Starke Zunahme der Drogenrepression

Expansion der Repressionskoeffizienten in Deutschland und in der Schweiz im Vergleich


Redaktion Webteam www.eve-rave.net Berlin
Pressemitteilung vom 5. August 2005 zur Drogenrepression


Die polizeiliche Repression gegen Drogenkonsumenten hat im letzten Jahr signifikant zugenommen. In Deutschland stieg die Repression gegen Cannabiskonsumenten um 20%, gegen Konsumenten aller anderen illegalisierten Drogen jedoch nur um 1,4%. Innerhalb der letzten zehn Jahren hat die Repression gegen Cannabiskonsumenten in Deutschland sogar um 165% zugenommen, bei allen anderen illegalisierten Drogen lag die Zunahme jedoch nur bei 30%. Auch in der Schweiz hat die Repression im letzten Jahr deutlich zugenommen, wobei generell festzustellen ist, daß die Repression in den meisten schweizer Kantonen weit größer ist als in Deutschland. Bei der Recherche zu dieser Pressemitteilung, in der die Trends mit genauen Zahlen dokumentiert sind, wurden erhebliche Diskrepanzen zwischen den vom Bundesamt für Polizei bekanntgegebenen Zahlen und den Zahlen, die in den kantonalen Kriminalstatistiken publiziert wurden, offenbar. Die unterschiedlichen Angaben in den verschiedenen Statistiken sind in dieser Pressemitteilung präzise dokumentiert.

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Grundlegendes zum Recht und zum Strafrecht

Das Recht ist die verbindliche Ordnung des Verhaltens, das der Angehörige einer Gruppe gegenüber anderen Mitgliedern äußert. Das Recht ordnet menschliche Beziehungen. Der Drogenkonsum betrifft nur den Konsumenten selber, er untersteht individualethischen Regeln, entzieht sich aber als Verhalten des Einzelnen dem Recht als Regelung menschlicher Beziehungen. Jedem Menschen einen großen Spielraum einzuräumen, wie er sein Leben in eigener Verantwortung führen will, ist ein Kennzeichen einer liberalen Rechtsordnung und wird in der Schweiz durch die Artikel 7 (Menschenwürde), Artikel 9 (Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben) und Artikel 10 (Recht auf Leben und persönliche Freiheit) der Bundesverfassung bekundet. In der Bundesrepublik Deutschland wird die hohe Bedeutung des Grundrechts der Persönlichkeit in Artikel 1 (Unantastbarkeit der Menschenwürde) des Grundgesetzes bekundet. Darauf tun sich die Schweiz, wenigstens in den Reden zum 1. August (Bundesfeier; Nationalfeiertag) und Deutschland in den Reden zum 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit; Nationalfeiertag), viel zugute; doch beide Länder scheinen ihre Mühe damit zu haben, daß zur Freiheit der Person gehört, das Risiko für eigenes Verhalten zu tragen, wenn es einzig um eine Selbstgefährdung geht.

Mit der Begrenzung des Rechts auf eine Regelung der Beziehungen zu anderen Menschen hängt ein Grundsatz des heutigen Strafrechts zusammen: Nur ein Verhalten, das die Rechtsgüter anderer Menschen oder gar einer ganzen Gruppe unmittelbar beeinträchtigen könnte, kann strafwürdig sein. Es genügt dazu nicht, daß die Mehrheit einer Gruppe, selbst eine kompakte Mehrheit, ein Verhalten moralisch verurteilt. Damit wird dem Strafrecht ethische Bedeutung nicht abgesprochen. Die Menschen zu bewahren vor äußerlich zugefügtem Schaden an Leib und Leben, Freiheit, Ehre und Eigentum, ist ebenfalls eine Aufgabe der Ethik, zwar nicht der Individualethik, sondern der Sozialethik. Abgelehnt wird einzig die Auffassung, die Gebote der Individualethik oder gar der Religion strafrechtlich zu sichern. Ein Blick auf das Wirken der Inquisition oder das Wüten des Strafrechts totalitärer Staaten zeigen, welche Irrwege eröffnet werden, wenn das Strafrecht das Einhalten religiöser, moralischer oder politischer Überzeugungen gewährleisten soll. Dazu kommt, daß strafrechtliches Eingreifen nicht als erste Abhilfe dienen, sondern erst herangezogen werden soll, wenn andere Vorkehrungen sich als Wirkungslos erweisen. Das Gebietet der Grundsatz der Subsidiarität des Strafrechts wie auch des Gebot der Verhältnismäßigkeit.

Sinngemäß zitiert nach: Hans Schultz: Strafbarkeit des Konsumenten von Betäubungsmitteln?, in: Schweizerische Arbeitsgruppe für Kriminologie, Stefan Bauhofer, Pierre-Henri Bolle, Volker Dittmann (Hrsg.): Drogenpolitik - Beharrung oder Wende, Chur und Zürich 1997, S. 23 f.


Repressionskoeffizient und Repressionsexpansionskoeffizient

In der Kriminalistik, insbesondere in den polizeilichen Kriminalstatistiken, werden zum Zwecke einer besseren respektive leichteren Vergleichbarkeit, nicht nur die absolute Zahlen erfaßter Delikte genannt, sondern deren Häufigkeitszahlen. Die Häufigkeitszahl ist die Zahl der registrierten Fälle respektive Delikte insgesamt oder innerhalb einzelner Deliktsarten in Bezug auf 100.000 Einwohner innerhalb des Erfassungsbereiches. Bei von Amts wegen verfolgten Deliktsarten wie den Verstößen (Zuwiderhandlungen) gegen das Betäubungsmittelgesetz wird die Häufigkeitszahl (HZ) auch Repressionskoeffizient (RK) genannt. Zur Berechnung der Häufigkeitszahl respektive des Repressionskoeffizienten wird die folgende Formel angewendet:

Häufigkeitszahl = Repressionskoeffizient = (erfaßte Fälle x 100.000) / Einwohnerzahl

