Heroin wird verschreibungsfähig
Bundestag stimmt für kontrollierte Heroinabgabe
Redaktion
Webteam www.eve-rave.net Berlin
Pressemitteilung vom 31. Mai 2009 zur kontrollierten Heroinabgabe
Mit breiter Mehrheit hat der Deutsche
Bundestag am 28. Mai 2009 ein Gesetz
beschlossen, das die rechtlichen Voraussetzungen für die
Überführung
der diamorphin-gestützten Behandlung in die Regelversorgung
schafft.
Das Gesetz regelt, daß Diacetylmorphin (chemisch reines
Heroin) unter engen Voraussetzungen als Betäubungsmittel im Rahmen
der Substitutionsbehandlung von Schwerstopiatabhängigen
verschreibungsfähig wird. Dem »Gesetz zur
diamorphingestützten Substitutionsbehandlung« stimmten 349
Parlamentarier zu, 198 lehnten es ab. Damit hat die Blokadepolitik der
CDU/CSU Bundestagsfraktion nach jahrelangen Streitigkeiten ein Ende
gefunden.
Der Name des Gesetzes ist allerdings
irreführend, da die ärztlich kontrollierte Heroinabgabe eine
Originalstoffabgabe darstellt und wissenschaftlich betrachtet nicht als
Substitutionsbehandlung klassifiziert werden kann, da kein Ersatzmittel
(Substitut) verabreicht wird, sondern ein Originalstoff. Dennoch stellt
das neue Gesetz einen Durchbruch für die Behandlung von
Schwerstopiatabhängigen dar.
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Ein vor über hundert Jahren mit
Aufzeichnungen des Chemikers Felix Hoffmann versehenes Laborjournal
belegt, daß am 21. August 1897 die erstmalige Synthese von
Diacetylmorphin in den Elberfelder Farbenfabriken erfolgreich
bewerkstelligt wurde. Grundlage dieser Synthese war ein von Hoffmann
entwickeltes Veredelungsverfahren, das eine Acetylierung technisch gut
realisieren ließ und mit dem ihm wenige Tage zuvor, am 10. August
1987, die Synthese der Acetylsalicylsäure (Aspirin) in reiner und
haltbarer Form gelang. Der Pharmakologe Heinrich Dreser, der
möglicherweise die Synthese des Diacetylmorphins durch Hoffmann
angeregt hatte, prüfte mit dem Werksarzt Floret das neue Mittel im
Vergleich zu Codein und Morphin. Die Untersuchungen ergaben als
wesentlichen Befund, daß Diacetylmorphin durch eine Vertiefung
der einzelnen Atemzüge die krankhafte Atmung wesentlich besser und
nachhaltiger beeinflußte, als Codein und Morphin. Dieser
äußerst subjektive Befund war der alleinige Grund
dafür, daß Diacetylmorphin als sogenanntes Atmungssedativum
mit dem Prädikat »Digitalis
der Atmung« auf den Markt gebracht wurde.
Die Farbenfabriken vorm. Friedrich
Bayer & CO brachten das halbsynthetische Morphinderivat mit der
chemischen Bezeichnung Diacetylmorphin ein Jahr später, am 27.
Juni 1898, als pharmazeutische Spezialität zur symptomatischen
Behandlung von Atemwegserkrankungen unter dem Namen Heroin auf den
Arzneimittelmarkt. Der Name Heroin stand für den altgriechischen
Begriff heros, der das Ideal
männlicher Kraft verkörperte und Sinnbild der verehrten
Helden war. Die Heroen waren männliche Abkömmlinge der
Vereinigung von Unsterblichen (Götter und Göttinnen) mit
sterblichen (Männern und Frauen) und gemäß ihrer
Abstammung die irdischen Repräsentanten des Olymps, jener von Zeus
beherrschten patriarchalen Götterwelt, und als solche zur
Herrschaft auf Erden berufen. Die heroïne
war ursprünglich das Heldenweib, später bezeichnete man auch
die Darstellerin einer Heldenrolle auf der Bühne als Heroine.
Heroin wurde ursprünglich als
Medikament zur Behandlung von akutem und chronischem Hustenreiz
abgegeben, später gingen dann die Indikationen weit über die
Erkrankungen der Atemwege und Lungen hinaus und Heroin wurde
vornehmlich als sehr wirksames Medikament gegen Schmerzen verordnet.
