Eve & Rave e.V. Berlin – Pressemitteilung vom 20. November 2002
Drug-Checking ist eine Interventionsstrategie zur Erhaltung der Gesundheit, da die genaue Kenntnis von Dosierung und Wirkstoffzusammensetzung einer Droge den potentiellen Gebrauchern derselben das objektiv bestehende Gefahrenpotential vergegenwärtigt und somit eine klare Grundlage für die subjektive Risikoabschätzung vor der eventuellen Einnahme schafft. Drug-Checking fördert somit den Lernprozeß zu einem verträglichen Risikomanagement.
Druckerfreundliche Version (Format PDF, 37 KB, 10 Seiten):
http://www.eve-rave.net/presse/presse02-11-20.pdf
Drug-Checking in Europa
Drogen aller Art sind weltweit äußerst begehrte Güter, wobei die Nachfrage vom rechtlichen Status der einzelnen Substanzen kaum beeinflußt wird. Auf die Qualität der Drogen hingegen hat dieser Status einen großen Einfluß, da bei sogenannten legalen Drogen durch amtliche Kontrollen eine gleichbleibende Güte bezüglich Reinheit und Dosierung weitgehend gewährleistet werden kann, bei illegalisierten Substanzen dies jedoch nicht der Fall ist. So entsprechen Reinheit und Dosierung bei den illegalisierten Substanzen häufig nicht den Angaben der Lieferanten oder sie enthalten andere als die deklarierten Wirkstoffe. Daraus folgt, daß der Konsum solcher Produkte mit einem zusätzlichen Gefahrenpotential für die gesundheitliche Unversehrtheit der jeweiligen Konsumenten verbunden sein kann. Dieses zusätzliche und offenkundige Gefahrenpotential zu reduzieren ist die Zielsetzung von Drug-Checking-Programmen.
Drug-Checking in Europa – Die Situation in verschiedenen Ländern
im Vergleich
Referat von Hans Cousto, vorgetragen am Freitag, 27. September 2002
in der Friedrich - Schiller - Universität zu Jena anläßlich
des 7. Internationalen Akzept - Drogenkongresse 2002 in Jena/Thüringen.
In dem Referat (mit zahlreichen Graphiken) werden Veränderungen der
qualitativen und quantitativen Merkmale von auf dem Schwarzmarkt angebotenen
Partydrogen im Verlaufe der letzten Jahre aufgezeigt. Ebenso werden unterschiedliche
Trends in verschiedenen Ländern miteinander verglichen. (Format: PDF,
Größe:67 KB, 14 Seiten)
(Neu): http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc112.pdf
Drug-Checking
Bericht von der internationalen Fachtagung vom 3. November 2000
in Wien
Berichte zur Situation betreff Drug-Checking-Programme in verschiedenen
Ländern Europas und Analysen zur den rechtlichen Rahmenbedingungen
in den einzelnen Ländern. Eine Zusammenfassung von Hans Cousto mit
aktualisierten Verweise (Stand November 2002) zu interessanten Seiten im
Netz. (Format: PDF, Größe: 67 KB, 16 Seiten)
(Neu): http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc110.pdf
Das European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction in Lissabon hält folgende Informationen zum Thama Drug-Checkin (in englischer Sprache) bereit:
Focus on pill-testing in dance and music scene
http://www.emcdda.org/data/docs/20en.pdf
EMCDDA pill-testing project
http://www.emcdda.org/responses/themes/outreach_pilltesting.shtml
Pill testing report, executive summary
http://www.emcdda.org/multimedia/project_reports/responses/on-site_pill_testing_sum.pdf
Pill-testing report, full version
http://www.emcdda.org/multimedia/project_reports/responses/pill_testing_report.pdf
Fact files of pill-testing projects in the EU
http://www.emcdda.org/multimedia/project_reports/responses/pill_testing_fact_files.pdf
Die Situation in Deutschland
Die erste etablierte Drogenberatungsstelle in Deutschland, die den Nutzen
eines solchen Drug-Checking-Programms erkannte und in der Lage war, das
niederländische System partiell mit zu nutzen, war die DROBS in Hannover,
die seit 1995 Pillenidentifikationen in Verbindung mit Schnelltests durchführt.