Die sogenannte absolute Steigerungsrate ist die prozentuale Maßzahl der Veränderung von erfaßten Fällen für die Gesamtkriminalität oder einzelner Straftaten zwischen verschiedenen Berichtszeiträumen. Eine positive absolute Steigerungsrate bedeutet einen Zuwachs respektive eine Zunahme, eine negative absolute Steigerungsrate eine Abnahme der erfaßten Fälle. Zur Berechnung der absoluten Steigerungsrate von einem Jahr zum nächsten Jahr wird folgende Formel angewendet:

Absolute Steigerungsrate (in %) = (Fallzahl Berichtsjahr / Fallzahl Vorjahr - 1) x 100

Die sogenannte relative Steigerungsrate, auch Repressionsexpansionskoeffizient (REK) genannt, ist die prozentuale Maßzahl der Veränderung der Häufigkeitszahlen für die Gesamtkriminalität oder einzelner Straftaten zwischen verschiedenen Berichtszeiträumen. Eine positive relative Steigerungsrate bedeutet einen Zuwachs respektive eine Zunahme, eine negative relative Steigerungsrate eine Abnahme der festgestellten Häufigkeitszahlen. Zur Berechnung der relativen Steigerungsrate respektive des Repressionsexpansionskoeffizienten von einem Jahr zum nächsten Jahr wird folgende Formel angewendet:

Repressionsexpansionskoeffizient (in %) = (HZ Berichtsjahr / HZ Vorjahr - 1) x 100

Wächst innerhalb eines Berichtszeitraumes die Bevölkerung in einem Gebiet schneller als die Zahl der in diesem Gebiet erfaßten Fälle, dann ist die absolute Steigerungsrate zwar positiv, die relative Steigerungsrate jedoch negativ, das heißt, daß in diesem Falle trotz der Zunahme der erfaßten Fälle der Repressionskoeffizient abnimmt, da die Häufigkeitszahl geringer ausfällt. Eine Zunahme der erfaßten Fälle bedeutet somit nicht in jedem Fall auch eine Zunahme des Repressionskoeffizienten. Zudem ist bei einem vorhandenen Bevölkerungswachstum die Zunahme der erfaßten Fälle immer größer als die Zunahme des Repressionskoeffizienten. Bei einer abnehmenden Bevölkerungszahl bedeutet hingegen bereits eine gleichbleibende Zahl der erfaßten Fälle eine Zunahme des Repressionskoeffizienten.


Extrem starke Zunahme der Cannabisrepression in Deutschland

Die Polizei rüstet Jahr für Jahr auf und intensiviert die Fahndung nach Drogenkonsumenten, Händlern, Importeuren u.s.w. Das heißt, der Repressionsdruck nimmt von Jahr zu Jahr zu, wobei die Ausweitung der Repression sich vor allem gegen Cannabiskonsumenten richtet, wie auch gegen Leute, die Cannabis anpflanzen, die mit Cannabis handeln, die Gras und/oder Haschisch importieren wie auch gegen diejenigen, die Cannabis als Medizin gebrauchen.

Die Zahl der von der Polizei in Deutschland registrieren Cannabisdelikte stieg vom Jahr 2003 zum Jahr 2004 um 17,2%, die Zahl der erfaßten Delikte mit allen anderen illegalisierten Drogen (ohne Cannabis) jedoch nur um 2,3%. Da die Bevölkerungszahl in Deutschland in diesem Zeitrum nur um 0,006% respektive um 5.000 Einwohner abnahm, ist die absolute Steigerungsrate der erfaßten Fälle praktisch identisch mit dem Repressionsexpansionskoeffizienten. Das heißt, der Repressionsdruck gegenüber Cannabiskonsumenten (und Händlern) nahm im letzten Jahr mehr als siebenmal so stark zu wie der Repressionsdruck gegenüber Leuten, die mit anderen illegalisierten Drogen zu tun hatten. Der Trend, daß der Repressionsexpansionskoeffizent bei Cannabis wesentlich höher ist als bei der Summe aller anderen illegalisierten Drogen ist nicht neu. So zeigt der Zehnjahresvergleich der polizeilichen Statistiken, daß innerhalb der letzten zehn Jahren die Repression im Zusammenhang mit Cannabis (Zunahme der Häufigkeitszahlen) um 144,9% zugenommen hat, die im Zusammenhang mit allen anderen illegalisierten Drogen (ohne Cannabis) jedoch nur um 22,4%. Das heißt, die Zunahme der Repression im Zusammenhang mit Cannabis war in den letzten zehn Jahren durchschnittlich sechsmal größer als im Zusammenhang mit allen anderen illegalisierten Drogen (ohne Cannabis). Bei den allgemeinen Verstößen nach § 29 BtMG (konsumbezogene Delikte) stieg der Repressionskoeffizient im letzten Jahr bei Cannabis sogar um 20,0%, bei allen anderen illegalisierten Drogen (ohne Cannabis) jedoch nur um 1,4%, für den Zeitraum der letzten zehn Jahren liegen die Werte bei 164,9% respektive bei 30,3%. Die folgenden Tabelle 1 zeigt die Werte für die Bundesrepublik Deutschland für die Jahre 1995, 2003 und 2004 in der Übersicht:

