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Drug-Checking -
sinnvolles Instrumentarium der Drogenhilfe?

Dipl.-Arbeit für die Prüfung zum Erwerb des Akademischen Grades Dipl.-Sozialarbeiter/- Sozialpädagoge
eingereicht von Axel Mähler


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5. 8   Abstinenzorientierte Präventionsarbeit versus Drogen-
       mündigkeit und Drug-Checking aus der Sicht von Adorno

Gundula Barschs gewählter Begriff der Drogenmündigkeit erinnerte mich an ein kleines, sich in meinem Besitz befindliches Büchlein mit dem Titel »Erziehung zur Mündigkeit«, worin sich Vorträge und Gespräche von und mit dem bekannten Philosophen und Soziologen Theodor W. Adorno eben zum Thema »Mündigkeit« versammelt finden. Ich stellte anhnand der Analyse dieser Vorträge und Gespräche fest, daß heute wohl auch der leider bereits 1969 verstorbene Adorno ein Verfechter der von Gundula Barsch geforderten »Drogenmündigkeit« als Erziehungziel sein würde. Für ihn ist die Forderung zur Mündigkeit in einer Demokratie selbstverständlich. Die Vehemenz, mit der Adorno sich für die Mündigkeit des Bürgers ausspricht, läßt kaum annehmen, daß er den Bereich des Umgangs mit psychoaktiven Substanzen hiervon ausgegrenzt hätte sehen wollen. So heißt es z.B. bei Adorno:

Eine »... Demokratie, die nicht nur funktionieren, sondern ihrem Begriff gemäß arbeiten soll, verlangt mündige Menschen. Man kann sich verwirklichte Demokratie nur als Gesellschaft von Mündigen vorstellen. Wer innerhalb der Demokratie Erziehungsziele verficht, die gegen Mündigkeit, also gegen die selbständige bewußte Entscheidung jedes einzelnen Menschen, gerichtet sind, der ist antidemokratisch, auch wenn er seine Wunschvorstellungen im formalen Rahmen der Demokratie propagiert. Die Tendenzen, von außen her Ideale zu präsentieren, die nicht aus dem mündigen Bewußtsein selber entspringen, oder besser vielleicht: vor ihm sich ausweisen, diese Tendenzen sind stets noch kollektivistisch-reaktionär. Sie weisen auf eine Sphäre zurück, der man nicht nur äußerlich politisch, sondern auch bis in sehr viel tiefere Schichten opponieren sollte

»Demokratie beruht auf der Willensbildung eines jeden Einzelnen, wie sie sich in der Institution der repräsentativen Wahl zusammenfaßt. Soll dabei nicht Unvernunft resultieren, so sind Fähigkeit und der Mut jedes Einzelnen, sich seines Verstandes zu bedienen, vorausgesetzt. [...] Ich würde [...] sagen, [...] daß [...] die einzige wirkliche Konkretisierung der Mündigkeit darin besteht, daß die paar Menschen, die dazu gesonnen sind, mit aller Energie darauf hinwirken, daß die Erziehung eine Erziehung zum Widerspruch und zum Widerstand ist


Leicht läßt sich anhand dieser Äußerungen ableiten, daß Adorno ein Gegner der heutigen entmündigend wirkenden, prohibitiven Drogenpolitik und auch der - leider immer noch (zum Teil gezwungenermaßen) im Fahrwasser dieser Politik schwimmenden - abstinenzorientierten Präventionsarbeit gewesen wäre. Prohibition gleichbedeutend mit der Entmündigung des Bürgers steht aus Adornos Sicht in einem unvereinbaren Gegensatz zur Demokratie. Der These, daß man auch im Bereich des Drogenkonsums von der Fremdkontrolle zur Selbstkontrolle voranschreiten muß, vorausgesetzt man will eine Gesellschaft anstreben, in der die Menschen in größtmöglicher Freiheit und Verantwortung leben , hätte Adorno mit Sicherheit ganzen Herzens zugestimmt. Aufgrund seiner Äußerungen ist schließlich die Annahme zulässig, daß Adorno das Angebot von Drug-Checking in Anbetracht der gegenwärtigen drogenpolitischen Situation als einen sinnvollen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem liberaleren Umgang mit psychoaktiven Substanzen ansehen würde.

