Starke
Zunahme der Drogenrepression
Expansion der
Repressionskoeffizienten in Deutschland und in der Schweiz im Vergleich
Redaktion
Webteam www.eve-rave.net Berlin
Pressemitteilung vom 5. August 2005 zur
Drogenrepression
Die
polizeiliche Repression gegen Drogenkonsumenten hat im letzten Jahr
signifikant zugenommen. In Deutschland stieg die Repression gegen
Cannabiskonsumenten um 20%, gegen Konsumenten aller anderen
illegalisierten Drogen jedoch nur um 1,4%. Innerhalb der letzten zehn
Jahren hat die Repression gegen Cannabiskonsumenten in Deutschland
sogar um 165% zugenommen, bei allen anderen illegalisierten Drogen lag
die Zunahme jedoch nur bei 30%. Auch in der Schweiz hat die Repression
im letzten Jahr deutlich zugenommen, wobei generell festzustellen ist,
daß die Repression in den meisten schweizer Kantonen weit
größer ist als in Deutschland. Bei der Recherche zu dieser
Pressemitteilung, in der die Trends mit genauen Zahlen dokumentiert
sind, wurden erhebliche Diskrepanzen zwischen den vom Bundesamt
für Polizei bekanntgegebenen Zahlen und den Zahlen, die in den
kantonalen Kriminalstatistiken publiziert wurden, offenbar. Die
unterschiedlichen Angaben in den verschiedenen Statistiken sind in
dieser Pressemitteilung präzise dokumentiert.
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Grundlegendes zum Recht und zum Strafrecht
Das Recht ist
die verbindliche Ordnung des Verhaltens, das der Angehörige einer
Gruppe gegenüber anderen Mitgliedern äußert. Das Recht
ordnet menschliche Beziehungen. Der Drogenkonsum betrifft nur den
Konsumenten selber, er untersteht individualethischen Regeln, entzieht
sich aber als Verhalten des Einzelnen dem Recht als Regelung
menschlicher Beziehungen. Jedem Menschen einen großen Spielraum
einzuräumen, wie er sein Leben in eigener Verantwortung
führen will, ist ein Kennzeichen einer liberalen Rechtsordnung und
wird in der Schweiz durch die Artikel 7 (Menschenwürde), Artikel 9
(Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben) und Artikel
10 (Recht auf Leben und persönliche Freiheit) der Bundesverfassung
bekundet. In der Bundesrepublik Deutschland wird die hohe Bedeutung des
Grundrechts der Persönlichkeit in Artikel 1 (Unantastbarkeit der
Menschenwürde) des Grundgesetzes bekundet. Darauf tun sich
die Schweiz, wenigstens in den Reden zum 1. August (Bundesfeier;
Nationalfeiertag) und Deutschland in den Reden zum 3. Oktober (Tag der
Deutschen Einheit; Nationalfeiertag), viel zugute; doch beide
Länder scheinen ihre Mühe damit zu haben, daß zur
Freiheit der Person gehört, das Risiko für eigenes Verhalten
zu tragen, wenn es einzig um eine Selbstgefährdung geht.
Mit der Begrenzung
des Rechts auf eine Regelung der Beziehungen zu
anderen Menschen hängt ein Grundsatz des heutigen Strafrechts
zusammen: Nur ein Verhalten, das die Rechtsgüter anderer Menschen
oder gar einer ganzen Gruppe unmittelbar beeinträchtigen
könnte, kann strafwürdig sein. Es genügt dazu nicht,
daß die Mehrheit einer Gruppe, selbst eine kompakte Mehrheit, ein
Verhalten moralisch verurteilt. Damit wird dem Strafrecht ethische
Bedeutung nicht abgesprochen. Die Menschen zu bewahren vor
äußerlich zugefügtem Schaden an Leib und Leben,
Freiheit, Ehre und Eigentum, ist ebenfalls eine Aufgabe der Ethik, zwar
nicht der Individualethik, sondern der Sozialethik. Abgelehnt wird
einzig die Auffassung, die Gebote der Individualethik oder gar der
Religion strafrechtlich zu sichern. Ein Blick auf das Wirken der
Inquisition oder das Wüten des Strafrechts totalitärer
Staaten zeigen, welche Irrwege eröffnet werden, wenn das
Strafrecht das Einhalten religiöser, moralischer oder politischer
Überzeugungen gewährleisten soll. Dazu kommt, daß
strafrechtliches Eingreifen nicht als erste Abhilfe dienen, sondern
erst herangezogen werden soll, wenn andere Vorkehrungen sich als
Wirkungslos erweisen. Das Gebietet der Grundsatz der Subsidiarität
des Strafrechts wie auch des Gebot der
Verhältnismäßigkeit.