Die DROBS ist, was den Bereich Drug-Checking anbelangt, eine Art Satellitenstation
des niederländischen Systems, da die Ergebnislisten für die Pillenidentifizierung
regelmäßig aus den Niederlanden bezogen werden. Die DROBS führt
keine eigenen Laboranalysen durch. Analysenergebnisse werden von der DROBS
nur von Pillen öffentlich bekannt gemacht, die eine andere Substanz
als MDMA enthalten oder übermäßig hoch dosiert sind (sogenannte
böse Pillen). Die Liste der bösen Pillen wird jeden Monat im
Szenemagazin Mushroom bekannt gemacht sowie kontinuierlich im Internet
veröffentlicht: DROBS Hannover: Raver’s Corner – Pillenliste
http://www.step-hannover.de/data/dprae/rav3.html
Eve & Rave in Berlin startete in Deutschland im Februar 1995 ein eigenständiges Drug-Checking-Programm und veröffentlichte die Analysenergebnisse in periodisch erscheinenden Listen, die in der Szene auf große Akzeptanz stießen. Des weiteren wurden die Analysenresultate von Eve & Rave Berlin regelmäßig bei der Informationszentrale gegen Vergiftungen der Universität Bonn über Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Programm mußte aufgrund behördlicher Interventionen im September 1996 eingestellt werden. Seitdem finden in Deutschland nur noch Konferenzen und Seminare statt, an denen immer wieder erörtert wird, wie man in Deutschland ein Drug-Checking-Programm durchführen könne, ohne jedoch zu einem konstruktiven Ergebnis zu gelangen, so daß es seit 1996 in Deutschland kein vernünftiges eigenständiges Drug-Checking-Programm mehr gibt.
Im Bericht „Das Drug-Checking-Programm von Eve & Rave e.V. Berlin“
sind alle Ereignisse im Zusammenhang mit den staatlichen Repressionsmaßnahmen
gegen das Drug-Checking-Programms des Vereins chronologisch aufgelistet.
Redaktion und Zusammenstellung: Hans Cousto, November 2002 (Format: PDF,
Größe: 107 KB, 24 Seiten)
(Neu): http://www.eve-rave.net/download.sp?file=dc111.pdf
Vielfältige Informationen zum Thema findet man im „Drug-Checking-Konzept
für die Bundesrepublik Deutschland“, erarbeitet im Herbst 1999 vom
Techno-Netzwerk Berlin für das Bundesministerium für Gesundheit
http://www.eve-rave.net/abfahrer/drugchecking.sp?text=1
oder als PDF-Datei (1.558 KB, 112 Seiten),
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dcm_april.pdf
oder in Diplomarbeit – die Prüfung zum Erwerb des Akademischen
Grades Dipl.-Sozialarbeiter/ -Sozialpädagoge „Drug-Checking – sinnvolles
Instrumentarium der Drogenhilfe?“ eingereicht am 8. November 2000 von Axel
Mähler (Format: PDF, Größe: 383 KB, 114 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc100.pdf
oder in: „26 Fragen und Antworten zu Ecstasy und Drug-Checking – Kleine
Anfrage zu Ecstasy von H. Hüppe und W. Lohmann und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion“
mit der Antwort vom 4. Januar 2000 von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung,
dem Text der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
eingereichten Stellungnahme vom 18. Januar 2000 zur kleinen Anfrage und
mit Fußnotenkommentare von Hans Cousto / Eve & Rave
http://www.eve-rave.net/abfahrer/drugchecking.sp?text=3
oder als PDF-Datei (75 KB, 24 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/bt_drs_14_2392.pdf
Resultate von Pillenanalysen sowie Pillenwarnungen ab 1995 bis 2002
sind als PDF-Dateien auf der Homepage von Eve & Rave e.V. Berlin zu
finden:
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download.sp?cat=1
Die Rauschgiftjahresberichte 1996 bis 2000, Wiesbaden 1997 bis
2001, des Bundeskriminalamtes (BKA) enthalten jeweils im Abschnitt 2.3.2.
