Love the Fuckparade

Redaktion Webteam www.eve-rave.net Berlin
Pressemitteilung vom 20. Juni 2003 zur Fuckparade 2003

Am 5. Juli 2003 wird die Fuckparade 2003 um 14:00 Uhr am Alexanderplatz starten. Die Fuckparade ist eine politische Demonstration zur Bekundung des Rechtes auf Nutzung des öffentlichen Raumes und des Rechtes auf ein selbstbestimmtes Leben. Die Veranstalter und wir als Teilnehmer der Fuckparade treten für einen Stop der Ausgrenzung und Kriminalisierung kultureller Minderheiten ein. Des weiteren treten sie, wie wir auch,  vehement gegen Einengung des Demonstrationsrechtes ein wie auch für einen Stop des derzeit völlig überhandnehmenden Sicherheitswahns.
 

Demonstrationen und das Versammlungsrecht

Das Recht mit anderen Menschen zusammen für etwas in der Öffentlichkeit zu demonstrieren ist in Deutschland ein unveräußerliches Grundrecht, das in Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Erst vor zwei Jahren bestätigte das Bundesverfassungsgericht wieder die besondere verfassungsrechtliche Bedeutung des Demonstrationsrechtes (Freiheit der kollektiven Meinungskundgabe) in Bezug auf den Prozeß der öffentlichen Meinungsbildung. Das besagte Grundrecht gewährleiste insbesondere Minderheitenschutz und verschaffe auch denen die Möglichkeit zur Äußerung in einer größeren Öffentlichkeit, denen der Zugang zu den Medien versperrt sei. Die darauf bezogene Versammlungsfreiheit genießt einen gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit einen gesteigerten Schutz.
Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluß im Eilverfahren vom 12. Juli 2001 in Sachen Love Parade und Fuckparade (1 BvQ 28/01)
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/frames/qk20010712_1bvq002801

Die Fuckparade gibt's wieder am 5. Juli 2003 – mit Musik. Wie schon im vergangenen Jahr haben sich die Veranstalter bewußt einen unabhängigen Termin von der Love Parade gewählt, da sie sich als Veranstaltung mit eigenen politischen Zielen definieren, nicht als Gegendemonstration zu dem szenefremden Kommerzspektakel.

Unterdessen hat der Leiter der Versammlungsbehörde, Herr Haß, angekündigt, trotz der deutlichen Bestätigung durch das Amtsgericht Berlin Tiergarten (siehe die beiden unten stehenden Abschnitte) keine Anmeldung der Fuckparade entgegenzunehmen, wenn sie wie gehabt mit Lautsprecherwagen durchgeführt wird.

Die Veranstalter sehen dem zu erwartenden Rechtsstreit gelassen entgegen und erklären Herrn Haß für befangen.

Da sich die Details noch ändern können, sollten alle Interessierte regelmäßig die Website für News, Startpunkt und Route der Demo anschauen oder sich auf die Mailingliste der Fuckparade einschreiben: http://www.fuckparade.de
 

Strafverfahren endet mit Freispruch

Berlin, den 29. April 2003

Das Strafverfahren gegen den Initiator der Fuckparade, Martin Kliehm, (siehe auch untenstehenden Abschnitt von Martin Kliehm) wegen angeblicher Auflagenverletzungen während der letztjährigen Demonstration endete heute auf übereinstimmenden Antrag von Staatsanwaltschaft und Verteidigung mit Freispruch. Der Staat trägt die Kosten des Verfahrens sowie die Auslagen des Angeklagten (Amtsgericht Berlin Tiergarten, Az. 254 Cs 4/03). Auch das Gericht kritisierte die Institutionalisierung der Justiz für verfahrensfremde Zwecke des Verwaltungsrechts.

Während der Zeugenvernehmungen zeigte sich die Absurdität der Vorwürfe: Von 50-70 durchgeführten Dezibel-Messungen im Laufe der Demonstration waren lediglich zwei (!) geringfügig lauter als 85 dba, aber weit unterhalb der genehmigten Spitzenwerte von +30 dba. Die Auftakt- und Schlußkundgebungen waren laut Polizeiprotokoll nur wenige Minuten kürzer als geplant, und selbst wenn Redebeiträge ausgefallen wären, würde dies keinen Straftatbestand und eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellen. Der Veranstalter hatte nachweislich keinen Alkohol an Versammlungsteilnehmer ausgeschenkt, und der private Konsum von Alkohol mit mitgebrachten Getränken oder aus umliegenden Cafés und Restaurants kann weder dem Veranstalter angelastet werden, noch wäre ein Konsumverbot verfassungsrechtlich möglich.