Aufgrund des hohen Suchtpotentials wurde 1924 die Herstellung von
Heroin in den USA verboten. In der Folge entbrannte eine in der
Öffentlichkeit und in den Medien äußerst kontrovers
geführte Debatte um den therapeutischen Wert des Heroins, die
indes bis heute nicht verstummte. In Deutschland war Heroin bis 1924
niedrigdosiert als Hustenmittel auf dem Markt frei (ohne Rezept)
erhältlich und erst dann wurde Heroin aus der allgemeinen
Arzneimittelliste (Liste der freiverkäuflichen Medikamente)
gestrichen und bis 1971 war Heroin ein verkehrs- und
verschreibungsfähiges Betäubungsmittel.
Substitution versus Originalstoffabgabe
Substituieren heißt ersetzen.
Bei der Substitution wird der (zumeist illegale) primäre
Suchtstoff (z.B. Heroin) durch ein legales Opiat (z.B. Codein) oder
Opioid (z.B. Methadon) ersetzt. In der Regel wird eine
Substitutionsbehandlung von einer Drogenberatungsstelle psychosozial
begleitet. Die wichtigsten medizinischen Behandlungsziele sind die
Senkung der Sterblichkeit und die Verbesserung des körperlichen
Allgemeinzustandes. Des weiteren bezweckt die Substitution die
Verhinderung von Infektionen, die Minderung unkontrollierten
Drogenkonsums und die Überwindung des »süchtigen« Verhaltens
und damit verbunden das Absetzen des verordneten Methadons nach
Ausheilen der Abhänigkeit.
In Deutschland war die Substitution
aufgrund der starren Weigerung der deutschen Ärzteschaft, im
Rahmen einer Behandlung Drogenabhängiger diesen Ersatzdrogen zu
verschreiben, wie auch aufgrund der restriktiven auf Abstinenztherapie
fixierten rechtlichen Vorgaben seitens der Bundesregierung, bis zu
Beginn der neunziger Jahre praktisch nur in wenigen Ausnahmefällen
durchführbar. Ausnahmen waren beispielsweise die ersten Versuche
zur Methadon-Erprobung im Jahr 1971 mit 20 Patienten in Hannover.
Erfolgskriterium war hier das Erreichen der Abstinenz. Da dieses Ziel
nicht erreicht werden konnte, wurde das Vorhaben 1975 abgebrochen. In
Nordrhein-Westfalen begann dann 1988 eine Art »Erprobungsverfahren« in dem
250 Probanden in einem Praxisversuch unter wissenschaftlicher
Begleitung substituiert wurden. Aufgrund der herrschenden Rechtslage
konnten außer Pilotprojekte mit wissenschaftlicher
Begleitforschung keine regulären Substitutionen durchgeführt
werden; erst nach der Grundsatzentscheidung durch den Bundesgerichtshof
am 17. Mai 1991 zur Therapiefreiheit des Arztes und zur
Zulässigkeit der Methadonbehandlung wurde vom Gesetzgeber das
Betäubungsmittelgesetz am 9. September 1992 dahingehend
geändert, das bei bestimmten Indikationen, auch sozialen, die
Substitution zulässig war.
Nach der Änderung des
Betäubungsmittelgesetzes im September 1992 wurde auch die
Verschreibungsverordnung für Betäubungsmittel 1992 und 1994
den richterlichen Vorgaben angepaßt und erweitert, so daß
sich die ärztliche Verschreibung von Ersatzdrogen wie Methadon und
Levomethadon in den neunziger Jahren als anerkannte Methode zu
Behandlung der Heroinabhängigkeit etablieren konnte. Nach § 5
der Betäubungsmittel - verschreibungsverordnung (BtMVV) besteht
das Ziel der Behandlung in einer schrittweisen Wiederherstellung der
Abstinenz von Betäubungsmitteln wie auch der Besserung und
Stabilisierung des allgemeinen Gesundheitszustandes.
Zunächst befreit die
Substitution nicht von der Abhängigkeit, sondern ersetzt einen
illegalen durch einen (eingeschränkt) legalen Suchtstoff. Aus
kriminalisierten Heroinabhängigen werden durch die Substitution
legale Opiatabhängige. Die erste Linderung erfahren die
Opiatabhängigen somit auf der Ebene ihres rechtlichen Status –
Substitution befreit die Abhängigen vom Verfolgungsdruck.