(D)  1995
Art der Delikte
Fallzahl
Häufigkeitszahl
Verstöße insgesamt
158.477
194
Allgemeine Verstöße insgesamt
101.230
124
Verstöße Cannabis
70.461
86
Allgemeine Verstöße Cannabis
49.070
60
Verstöße ohne Cannabis
88.016
108
Allgemeine Verstöße ohne Cannabis
52.160
64
(D)  2003
Art der Delikte
Fallzahl
Häufigkeitszahl
Verstöße insgesamt 255.575
310
Allgemeine Verstöße insgesamt 177.494
215
Verstöße Cannabis 148.973
180
Allgemeine Verstöße Cannabis 109.669
133
Verstöße ohne Cannabis 106.602
129
Allgemeine Verstöße ohne Cannabis 67.825
82
(D)  2004
Art der Delikte Fallzahl
Häufigkeitszahl
Verstöße insgesamt 283.708
344
Allgemeine Verstöße insgesamt 200.370
243
Verstöße Cannabis 174.649
212
Allgemeine Verstöße Cannabis 131.587
159
Verstöße ohne Cannabis 109.059
132
Allgemeine Verstöße ohne Cannabis 68.783
83
(D)  Veränderung 2003 - 2004
Zunahme in Prozent
Art der Delikte
Fallzahl
Häufigkeitszahl
Verstöße insgesamt 11,0%
11,0%
Allgemeine Verstöße insgesamt 12,9%
12,9%
Verstöße Cannabis 17,2%
17,2%
Allgemeine Verstöße Cannabis 20,0%
20,0%
Verstöße ohne Cannabis 2,3%
2,3%
Allgemeine Verstöße ohne Cannabis 1,4%
1,4%
(D)  Veränderung 1995 - 2004 Zunahme in Prozent
Art der Delikte Fallzahl Häufigkeitszahl
Verstöße insgesamt 79,0%
76,9%
Allgemeine Verstöße insgesamt 97,9%
95,6%
Verstöße Cannabis 147,9%
144,9%
Allgemeine Verstöße Cannabis 168,2%
164,9%
Verstöße ohne Cannabis 23,9%
22,4%
Allgemeine Verstöße ohne Cannabis 31,9%
30,3%

Tabelle 1: Datenmaterial: Bundeskriminalamt: PKS-Zeitreihen für den Zeitraum 1987 bis 2004 (Schlüsselzahlen 7.300; 7.310; 7.318) und PKS 1995 und PKS 2003 sowie eigene Berechnungen auf Basis der BKA-Daten
http://www.bka.de/pks/zeitreihen/index.html


Obwohl die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker seit Jahrzehnten immer wieder erzählen, daß sich der polizeiliche Verfolgungsdruck in erster Linie gegen Drogenhändler richte respektive richten solle, stieg der Anteil der rein auf den Konsum bezogenen Delikte in Bezug zur Gesamtzahl aller erfaßten Delikte in den letzten Jahren in der Bundesrepublik Deutschland massiv an. So lag der Anteil der auf den Konsum bezogenen Delikte (allgemeine Verstöße) bezüglich aller illegalisierten Drogen vor zehn Jahren bei etwa 64%, im letzten Jahr bei 71% und bezüglich Cannabis vor zehn Jahren bei 70% und derzeit bei 74%. Der Repressionsdruck konzentriert sich immer mehr auf den Bereich (Vorbereitungshandlungen zum Konsum), den man der Individualethik zuordnet und immer weniger auf den Bereich (Handel), der das Verhalten im sozialethischen Sinne prägt. Dies gilt vor allem für den Bereich Cannabis. Vom Grundsatz her ist der individualethisch geprägte Bereich in Deutschland unantastbar und deshalb kann der Drogenkonsum aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verboten werden. Verboten sind nur die Vorbereitungshandlungen (Erwerb, Besitz) für eine Handlung (Konsum), die legal ist.

Vergleicht man den Anteil der polizeilich registrierten Delikte, die im Zusammenhang mit Cannabiskonsum erfaßt wurden mit der Gesamtzahl aller erfaßten BtMG-Delikte, wird die Expansion der Repression gegenüber Cannabiskonsumenten noch deutlicher sichtbar. Vor zehn Jahren lag der Anteil der im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabis registrierten Delikte im Vergleich zur Gesamtzahl aller erfaßten Delikte bei 31%, im letzten Jahr hingegen bei knapp 46%, das heißt, fast jedes zweite im letzten Jahr von der Polizei registrierte (und bearbeitete) Delikt im Zusammenhang mit illegalisierten Drogen betraf ein rein auf den Cannabiskonsum bezogenes Delikt.


Repressionskoeffizient in der Schweiz ist größer als in Deutschland

Teil 1: Analyse gemäß Datenlage des Bundesamtes für Polizei

Gemäß Schweizerische Betäubungsmittelstatistik 2004, Herausgegeben im Juni 2005 vom Bundesamt für Polizei, Dienst für Analyse und Prävention, wurden in der Schweiz im letzten Jahr 50.580 Strafanzeigen (Verzeigungen) wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) registriert. Gegenüber den 46.886 Strafanzeigen aus dem Jahr 2003 zeigt dies eine absolute Steigerungsrate von 7,9% an. Aufgrund des Bevölkerungswachstums in der Schweiz von 0,7% im Zeitraum 2003 bis 2004 lag die relative Steigerungsrate (der Häufigkeitszahlen) jedoch nur bei 7,1%. Die Zahl der rein auf den Konsum bezogenen Delikte stieg im Zeitraum von 2003 bis 2004 von 37.464 auf 41.034 respektive um 9,5% und die Zahl aller anderen Delikte stieg von 9.422 auf 9.546 respektive um 1,3%. Die relative Steigerungsrate bezogen auf die Häufigkeitszahlen lag bei den rein auf den Konsum bezogenen Delikten bei 8,7% und bei allen anderen Delikten bei 0,6%. Der Repressionsexpansionskoeffizient stieg im untersuchten Zeitraum bei den rein auf den Konsum bezogenen Delikten etwa 15 Mal stärker an als bei allen anderen registrierten Delikten. Der Anteil der auf den Konsum bezogenen Delikte stieg von 79,9% auf 81,1%. Offensichtlich richtet sich die Repression in der Schweiz zunehmend gegen Konsumenten.

