Drug-Checking
Die Situation in verschiedenen Ländern im Vergleich

Eve & Rave e.V. Berlin  –  Pressemitteilung vom 20. November 2002

Drug-Checking ist eine Interventionsstrategie zur Erhaltung der Gesundheit, da die genaue Kenntnis von Dosierung und Wirkstoffzusammensetzung einer Droge den potentiellen Gebrauchern derselben das objektiv bestehende Gefahrenpotential vergegenwärtigt und somit eine klare Grundlage für die subjektive Risikoabschätzung vor der eventuellen Einnahme schafft. Drug-Checking fördert somit den Lernprozeß zu einem verträglichen Risikomanagement.

Druckerfreundliche Version (Format PDF, 37 KB, 10 Seiten):
http://www.eve-rave.net/presse/presse02-11-20.pdf
 

Drug-Checking in Europa

Drogen aller Art sind weltweit äußerst begehrte Güter, wobei die Nachfrage vom rechtlichen Status der einzelnen Substanzen kaum beeinflußt wird. Auf die Qualität der Drogen hingegen hat dieser Status einen großen Einfluß, da bei sogenannten legalen Drogen durch amtliche Kontrollen eine gleichbleibende Güte bezüglich Reinheit und Dosierung weitgehend gewährleistet werden kann, bei illegalisierten Substanzen dies jedoch nicht der Fall ist. So entsprechen Reinheit und Dosierung bei den illegalisierten Substanzen häufig nicht den Angaben der Lieferanten oder sie enthalten andere als die deklarierten Wirkstoffe. Daraus folgt, daß der Konsum solcher Produkte mit einem zusätzlichen Gefahrenpotential für die gesundheitliche Unversehrtheit der jeweiligen Konsumenten verbunden sein kann. Dieses zusätzliche und offenkundige Gefahrenpotential zu reduzieren ist die Zielsetzung von Drug-Checking-Programmen.

Drug-Checking in Europa – Die Situation in verschiedenen Ländern im Vergleich
Referat von Hans Cousto, vorgetragen am Freitag, 27. September 2002 in der Friedrich - Schiller - Universität zu Jena anläßlich des 7. Internationalen Akzept - Drogenkongresse 2002 in Jena/Thüringen. In dem Referat (mit zahlreichen Graphiken) werden Veränderungen der qualitativen und quantitativen Merkmale von auf dem Schwarzmarkt angebotenen Partydrogen im Verlaufe der letzten Jahre aufgezeigt. Ebenso werden unterschiedliche Trends in verschiedenen Ländern miteinander verglichen. (Format: PDF, Größe:67 KB, 14 Seiten)
(Neu):  http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc112.pdf

Drug-Checking
Bericht von der internationalen Fachtagung vom 3. November 2000 in Wien
Berichte zur Situation betreff Drug-Checking-Programme in verschiedenen Ländern Europas und Analysen zur den rechtlichen Rahmenbedingungen in den einzelnen Ländern. Eine Zusammenfassung von Hans Cousto mit aktualisierten Verweise (Stand November 2002) zu interessanten Seiten im Netz. (Format: PDF, Größe: 67 KB, 16 Seiten)
(Neu):  http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc110.pdf
 

Das European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction in Lissabon hält folgende Informationen zum Thama Drug-Checkin (in englischer Sprache) bereit:

Focus on pill-testing in dance and music scene
http://www.emcdda.org/data/docs/20en.pdf
EMCDDA pill-testing project
http://www.emcdda.org/responses/themes/outreach_pilltesting.shtml
Pill testing report, executive summary
http://www.emcdda.org/multimedia/project_reports/responses/on-site_pill_testing_sum.pdf
Pill-testing report, full version
http://www.emcdda.org/multimedia/project_reports/responses/pill_testing_report.pdf
Fact files of pill-testing projects in the EU
http://www.emcdda.org/multimedia/project_reports/responses/pill_testing_fact_files.pdf
 