differenzierte Angaben zu den Qualitäten von auf dem Schwarzmarkt
angebotenen psychotropen Stoffe:
http://www.bka.de/lageberichte/index-rg.html
Die rechtliche Situation in Deutschland und kuriose Veröffentlichungen
Artur Schroers, Leiter der Hamburgischen Landesstelle gegen die Suchtgefahren, schreibt zum Thema Drug-Checking in dem Buch „Drogenkonsum in der Partyszene – Entwicklungen und aktueller Kenntnisstand“ (Hrsg.: BzgA), daß die rechtliche Situation von Drug-Checking ungeklärt sei, obwohl zwei Gerichtsbeschlüsse vorliegen, die keine Straftat im Rahmen des Drug-Checking-Programms von Eve & Rave e.V. Berlin feststellen konnten: Am 2. Juni 1998 hielt das Amtsgericht Charlottenburg in Berlin die Ausführungen der Verteidigung für überzeugend und lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen ab. Am 1. März 1999 verwarf das Landgericht Berlin, 6. Strafkammer, die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft I beim Landgericht Berlin gegen den Beschluß des Amtsgerichts Tiergarten in Berlin vom 2. Juni 1998 als unbegründet auf Kosten der Landeskasse Berlin.
Es ist wirklich absonderlich, daß in den Ausführungen von Schroers weder das Drug-Checking-Programm von Eve & Rave noch die Gerichtsbeschlüsse erwähnt werden. Hier scheint im politischen Sinne opportunistisches Totschweigen Leitmotiv des Handelns gewesen zu sein. Überhaupt scheint Schroers mit Eve & Rave und seinem Drug-Checking-Programm, das seit Oktober 1996 nicht mehr in Berlin, sondern in Solothurn in der Schweiz durchgeführt wird, seine Probleme zu haben. In seiner Promotionsschrift „Monitoring – Drogentrendforschung auf Basis von Drogenanalysen (Drug-Checking) am Beispiel des Ecstasykonsums zum Zwecke der Gesundheitsförderung in Jugendkulturen“ (Münster, 28.12.1999) schreibt Schroers (Fn. 13 S. 32): „Sporadisch wurden für eine gewisse Zeit (bis Anfang 1998) in der Schweiz auch von Eve & Rave in Zürich einige wenige illegalisierte Substanzen analysiert.“ Diese Angabe enthält gleich mehrere Fehler. 1997 wurde kontinuierlich und nicht sporadisch untersucht. Es wurden nicht einige wenige, sondern 247 Analysen durchgeführt. Da einige Samples aus den gleichen Chargen stammten, kamen nur 183 Resultate in die Liste. Die Angabe „bis Anfang 1998“ ist ebenso falsch, da auch in den Folgejahren Pillenlisten mit Resultaten veröffentlicht wurden, wie Schroers selbst auf S. 41 seiner Promotionsschrift feststellt. Zudem ist die Angabe „Zürich“ falsch, es muß Solothurn heißen. Auf S. 41 seiner Promotionsschrift erwähnt Schroers die Pillenlisten 1995 bis 1999 und schreibt dann „enthalten Daten zu (derzeit insgesamt rund 200) analysierten Pillen“ und danach gibt Schroers eine Quelle von 1997 an. Diese Art von Informationsvermittlung ist unseriös, denn in der Quelle von 1997 kann nicht stehen, wie viele Pillen 1998 und 1999 analysiert wurden. In den Listen 1995/1996 sind 145 Resultate aufgelistet, in der Liste von 1997 sind es 183 Resultate, in der Liste von 1998 sind es 68 Resultate und in der Liste von 1999 sind es 69. Bis und mit 1999 waren es 465 Resultate unterschiedlicher Proben. Schroers Angabe „rund 200“ zur Zahl der analysierten Pillen ist falsch, da es in Wahrheit weit mehr als doppelt so viele waren. (Inzwischen hat Eve & Rave weit mehr als 600 Testergebnisse unterschiedlicher Proben veröffentlicht.)