 

 

5. 9   Über Ineffektivität und Glaubwürdigkeitsverlust der
       abstinenzorientierten Präventionsarbeit und die daraus zu
       ziehenden Konsequenzen

Schließlich setzen sich auch Bölllinger, Stöver und Fietzek in »Drogenpraxis, Drogenrecht, Drogenpolitik« kritisch mit der traditionellen, abstinenzorientierten Präventionsarbeit der Drogenhilfe auseinander: Das grundsätzliche Dilemma der Prävention bestehe darin, daß sie den illegalisierten Drogen eine Sondergefährlichkeit in Fortsetzung staatlicher Verbotsrechtfertigung zu unterstellen habe, um nicht dem Gesetzeszweck zuwider zu handeln. Drogen- bzw. Suchtprävention ist deshalb - bezogen auf den illegalisierten Drogengebrauch - rigide mit dem Ziel der »absoluten Abstinenz« verbunden. Der hierfür zu zahlende Preis ist hoch: Die Forderung nach totaler Abstinenz gegenüber illegalisierten Drogen auf der einen Seite, während man auf der anderen Seite das Zugeständnis eines selbstkontrollierten Umgangs mit legalen Drogen macht, führt zu einem massiven Glaubwürdigkeitsverlust der Präventionsarbeit. Im täglichen Erleben nämlich bekommen Jugendliche und junge Erwachsene u.a. am Beispiel von Cannabis, Ecstasy und Alkohol mit, daß die Möglichkeit eines kontrollierten Umgangs mit Drogen völlig unabhängig von ihrem Rechtsstatus ist. Auf die Adressaten des abstinenzorientierten Präventionsansatzes wirkt dieser deshalb offensichtlich doppelmoralisch, nicht sachlich begründet und deshalb also unglaubwürdig. Ein wie ich finde hervorragendes Beispiel für das Versagen des abstinenzorientierten Präventionsansatzes lieferte die Kampagne»Keine Macht den Drogen«, bei der (angeblich) vorbildliche Menschen wie die Tennisspielerin Steffi Graf medienwirksam eingesetzt wurden: Die Adressaten beantworteten diesen Slogan, indem sie ihn auf karikierende Weise in »Keine Macht den Doofen« oder auch »Keine Nacht ohne Drogen« umformten. In der Folgezeit erfreuten sich T-Shirts und Aufkleber mit jenen Umformungen als Aufdruck sehr großer Beliebtheit. Ich stimme daher mit Böllinger, Stöver und Fietzek überein,
daß eine »... realistische und glaubwürdige Präventionsarbeit [...] an den von den Gebrauchern als positiv wahrgenommenen Seiten des Drogenkonsums an[setzt]; sie versucht diese zu verstehen und zu akzeptieren. Drogen werden vorwiegend des Genusses, der positiven Effekte wegen konsumiert. Dieses Faktum war in der bisherigen Präventionsdebatte tabu: einseitige Gefahrenszenarien und weltfremd-tendenziöse Drogen-Sachkunde beherrschten die Drogen-Erziehung .« Der Umgang mit den illegalisierten Drogen dürfe nicht mehr pathologisiert, als gesundheitliches, psychisches oder soziales Problem dargestellt werden. Glaubwürdige Präventionsarbeit müsse den Konsum und seine Funktion, die Existenz illegalisierter Drogen und deren Sinn bzw. die Bedeutung für die Konsumenten klar im Auge behalten. Es sei davon auszugehen, daß nur ein verschwindend geringer Teil in unserer Gesellschaft hundertprozentig drogenabstinent lebt. »Relativ viele Menschen wollen oder können nicht ohne Drogenkonsum, auch den in abhängiger Form, leben. Sie haben diese Drogen in ihren Alltag fest integriert .« Auch aus diesem Grunde sei es illusionär, Drogenabstinenz bzw. die Verhinderung des Drogenkonsums weiterhin zum obersten Ziel der (Sucht-)Prävention zu machen. Stattdessen müsse das Ziel der (Sucht-)Prävention in der Vermittlung und im Erwerb grundlegender Kompetenzen im Umgang mit den verschiedensten Drogen liegen. Das Ziel Suchtvorbeugung soll erreicht werden indem man dazu beiträgt, daß Gebraucher von (illegalisierten) Drogen selbstbewußt und selbstkritisch einen kontrollierten oder genußvollen Konsum erlernen. Denn, wie neuere Forschungsergebnisse zeigten, sei es für den kontrollierten Gebrauch von Drogen besonders wichtig, daß die Selbstverantwortung ernst genommen und die Selbstbestimmung begleitend unterstützt werden. Jugendliche Neugier ließe sich dagegen jedoch nicht über Verbote befriedigend regulieren. Anstatt also die Jugendlichen im Verborgenen experimentieren zu lassen, wobei sie leicht auch problematische Konsummuster entwickeln und sich dem Risiko ungewollter gesundheitlicher Schädigungen aussetzen könnten, erscheint es sinnvoller, den Jugendlichen im Umgang mit Drogen gewissermaßen anleitend zur Seite zu stehen. »Viel wäre schon mit dem Zulassen, Dulden, Diskutieren positiver Erlebnismöglichkeiten durch Drogen in pädagogischen Situationen gewonnen