Die Situation in Deutschland

Die erste etablierte Drogenberatungsstelle in Deutschland, die den Nutzen eines solchen Drug-Checking-Programms erkannte und in der Lage war, das niederländische System partiell mit zu nutzen, war die DROBS in Hannover, die seit 1995 Pillenidentifikationen in Verbindung mit Schnelltests durchführt. Die DROBS ist, was den Bereich Drug-Checking anbelangt, eine Art Satellitenstation des niederländischen Systems, da die Ergebnislisten für die Pillenidentifizierung regelmäßig aus den Niederlanden bezogen werden. Die DROBS führt keine eigenen Laboranalysen durch. Analysenergebnisse werden von der DROBS nur von Pillen öffentlich bekannt gemacht, die eine andere Substanz als MDMA enthalten oder übermäßig hoch dosiert sind (sogenannte böse Pillen). Die Liste der bösen Pillen wird jeden Monat im Szenemagazin Mushroom bekannt gemacht sowie kontinuierlich im Internet veröffentlicht: DROBS Hannover: Raver’s Corner – Pillenliste
http://www.step-hannover.de/data/dprae/rav3.html

Eve & Rave in Berlin startete in Deutschland im Februar 1995 ein eigenständiges Drug-Checking-Programm und veröffentlichte die Analysenergebnisse in periodisch erscheinenden Listen, die in der Szene auf große Akzeptanz stießen. Des weiteren wurden die Analysenresultate von Eve & Rave Berlin regelmäßig bei der Informationszentrale gegen Vergiftungen der Universität Bonn über Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Programm mußte aufgrund behördlicher Interventionen im September 1996 eingestellt werden. Seitdem finden in Deutschland nur noch Konferenzen und Seminare statt, an denen immer wieder erörtert wird, wie man in Deutschland ein Drug-Checking-Programm durchführen könne, ohne jedoch zu einem konstruktiven Ergebnis zu gelangen, so daß es seit 1996 in Deutschland kein vernünftiges eigenständiges Drug-Checking-Programm mehr gibt.

Im Bericht „Das Drug-Checking-Programm von Eve & Rave e.V. Berlin“ sind alle Ereignisse im Zusammenhang mit den staatlichen Repressionsmaßnahmen gegen das Drug-Checking-Programms des Vereins chronologisch aufgelistet. Redaktion und Zusammenstellung: Hans Cousto, November 2002 (Format: PDF, Größe: 107 KB, 24 Seiten)
(Neu):  http://www.eve-rave.net/download.sp?file=dc111.pdf

Vielfältige Informationen zum Thema findet man im „Drug-Checking-Konzept für die Bundesrepublik Deutschland“, erarbeitet im Herbst 1999 vom Techno-Netzwerk Berlin für das Bundesministerium für Gesundheit
http://www.eve-rave.net/abfahrer/drugchecking.sp?text=1
oder als PDF-Datei (1.558 KB, 112 Seiten),
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dcm_april.pdf
oder in Diplomarbeit – die Prüfung zum Erwerb des Akademischen Grades Dipl.-Sozialarbeiter/ -Sozialpädagoge „Drug-Checking – sinnvolles Instrumentarium der Drogenhilfe?“ eingereicht am 8. November 2000 von Axel Mähler (Format: PDF, Größe: 383 KB, 114 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc100.pdf
oder in: „26 Fragen und Antworten zu Ecstasy und Drug-Checking – Kleine Anfrage zu Ecstasy von H. Hüppe und W. Lohmann und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion“ mit der Antwort vom 4. Januar 2000 von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, dem Text der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingereichten Stellungnahme vom 18. Januar 2000 zur kleinen Anfrage und mit Fußnotenkommentare von Hans Cousto / Eve & Rave
http://www.eve-rave.net/abfahrer/drugchecking.sp?text=3
oder als PDF-Datei (75 KB, 24 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/bt_drs_14_2392.pdf

Resultate von Pillenanalysen sowie Pillenwarnungen ab 1995 bis 2002 sind als PDF-Dateien auf der Homepage von Eve & Rave e.V. Berlin zu finden:
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download.sp?cat=1

Die Rauschgiftjahresberichte 1996 bis 2000, Wiesbaden 1997 bis 2001, des Bundeskriminalamtes (BKA) enthalten jeweils im Abschnitt 2.3.2. differenzierte Angaben zu den Qualitäten von auf dem Schwarzmarkt angebotenen psychotropen Stoffe:
http://www.bka.de/lageberichte/index-rg.html
 