Sinngemäß
zitiert nach: Hans Schultz: Strafbarkeit
des Konsumenten von Betäubungsmitteln?, in: Schweizerische
Arbeitsgruppe für Kriminologie, Stefan Bauhofer, Pierre-Henri
Bolle, Volker Dittmann (Hrsg.): Drogenpolitik - Beharrung oder Wende,
Chur und Zürich 1997, S. 23 f.
Repressionskoeffizient und
Repressionsexpansionskoeffizient
In der
Kriminalistik, insbesondere in den polizeilichen
Kriminalstatistiken, werden zum Zwecke einer besseren respektive
leichteren Vergleichbarkeit, nicht nur die absolute Zahlen
erfaßter Delikte genannt, sondern deren Häufigkeitszahlen.
Die Häufigkeitszahl ist
die Zahl der registrierten Fälle respektive Delikte insgesamt oder
innerhalb einzelner Deliktsarten in Bezug auf 100.000 Einwohner
innerhalb des Erfassungsbereiches. Bei von Amts wegen verfolgten
Deliktsarten wie den Verstößen (Zuwiderhandlungen) gegen das
Betäubungsmittelgesetz wird die Häufigkeitszahl
(HZ) auch Repressionskoeffizient (RK) genannt. Zur Berechnung der
Häufigkeitszahl respektive des Repressionskoeffizienten wird die
folgende Formel angewendet:
Häufigkeitszahl =
Repressionskoeffizient = (erfaßte Fälle x 100.000) /
Einwohnerzahl
Die sogenannte absolute
Steigerungsrate ist die prozentuale Maßzahl der
Veränderung von erfaßten Fällen für die
Gesamtkriminalität oder einzelner Straftaten zwischen
verschiedenen Berichtszeiträumen. Eine positive absolute Steigerungsrate
bedeutet einen Zuwachs
respektive eine Zunahme, eine negative absolute Steigerungsrate
eine Abnahme der
erfaßten Fälle. Zur Berechnung der absoluten Steigerungsrate
von einem Jahr zum nächsten Jahr wird folgende Formel angewendet:
Absolute Steigerungsrate (in %) = (Fallzahl
Berichtsjahr / Fallzahl Vorjahr - 1) x 100
Die sogenannte relative
Steigerungsrate, auch Repressionsexpansionskoeffizient
(REK) genannt, ist die
prozentuale Maßzahl der Veränderung der
Häufigkeitszahlen für die
Gesamtkriminalität oder einzelner Straftaten zwischen
verschiedenen
Berichtszeiträumen. Eine positive
relative Steigerungsrate bedeutet einen Zuwachs respektive eine Zunahme, eine negative relative Steigerungsrate
eine Abnahme
der festgestellten Häufigkeitszahlen. Zur Berechnung der relativen
Steigerungsrate respektive des Repressionsexpansionskoeffizienten von
einem Jahr zum nächsten Jahr wird folgende Formel angewendet:
Repressionsexpansionskoeffizient (in %) =
(HZ Berichtsjahr / HZ Vorjahr - 1) x 100
Wächst
innerhalb eines Berichtszeitraumes die Bevölkerung in
einem Gebiet schneller als die Zahl der in diesem Gebiet erfaßten
Fälle, dann ist die absolute Steigerungsrate zwar positiv, die
relative Steigerungsrate jedoch negativ, das heißt, daß in
diesem Falle trotz der Zunahme der erfaßten Fälle der
Repressionskoeffizient abnimmt, da die Häufigkeitszahl geringer
ausfällt. Eine Zunahme der erfaßten Fälle bedeutet
somit nicht in jedem Fall auch eine Zunahme des
Repressionskoeffizienten. Zudem ist bei einem vorhandenen
Bevölkerungswachstum die Zunahme der erfaßten Fälle
immer größer als die Zunahme des Repressionskoeffizienten.