Diesen An- und Einsichten entsprechend hat sich unter dem Begriff »safe use« innerhalb der Präventionsarbeit in den letzten Jahren eine neue Strategie herausgebildet. Unter dem Begriff »safe use« ist zu verstehen, daß »... die Gebraucher illegaler Substanzen aufklärend und nicht verklärend über Gefahren der Sucht und Möglichkeiten und Techniken der Entwicklung bzw. Beibehaltung eines risikoarmen und ggf. kontrollierten Umgangs mit legalen wie illegalen Drogen informiert werden .« Durch die Vermittlung von sogenannten »safe use-Botschaften« bzw. »Präventionsbotschaften«, sollen unnötige, vermeidbare (gesundheitliche) Risiken beim Konsum illegalisierter Drogen eingeschränkt werden. Man erhofft sich, auf diese Weise die Häufigkeit drogenkonsumbedingter Unfälle zu minimieren, der Entwicklung problematischer bzw. abhängiger Konsummuster vorzubeugen, sowie die Lebensqualität der Konsumenten möglichst auf Dauer zu sichern. Aus der Sicht von Böllinger, Stöver und Fietzek stellen safe use-Maßnahmen in Form einer Verbraucherberatung über Drogenwirkungen, über die Gefahrenpotentiale unkalkulierbarer Substanzen und über risikoarme Anwendungsformen, einen dringend notwendigen Beitrag zum Schutz der Verbraucher illegalisierter Drogen dar.

 

 

5. 10   Zusammenfassung - Drug-Checking als
        zukünftiges Präventionsinstrument der Drogenhilfe!?

Im 1990 von der Bundesregierung öffentlich präsentierten sog. »Nationalen Rauschgiftbekämpfungsplan« wurde noch die »totale Abstinenz im Hinblick auf illegale Drogen« zum obersten Leitziel aller präventiven Maßnahmen erhoben, mit entsprechenden Aus- und Nebenwirkungen auf die Präventionsarbeit. Wie diese fatalen Auswirkungen des Abstinenzparadigmas auf die Effektivität der Drogen- bzw. Suchtpräventionsarbeit aussehen, wurde weiter oben beschrieben und soll hier deshalb nicht wiederholt werden. Schade nur, daß auch die heutige Bundesregierung in diesem Zusammenhang offensichtlich nicht allzu viel dazugelernt hat. So ist z.B. die Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer für folgende Äußerung, als Antwort auf die Frage »Wie muß Suchtprävention aussehen?« verantwortlich:

»Der Prävention kommt eine ganz zentrale Bedeutung zu. Durch gesundheitliche Aufklärung wird die Ablehnung auch des Probierens unterstützt. Wer gar nicht erst probiert, ist später weniger gefährdet. Sucht darf nichts Erstrebenswertes unter Jugendlichen sein