Die rechtliche Situation in Deutschland und kuriose Veröffentlichungen

Artur Schroers, Leiter der Hamburgischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren, schreibt zum Thema Drug-Checking in dem Buch „Drogenkonsum in der Partyszene – Entwicklungen und aktueller Kenntnisstand“ (Hrsg.: BzgA), daß die rechtliche Situation von Drug-Checking ungeklärt sei, obwohl zwei Gerichtsbeschlüsse vorliegen, die keine Straftat im Rahmen des Drug-Checking-Programms von Eve & Rave e.V. Berlin feststellen konnten: Am 2. Juni 1998 hielt das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin die Ausführungen der Verteidigung für überzeugend und lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen ab. Am 1. März 1999 verwarf das Landgericht Berlin, 6. Strafkammer, die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft I beim Landgericht Berlin gegen den Beschluß des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 2. Juni 1998 als unbegründet auf Kosten der Landeskasse Berlin.

Es ist wirklich absonderlich, daß in den Ausführungen von Schroers weder das Drug-Checking-Programm von Eve & Rave noch die Gerichtsbeschlüsse erwähnt werden. Hier scheint im politischen Sinne opportunistisches Totschweigen Leitmotiv des Handelns gewesen zu sein. Überhaupt scheint Schroers mit Eve & Rave und seinem Drug-Checking-Programm, das seit Oktober 1996 nicht mehr in Berlin, sondern in Solothurn in der Schweiz durchgeführt wird, seine Probleme zu haben. In seiner Promotionsschrift „Monitoring – Drogentrendforschung auf Basis von Drogenanalysen (Drug-Checking) am Beispiel des Ecstasykonsums zum Zwecke der Gesundheitsförderung in Jugendkulturen“ (Münster, 28.12.1999) schreibt Schroers (Fn. 13 S. 32): „Sporadisch wurden für eine gewisse Zeit (bis Anfang 1998) in der Schweiz auch von Eve & Rave in Zürich einige wenige illegalisierte Substanzen analysiert.“ Diese Angabe enthält gleich mehrere Fehler. 1997 wurde kontinuierlich und nicht sporadisch untersucht. Es wurden nicht einige wenige, sondern 247 Analysen durchgeführt. Da einige Samples aus den gleichen Chargen stammten, kamen nur 183 Resultate in die Liste. Die Angabe „bis Anfang 1998“ ist ebenso falsch, da auch in den Folgejahren Pillenlisten mit Resultaten veröffentlicht wurden, wie Schroers selbst auf S. 41 seiner Promotionsschrift feststellt. Zudem ist die Angabe „Zürich“ falsch, es muß Solothurn heißen. Auf S. 41 seiner Promotionsschrift erwähnt Schroers die Pillenlisten 1995 bis 1999 und schreibt dann „enthalten Daten zu (derzeit insgesamt rund 200) analysierten Pillen“ und danach gibt Schroers eine Quelle von 1997 an. Diese Art von Informationsvermittlung ist unseriös, denn in der Quelle von 1997 kann nicht stehen, wie viele Pillen 1998 und 1999 analysiert wurden. In den Listen 1995/1996 sind 145 Resultate aufgelistet, in der Liste von 1997 sind es 183 Resultate, in der Liste von 1998 sind es 68 Resultate und in der Liste von 1999 sind es 69. Bis und mit 1999 waren es 465 Resultate unterschiedlicher Proben. Schroers Angabe „rund 200“ zur Zahl der analysierten Pillen ist falsch, da es in Wahrheit weit mehr als doppelt so viele waren. (Inzwischen hat Eve & Rave weit mehr als 600 Testergebnisse unterschiedlicher Proben veröffentlicht.)