Des weiteren fehlt sowohl in seiner Promotionsschrift wie auch in seinem Beitrag zum Buch eine Feststellung zur Tatsache, daß Drug-Checking den Konsumenten ermöglicht, bewußt eine vorher bestimmte Menge einer eindeutig definierten Substanz oder auch mehrerer Substanzen nach Maß und Menge gezielt einzunehmen. Daß es zudem nur mit einer Klientel, die nach oben genannten Kriterium Drogen einnimmt, möglich ist, empirisch zu erforschen, welche Droge in welcher Dosierung (und welchen Kombinationen mit anderen Drogen) bestimmte und somit bestimmbare Wirkungen hervorruft, wird ebenfalls nicht erwähnt. Somit hat Schroers ein zentrales Element des Drug-Checking-Konzeptes von Eve & Rave e.V. Berlin und Eve & Rave Schweiz entweder überhaupt nicht wahrgenommen oder vorsätzlich unterschlagen! Schroers scheint weder handwerklich noch intellektuell seiner von ihm selbst gewählten Aufgabe – die Öffentlichkeit über Drug-Checking zu informieren – gewachsen zu sein, vielmehr erscheint er mit dieser Aufgabe völlig überfordert.
Das für den Konsumenten bestimmbare Wirkungsprofil vor der Einnahme
von Drogen ist ein zentrales Anliegen des Drug-Checking-Programms von Eve
& Rave. Dies steht z.B. im Vorwort des Drug-Ckecking-Buches (1. und
2. Auflage) von Hans Cousto (Nachtschatten Verlag, Solothurn)
http://www.nachtschatten.ch/prod/buch_038.htm
wie auch im Vorwort des Drug-Checking-Konzeptes des Techno-Netzwerkes
Berlin,
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dcm_april.pdf
beide in Schroers Promotionsschrift erwähnt und beide in der zugehörigen
Literaturliste aufgeführt, jedoch beide im Beitrag des BZgA-Buches
unerwähnt. Der Vollständigkeit halber sei hier noch erwähnt,
daß das Drug-Checking-Konzept des Techno-Netzwerkes Berlin ausschlaggebend
für die Durchführung der Tagung, deren Ergebnisse im oben bezeichneten
Buch publiziert wurden, gewesen war.
Auch in dem Buch „Frühwarnsysteme – Materialien und Diskussionsergebnisse
eines Workshops“ (Herausgegeben von Roland Simon, Tim Pfeiffer & Eva
Hoch, DBDD Arbeitsberichte Nr. 1) schreibt Schroers unter dem Titel „Drug-Checking
– Zwischenstand zu den Möglichkeiten und Grenzen von Drogenanalysen
im Rahmen eines Drogenfrüherkennungssystems“ kein Wort zu den oben
genannten Gerichtsbeschlüssen und behauptet dennoch, die rechtliche
Situation sei nicht geklärt.
http://www.dbdd.de/Download/WSFruehwarnsystem.pdf
In seiner Promotionsschrift hat Schroers diverse Daten falsch wiedergegeben (böse Zungen sprechen von Geschichtsfälschung) und in seinen Beiträgen in den Büchern der BZgA und des DBDD hat Schroers wesentliche Elemente aus dem Erfahrungsschatz des Drug-Checking nicht erwähnt und somit vorsätzlich ein einseitig tendenziöses Bild zur Thematik vermittelt.
Das BzgA-Buch kann kostenlos bestellt werden bei
BZgA, 51101 Köln
Fax: 0221/8992-257
E-Mail: order@bzga.de
oder als PDF-Datei (1,2 MB) unter folgender Adresse im Netz aufgerufen
werden:
http://www.bzga.de/bzga_stat/fachpubl/pdf-datei/dfh19.pdf
Nicht nachvollziehbar ist beispielsweise auch die Feststellung auf der
Homepage der Drogenhilfe e.V. Köln zum Thema Drug-Checking: „In Deutschland
ist die Möglichkeit, Drogen testen zu lassen bis auf Apothekentests
verboten!“
http://www.partypack.de/inhalt/dcheck/k-idrug.htm
In Deutschland gibt es bis jetzt lediglich ein Verbot, Drug-Checking
in Fixerstuben durchzuführen. So heißt es in Artikel 1 Nr. 1
Abs. 4 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
(Drittes BtMG-Änderungsgesetz – 3. BtMG-ÄndG) vom 28. März
2000: „Eine Erlaubnis nach Absatz 1 berechtigt das in einem Drogenkonsumraum
tätige Personal nicht, eine Substanzanalyse der mitgeführten
Betäubungsmittel durchzuführen oder beim unmittelbaren Verbrauch
der mitgeführten Betäubungsmittel aktive Hilfe zu leisten.“
http://www.eve-rave.net/abfahrer/recht.sp?text=7&cat=1
oder als PDF-Datei (16 KB, 4 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/aendges3.pdf
In den derzeitig in Deutschland gültigen Gesetze gibt es keinen
Paragraphen, aus dem rechtlich gesehen ein generelles Verbot von Drug-Checking
außerhalb von Apotheken (z.B. in gerichtsmedizinischen Instituten
oder andere Speziallabors) abgeleitet werden könnte. Alle diesbezüglich
relevante Gesetzestexte sind in der Rubrik „Deutsche Gesetzestexte“ auf
der Homepage von Eve & Rave e.V. Berlin verzeichnet und abrufbar.