Bezeichnend war der Zeugenauftritt des Leiters der Versammlungsbehörde, Herrn Haß. Seine Darstellung der Demonstration – hunderte betrunkene, aggressive Teilnehmer, die stets zu laut dröhnende Wagen umtanzten, nicht erkennbare Transparente, unverständliche Redebeiträge von einer ungewissen Anzahl Redner – läßt sich freundlich ausgedrückt als "verfremdend" bezeichnen. Diese tendenziöse Anti-Haltung der Behörde zieht sich von der Anmeldung bis zur nun gescheiterten Anzeige wie ein roter Faden durch. Wir halten Herrn Haß für befangen und können uns Kooperationsgespräche unter seiner Leitung nicht vorstellen.

Der Ausgang dieses Prozesses muß ein Signal sein für die Politik der Stadt und ihren Umgang mit dem Grundrecht Demonstrationsfreiheit. Es muß Konsequenzen für zukünftige Demonstrationen haben, nicht nur für die Fuckparade. Es muß ein Ende haben mit absurden Auflagen, Radioverboten und Geschwindigkeitsbegrenzungen für Skater-Demos!

Hintergrund: Die Fuckparade (in einem Wort geschrieben) gibt es seit 1997, damals noch unter dem Namen "Hateparade". Sie hat ihre Wurzeln in der Clubkultur und tritt seitdem u.a. für eine veränderte Politik in der Stadtentwicklung und im Umgang mit (sub-) kulturellen Minderheiten ein. Auf der Fuckparade waren auch vielfältige Gruppen und Projekte elektronischer Musik vertreten, von Hardcore bis House, aber auch Punk-Bands.

Mehr Informationen gibt es auf der Website unter http://www.fuckparade.de

Martin Kliehm (DJ Trauma XP), Thomas Rupp (DJ moog_t)
mailto:fuckparade@bembelterror.de
 

Gerichtsverhandlung vor dem Strafgericht am Dienstag, 29.04.2003

Frankfurt am Main, den 28. April 2003
von Martin Kliehm (DJ Trauma XP, Veranstalter der Fuckparade)

Nachdem wir letztes Jahr wochenlang zur Durchführung der Fuckparade 2002 verhandelt hatten und die Versammlungsbehörde Berlin schließlich einlenkte, überraschte uns letzten September die Anzeige der Behörde mit dem jetzt folgenden Strafverfahren wegen angeblicher Verstöße gegen die Demo-Auflagen.

Im Juli 2002 konnte die Fuckparade als Demonstration zu Themen der Clubkultur und Stadtentwicklung wie geplant mit Musikwagen durchgeführt werden. Es gab insgesamt zwölf Redebeiträge von PolitikerInnen wie Lisa Paus (Grüne) und Stefan Liebich (PDS), den JungdemokratInnen und der Unabhängigen Linken, Rapgesänge von MCs sowie Ansprachen von DJs und Künstlern wie DJ Tanith oder XOL DOG 400.
(DJ Tanith, PDS und Grüne mit Redebeiträgen bei der Fuckparade: http://www.bembelterror.de/fuckparade/2002/fp2002_news_trauma_0709.html )
Neben begleitenden Aktionen wie einer Unterschriftensammlung auf dem Alexanderplatz
(Unterschriftenaktion zur Fuckparade: http://www.bembelterror.de/fuckparade/2002/fp2002_news_trauma_0628.html )
und einer temporären Besetzung mit Party am Dom
(Party im Schatten des Palasts der Republik: http://www.bembelterror.de/fuckparade/2002/fp2002_news_trauma_0706.html )
zur Sensibilisierung über die Problemlage sogenannter "illegaler" Parties verteilten wir unter anderem eine Demo-Zeitung an Passanten, und auf den Flyern zur Fuckparade wurden die Themen schlagwortartig skizziert.

