Seit Jahrhunderten wird Stevia von der Urbevölkerung im Dreiländereck Paraguay, Brasilien und Argentinien, den Guaranís (Guarani Indianer), als Heilpflanze und zum Süßen von Mate-Tee (ein Stechpalmengewächs) gebraucht. Die Europäer kamen erst im Jahr 1887 in Kontakt mit der süßen Pflanze Stevia – und ein gutes Jahrhundert später Verbot die Europäische Union die Nutzung dieser süßen Pflanze als Nahrungsmittel respektive als Nahrungsmittelzusatz.
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Die Pflanze – Geschichte und Botanik
Stevia wurde zum ersten Mal von Moises Giacomo Bertoni klassifiziert. Er entdeckte die Pflanze im Nordosten
Paraguays. Mosé Giacomo Bertoni (1857 - 1929) – oder wie er in Paraguay genannt wurde: Moisés Santiago
Bertoni – war ein angesehener und vielseitig begabter Tessiner Wissenschafter. Seine Forscherneugierde trieb in dazu,
sich nebst rein naturwissenschaftlichen Fragen auch mit dem damaligen sozialen und politischen Umfeld auseinanderzusetzen
und 1884 nach Südamerika auszuwandern. Da er seine Utopien in Argentinien nicht verwirklichen konnte, gründete
er 1894 am paraguayischen Ufer des Paraná-Flusses die Colonia Guillermo Tell, in einem 10.000 ha großen, von
den Mbyá-Guaraní-Indianern bewohnten Stück Urwald im heutigen Gebiet der Distrikte Presidente Franco
und Cedrales.
Bertoni hinterließ einen naturhistorisch und wissenschaftlich wertvollen Schatz. Sein Wohnhaus ist heute Bestandteil
eines geschützten Naturparks (Monumento Científico Moisés S. Bertoni), der mit dem Rest des ehemaligen
von Bertoni bewirtschafteten Grundstücks von noch 199 ha identisch ist und von der Dirección de Parques Nacionales
y Vida Silvestre (DPNVS), einer Abteilung des paraguayischen Landwirtschaftsministeriums, verwaltet wird. Im Park und in
der Pufferzone leben außerdem immer noch einige Gruppen der heute marginalisierten Mbyá-Indianer.
http://www.helvetas.ch/deutsch/Projekte/laender/latin/paraguay_pa31.html
Seit Jahrhunderten wird Stevia von der Urbevölkerung im Dreiländereck Paraguay, Brasilien und Argentinien, den Guaranís (Guarani Indianer), als Heilpflanze und zum Süßen von Mate-Tee (ein Stechpalmengewächs) genutzt und ist dort unter dem Namen Caá-heé (Honigblatt) oder Yerba dulce bekannt. Die Europäer kamen erst 1887 in Kontakt mit der süßen Pflanze Stevia – ein gutes Jahrhundert später Verbot die Europäische Union die Nutzung dieser Pflanze als Nahrungsmittel respektive als Nahrungsmittelzusatz.
Stevia rebaudiana ist ein kleiner, ca. 50 bis 100 cm hoher Strauch aus der Familie der Korbblütler (Asteraceae). Diese Gattung ist in der „Neuen Welt“ mit 150 bis 300 Arten vertreten. Aber nur zwei Arten enthalten das diterpene Steviosid, den Süßstoff der Pflanze.
Stevia ist eine blattreiche Pflanze mit kleinen lanzettförmigen Blättern und weißen Blütenkörbchen. Die Wurzeln sind mehrjährig, ertragen aber keinen Frost. Die Wurzeln sind flachgründig, bilden kaum Feinwurzeln, und dringen nur 15 bis 25 cm ins Erdreich ein. Der oberirdische Teil der Pflanze stirbt am Ende der Vegetationszeit ab. Die Blätter sind hell- bis dunkelgrün mit einer Länge von 5 bis 8 cm und einer Breite von 2 bis 3 cm. Die Blattform ist unterschiedlich, von eiförmig über elliptisch bis zu rautenförmig. Die weißen Blütenköpfchen haben meistens fünf Blüten. Die Anzahl der Köpfchen pro Seitentrieb schwankt zwischen 10 und 200.
Der Samen ist ca. 3 mm lang. Stevia rebaudiana ist zum Großteil ein Windbestäuber. Die Stevia ist sehr anspruchslos, bevorzugt aber feuchte, grobkörnige, sandige, saure Böden oder Kompostböden wie sie am Rand von Marsch- oder Grasland mit niedrigem Wasserspiegel auftreten und ein subtropisches Klima mit einer Durchschnittstemperatur von 24° C. und rund 1.400 mm Niederschlag.