Des weiteren fehlt sowohl in seiner Promotionsschrift wie auch in seinem Beitrag zum Buch eine Feststellung zur Tatsache, daß Drug-Checking den Konsumenten ermöglicht, bewußt eine vorher bestimmte Menge einer eindeutig definierten Substanz oder auch mehrerer Substanzen nach Maß und Menge gezielt einzunehmen. Daß es zudem nur mit einer Klientel, die nach oben genannten Kriterium Drogen einnimmt, möglich ist, empirisch zu erforschen, welche Droge in welcher Dosierung (und welchen Kombinationen mit anderen Drogen) bestimmte und somit bestimmbare Wirkungen hervorruft, wird ebenfalls nicht erwähnt. Somit hat Schroers ein zentrales Element des Drug-Checking-Konzeptes von Eve & Rave e.V. Berlin und Eve & Rave Schweiz entweder überhaupt nicht wahrgenommen oder vorsätzlich unterschlagen! Schroers scheint weder handwerklich noch intellektuell seiner von ihm selbst gewählten Aufgabe – die Öffentlichkeit über Drug-Checking zu informieren – gewachsen zu sein, vielmehr erscheint er mit dieser Aufgabe völlig überfordert.

Das für den Konsumenten bestimmbare Wirkungsprofil vor der Einnahme von Drogen ist ein zentrales Anliegen des Drug-Checking-Programms von Eve & Rave. Dies steht z.B. im Vorwort des Drug-Ckecking-Buches (1. und 2. Auflage) von Hans Cousto (Nachtschatten Verlag, Solothurn)
http://www.nachtschatten.ch/prod/buch_038.htm
wie auch im Vorwort des Drug-Checking-Konzeptes des Techno-Netzwerkes Berlin,
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dcm_april.pdf
beide in Schroers Promotionsschrift erwähnt und beide in der zugehörigen Literaturliste aufgeführt, jedoch beide im Beitrag des BZgA-Buches unerwähnt. Der Vollständigkeit halber sei hier noch erwähnt, daß das Drug-Checking-Konzept des Techno-Netzwerkes Berlin ausschlaggebend für die Durchführung der Tagung, deren Ergebnisse im oben bezeichneten Buch publiziert wurden, gewesen war.

Auch in dem Buch „Frühwarnsysteme – Materialien und Diskussionsergebnisse eines Workshops“ (Herausgegeben von Roland Simon, Tim Pfeiffer & Eva Hoch, DBDD Arbeitsberichte Nr. 1) schreibt Schroers unter dem Titel „Drug-Checking – Zwischenstand zu den Möglichkeiten und Grenzen von Drogenanalysen im Rahmen eines Drogenfrüherkennungssystems“ kein Wort zu den oben genannten Gerichtsbeschlüssen und behauptet dennoch, die rechtliche Situation sei nicht geklärt.
http://www.dbdd.de/Download/WSFruehwarnsystem.pdf

In seiner Promotionsschrift hat Schroers diverse Daten falsch wiedergegeben (böse Zungen sprechen von Geschichtsfälschung) und in seinen Beiträgen in den Büchern der BZgA und des DBDD hat Schroers wesentliche Elemente aus dem Erfahrungsschatz des Drug-Checking nicht erwähnt und somit vorsätzlich ein einseitig tendenziöses Bild zur Thematik vermittelt.

Das BzgA-Buch kann kostenlos bestellt werden bei
BZgA, 51101 Köln
Fax: 0221/8992-257
E-Mail: order@bzga.de
oder als PDF-Datei (1,2 MB) unter folgender Adresse im Netz aufgerufen werden:
http://www.bzga.de/bzga_stat/fachpubl/pdf-datei/dfh19.pdf

Nicht nachvollziehbar ist beispielsweise auch die Feststellung auf der Homepage der Drogenhilfe e.V. Köln zum Thema Drug-Checking: „In Deutschland ist die Möglichkeit, Drogen testen zu lassen bis auf Apothekentests verboten!“
http://www.partypack.de/inhalt/dcheck/k-idrug.htm
In Deutschland gibt es bis jetzt lediglich ein Verbot, Drug-Checking in Fixerstuben durchzuführen. So heißt es in Artikel 1 Nr. 1 Abs. 4 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (Drittes BtMG-Änderungsgesetz – 3. BtMG-ÄndG) vom 28. März 2000: „Eine Erlaubnis nach Absatz 1 berechtigt das in einem Drogenkonsumraum tätige Personal nicht, eine Substanzanalyse der mitgeführten Betäubungsmittel durchzuführen oder beim unmittelbaren Verbrauch der mitgeführten Betäubungsmittel aktive Hilfe zu leisten.“
http://www.eve-rave.net/abfahrer/recht.sp?text=7&cat=1
oder als PDF-Datei (16 KB, 4 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/aendges3.pdf
In den derzeitig in Deutschland gültigen Gesetze gibt es keinen Paragraphen, aus dem rechtlich gesehen ein generelles Verbot von Drug-Checking außerhalb von Apotheken (z.B. in gerichtsmedizinischen Instituten oder andere Speziallabors) abgeleitet werden könnte. Alle diesbezüglich relevante Gesetzestexte sind in der Rubrik „Deutsche Gesetzestexte“ auf der Homepage von Eve & Rave e.V. Berlin verzeichnet und abrufbar.
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download.sp?cat=5
 