In den letzten zehn Jahren (1995 bis 2004) stieg gemäß Angaben des Bundesamtes für Polizei die Zahl der registrierten Delikte (Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz) bei weitem nicht so stark an wie in den zehn Jahren davor (1985 bis 1994). Dies gilt, wenn auch nicht so stark ausgeprägt, auch für die Bevölkerung der Schweiz. Im den letzten zehn Jahren stieg die Zahl der Einwohner der Schweiz um 5,0%, in den zehn Jahren davor um 8,2%. In Deutschland stieg die Einwohnerzahl innerhalb der letzten zehn Jahren nur um 1,2%. Deshalb sind die Unterschiede zwischen den absoluten Steigerungsraten (betreff Fallzahlen) und den relativen Steigerungsraten (betreff Häufigkeitszahlen) bei den untersuchten Delikten im Zeitraum von 1995 bis 2004 in der Schweiz größer als jene in der Bundesrepublik Deutschland. Die folgenden Tabelle 2 zeigt die Werte für die Schweiz für die Jahre 1985, 1995, 2003 und 2004 in der Übersicht:

(CH)  1985
Art der Delikte
Fallzahl
Häufigkeitszahl
BetmG-Delikte insgesamt
15.361
237
Auf den Konsum bezogene Delikte
11.304
174
Delikte betreff Einfuhr, Handel, u.s.w.
4.057
63
(CH)  1995
Art der Delikte
Fallzahl
Häufigkeitszahl
BetmG-Delikte insgesamt
42.001
595
Auf den Konsum bezogene Delikte
33.921
480
Delikte betreff Einfuhr, Handel, u.s.w.
8.080
114
(CH)  2003
Art der Delikte
Fallzahl
Häufigkeitszahl
BetmG-Delikte insgesamt
46.886
637
Auf den Konsum bezogene Delikte
37.464
509
Delikte betreff Einfuhr, Handel, u.s.w.
9.422
128
(CH)  2004
Art der Delikte
Fallzahl
Häufigkeitszahl
BetmG-Delikte insgesamt
50.580
682
Auf den Konsum bezogene Delikte
41.034
553
Delikte betreff Einfuhr, Handel, u.s.w.
9.546
129
(CH)  Veränderung 2003 - 2004
Zunahme in Prozent
Art der Delikte
Fallzahl
Häufigkeitszahl
BetmG-Delikte insgesamt
7,9%
7,1%
Auf den Konsum bezogene Delikte
9,5%
8,7%
Delikte betreff Einfuhr, Handel, u.s.w.
1,3%
0,6%
(CH)  Veränderung 1995 - 2004
Zunahme in Prozent
Art der Delikte
Fallzahl
Häufigkeitszahl
BetmG-Delikte insgesamt
20,4%
14,6%
Auf den Konsum bezogene Delikte
21,0%
15,2%
Delikte betreff Einfuhr, Handel, u.s.w.
18,1%
12,5%
(CH)  Veränderung 1985 - 1994
Zunahme in Prozent
Art der Delikte
Fallzahl
Häufigkeitszahl
BetmG-Delikte insgesamt
162,8%
142,8%
Auf den Konsum bezogene Delikte
183,4%
161,8%
Delikte betreff Einfuhr, Handel, u.s.w.
105,7%
90,0%

Tabelle 2: Datenmaterial: Bundesamt für Polizei (Eidgenössisches Justiz und Polizeidepartement): Betäubungsmittelstatistiken, Lageberichte Szene Schweiz, eigene Berechnungen auf Basis der Daten der Betäubungsmittelstatistiken, der Lageberichte Szene Schweiz sowie der Bevölkerungsstatistik
Betäubungsmittelstatistik 2004: http://www.fedpol.ch/d/aktuell/stat/BMS-d-2004_druckversion_20050617.pdf
Betäubungsmittelstatistik 2003: http://www.fedpol.ch/d/aktuell/stat/drogen/BMS_2003_d_gesamt.pdf
Lagebericht Szene Schweiz 2000: http://www.fedpol.ch/d/archiv/berichte/lagebericht-2000.pdf
Lagebericht Szene Schweiz 1999: http://www.fedpol.ch/d/archiv/berichte/lage99dt.pdf


Ein Vergleich der Daten (basierend auf den Zahlenangaben des Bundeskriminalamtes in Wiesbaden und des Bundesamtes für Polizei in Bern) aus den Tabellen 1 und 2 zeigt, daß der polizeiliche Repressionskoeffizient derzeit in der Schweiz etwa doppelt so groß ist wie in Deutschland. Bezüglich der Gesamtzahl der im Jahr 2004 registrierten Verstöße (Vergehen) gegen die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften liegt die Häufigkeitszahl in der Schweiz um 98,3% höher als in Deutschland, bezüglich der allgemeinen Verstöße (rein auf den Konsum bezogene Vergehen) liegt die Häufigkeitszahl in der Schweiz sogar um 127,6% höher als in Deutschland.

Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gibt es signifikante Unterschiede bezüglich der Häufigkeitszahlen in den einzelnen Bundesländern respektive in den einzelnen Kantonen betreffend die Verstöße (Vergehen) gegen die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften. So wurden im Bundesland Sachsen im Jahr 2004 beispielsweise 215 Delikte pro 100.000 Einwohner registriert, im Bundesland Bremen jedoch 635. Das sind fast dreimal so viele wie in Sachsen. In der Schweiz sind die Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen bei weitem größer. Im Kanton Uri lag die Häufigkeitszahl im letzten Jahr bei 94, im Kanton Basel-Stadt bei 1.175. Die Häufigkeitszahl in Basel-Stadt war somit im letzten Jahr mehr als zwolfmal so groß wie die in Uri. Der polizeiliche Repressionsdruck ist in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich ausgeprägt. Die folgende Tabelle 3 zeigt die Rangpositionen der einzelnen Kantone bezüglich der Häufigkeitszahlen betreffend die Summe aller BetmG-Delikte und betreffend die reinen auf den Konsum bezogenen Delikte und bezüglich der Höhe des Anteils der auf den Konsum bezogenen Delikte. Zudem wurden die Werte für die Bundesrepublik Deutschland und für die Schweiz zum Vergleich mit in die Tabelle eingegliedert.