Die zweite Linderung erfahren die
Opiatabhängigen in der Beseitigung des Beschaffungsdrucks, denn
ein Substituierter ist nicht darauf angewiesen, auf dem Schwarzmarkt
teures Heroin zu erwerben und sich dabei möglicherweise finanziell
zu ruinieren, sondern bezieht seine Opiate unter legalen und
kontrollierten Bedingungen vom Arzt. Der Zwang zur Illegalität
sowie der finanzielle und soziale Abstieg können oft durch die
Substitution gestoppt werden. Die Voraussetzungen für eine
mögliche psychische Stabilisierung können dadurch grundlegend
positiver angesehen werden.
Die Behandlung mit Methadon und
anderen Opioiden senkt die Sterblichkeit drastisch. Notwendig ist also,
möglichst viele Heroinabhängige in eine Behandlung zu
bringen. Wenn Abhängige gezwungen sind, Methadon auf dem
Schwarzmarkt zu kaufen, weil sie keinen Behandlungsplatz finden oder
weil die Regularien zur Aufnahme wochenlang dauern oder gar, weil ihr
Arzt die Dosierungen regelmäßig zu tief ansetzt, dann sind
sie denselben Risiken ausgesetzt wie unbehandelte Heroinabhängige.
Ersatzstoffe wie Methadon,
Levomethadon, Dihydrocodein oder Codein können die Entzugssymptome
lindern, sie können jedoch nicht das durch Heroin
herbeigeführte Konsumerlebnis ersetzen. Dies gilt insbesondere
für den sogenannten »flash«
nach der intravenösen Applikation oder dem Rauchen des Heroins.
Deshalb ist der Beigebrauch von Heroin neben der Substitution
erfahrungsgemäß recht hoch. In einer Umfrage auf der
Drogenszene in Frankfurt am Main zur kontrollierten Heroinabgabe gaben
75% der befragten Opiatabhängigen, die sich in einer
Substitutionsbehandlung befanden, daß sie außer dem
verabreichten Substitutionsmittel noch weitere Substanzen konsumierten,
vornehmlich Heroin, Benzodiazepine, Kokain und Crack.
Schadensverminderung sollte mit
Maßnahmen zur Risikoverminderung und zur Überlebenshilfe
eine besondere Bedeutung zukommen, da in diesem Bereich große
Defizite festgestellt wurden. Überlebenshilfe und Grundversorgung
beziehen sich auf Abhängige, die von ihrer Abhängigkeit nicht
oder noch nicht lassen können oder wollen. Pragmatisch
ausgerichtete Überlebenshilfe ist Ausdruck eines
Suchtverständnisses, daß Abhängige nicht nur als
Süchtige versteht, sondern als Menschen mit vielfältigen
Bedürfnissen und Problemen. Die ärztliche Verschreibung von
Originalstoffen kann diesen Bedürfnissen in problematischen
Fällen besser gerecht werden als alle anderen Maßnahmen.
Eine kontrollierte Abgabe von Heroin
(Originalstoffabgabe) an Abhängige bietet denselben nicht nur
einen nachhaltigen Schutz vor Überdosierungen sondern befreit
diese selbst wie auch andere vor dem leidigen Streß der
Stoffbeschaffung auf dem Schwarzmarkt im Rahmen strafbewehrter
Handlungen. Durch den Konsum der verschriebenen Substanz unter
ärztlicher Aufsicht vor Ort ist ein Abfließen des
staatlichen Heroins in den Schwarzmarkt der Szene ausgeschlossen. Statt
dessen bietet die Abgabe von Originalstoffen an die Abhängigen die
reale Chance einer Reduzierung des Straßenhandels in den vom
Drogenhandel belasteten Metropolen. Unter diesen Voraussetzungen
könnte das neue Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Entflechtung
von Kleinkriminalität und Krankheit in den städtischen
Drogenszenen leisten und neue Perspektiven für Gesundheit und
Sicherheit in den Städten eröffnen.
Gesetz zur
diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
Nach Abschluß der
Arzneimittelstudie »Das
bundesdeutsche Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung
Opiatabhängiger – eine multizentrische, randomisierte,
kontrollierte Therapiestudie« sowie weiterer
Spezialstudien zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung
wurde eine Entscheidung getroffen, die eine Diamorphinbehandlung in
Deutschland als zusätzliche Option zur Behandlung schwerstkranker
Opiatabhängiger ermöglicht und in das Regelsystem der
gesundheitlichen Versorgung integriert. Die vorliegenden
Studienergebnisse sprachen dafür, eine Behandlung mit Diamorphin
für eine klar begrenzte Zielgruppe Opiatabhängiger zu
ermöglichen, die zuvor ernsthafte Behandlungsversuche mit
herkömmlichen Substitutionsmitteln erfolglos unternommen haben.