Die uns vorgeworfene Auflagenverletzung besteht letztlich in einer kurzzeitigen Überschreitung der Lautstärke von zwei (!) Dezibel und einer Unterschreitung der Kundgebungsdauer von sieben (!) Minuten. Dieses können wir nur als den traurigen Versuch der Versammlungsbehörde werten, die Fuckparade zu diskreditieren und die künftige Durchführung zu verhindern.

Wir verurteilen diese Methoden aufs Schärfste und sind enttäuscht von dem Vertrauensbruch der Versammlungsbehörde. Welchen Sinn machen noch die ordnungsgemäße Anmeldung einer Demonstration und Kooperationsgespräche, wenn die Behörde die Absprachen im nachhinein untergräbt und versucht, die Justiz zu instrumentalisieren? Ist ein solches Verhalten noch unbefangen und kooperativ zu nennen? Welche Auswirkungen hat das auf die Glaubwürdigkeit dieser Behörde als Garant der Demonstrationsfreiheit?

Die Gerichtsverhandlung zur Fuckparade 2002 findet am Dienstag, den 29. April, um 11:30 Uhr im Amtsgericht Tiergarten, Turmstraße 91, 2. OG, Raum A 671 statt.

Hintergrund: Die Fuckparade (in einem Wort geschrieben) gibt es seit 1997, damals noch unter dem Namen "Hateparade". Sie hat ihre Wurzeln in der Clubkultur und tritt seitdem u.a. für eine veränderte Politik in der Stadtentwicklung und im Umgang mit (sub-) kulturellen Minderheiten ein. Auf der Fuckparade waren auch vielfältige Gruppen und Projekte elektronischer Musik vertreten, von Hardcore bis House, aber auch Punk-Bands.

Mehr Informationen gibt es auf der Website unter http://www.fuckparade.de

Martin Kliehm (DJ Trauma XP)
mailto:fuckparade@bembelterror.de
 

Der Berliner Paradenstreit

Als farbenfrohe Demonstration für Freude und Frieden ist die Berliner Love Parade 1989 der damals sich neu entwickelnden Techno-Szene des Berliner Undergrounds entsprungen. Der Discjockey Dr. Motte meldete seinerzeit als Veranstalter diese Demonstration zu Feier seines Geburtstages bei der zuständigen Polizeibehörde an und seiner Einladung zum Friedenstanz folgten etwa 150 Freunde aus der Szene. Mit ihrer Art zu demonstrieren, setzten sie völlig neue Akzente in die Versammlungs-kultur.

Mitte der neunziger Jahre war die Love Parade schon weit mehr vom Kommerz als von der Kultur geprägt. Ein paar wirtschaftlich und personell eng verflochtene Firmen hatten das rege Medieninteresse an der Love Parade für die Werbung ihrer Veranstaltungen sowie von teuren Markenprodukten ausgeschlachtet und die Love Parade war vom Konzept her nichts anderes mehr als ein rein kommerzielles Straßenfest. Außer der Love Parade GmbH waren vor allem die Planetcom GmbH, die May Day GmbH sowie die Low Spirit Recordings GmbH an der Ausschlachtung der Berliner Underground-Kultur zum Nachteil der Underground-Szenen in der Stadt beteiligt.

Die Love Parade GmbH, eine auf Gewinnstreben ausgelegte Kapitalgesellschaft, verlangte für jeden Musikwagen mehrere Tausend Mark Anmeldegebühr, so daß viele Berliner Szene-Klubs, in denen nicht wenige die groß präsentierten Musiktitel entstanden, keine Teilnahmechancen hatten. Zudem kassierte die Love Parade GmbH jährlich aus den Verkäufen von Bildrechten und Werbeeinnahmen Beträge in Millionenhöhe. Kurzum, die Love Parade GmbH nutzte über Jahre hinweg für ihre Tanzparade in Berlin den Status einer Demonstration und die damit verbundene Förderung mit Steuergeldern (Kosten für Absperrungen und Reinigung zu Lasten der Staatskasse) und konnte so Gewinne in Millionenhöhe erwirtschaften.