Bei einer abnehmenden Bevölkerungszahl bedeutet hingegen bereits
eine gleichbleibende Zahl der erfaßten Fälle eine Zunahme
des Repressionskoeffizienten.
Extrem
starke Zunahme der Cannabisrepression
in Deutschland
Die
Polizei rüstet Jahr für Jahr auf und intensiviert die
Fahndung nach Drogenkonsumenten, Händlern, Importeuren u.s.w.
Das heißt, der Repressionsdruck nimmt von Jahr zu Jahr zu,
wobei die Ausweitung der Repression sich vor allem gegen
Cannabiskonsumenten richtet, wie auch gegen Leute, die Cannabis
anpflanzen, die mit Cannabis handeln, die Gras und/oder Haschisch
importieren wie auch gegen diejenigen, die Cannabis als Medizin
gebrauchen.
Die
Zahl der von der Polizei in Deutschland registrieren Cannabisdelikte
stieg vom Jahr
2003 zum Jahr 2004 um 17,2%, die Zahl der erfaßten Delikte mit
allen anderen illegalisierten Drogen (ohne Cannabis) jedoch nur um
2,3%. Da die Bevölkerungszahl in Deutschland in diesem Zeitrum nur
um 0,006% respektive um 5.000 Einwohner abnahm, ist die absolute
Steigerungsrate der erfaßten Fälle praktisch identisch mit
dem Repressionsexpansionskoeffizienten. Das heißt, der
Repressionsdruck gegenüber
Cannabiskonsumenten (und Händlern) nahm im letzten Jahr mehr als
siebenmal so stark zu wie der Repressionsdruck gegenüber Leuten,
die mit anderen illegalisierten Drogen zu tun hatten. Der Trend,
daß
der Repressionsexpansionskoeffizent bei Cannabis wesentlich höher
ist als bei der Summe
aller anderen illegalisierten Drogen ist nicht neu. So zeigt der
Zehnjahresvergleich der polizeilichen Statistiken, daß innerhalb
der
letzten zehn Jahren die Repression im Zusammenhang mit Cannabis
(Zunahme der Häufigkeitszahlen) um
144,9% zugenommen hat, die im Zusammenhang mit allen anderen
illegalisierten Drogen (ohne Cannabis) jedoch nur um 22,4%. Das
heißt, die Zunahme der Repression im Zusammenhang mit Cannabis
war in den letzten zehn Jahren durchschnittlich sechsmal
größer als im Zusammenhang mit allen anderen illegalisierten
Drogen (ohne
Cannabis). Bei den allgemeinen Verstößen nach § 29 BtMG
(konsumbezogene Delikte) stieg der Repressionskoeffizient im letzten
Jahr bei Cannabis sogar um 20,0%, bei allen anderen illegalisierten
Drogen
(ohne Cannabis) jedoch nur um 1,4%, für den Zeitraum der letzten
zehn Jahren liegen die Werte bei 164,9% respektive bei 30,3%. Die
folgenden Tabelle 1 zeigt die Werte für die Bundesrepublik
Deutschland für die Jahre 1995, 2003 und 2004 in der
Übersicht:
(D)
1995
|
Art
der Delikte
|
Fallzahl
|
Häufigkeitszahl
|
Verstöße
insgesamt
|
158.477
|
194
|
Allgemeine
Verstöße insgesamt
|
101.230
|
124
|
Verstöße
Cannabis
|
70.461
|
86
|
Allgemeine
Verstöße Cannabis
|
49.070
|
60
|
Verstöße
ohne Cannabis
|
88.016
|
108
|
Allgemeine
Verstöße ohne Cannabis
|
52.160
|
64
|
(D)
2003
|
Art
der Delikte
|
Fallzahl
|
Häufigkeitszahl
|
Verstöße
insgesamt |
255.575
|
310
|
Allgemeine
Verstöße insgesamt |
177.494
|
215
|
Verstöße
Cannabis |
148.973
|
180
|
Allgemeine
Verstöße Cannabis |
109.669
|
133
|
Verstöße
ohne Cannabis |
106.602
|
129
|
Allgemeine
Verstöße ohne Cannabis |
67.825
|
82
|
(D)
2004
|
Art
der Delikte |
Fallzahl