Kanton
Häufigkeit
insgesamt
 
Kanton
Häufigkeit
Konsum
 
Kanton
Anteil
Konsum
Uri
94
Uri
80
Glarus
64,9%
Obwalden
183
Basel-Land
155
Genf
65,2%
Nidwalden
215
Obwalden
171
Basel-Stadt
66,6%
Basel-Land
217
Schwyz
196
St. Gallen
68,6%
Schwyz
228
Nidwalden
203
Deutschland
70,6%
Appenzel In.
272
Appenzell In.
225
Basel-Land
71,5%
Zug
287
Deutschland
243
Tessin
71,9%
Deutschland
344
Zug
260
Graubünden
75,6%
Luzern
361
St. Gallen
290
Luzern
80,9%
Tessin
417
Luzern
292
Schweiz
81,1%
St. Gallen
423
Tessin
300
Zürich
81,2%
Thurgau
428
Glarus
345
Wallis
81,4%
Appenzell Au.
453
Thurgau
377
Appenzell In.
82,9%
Jura
466
Appenzell Au.
400
Fribourg
83,6%
Glarus
532
Jura
408
Uri
84,8%
Fribourg
536
Graubünden
436
Solothurn
84,9%
Aargau
564
Fribourg
448
Bern
85,1%
Graubünden
577
Aargau
439
Schwyz
85,9%
Solothurn
635
Genf
508
Waadt
87,5%
Schweiz
682
Solothurn
539
Aargau
87,5%
Neuenburg
700
Schweiz
553
Jura
87,6%
Wallis
757
Wallis
616
Thurgau
88,0%
Genf
780
Neuenburg
636
Appenzell Au.
88,3%
Bern
823
Bern
700
Schaffhausen
88,3%
Zürich
923
Zürich
750
Zug
90,4%
Waadt
993
Basel-Stadt
783
Neuenburg
91,0%
Schaffhausen
1.123
Waadt
868
Obwalden
93,4%
Basel-Stadt
1.175
Schaffhausen
992
Nidwalden
94,1%

Tabelle 3: Datenmaterial: Bundesamt für Polizei (Eidgenössisches Justiz und Polizeidepartement): Betäubungsmittelstatistik 2004, eigene Berechnungen auf Basis der Daten der Betäubungsmittelstatistik sowie der Bevölkerungsstatistik der Schweiz
Betäubungsmittelstatistik 2004: http://www.fedpol.ch/d/aktuell/stat/BMS-d-2004_druckversion_20050617.pdf



Teil 2 :
Analyse gemäß Datenlage der kantonalen Kriminalstatistiken

Zwischen der Betäubungsmittelstatistik des Bundesamtes für Polizei und den kantonalen Kriminalstatistiken gibt es erhebliche Diskrepanzen. So ist beispielsweise die in der Kriminalstatistik des Kantons St. Gallen ausgewiesene Zahl der erfaßten Betäubungsmitteldelikte um 92,4% größer als jene, die in der Statistik des Bundesamtes für Polizei für diesen Kanton angegeben ist. Oder in der Kriminalstatistik des Kantons Zürich wird beispielsweise die Zahl von 15.568 registrierten Betäubungsmitteldelikten genannt, das sind 3.923 Delikte mehr als in der Statistik des Bundesamtes für Polizei für diesen Kanton angegeben sind. In der Statistik des Bundes werden jedoch nicht nur zu niedrige Werte angegeben, sondern bei einigen Kantonen auch zu hohe, wie beispielsweise beim Kanton Bern. Gemäß Kriminalstatistiken der Stadt Bern und des Kantons Bern wurden im letzten Jahr 7.333 Betäubungsmitteldelikte registriert, in der Bundesstatistik wird jedoch für Bern die Zahl 7.868 genannt, das sind 535 Fälle oder 6,8% mehr. Nur bei zwei Kantonen (Jura und Nidwalden) sind die Angaben in den kantonalen Statistiken und der Statistik des Bundesamtes für Polizei identisch. 18 Kantone respektive Halbkantone haben Kriminalstatistiken mit der Angabe der Zahl der registrierten Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz im Internet für die Allgemeinheit zur Einsicht bereitgestellt. Die übrigen 8 Kantone respektive Halbkantone haben entweder eine Statistik ohne diese Angabe oder gar keine Statistik im Internet veröffentlicht. Auf Basis der Verfügbaren Daten kann aber mit Sicherheit festgestellt werden, daß der Repressionskoeffizient in der Schweiz wesentlich größer ist, als die Statistik des Bundesamtes für Polizei vermuten läßt. Hierbei handelt es sich um eine Größenordnung von 15% bis 20% (16,6% gemäß verfügbarer Daten) respektive um 8.000 bis 9.000 Fälle (8.400 Fälle gemäß verfügbarer Daten).

Im Rahmen der Recherche für die vorliegende Pressemitteilung wurden die Ursachen für die Diskrepanzen zwischen den Statistiken der Kantone und jener des Bundesamtes für Polizei nicht ermittelt. Zum jetzigen Zeitpunkt kann deshalb die Frage nach der Ursache nicht beantwortet werden. Ursache könnte sowohl ein gravierendes Defizit in der Kommunikationsstruktur zwischen den verschiedenen Polizeidienststellen sein wie auch eine bewußte Manipulation der Daten aus politischen Gründen. Auskünfte zur Sachlage können letztendlich nur die für das Bundesamt Verantwortlichen Personen geben: Herr Dr. jur. Jean-Luc Vez, Direktor des Bundesamtes für Polizei respektive Bundesrat Christoph Blocher (SVP) als Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, in dessen Verantwortlichkeit das Bundesamt für Polizei fällt.

In der folgenden Tabelle 4 sind die Unterschiede zwischen den vom Bundesamt für Polizei in der Betäubungsmittelstatistik 2004 veröffentlichten Daten und den Daten aus den kantonalen Kriminalstatistiken für das Jahr 2004 in einer Übersicht dargestellt. Soweit Daten online verfügbar waren, sind für jeden Kanton neben den vom Bundesamt für Polizei veröffentlichten Zahlen (Spalte 2) die der kantonalen Statistiken aufgeführt (Spalte 3). In Spalte 4 steht dann die Differenz als absolute Zahl, in Spalte 5 ist der Unterschied in Prozent angegeben. In der letzten Spalte steht die Häufigkeitszahl gemäß kantonaler Statistiken. Wo diese Zahlen nicht verfügbar waren,steht dort die Häufigkeitszahl gemäß den Angaben des Bundesamtes für Polizei. Zum Vergleich sind zudem die Werte für Deutschland und der Schweiz eingefügt. Die für die Schweiz angegebenen Zahlen (in Klammern) wurden berechnet auf Basis der kantonalen Statistiken, ergänzt durch Zahlen vom Bundesamt für Polizei für jene Kantonen, für die keine kantonale Daten online verfügbar waren.