Damit können schwerstkranke Opiatabhängige, die bislang nicht
erfolgreich behandelt werden konnten, künftig verstärkt
therapeutisch erreicht werden. Zugleich werden die negativen Folgen der
Drogenabhängigkeit für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung abgemildert.
In
der namentlichen Abstimmung am Donnerstag, den 28. Mai 2009, stimmte
die überwältigende Mehrheit der Bundestagsabgeordneten
(Bundestag = große Parlamentskammer = Volkskammer) mit Ja:
Abgegebene Stimmen insgesamt: 550
Nicht abgegebene-Stimmen: 62
Ja-Stimmen: 349 (63,5% der abgegebenen Stimmen)
Nein-Stimmen: 198 (36,0% der abgegebenen Stimmen)
Enthaltungen: 3 (0,5% der abgegebenen Stimmen
ungültige: 0
196
Nein-Stimmen kamen aus dem Lager der CDU/CSU, eine aus dem Lager der
SPD und eine von dem fraktionslosen Abgeordneten Henry Nitzsche. Die
drogenpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria
Eichhorn, nahm nicht an der Abstimmung teil. Das Ergebnis der
namentlichen Abstimmung mit Angabe des Stimmverhaltens der einzelnen
Abgeordneten ist unter dem folgenden Link aufrufbar:
http://www.bundestag.de/parlament/plenargeschehen/abstimmung/20090528_diamorphin.pdf
Abgestimmt
wurde über den Entwurf eines Gesetzes zur
diamorphingestützten
Substitutionsbehandlung (Deutscher Bundestag Drucksache 16/11515):
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/115/1611515.pdf
Das Gesetz wird in der beschlossenen
Fassung dem Bundesrat (Bundesrat = kleine Parlamentskammer =
Länderkammer) zugeleitet und
dort voraussichtlich am 10. Juli 2009 im Plenum abschließend
behandelt
werden. Es bedarf jedoch nicht der Zustimmung des Bundesrates.
Deutsche AIDS-Hilfe:
Gesetz ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer praxisnahen Versorgung
Heroinabhängiger
Berlin
(ots) – Der Deutsche Bundestag hat heute mit deutlicher Mehrheit einer
Veränderung des Betäubungsmittelgesetztes zugestimmt: Damit
ist die
seit Jahren von der Deutschen AIDS-Hilfe geforderte gesetzliche
Grundlage geschaffen, um die Behandlung mit Diamorphin in den Katalog
der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit
aufzunehmen. Mehrjährige wissenschaftliche Studien in sieben
Städten
haben belegt, dass es Heroinabhängigen besser geht und sie
stabilisiert, wenn sie unter strengen Auflagen regelmäßig
mit künstlich
hergestelltem Heroin (sog. Diamorphin) behandelt werden.
