jahres alarmierte der Verband die Bundesdrogenbeauftragte Bätzing, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und die drogen- und gesundheitspolitischen Sprecher der Parteien im Bundestag. Fast 1.000 Menschen schlossen sich den Forderungen des DHV an, die Streckmittel und deren Auswirkungen auf die Gesundheit genau zu analysieren und den Konsumenten eine Möglichkeit zu geben, selbst verdächtige Proben untersuchen zu lassen. Darüber hinaus sollte der Anbau weniger Hanfpflanzen zur Deckung des privaten Konsums erlaub werden, damit sich die Konsumenten vom Schwarzmarkt abkoppeln können.

Aus dem Büro der Drogenbeauftragten hieß es am Telefon, beim BKA habe man keine Erkenntnisse über gestrecktes Gras, also gehe man davon aus, daß das Problem nicht relevant sei. Dabei hatte das BKA dem Hanfverband schon im Juni 2004 mitgeteilt, daß es bei Cannabisproben grundsätzlich keine Prüfung auf Streckmittel vornehme. Kein Wunder also, daß keine Erkenntnisse vorlagen. Als im Mai immer noch keine offizielle Stellungnahme von Frau Bätzing vorlag, schrieb Wurth ihr am 23. Mai erneut einen Brief und warnte unter anderem: »Lassen Sie es nicht so weit kommen, daß auch in Deutschland Hanfkonsumenten wegen Streckmitteln in Krankenhäusern landen!« Diese Befürchtung ist nun in Leipzig traurige Gewissheit geworden.

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen zog sich die Bundesregierung im Juni auf die Position zurück, daß Cannabis sowieso gefährlich sei. Warnungen vor Verunreinigungen, wie sie z.B. das englische Gesundheitsministerium herausgegeben hatte, seinen deshalb als schädliche Konsumentenberatung zu betrachten und würden den normalen Cannabiskonsum verharmlosen.
 
Vergl. hierzu: Meldung des DHV vom 22. 06. 2007
http://hanfverband.de/aktuell/meldung_1182496450.html


Erst nachdem der DHV bei Gesundheitsministerin Schmidt gegen diese ignorante Haltung protestierte, erschien auf der Homepage der Drogenbeauftragten ein winziger Hinweis auf Streckmittel in Cannabisprodukten. DHV-Sprecher Wurth macht die Drogenbeauftragte mitverantwortlich für die jetzt in Leipzig aufgetretenen Blutvergiftungen. »Wenn die Drogenbeauftragte schnell und konsequent auf unsere Hinweise reagiert hätte, hätten die Vergiftungen in Leipzig vermutlich verhindert werden können. Eine massive öffentliche Warnung vor Streckmitteln wäre notwendig gewesen. Bätzing hat als Drogenbeauftragte versagt. Sie ist in ihrer Position auch für die vier Millionen Cannabiskonsumenten in Deutschland zuständig. Natürlich ist Cannabis nicht harmlos. Die üblichen Risiken der Droge betreffen aber einen relativ kleinen Teil der Konsumenten, die Streckmittel sind eine Gefahr für alle!«

Wurth plädiert auch im Hinblick auf skrupellose Dealer, die Cannabis mit gefährlichen Stoffen strecken, für eine Legalisierung: »Die beste Strategie gegen die Streckmittelseuche wäre eine Regulierung und Überwachung des Cannabismarktes unter legalen Bedingungen. Den Handel einem Schwarzmarkt zu überlassen, bringt mehr Risiken als Nutzen.«
 
Vergl. hierzu: Pressemitteilungen des DHV
http://hanfverband.de/aktuell/pressemitteilungen.html



Kein Beitrag zur Schadensminderung

In den Bereichen, in denen es wirklich Informationsdefizite gibt und Maßnahmen zur Schadensminderung braucht, hat die Drogenbeauftragte nichts anzubieten, obwohl ihr die Probleme bekannt sind. In ihren Ausführungen zum »Gesundbrunnen« sagte die Drogenbeauftragte an der Reitox-Academy im März 2007 in Berlin:

»Sowohl in Großbritannien als auch in Deutschland scheint es bei den Dealern von Cannabis vermehrt üblich zu sein, den Profit zu erhöhen, indem allerei Mittel zum Strecken verwendet werden. Keineswegs nur unschädliche Mittel, anscheinend wird auch feinstes Glas oder äußerst ungesundes Plastik verwendet.«

Streckmittel in Cannabisprodukten können mittels qualitativer und quantitativer Analyse im Labor (Drug-Checking) erkannt werden und potentielle Konsumenten können vor dem Konsum besonders gesundheitsschädlicher Produkte gewarnt werden. Drug-Checking ist eine effiziente Strategie zur Schadensminderung und somit zur Erhaltung von Gesundheit. Doch um den »Gesundbrunnen« Drug-Checking macht die Drogenbeauftragte einen großen Bogen und übergeht das Thema »Streckmittel« ohne Lösungsvorschläge anzubieten. Aufgrund dieser Tatsache kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Drogenbeauftragte der Gesundheit von Cannabiskonsumenten keine große Bedeutung beimißt respektive, daß sie in diesem Zusammenhang eine gesundheitliche Schädigung der Cannabiskonsumenten billigend in Kauf nimmt. Jedenfalls verweigert sie sich hier einen konstruktiven Beitrag zur Schadensminderung respektive zum Risikomanagement zu leisten. Jedenfalls setzt die Drogenbauauftragte (wie auch die Bundesregierung) andere Prioritäten als die Unversehrtheit von Leib und Leben, dem höchsten Rechtsgut in unserer Gesellschft.

Dies gilt übrigens auch betreff »Cannabis als Medizin«. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist ein Gesetz zur Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln zum Wohle und gemäß den Bedürfnissen der Patienten. Doch für das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) scheint das BtMG in erster Linie ein Gesetz zur Verhinderung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln zu sein und offensichtlich wird beim BfArM die Verbotskultur (besser: Verbotsunkultur) höher bewertet als das Wohl der Patienten. Dr. Franjo Grotenhermen, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin, erklärte hierzu, daß es beschämend für ein zivilisiertes Land sei, daß es für diese Patienten keine andere Lösung finde, als sie wie Verbrecher zu behandeln und ins Gefängnis zu werfen.

Die fundamentalistische Prohibitionspolitik in der Bundesrepublik Deutschland nimmt billigend das Leiden von schwer kranken Patienten in Kauf und zeigt damit ihr wahres unmenschliches Gesicht, daß von sadistischen Zügen geprägt ist – oder wie sonst kann solch ein Verhalten anders klassifiziert respektive bezeichnet werden?

Frau Sabine Bätzing ist weit mehr Prohibitionsbeauftragte als Drogenbeauftragte und beantwortet Fragen bei Abgeordnetenwatch eiskalt wie ein Computerprogramm oder wie ein Roboter ohne Seele, jedoch unter Weglassung relevanter Fakten. Offenbar geht es ihr nur um die Rechtfertigung des regierungsamtlichen Handeln, doch damit macht sie sich zur Steigbügelhalterin all jener, die in sadistischer Weise vorsätzlich schwer kranke Patienten leiden lassen und den meisten von ihnen den Zugang zur notwendigen Medizin verwehren und einige dieser Patienten sogar wie Verbrecher ins Gefängnis schicken. Aus ethischer Sicht ist so ein unmenschliches Verhalten in keinster Weise zu rechtfertigen, genauso wenig wie die Verhinderung von Drug-Checking.
 
Quellen: Hans Cousto: Cannabis – Lösungen für ein europaweites Problem
http://www.hanfjournal.de/hajo-website/download/pdf/pdf_pdf/2007/0705hanfjournal.pdf  (Seite 2)
Hans Cousto: Sabine Bätzing agiert wie ein seelenloser Roboter
http://www.hanfjournal.de/hajo-website/artikel/2007/11/s02_baetzing.php


Berlin, den 7. November 2007
Redaktion Webteam Eve & Rave e.V. Berlin

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