Getrocknete Blätter können jahrelang aufbewahrt werden. Erst
in jüngster Zeit erkannten Forscher den süßen Inhaltsstoff
als ein Glykosid oder genauer als ein Steviosid, das aus dem Alkohol Steviol
und dei Molekülen Glucose besteht. Steviosid besitzt die 300fache
Wirkung der Saccharose und enthält keinen Stickstoff.
http://www.prostevia.ch/stevia/seiten/pflanz.html
Botanische Klassifikation
Systematische botanische Zuordnung
Abteilung | Spermatophyta (Samenpflanzen) |
Unterabteilung | Angiospermae (bedecktsamige Pflanzen) |
Klasse | Dicotyledoneae (zweikeimblättrige Pflannzen) |
Gruppe | Monochlamydeae (Blütenhülle nicht in Kelch eingegliedert) |
Unterklasse | Asteridae |
Überordnung | Asteranae |
Ordnung | Asterales |
Familie | Asteraceae |
Unterfamilie | Asteroideae |
Tribus | Eupatorieae |
Gattung | Stevia |
Art | rebaudiana (rebaudiana Bertoni) |
http://www.geocities.com/TheTropics/Island/9739/stevia.html
Historisches zu Stevia rebaudiana Bertoni
Die Guaraní, die Urbevölkerung im Osten Südamerikas, verwenden die Stevia schon seit Jahrhunderten zum Süßen von Speisen und Getränken, längst bevor Spanier und Portugiesen sich in Südamerika ansiedelten. 1887 entdeckte der Tessiner Naturwissenschaftler Moises Giacomo Bertoni die Pflanze an den Sumpfrändern Ost-Paraguays. 1905 ordnete er sie der Gattung Stevia zu. In den milden Gegenden Englands wurde ab 1941 Stevia angebaut, um die Zuckerknappheit während des Krieges zu lindern. In den 80er Jahren versuchten Drogisten in der Schweiz Stevia bekannt zu machen, ohne großen Erfolg. In Deutschland erreichte Stevia einen etwas höheren Bekanntheitsgrad.
Stevia als Süßstofff in den USA
Monsanto, Hersteller von Aspartam (synthetischer Süßstoff) finanzierte 1984 eine wissenschaftliche Untersuchung, die an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Stevia Zweifel auftat. [Pezutto J. et al.: Metabolically activated steviol, the aglycone of stevioside, is mutagenic; Proc. Natl. Acad. Sci. USA 82 (1985) p. 2478-2488]
Danach sollte ein Abbauprodukt des Steviosids (Steviosid ist der süß
schmeckende Inhaltsstoff von Stevia) mutagen (die Gene verändernd)
wirken. Der inhaltliche Wert dieser wissenschaftlichen Untersuchung ist
sehr umstritten. Trotzdem setzte Monsanto die amerikanische Gesundheitsbehörde
weiter unter Druck. So kam es 1998 sogar zur öffentlichen Verbrennung
von Rezeptbüchern mit Rezepten und Rezepturen, die Stevia als Komponente
enthielten. Inzwischen ist Stevia in den USA jedoch wieder rehabilitiert
und als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen.
http://www.freestevia.de/gesund/gesund.htm
http://www.freestevia.de/gesund/env_nutrit.htm
Die bekanntesten Süßstoffe sind Saccharin, Aspartam und Cyclamat,
welche synthetisch hergestellt werden. Diese synthetischen Süßstoffe
haben jedoch Fragen hinsichtlich ihrer Nebenwirkungen aufgeworfen, so gilt
Saccharin seit 1980 als ein Harnblasenkarzinogen- und Tumorförderer
bei weiblichen Mäusen und Ratten (Kinghorn 1986; Yodringyuad 1991).
Aspartam verursacht Kopfschmerzen und Gleichgewichtsstörungen. Cyclamat,
das in den Jahren 1950-1969 der weitverbreitete Süßstoff war,
ist von der Food and Drug Administration (FDA) in den USA als Karzinogen
von der Liste der absolut sicheren Lebensmittel (GRAS) gestrichen worden.