Kanton
Land
Deliktzahl gemäß
Unterschied Häufigkeitszahl
(kantonal)
Bund
Kantone
absolut
in %
Uri
33
Keine Daten online verfügbar
94
Nidwalden
85
85
0
0,0%
85
Basel-Land
578
593
15
2,6%
223
Obwalden
61
76
15
24,6%
228
Schwyz
311
313
2
0,6%
229
Appenzell In.
41
Keine Daten online verfügbar
272
Zug
302
Keine Daten online verfügbar
287
Deutschland

344
Luzern
1.280
Keine Daten online verfügbar
361
Thurgau
999
1.038
39
3,9%
445
Jura
322
322
0
0,0%
466
Glarus
205
199
-6
-2,9%
517
Fribourg
1.338
Keine Daten online verfügbar
536
Solothurn
1.571
1.516
-55
-3,5%
613
Appenzell Au.
239
375
136
56,9%
710
Tessin
1.333
2.278
945
70,9%
712
Genf
3.341
3.124
-217
-6,5%
729
Aargau
3.188
4.135
947
27,9%
731
Wallis
2.186
Keine Daten online verfügbar
757
Bern
7.868
7.333
-535
-6,8%
767
Schweiz
50.580
(58.980)
(8.400)
(16,6%)
(795)
Graubünden
1.085
1.518
433
39,9%
808
St. Gallen
1.941
3.734
1.793
92,4%
814
Neuenburg
1.172
1.479
307
26,2%
883
Waadt
6.432
Keine Daten online verfügbar
993
Schaffhausen
830
Keine Daten online verfügbar
1.123
Zürich
11.645
15.568
3.923
33,7%
1.234
Basel-Stadt
2.194
2.852
658
30,0%
1.528

Datenquellen:
Statistisches Jahrbuch 2004 der Kantonspolizei Aargau, S. 37
http://www.ag.ch/kantonspolizei/statjahrbuch/pdf/Seite37.pdf
Kriminalstatistik Appenzell Ausserrhoden, Betäubungsmittel Delikte 2000 - 2004, S. 8
http://www.ar.ch/Default.asp?TNR=6&TNR2=50&Inhalt=51&statistik=8
Kriminalstatistik der Polizei Basel Landschaft, S. 13
http://www.baselland.ch/docs/jpd/statistik/kriminalstatistik_2004.pdf
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt: Jahresstatistik 1995 - 2004, S. 3
http://www.stawa-bs.ch/admin/staw_statistik/pics/Jahresstatistik%201995%20-%202004.pdf
Kriminalstatistik der Kantonspolizei Bern
http://www.police.be.ch/site/index/krimi/krimi_statistik/kriminalstatistik_04-3.htm
Polizeikommando der Stadt Bern: Sicherheitsbilanz 2004 (Medienmitteilung Nr. 31, 04.02.2005)
http://www.bern.ch/online/aktuell/2005/02/04-09-33
Police Genève: Rapport d'activité 2004, S. 24
http://www.geneve.ch/police/doc/rapport_annuel_2004.pdf
Kriminalpolizei Glarus: Kriminalstatistik 2004, S. 18
http://www.gl.ch/documents/2004%20Krista_Glarus_Pressemappe.pdf
Kantonspolizei Graubünden: Kriminalität im Kanton Graubünden 2004, Folie 92
http://www.kapo.ch/statistiken/kriminalstatistik_2004-Dateien/v3_document.htm
Police cantonale de la république et canton du Jura: Statistiques 2004
http://w3.jura.ch/police/statistiques/stat_index.htm
Police cantonale neuchâteloise: Statistique cantonale de la criminalité pour l'année 2004, p. 34
http://www.ne.ch/neat/documents/securite/police_canton/Statistiques_1532/PageAcceuilActDel_files/Stat_04_pcn_inf.pdf
Justiz- und Sicherheitsdirektion des Kantons Nidwalden: Kriminalstatistik 2004
http://www.nw.ch/kapo/regierung_verwaltung/direktionen/justiz_sicherheit/kantonspolizei/aktuell/medienmitteilungen/kriminalstatistik_2004.html
Polizeikommando Obwalden: Jahresstatistik 2004 der Kantonspolizei Obwalden, S. 5
http://www.obwalden.ch/kapo/regierung_verwaltung/departemente/sgd/pdf/Jahresstatistik%202004.pdf
Polizei Kanton Solothurn: Kriminalstatistik 2004: Betäubungsmittel
http://www.polizei.so.ch/krista_2004/Daten_KRISTA/bm_anzeigen.htm
Kantonspolizei Schwyz: Kriminalstatistik 2004
http://www.sz.ch/polizei/Praevention/KRISTA2004.html
Kantonspolizei St. Gallen: Polizeiliche Kriminalstatistik/Kriminalitätslage 2004, S. 14
http://www.kaposg.ch/fahndung/images/Kriminalstatistik%202004_Internet.pdf
Republica e Cantone Ticino: Statistica di polizia: Rapporto d'attività 2004, S. 20
http://www.ti.ch/DI/POL/approfondimenti/statistica/dati/rapporti/2004/allegato_statistico_2004.pdf
Kantonspolizei Thurgau: Kriminalstatistik 1995 - 2004, S. 34
http://www.kapo.tg.ch/documents/Krista_2004_d42l1.pdf
Kantonspolizei Zürich: Kriminalstatistik des Kantons Zürich 2004, S. 100
http://www.kapo.zh.ch/internet/ds/kapo/de/mitteilung/statistiken.SubContainerList.SubContainer1.ContentContainerList.0003.DownloadFile.pdf



Repressionskoeffizienten verschiedener Städte im Vergleich

Die Repressionskoeffizienten in den größeren Städten der deutschsprachigen Schweiz sind wesentlich größer als diejenigen der großen Städte Deutschlands. In der größten Stadt der Schweiz, Zürich, ist der Repressionskoeffizient mehr als achtmal so groß wie in der größten Stadt Deutschlands, Berlin. Die Stadt in Deutschland mit dem höchsten Repressionskoeffizienten ist Frankfurt am Main. Dies ist vor allem in der Tatsache begründet, daß in Frankfurt am Main der Konsum von Crack weit mehr verbreitet ist als in allen anderen Städten in Deutschland. Bemerkenswert ist überdies, daß Frankfurt am Main der wichtigste Banken- und Börsenplatz Deutschlands ist, so wie Zürich in der Schweiz; und Zürich ist die Stadt mit dem höchsten Repressionskoeffizienten in der Schweiz. Offensichtlich scheint es eine Korrelation zwischen einer hohen Konzentration von Kapital in Städten und den Repressionskoeffizienten zu geben.