|
Häufigkeitszahl
|
Verstöße
insgesamt |
283.708
|
344
|
Allgemeine
Verstöße insgesamt |
200.370
|
243
|
Verstöße
Cannabis |
174.649
|
212
|
Allgemeine
Verstöße Cannabis |
131.587
|
159
|
Verstöße
ohne Cannabis |
109.059
|
132
|
Allgemeine
Verstöße ohne Cannabis |
68.783
|
83
|
(D)
Veränderung
2003 - 2004
|
Zunahme
in Prozent
|
Art
der Delikte
|
Fallzahl
|
Häufigkeitszahl
|
Verstöße
insgesamt |
11,0%
|
11,0%
|
Allgemeine
Verstöße insgesamt |
12,9%
|
12,9%
|
Verstöße
Cannabis |
17,2%
|
17,2%
|
Allgemeine
Verstöße Cannabis |
20,0%
|
20,0%
|
Verstöße
ohne Cannabis |
2,3%
|
2,3%
|
Allgemeine
Verstöße ohne Cannabis |
1,4%
|
1,4%
|
(D)
Veränderung
1995 - 2004 |
Zunahme
in Prozent |
Art
der Delikte |
Fallzahl |
Häufigkeitszahl |
Verstöße
insgesamt |
79,0%
|
76,9%
|
Allgemeine
Verstöße insgesamt |
97,9%
|
95,6%
|
Verstöße
Cannabis |
147,9%
|
144,9%
|
Allgemeine
Verstöße Cannabis |
168,2%
|
164,9%
|
Verstöße
ohne Cannabis |
23,9%
|
22,4%
|
Allgemeine
Verstöße ohne Cannabis |
31,9%
|
30,3%
|
Tabelle 1:
Datenmaterial: Bundeskriminalamt: PKS-Zeitreihen für
den Zeitraum
1987 bis 2004 (Schlüsselzahlen 7.300; 7.310; 7.318) und PKS 1995
und PKS 2003 sowie eigene Berechnungen auf Basis der BKA-Daten
http://www.bka.de/pks/zeitreihen/index.html
Obwohl
die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker seit Jahrzehnten
immer wieder erzählen, daß sich der polizeiliche
Verfolgungsdruck in erster Linie gegen Drogenhändler richte
respektive richten solle, stieg der Anteil der rein auf den Konsum
bezogenen Delikte in Bezug zur Gesamtzahl aller erfaßten
Delikte in den letzten Jahren in der Bundesrepublik Deutschland massiv
an. So lag der Anteil der auf
den Konsum bezogenen Delikte (allgemeine Verstöße)
bezüglich aller illegalisierten Drogen vor zehn Jahren bei etwa
64%, im letzten Jahr bei 71% und bezüglich Cannabis vor zehn
Jahren bei 70% und derzeit bei 74%.
Der Repressionsdruck konzentriert sich immer mehr auf den Bereich
(Vorbereitungshandlungen zum Konsum), den
man der Individualethik zuordnet und immer weniger auf den Bereich
(Handel), der
das Verhalten im sozialethischen Sinne prägt. Dies gilt vor allem
für den Bereich Cannabis. Vom Grundsatz her ist der
individualethisch geprägte Bereich in Deutschland unantastbar und
deshalb kann der Drogenkonsum aus verfassungsrechtlichen Gründen
nicht verboten werden. Verboten sind nur die Vorbereitungshandlungen
(Erwerb, Besitz) für eine Handlung (Konsum), die legal ist.
Vergleicht
man den Anteil der polizeilich registrierten Delikte, die im
Zusammenhang mit Cannabiskonsum erfaßt wurden mit der
Gesamtzahl aller erfaßten BtMG-Delikte, wird die Expansion der
Repression gegenüber
Cannabiskonsumenten noch deutlicher sichtbar. Vor zehn Jahren lag der
Anteil der im Zusammenhang mit dem Konsum von Cannabis registrierten
Delikte im Vergleich zur Gesamtzahl aller erfaßten Delikte bei
31%, im letzten Jahr hingegen bei knapp 46%, das heißt, fast
jedes zweite im letzten Jahr von der Polizei registrierte (und
bearbeitete) Delikt im Zusammenhang mit illegalisierten Drogen
betraf ein rein auf den Cannabiskonsum bezogenes Delikt.