Im gleichen Jahr erfolgte das Verbot in Japan (Kinghorn 1986).
http://www.geocities.com/TheTropics/Island/9739/stevia.html
Stevia als Süßstofff in der Europäischen Union (EU)
Am 5.11.1997 reichte Prof. Geuns vom Pflanzenphysiologischen Labor in
Heverlee, Belgien, einen Zulassungsantrag für Stevia rebaudiana und
Steviosid als neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten an die EU
ein.
http://www.prostevia.ch/stevia/seiten/faq.html
Am 17.6.1999 wurde dieser Antrag vom Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuß
der EU abgelehnt. Am 22.2.2000 veröffentlichte die Europäische
Kommission im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L61/1 ihren
Entscheid über die Zulassungsverweigerung von Stevia rebaudiana Bertoni
als Pflanze und den getrockneten Blättern als neuartige Lebensmittel
oder Lebensmittelzutaten gemäß der Verordnung Nr. 258/97. Eine
Zusammenfassung der betreffenden Novel-Food-Verordnung Nr. 258/97 findet
man in der unter dem folgenden Link abrufbaren Dokumentation:
http://www.freestevia.de/gesund/novel_food.htm
Das von der EU verhängte Verbot bezieht sich auf Stevia rebaudiana (Blätter und alle daraus hergestellten Produkte inklusive Steviosid) als neuartiges Lebensmittel oder neuartigen Lebensmittelzusatz (Novel-Food-Verordnung Nr. 258/97). Die Begründung der EU lautet: Die gegenwärtige Informationslage sei nicht ausreichend, um eine umfassende gesundheitliche Unbedenklichkeit zu garantieren. Vorliegende wissenschaftliche Untersuchungen seien widersprüchlich und/oder entsprächen in ihrer Durchführung keinem derzeitig geltenden Standard.
Die vom wissenschaftlichen Lebensmittelausschuß angeführten wissenschaftlichen Arbeiten belegen jedoch in ihrer gesamten Aussage die Vermutung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit. In den letzten vierzig Jahren wurden in der ganzen Welt keinerlei Fälle einer Überdosis oder Toxizität von Stevia beim Menschen gemeldet.
Dr. Daniel Mowrey, Direktor des „American Phytotherapie Research Laboratory“ stellt fest: „Nur wenige Substanzen haben jemals so viele negative Ergebnisse in Bezug auf Toxizität hervorgebracht wie Stevia. Praktisch jeder vorstellbare Toxizitätstest wurde mit Stevia und den entsprechenden Extrakten gemacht. Alle Resultate waren negativ.“
Daß Stevia bis heute als natürliches Mittel zu Süßen in der EU noch nicht zugelassen worden ist, hat folgende Ursachen:
Zuckerkonsum läßt nicht nur Karies entstehen, sondern führt
auch zu einer Entmineralisierung von Zähnen und Knochen, da zu seiner
Verarbeitung im Stoffwechsel Kalzium benötigt wird. Häufiger
und regelmäßiger Zuckerkonsum – die Deutschen verzehren durchschnittlich
mehr als ein Kilogramm pro Woche und Kopf – ist daneben auch (mit-)verantwortlich
für Blutzucker-Schwankungen, Altersdiabetes, Magenschleimhaut-Entzündungen,
Vitamin-B-Mangel, Hyperaktivität bei Kindern (wird mit dem Amphetamin
„Ritalin“ behandelt), Schwächung des Immunsystems, Fettleber, Übergewicht,
Krebs, Akne, Depressionen, Herzinfarkt, Colitis und Kinderlähmung.
Zucker ist ein isoliertes Kohlenhydrat und braucht zu seiner Verarbeitung
im Stoffwechsel Vitamine der B-Gruppe, Zucker ist also ein Vitamin-B-Räuber.
Die B-Vitamine sind aber für eine ausgeglichene Stimmung und ein stabiles
Nervensystem unentbehrlich. Nur zwei Teelöffel Zucker vermindern die
Aktivität der weißen Blutkörperchen für einen halben
Tag um die Hälfte und schwächen damit das Immunsystem.
Viele Menschen sind sich der negativen Folgen des Zuckerkonsums für Gesundheit und Gewicht bewußt und greifen zu künstlichen Süßstoffen als einer scheinbar gesunden Alternative. Die Süßstoffindustrie lobt ihre Produkte als „moderne, geschmacklich attraktive und gesunde Lebensmittel“. Die Deutschen gaben allein 1995 für künstliche Süßstoffe 170 Millionen Mark (87 Millionen Euro oder 135 Millionen Franken) aus, und weltweit hat der Süßstoff-Markt ein Volumen von mahr als zwei Milliarden Dollar.