Um gegen diesen Mißbrauch des Versammlungsrechtes wie auch gegen den damit einhergehenden Trend zur Kommerzialisierung der Berliner Technoszene ein Signal zu setzen, haben sich 1996 vor allem politisch redlich denkende Raver vom Umfeld der Love Parade und ihre Macher distanziert und ab 1997 jeweils am Tag der Love Parade zu einer Demonstration gegen diesen Mißbrauch und vor allem auch gegen diese Kommerzialisierung aufgerufen und sich zur Veranstaltung der Hateparade (1997) respektive Fuckparade (ab 1998) versammelt. Somit war den Behörden in Berlin spätestens ab der Anmeldung der Hateparade im Juli 1997 durch DJ Trauma XP der Tatbestand bekannt, daß die Love Parade keine Demonstration im Sinne des Versammlungsrechtes war, sondern eine kommerzielle Tanzveranstaltung. Dennoch duldeten die Polizeibehörden die Love Parade als Demonstration, weil sie so viel Geld und Touristen in die Stadt holte wie keine andere Großveranstaltung. Rechtlich ist natürlich zu prüfen, ob diese Duldung seitens der Polizei nicht auch einen Straftatbestand erfüllte, weil durch diese Duldung Profite von privaten Kapitalgesellschaften unzulässig mit Steuergeldern gefördert wurden.

Erst die ursprünglich für den 14. Juli 2001 vorgesehene, dann aber erst am 21. Juli 2001 durchgeführte Love Parade, die wegen einer bereits zuvor für den gleichen Zeitraum am gleichen Ort angemeldeten Demonstration zum Thema „Der Tiergarten gehört allen Berlinern“ untersagt worden war, wurde gemäß Bescheid des Polizeipräsidenten in Berlin vom 22. Mai 2001 nicht mehr als Demonstration anerkannt. Zur Begründung hieß es, die Love Parade sei eine reine Musikveranstaltung und weise nicht den für eine Versammlung maßgeblichen verbindenden Zweck der Meinungsbildung und Meinungsäußerung auf. Auch das in dieser Sache angerufene Verwaltungsgericht entschied am 28. Juni 2001 in gleicher Weise und stellte zudem fest, daß die Versammlungseigenschaft auch deshalb zu verneinen sei, weil es sich bei der Love Parade um eine kommerzielle Veranstaltung handle. Es sei nicht gerechtfertigt, rein wirtschaftlich motivierte Zusammenkünfte von Menschen verfassungsrechtlich zu privilegieren. Diese Entscheidung wurde am 6. Juli 2001 vom Oberverwaltungsgericht und am 12. Juli 2001 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. So war die Love Parade im Jahr 2001 keine Demo, sondern eine reine Straßenveranstaltung (auf der Basis einer straßenrechtlichen Sondernutzungsgenehmigung) und die Macher mußten die Müllbeseitigung sowie andere Nebenkosten bezahlen und nicht mehr der Steuerzahler.

Der Antrag von DJ Trauma XP die Fuckparade 2001 als Demonstration durchzuführen, wurde vom Polizeipräsidenten in Berlin mit Bescheid vom 14. Mai 2001 zurückgewiesen. Dem eingelegten Widerspruch gegen den Bescheid des Polizeipräsidenten wurde vom Verwaltungsgericht mit Beschluß vom 28. Juni 2001 stattgegeben. Das Gericht stellte fest (wie später auch das Bundesverfassungsgericht), daß es für die Qualifizierung als Versammlung unerheblich sei, ob Musik und Tanz zur Unterstützung der Versammlungsthemen als spezifische Ausdruckformen eingesetzt werden. Die Veranstaltung habe gleichwohl deshalb Versammlungscharakter, weil die Verbreitung zahlreicher Handzettel beabsichtigt sei, auf denen das Anliegen der Veranstaltung ausfühlich und verständlich dargestellt werde. Zudem verfolge die Fuckparade nicht wie die Love Parade komerzielle Zwecke. Weder müssen für die Musikwagen Startgebühren entrichtet werden, noch seien Werbeeinnahmen oder sonstige Gewinne zu erwarten. Die Fuckparade habe den Charakter einer Demonstration.