Wieder einmal wird hier der experimentierende, gelegentliche und genußorientierte Konsum illegalisierter Drogen in suggestiver Weise mit Sucht gleichgesetzt. Der Konsum insbesondere der illegalisierten Drogen soll im Rahmen der Präventionsarbeit offensichtlich weiterhin ein Tabu bleiben. Bemerkenswert undifferenziert ist die Botschaft von Fischer: Die Ablehnung des Probierens ist erwünscht, wer doch probiert läuft Gefahr süchtig zu werden. Unverständlich auch ihre Bemerkung, daß Sucht nichts Erstrebenswertes unter Jugendlichen sein darf, gerade so, als ob jugendlicher Probierkonsum von Drogen tendenziell dem mehr oder weniger bewußten Bedürfnis entspringt, doch bitte bitte endlich süchtig und drogenabhängig werden zu wollen. Vom hier dargestellten funktionalen Risikoverhalten der Jugendlichen hat Fischer anscheinend jedenfalls noch nichts gehört. Die gleiche Ignoranz und Unwissenheit kommt im Drogen- und Suchtbericht 1998 des Bundesministeriums für Gesundheit zum Ausdruck. Dort folgt auf die vorausgehende Feststellung, daß Jugendliche immer öfter Drogen probieren, folgender Kommentar:

»Diese Entwicklung gibt Anlaß zur Sorge. Die Anfälligkeit gerade von Jugendlichen für probeweises oder dauerhaftes Konsumieren von illegalen Drogen deutet auf das Vorhandensein von latenten oder dauerhaften Problemen oder auf ein eingeschränktes Risikobewußtsein bei Jugendlichen hin


Hier werden nicht nur experimentelle Drogenkonsumenten undifferenziert in ein und denselben Topf mit dauerhaften Drogenkonsumenten geschmissen, darüberhinaus betrachtet man - mal wieder - Konsumenten illegalisierter Drogen grundsätzlich als gestörte und kranke Defizitwesen. Geradezu naiv ist hier von einer »Anfälligkeit« für probeweises Konsumieren die Rede, für welches das Vorhandensein irgendwelcher Probleme verantwortlich sein soll. Wieder scheint es so, als habe man tatsächlich noch nie etwas von einer experimentellen Durchgangsphase gehört, die von Jugendlichen und jungen Erwachsenen allgemein durchlebt wird, und die oftmals mit dem Wunsch verknüpft ist, Erfahrungen eben auch mit Rauschmitteln sammeln zu wollen. Immerhin scheint man der Idee des »Risikomangements« gerecht werden zu wollen, indem man auch die Möglichkeit einräumt, die »Anfälligkeit« für Probierkonsum könnte auf ein eingeschränktes Risikobewußtsein der Jugendlichen zurückzuführen sein. Ein besser entwickeltes Risikobewußtsein - so die implizite Annahme - müsse und sollte die Jugendlichen dann ja vom »gefährlichen« Probierkonsum abhalten. Hier hat aber jemand die Idee des »Riskomanagements« falsch verstanden: »Risikomanagement« mit dem Ziel der Förderung von »Risikokompetenz« unter Jugendlichen beabsichtigt nicht zwangsläufig, daß Jugendliche zukünftig Risiken vermeiden (d.h., daß sie das von der Entwicklungspsychologie ja als funktional erkannte Risikoverhalten - hier konkret den Probierkonsum - grundsätzlich wegen der »großen« Risiken unterlassen), sondern daß sie vielmehr in der Lage sind Risiken zu bewältigen (d.h., daß sie konkrete Drogenrisiken abschätzen können und eigenverantwortlich über die Art des Umgangs hiermit entscheiden). Die Botschaft des oben zitierten Kommentars ist allerdings klar und unübersehbar von der Abstinenzdogmatik geprägt: Drogenkonsum - auch der experimentelle - stellt eine Gefahr dar, darf nicht sein. Wer trotzdem Drogen konsumiert, tut dies weil er entweder Probleme hat, krank ist oder an einem mangelhaft entwickelten Risikobewußtsein leidet.