Mehr zum Deutschen Recht in Sachen Drug-Checking

Die Zulässigkeit von Drug-Checking
Rechtliche Risiken und Nebenwirkungen von Drug-Checking
Ein Gutachten von Oberstaatsanwalt Dr. Harald H. Körner (Frankfurt am Main, 1997)
(Format: PDF, Größe: 21 KB, 7 Seiten)
(Neu):  http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/mzdr100.pdf

Beschluß des Amtsgerichtes Berlin Tiergarten
Beschluß des Amtsgerichtes Tiergarten vom 2. Juni 1998 in der Strafsache betreff Drug-Checking
(Format: PDF, Größe: 40 KB, 13 Seiten)
(Neu):  http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/mzdr101.pdf

Beschluß des Landgerichtes Berlin
Beschwerdebegründung vom 30. Dezember 1998 zur sofortigen Beschwerde vom 5. Juni 1998 der Staatsanwaltschaft I bei dem Landgericht Berlin und Beschluß des Landgerichtes Berlin, 6. Strafkammer vom 1. März 1999 in der Strafsache betreff Drug – Checking (Format: PDF, Größe: 17 KB, 4 Seiten)
(Neu):  http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/mzdr102.pdf
 

Drug-Checking-Resolutionen

Sowohl Organisationen aus der Szene als auch als auch professionelle Drogenberater betonen immer wieder die Notwendigkeit von Drug-Checking und bekräftigen dies mit der Verabschiedung von Drug-Checking-Resolutionen:

Drug-Checking
Gesundheitsvorsorge in der Partyszene – Konsumentenschutz oder Dealerservice?
Materialien zur Fachtagung vom 2. Juni 1997 von Eve & Rave Schweiz in Zürich. Bericht von der Drug-Checking Fachtagung, Text der dort verfaßten Zürcher Resolution, Stellungnahme des Bundesamtes für Gesundheitswesen zum Drug-Checking und Pressemeldungen. (Format: PDF, Größe: 64 KB, 13 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc107.pdf

Ecstasy-Drug-Checking: Risikominderung oder falsche Sicherheit?
Materialien zur Fachtagung vom 2. Juli 1997 zu Münster von INDRO e.V., Eve & Rave Münster und AIDS-Hilfe e.V. NRW. Pressemitteilung zur 1. deutschen Drug-Checking-Fachtagung zu Maßnahmen zum Gesundheitsschutz in der Techno- und Partyszene. Text der Resolution von Münster vom 2. Juli 1997. (Format: PDF, Größe: 23 KB, 4 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc108.pdf

Berliner Drug-Checking-Resolution
Drug-Checking-Resolution des Sonics Netzwerks für Rhythmus und Veränderung vom 28. Februar 1999 (Format: PDF, Größe: 12 KB, 2 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc109.pdf

Positionspapier zum Drug-Checking
vorgelegt vom Caritasverband Berlin e.V., Fachbereich 23 / Sucht
Zur Entstehungsgeschichte dieses Papiers: Im Dezember des Jahres 2000 begann eine caritasinterne, beratungsstellenübergreifende Diskussion über Drug-Checking als Strategie der Prävention / Gesundheitsfürsorge im Drogenbereich. In der Folge richteten die Berliner Suchtberatungsstellen der Caritas eine Arbeitsgruppe ‚Drug-Checking‘ ein, mit dem Auftrag ein Positionspapier zu diesem Thema zu erstellen. Das Ergebnis dieses Prozesses ist das vorliegende Papier:
http://www.mindway-berlin.de/report5.htm
 