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download.sp?cat=5
Mehr zum Deutschen Recht in Sachen Drug-Checking
Die Zulässigkeit von Drug-Checking
Rechtliche Risiken und Nebenwirkungen von Drug-Checking
Ein Gutachten von Oberstaatsanwalt Dr. Harald H. Körner (Frankfurt
am Main, 1997)
(Format: PDF, Größe: 21 KB, 7 Seiten)
(Neu): http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/mzdr100.pdf
Beschluß des Amtsgerichtes Berlin Tiergarten
Beschluß des Amtsgerichtes Tiergarten vom 2. Juni 1998 in der
Strafsache betreff Drug-Checking
(Format: PDF, Größe: 40 KB, 13 Seiten)
(Neu): http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/mzdr101.pdf
Beschluß des Landgerichtes Berlin
Beschwerdebegründung vom 30. Dezember 1998 zur sofortigen Beschwerde
vom 5. Juni 1998 der Staatsanwaltschaft I bei dem Landgericht Berlin und
Beschluß des Landgerichtes Berlin, 6. Strafkammer vom 1. März
1999 in der Strafsache betreff Drug – Checking (Format: PDF, Größe:
17 KB, 4 Seiten)
(Neu): http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/mzdr102.pdf
Drug-Checking-Resolutionen
Sowohl Organisationen aus der Szene als auch als auch professionelle Drogenberater betonen immer wieder die Notwendigkeit von Drug-Checking und bekräftigen dies mit der Verabschiedung von Drug-Checking-Resolutionen:
Drug-Checking
Gesundheitsvorsorge in der Partyszene – Konsumentenschutz oder Dealerservice?
Materialien zur Fachtagung vom 2. Juni 1997 von Eve & Rave Schweiz
in Zürich. Bericht von der Drug-Checking Fachtagung, Text der dort
verfaßten Zürcher Resolution, Stellungnahme des Bundesamtes
für Gesundheitswesen zum Drug-Checking und Pressemeldungen. (Format:
PDF, Größe: 64 KB, 13 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc107.pdf
Ecstasy-Drug-Checking: Risikominderung oder falsche Sicherheit?
Materialien zur Fachtagung vom 2. Juli 1997 zu Münster von INDRO
e.V., Eve & Rave Münster und AIDS-Hilfe e.V. NRW. Pressemitteilung
zur 1. deutschen Drug-Checking-Fachtagung zu Maßnahmen zum Gesundheitsschutz
in der Techno- und Partyszene. Text der Resolution von Münster vom
2. Juli 1997. (Format: PDF, Größe: 23 KB, 4 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc108.pdf
Berliner Drug-Checking-Resolution
Drug-Checking-Resolution des Sonics Netzwerks für Rhythmus und
Veränderung vom 28. Februar 1999 (Format: PDF, Größe: 12
KB, 2 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc109.pdf
Positionspapier zum Drug-Checking
vorgelegt vom Caritasverband Berlin e.V., Fachbereich 23 / Sucht
Zur Entstehungsgeschichte dieses Papiers: Im Dezember des Jahres 2000
begann eine caritasinterne, beratungsstellenübergreifende Diskussion
über Drug-Checking als Strategie der Prävention / Gesundheitsfürsorge
im Drogenbereich. In der Folge richteten die Berliner Suchtberatungsstellen
der Caritas eine Arbeitsgruppe ‚Drug-Checking‘ ein, mit dem Auftrag ein
Positionspapier zu diesem Thema zu erstellen. Das Ergebnis dieses Prozesses
ist das vorliegende Papier:
http://www.mindway-berlin.de/report5.htm
Die Situation in Frankreich
Die staatlichen (amtlichen) Projekte SINTES (Système d'Identification National des Toxiques et Substances) und TREND (Tendances récentes et nouvelles droques) sind feste Bestandteile der regierungsamtlichen „Mission Interministérielle de Lutte contre la Drogue et la Toxico-manie“ (MILDT). TREND wird federführend nach dem „Dreijahresplan des Kampfes gegen Drogen und der Prävention von Abhängigkeit“ von 1999 der französischen Regierung geleitet und vom „Observatoire Français des Drogues et des Toxicomanies“ (OFDT) verwaltet. Auch SINTES arbeitet aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen mit dem OFDT. Die von den beiden Organisationen TREND und SINTES zusammengetragenen Ergebnissen werden in der Folge durch das Netz staatlicher „Centres d'Évaluation et d'Information sur la Pharmaco-dépendance“ (CEIP) evaluiert. CEIP verfügt über Büros in Caen, Grenoble, Marseille, Nancy, Paris und Toulouse.