Der Krebsverdacht gegen Saccharin und Cyclamat ist indes bis heute nicht
ausgeräumt. In diversen Tierversuchen wurde bei hohen Dosen eine karzinogene
(krebserregende) Wirkung nachgewiesen. Cyclamat wurde in Großbritannien,
den USA und anderen Ländern vom Süßmittelmarkt verbannt;
nach der 1994 beschlossenen EU-weiten Regelung sind Süßstoffe
für Säuglinge und Kleinkinder strikt verboten. Vor Aspartam –
Renner unter den Diätsüßen und bei uns als „NutraSweet“
oder „Canderel“ in Produkten wie Diät-Cola, Vitaminbonbons, Zahnpasta
und Eiscreme enthalten – wird von vielen Ernährungswissenschaftlern
eindringlich gewarnt. Professor Richard Wurtman vom „Massachusetts Institute
of Technology“ (MIT) in den USA: „Aspartam läßt die Tyrosin-Konzentration
im Gehirn um 300 Prozent steigen. Zu viel Tyrosin kann zu Kopfschmerzen,
Depressionen, Übelkeit, epileptischen Anfällen, Gedächtnisstörungen
und Menstruationsbeschwerden führen.“
http://www.norbertkasper.de/kit/stevia.htm
Abbauprodukte von Aspartam sind Formaldehyd und Methanol (Holzalkohol),
beides für den Menschen giftige Substanzen. Verbrauchergruppen in
den USA behaupten, daß die Methanol-Konzentration in Diätprodukten
ausreiche, um das Gehirn dauerhaft zu schädigen. Bei Formaldehyd handelt
es sich nachweislich um eine krebsauslösende Substanz.
http://www.norbertkasper.de/kit/stevia.htm
Von 1998 bis 2002 finanzierte die EU ein Stevia-Forschungsprojekt in Südspanien zur Optimierung des Stevia-Anbaus und Entwicklung von Erntetechniken. Geleitet wurde das Projekt von Dr. Udo Kienle aus Stuttgart, der seit 1987 Stevia-Anbauversuche betrieb. Schlußergebnisse der EU-Studie liegen noch nicht vor.
Die Situation von Stevia in Deutschland und in der Schweiz
„Stevia rebaudania Bertoni: Pflanzen und getrocknete Blätter sind
als neuartige Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten in der Gemeinschaft
nicht zugelassen“, hat die EU-Kommission am 22. Februar 2000 entschieden.
Vorausgegangen war dem der Antrag eines belgischen Labors, Stevia nach
der Novel Food Verordnung der EU zuzulassen. Üblicherweise gilt dieses
Regelwerk für Essen aus dem Genlabor oder für Designer Food und
verlangt aus Gründen des Verbraucherschutzes zahlreiche Tests und
Untersuchungen. Weil diese bei Stevia nicht mit vorgelegt wurden, lehnte
die Kommission den Antrag ab. Völlig übersehen haben die Brüsseler
Beamten, daß die Pflanze in Europa seit etwa 15 Jahren angebaut und
verkauft wird, von einem neuartigen Lebensmittel also keine Rede sein kann.
Doch auch im „grün“ geführten Bundesgesundheitsministerium spielte
dieses Argument keine Rolle. „Stevia ist nicht verkehrsfähig“, sagte
seinerzeit Pressesprecherin Antje Seidel-Schulze.
http://home.t-online.de/home/humanist.aktion/stevia.htm
Im Jahr 2000 wurden in Deutschland bei gewissen Anbietern teilweise wöchentlich Razzien durchgeführt, um die Nichtzulassung von Stevia durchzusetzen. Zudem lancierte die Verbraucherzentrale in Hessen (Verbraucher-Zentrale Hessen e.V.) am 8. August 2000 eine Pressekampagne zum Thema „Stevia – ein verbotenes Süßmittel macht Karriere, Verbraucherzentralen raten zur Vorsicht“. In einem offenen Brief an die Verbraucher-Zentrale Hessen e. V. nahm die Internationale Gesellschaft für Stevia-Forschung e.V. zu der Pressekampagne Stellung. In der Schweiz sind ebenfalls Fälle von Beanstandungen von Kantonschemikern bekannt, z.B. Baselland (1999, 2001) und Bern (2000, 2001).