Dazu erklärt Hansmartin Schön, Bundesvorstand der Deutschen
AIDS-Hilfe e.V. (DAH):
»Die
Veränderung des Betäubungsmittelgesetzes und die hiermit
verbundene
Einstufung von Diamorphin als verschreibungsfähiges Medikament
rettet
Menschenleben. Der entscheidende Durchbruch ist die Umwandlung eines
Straftatbestandes in eine verschreibungspflichtige Behandlung. Gerade
die Heroinabhängigen, bei denen alle anderen Behandlungsoptionen
nicht
den gewünschten Erfolg brachten und die bisher unter
menschenunwürdigen
Bedingungen leben mußten, bekommen nun eine Möglichkeit, den
Ausstieg
aus dem Kreislauf von Illegalität und
Beschaffungskriminalität zu
finden. Nun gilt es, zügig im gemeinsamen Bundesausschuß
(GBA) die
Kriterien für die Abrechenbarkeit der heroingestützten
Substitutionsbehandlung festzulegen, damit weitere Städte
Anträge bei
den entsprechenden Landesbehörden stellen können.«
»Dieser Schritt war längst
überfällig«, ergänzt Dirk Schäffer,
Referent Drogen und Strafvollzug in der DAH: »Im
Sinne schwerkranker Menschen haben fachliche und ethische
Überlegungen
nun Vorrang vor Parteitaktik und ideologischen Schranken gewonnen. Die
DAH bedankt sich bei allen Bundestagsabgeordneten, die dazu beigetragen
haben, daß sich nun endlich eine Parlamentsmehrheit für das
seit
Jahren von uns geforderte Gesetz gefunden hat.«
Für das bundesweite JES-Netzwerk
(Junkies, Ehemalige, Substituierte) erklärt dazu Mathias
Häde: »Die zähe
Verzögerungs- und Verhinderungstaktik von Teilen der
CDU-Bundestagsfraktion vermochte sich letztlich doch nicht gegen die
mit vielen unwiderlegbaren Fakten untermauerte fachliche Argumentation
der Befürworter durchzusetzen. Das JES-Netzwerk spricht – nicht
zuletzt stellvertretend für die von dieser Entscheidung
unmittelbar betroffenen langjährigen DrogengebraucherInnen – allen
UnterstützerInnen seinen Dank aus. Dieses positive Votum wird in
der Folge Menschenleben retten und langjährigen
HeroingebraucherInnen ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen.«
Quellen:
Deutsche AIDS-Hilfe: Pressemitteilung vom 28. Mai 2009
http://www.presseportal.de/pm/14407/1413813/deutsche_aids_hilfe_e_v
JES – Bundesweites Netzwerk: Pressemitteilung vom 28. Mai 2009
http://www.trio-media.de/jesjournal/pm_jes_28.05.09.pdf
Weitere Informationen:
Die konservativen Kräfte,
die eine gesetzlich geregelte Originalstoffabgabe von Heroin unter
ärztlicher Kontrolle in Deutschland jahrelang bekämpften,
rekrutieren sich aus dem gleichen fundamentalistischen Lager wie jene,
die einst die Substitutionsbehandlung, den Spritzenaustausch und die
Fixerstuben als Maßnahmen zur Schadensminderung und zur
Überlebenshilfe zu verhindern versuchten. Eine gute Übersicht
der Stellungnahmen zu diesem Thema von den verschiedenen politischen
Parteien sowie im Gesundheitswesen tätige Organisationen sind auf
den Seiten des JES-Journals zu finden.
http://www.trio-media.de/jesjournal/index.html
Viele Hintergrundinformationen
findet man auch in dem Text von Hans Cousto: Daten und Fakten zur
Drogenpolitik um die Jahrtausendwende – Drogenstatistiken einmal
genauer betrachtet. Die Analyse »Daten
und Fakten zur Drogenpolitik um die Jahrtausendwende –
Drogenstatistiken einmal genauer betrachtet« wurde im
Frühjahr 2000 für die interne Fortbildung der
MitarbeiterInnen von Eve & Rave e.V. Berlin verfaßt. In den
drei Abschnitten »Spritzenaustausch«,
»Fixerstuben« und
»Heroinabgabe«
werden Interventionsstrategien zur Schadensminderung für
Drogengebraucher, die Opiate intravenös applizieren, dargestellt.
Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf die stetige Behinderung der
Drogenhilfe durch fundamentalistische konservative Politiker gerichtet.
Vor allem durch die Verhinderung von Spritzenaustauschprogrammen in den
80er Jahren des letzten Jahrhunderts wurde der Verbreitung von AIDS und
Hepatitis C Vorschub geleistet. Viele Todesfälle sind auf diese
Verhinderungspolitik zurückzuführen. Durch die Verhinderung
der Einrichtung von Fixerstuben sind viele Opiatabhänge
genötigt, ihren Konsum alleine in ihrer Wohnung zu tätigen.
Bei einer Überdosierung mit der Folge einer Atemdepression kann
niemand helfend einwirken – eine Tatsache, die nicht selten zum Tod des
Opiatkonsumenten führt. Verhinderungspolitik ist tödlich,
vernünftige Interventionsstrategien begünstigen hingegen
Gesundheit und ein langes Leben. (Format: PDF, Größe: 619
KB, 73 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/politics114.pdf
Drogengebraucher besitzen ebenso wie alle anderen Menschen ein Recht
auf Menschenwürde.
Sie brauchen
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erwerben!
- JES -
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Berlin, den 31. Mai 2009
Redaktion Webteam Eve & Rave
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verschreibungsfähig – Bundestag stimmt für kontrollierte
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