SINTES ist für das staatliche Drug-Checking-Programm zuständig.
SINTES analysiert und katalogisiert Proben von auf dem Schwarzmarkt kursierenden
Drogen, die von der Polizei, vom Zoll oder auch von im Bereich Prävention
tätigen Organisationen eingesammelt und eingeschickt wurden. Die Analysen
erfolgen in Laboratorien in Paris (Laboratoire Fernand Widal), in Marseille
(Laboratoire Salvator) und neuerdings auch in Caen (Laboratoire Chu). Die
Ergebnisse der Analysen werden nicht veröffentlicht, nicht einmal
die Einsender der Proben erhalten die Resultate der Analysen ihrer Proben.
Ausnahme hier sind natürlich die Organe der Polizei sowie der Strafverfolgungsbehörden.
In erster Linie dient das professionell durchgeführte staatliche Drug-Checking-Programm
in Frankreich zur Steigerung der Effizienz der Repression. Nur die Analysenergebnisse
von besonders hoch dosierten Proben, von Proben mit besonders gefährlichen
Inhaltsstoffen oder von Proben mit neu auftauchenden Substanzen werden
veröffentlicht, leider jedoch oft mit erheblicher Zeitverzögerung
nach dem Auftauchen derselben in der Szene. Eine Übersicht der amtlichen
Warnungen in Frankreich findet man unter der folgenden Adresse:
http://www.drogues.gouv.fr/fr/professionnels/info_rapides_trend/infos_rapides.html
Organisationen wie TECHNO PLUS und médecins du monde wollen die
Resultate der Laboranalysen veröffentlichen, doch aus politischen
Gründen ist dies nicht möglich. Vor Ort an Parties führt
TECHNO PLUS Schnelltests nach dem Verfahren von Marquis durch, wobei dies
in aller Regel ausschließlich an illegalen Parties gemacht wird.
Veranstalter legaler Parties, die offiziell angemeldet wurden, wollen keine
Möglichkeiten des Testens auf dem Festivalgelände dulden, da
sie Interventionen seitens der Polizei befürchten.
http://www.medecinsdumonde.org
http://www.technoplus.org
Weitere interessante Texte (in französischer Sprache) zum Thema in Frankreich
Der Wortlaut des Dekretes Nr. 99-808 vom 15. September 1999
http://www.drogues.gouv.fr/fr/qui_sommes_nous/mildt/decret_jo.html
M. Jauffret: Un outil d'information et de prévention indispensable
Interview avec Grégoire Serikoff, coordinateur de la mission
Rave de Médecins du Monde, in: SWAPS no. 15
http://publications.lecrips.net/swaps/15_135.htm
MILDT: Résultats du dispositif TREND – SINTES
Année 2; Tendances récentes de l’usage des drogues; dossier
des presse, Paris, le 24 juillet 2001
http://www.restim.org/clinique/articles/partenaires/dpresse_2000.pdf
OFDT: Rapport Trend
Phénomènes émergents liés aux drogues en
2001, Paris, le 1er juin 2002
http://www.drogues.gouv.fr/fr/pdf/pro/etudes/Trend2002_t1.pdf
Die Situation in den Niederlanden
In den Niederlanden wurden Ende der 80er Jahre die ersten Drug-Checking-Programme durchgeführt und in der Folge schon bald zu einem flächendeckenden Programm im ganzen Land ausgeweitet. Die ermittelten Analysendaten wurden zudem seit 1993 in einem nationalen Monitoring-System erfaßt und dienten als Informationsgrundlage für ein ebenfalls das ganze Land abdeckende Frühwarnsystem. Das niederländische Modell wurde zum Vorbild für alle anderen Drug-Checking-Programme in Europa.