In der folgenden Tabelle 5 sind jeweils eine Auswahl der größten Städte Deutschlands und der deutschsprachigen Schweiz mit der Zahl der im Jahr 2004 registrierten Verstöße gegen das BtMG (Vergehen gegen das BetmG) und der Einwohnerzahl sowie der Häufigkeitszahl aufgelistet. Die Rangfolge in der Tabelle ist durch die Häufigkeitszahl bestimmt. Die Städte der Schweiz sind ausnahmslos vor den Städten Deutschlands positioniert.


Stadt
BtMG-Delikte
Einwohner
Häufigkeitszahl
Zürich (Stadt)
11.535
341.756
3.347
Bern (Stadt)
3.973
127.352
3.120
St. Gallen (Stadt)
1.272
74.867
1.699
Basel (Stadt)
2.852
186.700
1.528
Winterthur (Stadt)
1.290
92.409
1.396
Frankfurt am Main
6.927
655.079
1.057
Hamburg
13.428
1.734.083
774
Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde)
3.571
544.853
655
Düsseldorf
3.712
572.511
648
Bundesland Bremen (Stadt Bremen und Bremerhaven)
4.209
663.129
635
Köln
5.681
965.954
588
Bremerhaven
638
118.276
539
München
5.582
1.273.186
438
Berlin
13.788
3.388.477
407

Datenquellen:
Kantonspolizei Zürich: Kriminalstatistik des Kantons Zürich 2004, S. 101, 154 f. (Tabellenanhang 14/92, 15/92)
http://www.kapo.zh.ch/internet/ds/kapo/de/mitteilung/statistiken.SubContainerList.SubContainer1.ContentContainerList.0003.DownloadFile.pdf

Polizeikommando der Stadt Bern: Sicherheitsbilanz 2004 (Medienmitteilung Nr. 31, 04.02.2005)
http://www.bern.ch/online/aktuell/2005/02/04-09-33

Staatsanwaltschaft Basel-Stadt: Jahresstatistik 1995 - 2004, S. 3
http://www.stawa-bs.ch/admin/staw_statistik/pics/Jahresstatistik%201995%20-%202004.pdf

Polizeiliche Kriminalstatistik 2004 des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, S.14
http://www.polizei.hessen.de/
Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Bremen (Freie Hansestadt Bremen), S. 28
http://www2.bremen.de/innensenator/Kap4/PDF/05_04_08_PKS2005.pdf
Polizei Hamburg: Polizeiliche Kriminalstatistik 2004, S. 118 (Anhang Tabelle 001, S. 15/17, Schlüsselzahl 7300)
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/polizei/broschueren/pks-jahrbuch-2004-pdf,property=source.pdf
Polizeipräsidium München, Sicherheitsreport 2004, S. 23
http://www.polizei.bayern.de/ppmuc/statist/sicherheitsreport2004.pdf

Der Polizeipräsident in Berlin: Polizeiliche Kriminalstatistik 2004, S. 40
http://www.berlin.de/imperia/md/content/seninn/abteilungiii/pks_2004.pdf
Köln, Düsseldorf: Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen: Lagebild Rauschgiftkriminalität 2004 in Nordrhein-Westfalen, S. 86 (Tabelle 5/1 Kapitel 1.3)
http://www.lka.nrw.de/lagebilder/050726_rg-lagebild_2004.pdf


Fazit: Die derzeitige Drogenpolitik muß evaluiert und korrigiert werden.

Fakt ist, daß der Drogenkonsum in der Bundesrepublik Deutschland wie auch in der Schweiz in den letzten Jahren signifikant zu- und nicht abgenommen hat. Dies gilt insbesondere bei Jugendlichen unter 18 Jahren. Das Ziel, die Prävalenz des Drogenkonsums zu senken, wurde mittels Steigerung der Drogenrepression nicht erreicht. Auch das Ziel, die durch Drogenkonsum bedingten gesundheitlichen Schäden signifikant zu senken, wurde nicht erreicht. Zwar nahm die Zahl der HIV-Infektionen im Kreise der Fixer ab, dafür stiegt jedoch die Zahl der Infektionen mit Hepatitis C dramatisch an. Auch die Verfügbarkeit von illegalisierten Drogen ist nicht gemindert worden, sondern ist nach wie vor nahezu flächendeckend in der gesamten Bundesrepublik wie auch in der Schweiz gewährleistet. Zudem sind die Preise tendenziell eher gefallen und nicht gestiegen. Ecstasy kostet beispielsweise nur noch etwa halb so viel wie vor fünf Jahren [drei Euro pro Pille im Klub statt 15 bis 20 Mark (7,50 bis 10 Euro) wie vor fünf Jahren] und die Dosierung pro Tablette hat dabei noch zugenommen. Gemäß polizeilichen Kriminalstatistiken hat die sogenannte "Drogenkriminalität" in den letzten zehn Jahren massiv zugenommen und nicht abgenommen und die Verfügbarkeit der illegalisierten Drogen zeigt, daß der Handel floriert und nicht signifikant reduziert wurde. Die Hauptziele der Strategie zur Drogenbekämpfung wurden nicht erreicht, die Strategie muß als gescheitert eingestuft werden.