Dabei ist der moderne Präventionsdiskurs längst beherrscht von der Einsicht, daß eine von der Abstinenzdogmatik beherrschte Präventionsarbeit kontraproduktiv und zu weitgehender Erfolglosigkeit verdammt ist. In fortschrittlichen Präventionskreisen hat man in der Zwischenzeit neue erfolgsversprechendere Modelle entwickelt, die sich vom Abstinenzparadigma distanzieren. Dargestellt wurde hier z.B. das Konzept »Risikomanagement« (von Peter Franzkowiak) sowie - wenn auch nur sehr knapp - das Konzept »Drogenmündigkeit« (von Gundula Barsch). Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind solchen »akzeptierenden« Präventionsansätzen allerdings durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen enge Grenzen gesetzt, so daß man in bezug auf »Risikomanagement« und »Drogenmündigkeit« eher von radikalen Utopien als von in der Praxis tatsächlich umsetzbaren Konzepten reden muß. Welcher Sozialpädagoge würde es z.B. beim gegenwärtigen Stand der Gesetzgebung auf sich nehmen wollen das umzusetzen, was sich der Soziologe Fahrenkrug konkret unter einer sinnvollen Risikobegleitung des Ecstasygebrauchs bei Konsumnovizen vorstellen würde: »Wie bei den ersten Fallschirmabsprüngen im Doppelpack mit dem Trainer, hat man sich darunter Rauscherlebnisse unter Anleitung erfahrener DrogenbenutzerInnen vorzustellen. [Was - um Mißverständnissen vorzubeugen - nicht heißen soll, daß der »Trainer« sich zu diesem Anlaß seinerseits ebenfalls berauscht, d. Verf.] « Die Feststellung, daß wir von solchen Maßnahmen realpolitisch betrachtet noch Lichtjahre entfernt zu sein scheinen, verdeutlicht, daß kleine Zwischenschritte auf dem Weg zu einer wahrhaft akzeptierenden Präventionsarbeit notwendig sind. Ein solcher Zwischenschritt, der selbst realpolitisch betrachtet nicht völlig undenkbar ist, könnte im Angebot von Drug-Checking bestehen.
Wie dargestellt, ist Drug-Checking als Beitrag zur Bemündigung der Konsumenten illegalisierter Drogen bzw. zu deren Befähigung im Zusammenhang mit Drogenkonsum Risikokompetenz zu entwickeln, solange ein unverzichtbares Instrumentarium, wie die Schwarzmarktbedingungen und die damit verbundene Unkenntnis über den genauen Inhalt der Substanzen ein eigenverantwortlich gestaltetes Drogenkonsumverhalten ansonsten unmöglich machen. Ich komme daher zu dem Ergebnis, daß Drug-Checking aus suchtpräventiver Sicht heute eine dringende Notwendigkeit darstellt.

 


Fußnoten:
  1. Theodor W. Adorno: Erziehung zur Mündigkeit. Frankfurt 1971, 105-147 .
  2. Theodor W. Adorno, a.a.O., 107 .
  3. Theodor W. Adorno, a.a.O., 133;145 .
  4. Vgl.: Katrin Krollpfeiffer, In: J. Neumeyer, H. Schmidt-Semisch (Hrsg.): Ecstasy - Design für die Seele? Freiburg im Breisgau 1997, 95f .
  5. Vgl.: L. Böllinger, H. Stöver, L. Fietzek: Drogenpraxis, Drogenrecht, Drogenpolitik. Frankfurt am Main 1995, 51-53; 91; 135-139 .
  6. Böllinger, Stöver, Fietzek, a.a.O., 52 .
  7. Böllinger, Stöver, Fietzek, a.a.O., 135 .
  8. Böllinger, Stöver, Fietzek, a.a.O., 136 .
  9. Böllinger, Stöver, Fietzek, a.a.O., 137 .
  10. Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.): Hilfen anbieten - Schäden begrenzen. Neue Wege in der Drogen- und Suchtpolitik. Bonn 1999, 35 .
  11. Bundesministerium für Gesundheit (Hrsg.), a.a.O., 54f .
  12. Hermann Fahrenkrug in: akzept e.V. (Hrsg.): Akzeptanz - Zeitschrift für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik, 2/98, 6. Jahrgang, 21 .

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