Die Situation in Frankreich

Die staatlichen (amtlichen) Projekte SINTES (Système d'Identification National des Toxiques et Substances) und TREND (Tendances récentes et nouvelles droques) sind feste Bestandteile der regierungsamtlichen „Mission Interministérielle de Lutte contre la Drogue et la Toxico-manie“ (MILDT). TREND wird federführend nach dem „Dreijahresplan des Kampfes gegen Drogen und der Prävention von Abhängigkeit“ von 1999 der französischen Regierung geleitet und vom „Observatoire Français des Drogues et des Toxicomanies“ (OFDT) verwaltet. Auch SINTES arbeitet aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen mit dem OFDT. Die von den beiden Organisationen TREND und SINTES zusammengetragenen Ergebnissen werden in der Folge durch das Netz staatlicher „Centres d'Évaluation et d'Information sur la Pharmaco-dépendance“ (CEIP) evaluiert. CEIP verfügt über Büros in Caen, Grenoble, Marseille, Nancy, Paris und Toulouse.

SINTES ist für das staatliche Drug-Checking-Programm zuständig. SINTES analysiert und katalogisiert Proben von auf dem Schwarzmarkt kursierenden Drogen, die von der Polizei, vom Zoll oder auch von im Bereich Prävention tätigen Organisationen eingesammelt und eingeschickt wurden. Die Analysen erfolgen in Laboratorien in Paris (Laboratoire Fernand Widal), in Marseille (Laboratoire Salvator) und neuerdings auch in Caen (Laboratoire Chu). Die Ergebnisse der Analysen werden nicht veröffentlicht, nicht einmal die Einsender der Proben erhalten die Resultate der Analysen ihrer Proben. Ausnahme hier sind natürlich die Organe der Polizei sowie der Strafverfolgungsbehörden. In erster Linie dient das professionell durchgeführte staatliche Drug-Checking-Programm in Frankreich zur Steigerung der Effizienz der Repression. Nur die Analysenergebnisse von besonders hoch dosierten Proben, von Proben mit besonders gefährlichen Inhaltsstoffen oder von Proben mit neu auftauchenden Substanzen werden veröffentlicht, leider jedoch oft mit erheblicher Zeitverzögerung nach dem Auftauchen derselben in der Szene. Eine Übersicht der amtlichen Warnungen in Frankreich findet man unter der folgenden Adresse:
http://www.drogues.gouv.fr/fr/professionnels/info_rapides_trend/infos_rapides.html

Organisationen wie TECHNO PLUS und médecins du monde wollen die Resultate der Laboranalysen veröffentlichen, doch aus politischen Gründen ist dies nicht möglich. Vor Ort an Parties führt TECHNO PLUS Schnelltests nach dem Verfahren von Marquis durch, wobei dies in aller Regel ausschließlich an illegalen Parties gemacht wird. Veranstalter legaler Parties, die offiziell angemeldet wurden, wollen keine Möglichkeiten des Testens auf dem Festivalgelände dulden, da sie Interventionen seitens der Polizei befürchten.
http://www.medecinsdumonde.org
http://www.technoplus.org
 

Weitere interessante Texte (in französischer Sprache) zum Thema in Frankreich

Der Wortlaut des Dekretes Nr. 99-808 vom 15. September 1999
http://www.drogues.gouv.fr/fr/qui_sommes_nous/mildt/decret_jo.html
M. Jauffret: Un outil d'information et de prévention indispensable
Interview avec Grégoire Serikoff, coordinateur de la mission Rave de Médecins du Monde, in: SWAPS no. 15
http://publications.lecrips.net/swaps/15_135.htm
MILDT: Résultats du dispositif TREND – SINTES
Année 2; Tendances récentes de l’usage des drogues; dossier des presse, Paris, le 24 juillet 2001
http://www.restim.org/clinique/articles/partenaires/dpresse_2000.pdf
OFDT: Rapport Trend
Phénomènes émergents liés aux drogues en 2001, Paris, le 1er juin 2002
http://www.drogues.gouv.fr/fr/pdf/pro/etudes/Trend2002_t1.pdf
 

Die Situation in den Niederlanden

In den Niederlanden wurden Ende der 80er Jahre die ersten Drug-Checking-Programme durchgeführt und in der Folge schon bald zu einem flächendeckenden Programm im ganzen Land ausgeweitet. Die ermittelten Analysendaten wurden zudem seit 1993 in einem nationalen Monitoring-System erfaßt und dienten als Informationsgrundlage für ein ebenfalls das ganze Land abdeckende Frühwarnsystem. Das niederländische Modell wurde zum Vorbild für alle anderen Drug-Checking-Programme in Europa.