Deshalb fordert das Europäische Parlament die Entwicklung präziser, quantifizierbarer und operationeller Ziele, um zu untersuchen, ob und in welchem Umfang die Zielsetzungen und Maßnahmen, wie sie in der bisherigen Strategie zur Drogenbekämpfung formuliert waren, zu Ergebnissen geführt haben. Des weiteren fordert das Europäische Parlament, daß die von den Drogen ausgehenden Gefahren unter anderem unter wissenschaftlichen, soziologischen und kulturellen Gesichtspunkten nicht nur durch eine genaue Untersuchung der objektiven und vergleichbaren Daten, sondern auch unter sorgfältiger Beurteilung aller anderen Folgen und Schäden für die Entwicklung der Gesellschaft analysiert werden müssen, um zu verhindern, daß bei der Analyse der zahlreichen Probleme im Zusammenhang mit Drogen eine zu starke Vereinfachung betrieben wird. Das Europäische Parlament verlangt zudem, daß diese Analysen und Beurteilungen veröffentlicht werden.

Das Europäische Parlament verlangt, daß die nationale Drogenpolitik auf wissenschaftlichen Erkenntnissen im Hinblick auf jeden Drogentyp und nicht auf einem emotionalen Impuls basieren muß, da jedes drogenbezogene Problem einen spezifischen Ansatz erfordert, da eine Verallgemeinerung des Ansatzes die Glaubwürdigkeit aller Teilaspekte dieser Politik unterminiert. Ebenso ausschlaggebend für die Glaubwürdigkeit und Effizienz ist für das Parlament, daß auf der Grundlage von Evaluierungen und Analysen eine Revision der Politiken im Bereich der sogenannten "Suchtstoffe" in Angriff genommen wird, um sie im Hinblick auf die angestrebten Ziele effizienter und wirksamer zu gestalten.

Vergleiche hierzu:
Redaktion Webteam www.eve-rave.net Berlin, Pressemitteilung vom 28. April 2005: EU-Drogenpolitik: Demokratie und Recht am Abgrund (mit den Empfehlungen des Europäischen Parlamentes an die Europäische Kommission und den Europäischen Rat / mit allen 33 Empfehlungen gemäß des Catania Reports)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse05-04-28.html

Auch die Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit empfiehlt in ihrer Stellungnahme vom Juni 2002 eine Evaluierung der bisherigen repressiven Drogenpolitik auf ihre Effizienz. Wortlich heißt es in dem Bericht (S. 16 f.; 29 f.):

"Die empirische Forschung hat durch intensive Studien in den letzten drei Jahrzehnten nachweisen können, daß sowohl spezial- als auch generalpräventive Maßnahmen ihre Grenzen haben. Weder mit Behandlung und Therapie alleine, noch mit Abschreckung und Repression lassen sich die Probleme im Zusammenhang mit legalen und illegalen Substanzen lösen. Auch überkommene Vorstellungen von polizeilichen Maßnahmen mußten aufgegeben werden. So wurde die Einsicht gewonnen, daß die Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit (die als ein nachweislich generalpräventiv wirkender, d.h. abschreckender Faktor gilt) nur bedingt realisierbar ist. Dort, wo man durch massiven Polizeieinsatz versucht, die Kontrolldichte zu verstärken, führt dies oft nicht zu einer Lösung des eigentlichen Problems, sondern zu einer räumlichen Verlagerung oder Verdrängung. Hinzu kommt, daß zu viel Polizei zu eskalierenden Gefährdungsvermutungen und zu verstärkter Wahrnehmung von Unordnung führen kann und damit im Ergebnis Bemühungen zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls konterkariert. Die prinzipielle Erfolglosigkeit gilt besonders für einen „Kampf gegen die Drogen“ oder den „War on Drugs", wie er z.B. intensiv in den USA geführt wurde.

(...)

Die sozialwissenschaftliche Forschung hat sich in den letzten Jahrzehnten intensiv mit der Lenkungswirkung von und der Verhaltenssteuerung durch Recht beschäftigt. Die Ergebnisse dabei sind insgesamt eher entmutigend. Viele der dem Recht zugeschriebenen Folgen oder Ergebnisse lassen sich nicht oder durch andere als rechtliche Mittel besser (z.B. mit weniger Nebenwirkungen) erreichen. Dies gilt insbesondere für die verhaltenssteuernde Wirkung des Strafrechts, wo spezial- und generalpräventive Effekte nur bedingt nachzuweisen sind. Zwar hat das Strafrecht insgesamt eine positive generalpräventive Funktion in dem Sinne, daß es die Normtreue der Normtreuen (also der „Anständigen“) verstärkt; dabei kommt es aber weniger auf die konkrete Ausgestaltung einer (Strafrechts-)Norm oder auf die Art und Höhe der Sanktion als auf die Tatsache an, daß ein Verhalten überhaupt als bestrafungswürdig vom Gesetzgeber definiert wird. Andere Faktoren (wie z.B. bei Jugendlichen die Gruppe der Gleichaltrigen) spielen bei der individuellen Entscheidung, ob man sich an bestimmte Vorschriften hält oder nicht, eine größere Rolle als das (Straf-)Recht.

Für die Gesetzgebung im Zusammenhang mit illegalen und legalen Drogen bedeutet dies, daß keine überzogenen Erwartungen an (neue) Gesetze zu stellen sind. Vielmehr ist besonderes Augenmerk auf mögliche schädliche Nebenwirkungen solcher Gesetze (z.B. Stigmatisierung bestimmter Personengruppen, negative Effekte durch Inhaftierungen etc.) zu richten. Zudem sollten Gesetze regelmäßig evaluiert und daraufhin überprüft werden, ob die in sie gesetzten Erwartungen auch tatsächlich erfüllt worden sind. Sollte die (unabhängige) Evaluation zu dem Ergebnis kommen, daß dies nicht der Fall ist, dann sind die Gesetze abzuschaffen, im Ausnahmefall auch zu ändern."

Quelle: Die Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit: Stellungnahme der Drogen- und Suchtkommission zur Verbesserung der Suchtprävention, Berlin 2002, S. S. 16 f.; 29 f.
http://www.drogenkult.net/?file=text004


Berlin, den 5. August 2005
Redaktion Webteam Eve & Rave e.V. Berlin

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