Die Listen mit den genauen Daten der Analytik zu den einzelnen Pillenproben,
die zentral für die Niederlande durch das Niederländische Institut
für Alkohol und Drogen (NIAD) und seit 1992 durch das „Drug Information
and Monitoring System“ (DIMS) erfaßt werden, sind generell nur Beratungsstellen
zugänglich und werden nicht veröffentlicht. Wer Angaben zu seiner
Pille haben will, muß also bei einer Beratungsstelle vorsprechen,
so zum Beispiel bei einem Informationsstand auf einer Party oder bei einer
der zahlreichen festen Beratungsstellen. Zur Realisierung eines effizienten
Monitorings hat das Jellinek Institut in Amsterdam in Zusammenarbeit mit
dem Amt für Statistik (O+S, het Amsderdamse Bureau voor Onderzoek
en Statistiek)
http://os.webtic.com
1993 das Instrument „Antenne“ geschaffen. Die Mitarbeiter von Antenne
befragen regelmäßig Schüler und Lehrlinge bezüglich
ihres Drogengebrauchs, aber auch bezüglich Ausbildung, Interessen,
Wohnsituation, etc. Des weiteren werden Besucher von sogenannten „Coffeeshops“
(Cafés, in denen man Haschisch kaufen kann) regelmäßig
befragt. So werden Indikatoren zu neuen Trends schnell erkannt und gut
erfaßt, da man einerseits genau über die Verbreitung und Zusammensetzung
der Drogen informiert ist, anderseits aber auch über das Sozialverhalten
spezifischer Gruppen der Bevölkerung. Federführend werden alle
Programme im Zusammenhang mit Drug-Checking vom Trimbos Institut (Netherlands
Institute of Mental Health and Addiction) koordiniert und geleitet.
http://www.trimbos.nl
Drug-Checking in den Niederlanden
Ergebnisse einer Informationsreise von Eve & Rave e.V. Berlin mit
ausführlicher Beschreibung über Aufbau und Struktur des niederländischen
Drug-Checking-Systems. (Format: PDF, Größe: 77 KB, 26 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/drugchecking_nl.pdf
Die Situation in Österreich
In Österreich führt der Verein Wiener Sozialprojekte in Zusammenarbeit
mit der Drogenkoordination Wien und dem klinischen Institut für medizinische
und chemische Labordiagnostik (AKH Wien) im Rahmen des Projektes ChEck
iT! seit April 1997 in Wien und manchmal auch in anderen Städten Österreichs
auf Parties vor Ort Analysen von Pillen, Pulvern und diversen anderen Substanzen
mit einem großen mobilen Labor durch. Die Ergebnisse der Analytik
werden systematisch auf der Homepage
http://www.checkyourdrugs.at
im Internet veröffentlicht. Auf dieser Homepage sind zudem vielfältige
weiterführende Informationen zur Thematik zu finden.
ChEck iT!-Bericht 1997/98
ChEck iT! präsentierte 1999 einen umfangreichen Bericht mit Daten
und Erfahrungen aus den Jahren 1997/98.
http://www.checkyourdrugs.com/data/intern/06/pdf/bericht98.pdf
ChEck iT!-Jahresbericht 1999/2000
Die Daten aus den Jahren 1999 und 2000 – zusammengefaßt und übersichtlich
...