Die Listen mit den genauen Daten der Analytik zu den einzelnen Pillenproben, die zentral für die Niederlande durch das Niederländische Institut für Alkohol und Drogen (NIAD) und seit 1992 durch das „Drug Information and Monitoring System“ (DIMS) erfaßt werden, sind generell nur Beratungsstellen zugänglich und werden nicht veröffentlicht. Wer Angaben zu seiner Pille haben will, muß also bei einer Beratungsstelle vorsprechen, so zum Beispiel bei einem Informationsstand auf einer Party oder bei einer der zahlreichen festen Beratungsstellen. Zur Realisierung eines effizienten Monitorings hat das Jellinek Institut in Amsterdam in Zusammenarbeit mit dem Amt für Statistik (O+S, het Amsderdamse Bureau voor Onderzoek en Statistiek)
http://os.webtic.com
1993 das Instrument „Antenne“ geschaffen. Die Mitarbeiter von Antenne befragen regelmäßig Schüler und Lehrlinge bezüglich ihres Drogengebrauchs, aber auch bezüglich Ausbildung, Interessen, Wohnsituation, etc. Des weiteren werden Besucher von sogenannten „Coffeeshops“ (Cafés, in denen man Haschisch kaufen kann) regelmäßig befragt. So werden Indikatoren zu neuen Trends schnell erkannt und gut erfaßt, da man einerseits genau über die Verbreitung und Zusammensetzung der Drogen informiert ist, anderseits aber auch über das Sozialverhalten spezifischer Gruppen der Bevölkerung. Federführend werden alle Programme im Zusammenhang mit Drug-Checking vom Trimbos Institut (Netherlands Institute of Mental Health and Addiction) koordiniert und geleitet.
http://www.trimbos.nl

Drug-Checking in den Niederlanden
Ergebnisse einer Informationsreise von Eve & Rave e.V. Berlin mit ausführlicher Beschreibung über Aufbau und Struktur des niederländischen Drug-Checking-Systems. (Format: PDF, Größe: 77 KB, 26 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/drugchecking_nl.pdf
 

Die Situation in Österreich

In Österreich führt der Verein Wiener Sozialprojekte in Zusammenarbeit mit der Drogenkoordination Wien und dem klinischen Institut für medizinische und chemische Labordiagnostik (AKH Wien) im Rahmen des Projektes ChEck iT! seit April 1997 in Wien und manchmal auch in anderen Städten Österreichs auf Parties vor Ort Analysen von Pillen, Pulvern und diversen anderen Substanzen mit einem großen mobilen Labor durch. Die Ergebnisse der Analytik werden systematisch auf der Homepage
http://www.checkyourdrugs.at
im Internet veröffentlicht. Auf dieser Homepage sind zudem vielfältige weiterführende Informationen zur Thematik zu finden.

ChEck iT!-Bericht 1997/98
ChEck iT! präsentierte 1999 einen umfangreichen Bericht mit Daten und Erfahrungen aus den Jahren 1997/98.
http://www.checkyourdrugs.com/data/intern/06/pdf/bericht98.pdf

ChEck iT!-Jahresbericht 1999/2000
Die Daten aus den Jahren 1999 und 2000 – zusammengefaßt und übersichtlich ...
http://www.checkyourdrugs.com/data/intern/06/pdf/jahresbericht00.pdf
 