Der Weltmarkt der Süßmittel
Weltweit wurden Ende der 90er Jahre etwa 143 Millionen Tonnen Zucker-Equivalente verbraucht. Diese Verbrauchszahl setzte sich aus ca. 80% Zucker, 11,9% Stärkezucker und Zuckeralkohole, 0,1% Honig und Pflanzendicksäfte und ca. 8% künstliche und natürliche Süßstoffe zusammen. Der gesamte Markt beträgt weltweit pro Jahr ca. 21 Mrd Euro (33 Mrd. Franken).
Der Verbrauch der Zucker-Equivalente verteilt sich wie folgt: Die USA verbrauchen ca. 60% der weltweiten Produktion, gefolgt von der EU mit 17%, China mit 15%, dann kommt Japan mit 3%. Die restlichen 5% verteilen sich auf andere Länder der Welt.
Die Zuckerindustrie betrachtet, laut Aussagen der Zuckermarktabteilung der EU, Stevia als ein Produkt, das möglicherweise den Zuckermarkt zerstören könnte und lehnt deshalb jegliche Zulassung ab.
Größter Verbraucher von Stevia ist Japan, wo bereits 1954
mit dem Anbau begonnen wurde. Als die japanische Regierung 1969 wegen gesundheitlicher
Risiken den Verkauf von synthetischen Süßstoffen, z. B. Cyclamat,
verbot, stieg dort der Verbrauch von Stevia extrem an und hatte im Jahr
1988 einen Marktanteil von ca. 40 Prozent erreicht. Dort wird Stevia u.
a. zum Süßen von Softgetränken, Fruchtsäften, Backwaren,
Sauergemüse, Sojasaucen, Marmeladen, Süßwaren, Joghurts,
Eiscreme und Kaugummis eingesetzt.
http://www.redaktion-ernaehrung.de/Charivari/stevia.htm
Stevia wurde zeitweise vom amerikanischen Markt zurückgezogen.
Seit 1994 können Steviapordukte als Diätzusatz, nicht aber als
Süßmittel, gekauft werden. Über 20 verschiedene Stevia-Markenprodukte
sind auf dem amerikanischen Markt erhältlich.
http://www.prostevia.ch/stevia/seiten/faq.html
Medizinische Indikation von Stevia
Trad. Indikationen: Diabetes, Blutdruck, Übergewicht, Hefepilzbefall
(Candidas albicans), andere Pilzerkrankungen, Magenverstimmung, ...
Äußerlich: Schuppenflechte, Ekzeme Allergien, Falten, ...
http://www.sanat.ch/deutsch/stevia.htm
Schlußfolgerung für die Politik
Es scheint offensichtlich, daß in der Bundesrepublik Deutschland wie auch in der Europäischen Union Gesetze und Verordnungen nicht nach Maßgabe wissenschaftlicher Erkenntnisse, sondern nach dem Gutdünken wirtschaftlicher Interessensgruppen gestaltet und umgesetzt werden. Der Schaden für die Gesellschaft ist im Fall von Stevia nicht minder groß wie im Fall von Cannabis!
Aufklärung tut hier not! Vor allem müssen Politiker aufgeklärt werden, damit sie nicht weiter zum Schaden der Bevölkerung immer wieder neue Gesetze und Verordnungen in Kraft setzen. Hier gilt es die Politiker über die gesundheitlichen Folgeschäden des Zuckerkonsums (Konsums von raffiniertem weißen Zucker) und die Folgeschäden des Konsums künstlicher Süßstoffe im Vergleich zum Konsum von Stevia aufzuklären. Generell müssen jedoch auch die Gestaltungsvorgänge von neuen Gesetzen und Verordnungen transparenter und unter vermehrter Einbeziehung der Konsumenten und ihren Verbänden gestaltet werden. Der bevormundung der Konsumenten (mündige Bürgerinen und Burger) muß endlich ein Ende bereitet werden.
Ausführliche Abhandlung:
Jenet A (1996): Die Süßstoffpflanze Stevia rebaudiana Bert.
– Physiologie und Anbau, wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten und
kulturelle Bedeutung bei den Guaraní in Paraguay
http://www.geocities.com/TheTropics/Island/9739/stevia.html
Weiterführende Informationen, siehe:
http://www.herbmed.org/Herbs/Herb122.htm
http://www.freestevia.de/links/link.htm
http://www.stevia.ch/links.htm
Berlin, den 24. November 2003
Redaktion Webteam Eve & Rave e.V. Berlin
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