Das Oberverwaltungsgericht änderte diese Entscheidung mit Beschluß vom 6. Juli 2001 wieder mit der Begründung ab, das Schwergewicht der Veranstaltung liege eindeutig auf dem Gebiet der Unterhaltung. Dem schloß sich auch das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 12. Juli 2001 mit einer äußerst realitätsfremden abschleißenden Bemerkung an, daß auch der Fuckparade die Möglichkeit bleibe, eine Sondernutzungsgenehmigung für die Straßenbenutzung zu beantragen, wobei deren Erteilung nicht aus zeitlichen Gründen im Hinblick auf den langwierigen, die rechtliche Einordnung der Veranstaltung betreffenden Entscheidungsprozeß, versagt werden dürfe. Da eine kostenneutrale Sondernutzungsgenehmigung in nur einem Tag in Berlin nicht erteilt werden kann, wurde der Fuckparade somit ihr Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit mit höchstrichterlichem Segen verwehrt. Die Fuckparade konnte nicht stattfinden.

Stattdessen wurde am 14. Juli 2001 für das Demonstrationsrecht und die freie Wahl der Mittel bei einer Versammlung auf öffentlichem Grund demonstriert. Radio Fritz, ein öffentlichrechtlicher Radiosender in Berlin, solidarisierte sich mit der Fuckparade. Die Djs konnten in der Volksbühne ihre Platten auflegen, die Musik wurde vom Radiosender übertragen und sollte auf der Demonstration aus Radios und Ghettoblastern die verbotenen Soundsysteme ersetzen. Promt wurde auch die Radios und Ghettoblaster verboten, obwohl das Abspielen von Musik auf Demonstrationen sonst etwas selbstverständliches ist.

Besonders pikant dabei ist die Tatsache, daß das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß feststellte, daß Versammlungen auch dann in den Schutzbereich des Versammlungsfreiheit fallen, wenn sie ihre kummunikativen Zwecke unter Einsatz von Musik und Tanz verwirklichen. Dies gilt jedoch nur, wenn diese Mittel zur kommunikativen Entfaltung mit dem Ziel eingesetzt werden, auf die örtliche Meinungsbildung einzuwirken.
Von der Versammlungsfreiheit sind solche Veranstaltungen auch dann erfaßt und rechtlich geschützt, wenn sie sich zum Beispiel dafür einsetzen, daß bestimmte Musik- und Tanzveranstaltungen auch in Zukunft zu ermöglicht werden. Geschützt durch das Grundgesetz ist in solchen Fällen die kommunikative Einflußnahme auf die öffentliche Meinung, um auf die zukünftige Durchführung solcher Veranstaltungen hinzuwirken, nicht aber das Abhalten der Musik- und Tanzveranstaltung selbst.

Im letzen Jahr (2002) konnte die Fuckparade als Demonstration mit Musikwagen stattfinden. Für dieses eigentlichh selbstverständliche Recht mußten die Veranstalter etliche juristische Hürden nehmen und hart kämpfen. Zudem gab es letztes Jahr auf der Fuckparade wesentlich stärkere Einschränkungen betreffend Lautstärke der Musik als auf der Love Parade. Nach dem Willen derr Berliner Behörden müssen anscheinend die Bürgerinnen und Bürger, die für ihre politischen Rechte auf die Straße gehen, leiser treten als jene, die sich alls Staffage für eine von einer Berliner Biermarke im Rahmen einer Werbekampagne gesponserten Kommerzveranstaltung zur Verfügung stellen.

Auch dieses Jahr stellen sich die zuständigen Behörden wieder Quer und versuchen die Duchrführung der Fuckparade zu verhindern. Deshalb ist es wichtig, daß wir mit vielen Teilnehmern gegen diese krasse Einschränkung der Versammlungsfreiheit Demonstrieren:
Fuckparade: 5. Juli 2003, 14:00 Uhr, Alexanderplatz
Aktuelle Infos stets auf der Website: http://www.fuckparade.de

Siehe auch:
Impressionen aus der Technokultur
zu Drug, Set und Setting in Berlin
http://www.drogenkult.net/?file=text005

Love Parade 2002
Weniger Besucher – erhöhtes Unfallrisiko
http://www.drogenkult.net/?file=text007
 
 
Berlin, den 20. Juni 2003
Redaktion Webteam Eve & Rave e.V. Berlin

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