Die Situation in der Schweiz

Die Stiftung Contact, die in Bern 1986 die erste Fixerstube der Schweiz eröffnete und im gleichen Jahr das erste große Spritzenaustauschprogramm in der Schweiz initialisierte, entwarf und organisierte auch das Pilotprojekt „Pilot E“ in Zusammenarbeit mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern. Drug-Checking hat im Kanton Bern eine lange Tradition. In diversen Fixerstuben wurden bereits 1992 oder vielleicht auch erst 1993 Substanzen (vor allem Heroin) zum Zweck der Analyse entgegengenommen und die Resultate der Analytik wurden in der Folge den Personen, die die Proben einreichten, mitgeteilt. Seit September 1998 wurden im Rahmen des Pilotprojektes „Pilot E“ Pillen (Ecstasy) und auch andere Substanzen mittels eines modernen mobilen Labors vor Ort an Parties auf ihre qualitative und quantitative Zusammensetzung hin untersucht. Die Einreicher der Proben wie auch andere Besucher der Party konnten die Untersuchungsprozedur beobachten und dabei auch Fragen stellen. Durch die Möglichkeit des Beobachtens der chemischen Untersuchung wurde das Interesse der Konsumenten auf die Substanzen selbst sowie auf ihre pharmakologischen und psychologischen Wirkungsweisen geweckt. Durch das Testen vor dem Publikum wurde eine hohe Erreichbarkeit desselben erzielt. Das Pilotprojekt „Pilot E“ wurde per Ende 1999 in Bern aus finanziellen Gründen eingestellt. Das mobile Labor wird derzeit in Zürich eingesetzt.

Die ersten Drug-Checking-Programme betreffend Partydrogen wurden in der Schweiz ab Dezember 1995 durchgeführt, zuerst in Zürich von der Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Jugendprobleme (ZAGJP), ab 1996 in Solothurn von Eve & Rave Schweiz und ab 1998 auch in Bern von der Stiftung Contact in Zusammenarbeit mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (Pilotprojekt „Pilot E“).

In Zürich werden derzeit regelmäßig Analysen vor Ort mit einem hoch modernen mobilen Labor auf Parties durchgeführt – ein Service von Streetwork Zürich. Streetwork ist ein Projekt der Ambulanten Drogenhilfe der Stadt Zürich. Bevorstehende Termine mit Testmöglichkeiten werden im Internet auf
http://www.saferparty.ch
und in Szenemedien angekündigt. Im Falle des Auftauchens von verunreinigten Pillen wird auf besagter Internetseite vor dem Konsum derselben sofort gewarnt.

Eve & Rave Schweiz läßt die Proben in einem stationären Labor untersuchen und veröffentlicht die Testergebnisse nicht nur regelmäßig in Listen, sondern auch im Internet auf
http://www.eve-rave.ch.
Im Rahmen eines zu Forschungszwecken durchgeführten Pilotversuchs finanzierte das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) 1997 ein Jahr lang die Kosten der Analytik des Drug-Checking-Programms von Eve & Rave Schweiz. Derzeit wird das Programm aus eigenen Mitteln sowie mit Spenden von kirchlichen Institutionen (und anderen Spendern) finanziert. Zudem werden auch in gewissen Phasen die Kosten der Analytik im Rahmen von wissenschaftlichen Studien von der öffentlichen Hand übernommen.
 

Weitere Informationen zum Drug-Checking in der Schweiz

Drug-Checking
Gesundheitsvorsorge in der Partyszene – Konsumentenschutz oder Dealerservice?
Materialien zur Fachtagung vom 2. Juni 1997 von Eve & Rave Schweiz in Zürich. Bericht von der Drug-Checking Fachtagung, Text der dort verfaßten Zürcher Resolution, Stellungnahme des Bundesamtes für Gesundheitswesen zum Drug-Checking und Pressemeldungen. (Format: PDF, Größe: 64 KB, 13 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc107.pdf

Gutachten zu strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Ecstasy-Testings
von Prof. Dr. Peter Albrecht im Auftrag der Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Jugendprobleme (ZAGJP). (Format: PDF, Größe: 31 KB, 8 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/ch92.pdf

Juristisches Gutachten
für das Bundesamt für Gesundheit zu Rechtsfragen eines Ecstasy-Monitorings von Dr. Hansjörg Seiler im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit (BAG). (Format: PDF, Größe: 88 KB, 28 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/ch91.pdf
 

Berlin, den 20. November 2002
Redaktion Webteam Eve & Rave e.V. Berlin

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