http://www.checkyourdrugs.com/data/intern/06/pdf/jahresbericht00.pdf
Die Situation in der Schweiz
Die Stiftung Contact, die in Bern 1986 die erste Fixerstube der Schweiz eröffnete und im gleichen Jahr das erste große Spritzenaustauschprogramm in der Schweiz initialisierte, entwarf und organisierte auch das Pilotprojekt „Pilot E“ in Zusammenarbeit mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern. Drug-Checking hat im Kanton Bern eine lange Tradition. In diversen Fixerstuben wurden bereits 1992 oder vielleicht auch erst 1993 Substanzen (vor allem Heroin) zum Zweck der Analyse entgegengenommen und die Resultate der Analytik wurden in der Folge den Personen, die die Proben einreichten, mitgeteilt. Seit September 1998 wurden im Rahmen des Pilotprojektes „Pilot E“ Pillen (Ecstasy) und auch andere Substanzen mittels eines modernen mobilen Labors vor Ort an Parties auf ihre qualitative und quantitative Zusammensetzung hin untersucht. Die Einreicher der Proben wie auch andere Besucher der Party konnten die Untersuchungsprozedur beobachten und dabei auch Fragen stellen. Durch die Möglichkeit des Beobachtens der chemischen Untersuchung wurde das Interesse der Konsumenten auf die Substanzen selbst sowie auf ihre pharmakologischen und psychologischen Wirkungsweisen geweckt. Durch das Testen vor dem Publikum wurde eine hohe Erreichbarkeit desselben erzielt. Das Pilotprojekt „Pilot E“ wurde per Ende 1999 in Bern aus finanziellen Gründen eingestellt. Das mobile Labor wird derzeit in Zürich eingesetzt.
Die ersten Drug-Checking-Programme betreffend Partydrogen wurden in der Schweiz ab Dezember 1995 durchgeführt, zuerst in Zürich von der Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Jugendprobleme (ZAGJP), ab 1996 in Solothurn von Eve & Rave Schweiz und ab 1998 auch in Bern von der Stiftung Contact in Zusammenarbeit mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (Pilotprojekt „Pilot E“).
In Zürich werden derzeit regelmäßig Analysen vor Ort
mit einem hoch modernen mobilen Labor auf Parties durchgeführt – ein
Service von Streetwork Zürich. Streetwork ist ein Projekt der Ambulanten
Drogenhilfe der Stadt Zürich. Bevorstehende Termine mit Testmöglichkeiten
werden im Internet auf
http://www.saferparty.ch
und in Szenemedien angekündigt. Im Falle des Auftauchens von verunreinigten
Pillen wird auf besagter Internetseite vor dem Konsum derselben sofort
gewarnt.
Eve & Rave Schweiz läßt die Proben in einem stationären
Labor untersuchen und veröffentlicht die Testergebnisse nicht nur
regelmäßig in Listen, sondern auch im Internet auf
http://www.eve-rave.ch.
Im Rahmen eines zu Forschungszwecken durchgeführten Pilotversuchs
finanzierte das Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) 1997 ein Jahr
lang die Kosten der Analytik des Drug-Checking-Programms von Eve &
Rave Schweiz. Derzeit wird das Programm aus eigenen Mitteln sowie mit Spenden
von kirchlichen Institutionen (und anderen Spendern) finanziert. Zudem
werden auch in gewissen Phasen die Kosten der Analytik im Rahmen von wissenschaftlichen
Studien von der öffentlichen Hand übernommen.
Weitere Informationen zum Drug-Checking in der Schweiz
Drug-Checking
Gesundheitsvorsorge in der Partyszene – Konsumentenschutz oder Dealerservice?
Materialien zur Fachtagung vom 2. Juni 1997 von Eve & Rave Schweiz
in Zürich. Bericht von der Drug-Checking Fachtagung, Text der dort
verfaßten Zürcher Resolution, Stellungnahme des Bundesamtes
für Gesundheitswesen zum Drug-Checking und Pressemeldungen. (Format:
PDF, Größe: 64 KB, 13 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc107.pdf
Gutachten zu strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Ecstasy-Testings
von Prof. Dr. Peter Albrecht im Auftrag der Zürcher Arbeitsgemeinschaft
für Jugendprobleme (ZAGJP). (Format: PDF, Größe: 31 KB,
8 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/ch92.pdf
Juristisches Gutachten
für das Bundesamt für Gesundheit zu Rechtsfragen eines Ecstasy-Monitorings
von Dr. Hansjörg Seiler im Auftrag des Bundesamts für Gesundheit
(BAG). (Format: PDF, Größe: 88 KB, 28 Seiten)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/ch91.pdf
Berlin, den 20. November 2002
Redaktion Webteam Eve & Rave e.V. Berlin
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