Repressionskoeffizient in der
Schweiz ist größer als in Deutschland
Teil 1: Analyse gemäß Datenlage des Bundesamtes für
Polizei
Gemäß
Schweizerische
Betäubungsmittelstatistik 2004,
Herausgegeben im Juni 2005 vom Bundesamt für Polizei, Dienst
für Analyse und Prävention, wurden in der Schweiz im letzten
Jahr 50.580 Strafanzeigen (Verzeigungen) wegen Widerhandlungen gegen
das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) registriert. Gegenüber den
46.886 Strafanzeigen aus dem Jahr 2003 zeigt dies eine absolute
Steigerungsrate von 7,9% an. Aufgrund des Bevölkerungswachstums in
der Schweiz von 0,7% im Zeitraum 2003 bis 2004 lag die relative
Steigerungsrate (der Häufigkeitszahlen) jedoch nur bei 7,1%. Die
Zahl der rein auf den Konsum bezogenen Delikte stieg im Zeitraum von
2003 bis 2004 von 37.464 auf 41.034 respektive um 9,5% und die Zahl
aller anderen Delikte stieg von 9.422 auf 9.546 respektive um 1,3%. Die
relative Steigerungsrate bezogen auf die Häufigkeitszahlen lag bei
den rein auf den Konsum bezogenen Delikten bei 8,7% und bei allen
anderen Delikten bei 0,6%. Der Repressionsexpansionskoeffizient stieg
im untersuchten Zeitraum bei den rein auf den Konsum bezogenen Delikten
etwa 15 Mal stärker an als bei allen anderen registrierten
Delikten. Der Anteil der auf den Konsum bezogenen Delikte stieg von
79,9% auf 81,1%. Offensichtlich richtet sich die Repression in der
Schweiz zunehmend gegen Konsumenten.
In den letzten zehn
Jahren (1995 bis 2004) stieg gemäß
Angaben des Bundesamtes für Polizei die Zahl der registrierten
Delikte (Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz) bei weitem
nicht so stark an wie in den zehn Jahren davor (1985 bis 1994). Dies
gilt, wenn auch nicht so stark ausgeprägt, auch für die
Bevölkerung der Schweiz. Im den letzten zehn Jahren stieg die
Zahl der Einwohner der Schweiz um 5,0%, in den zehn Jahren davor um
8,2%. In Deutschland stieg die Einwohnerzahl innerhalb der letzten zehn
Jahren nur um 1,2%. Deshalb sind die Unterschiede zwischen den
absoluten Steigerungsraten (betreff Fallzahlen) und den relativen
Steigerungsraten (betreff Häufigkeitszahlen) bei den untersuchten
Delikten im Zeitraum von 1995 bis 2004 in der Schweiz größer
als jene in der Bundesrepublik Deutschland. Die
folgenden Tabelle 2 zeigt die Werte für die Schweiz für die
Jahre 1985, 1995, 2003 und 2004 in der Übersicht:
(CH)
1985
|
Art
der Delikte
|
Fallzahl
|
Häufigkeitszahl
|
BetmG-Delikte
insgesamt
|
15.361
|
237
|
Auf
den Konsum bezogene Delikte
|
11.304
|
174
|
Delikte
betreff Einfuhr, Handel, u.s.w.
|
4.057
|
63
|
(CH)
1995
|
Art
der Delikte
|
Fallzahl
|
Häufigkeitszahl
|
BetmG-Delikte
insgesamt
|
42.001
|
595
|
Auf
den Konsum bezogene Delikte
|
33.921
|
480
|
Delikte
betreff Einfuhr, Handel, u.s.w.
|
8.080
|
114
|
(CH)
2003
|
Art
der Delikte
|
Fallzahl
|
Häufigkeitszahl
|
BetmG-Delikte
insgesamt
|
46.886
|
637
|
Auf
den Konsum bezogene Delikte
|
37.464
|
509
|
Delikte
betreff Einfuhr, Handel, u.s.w.
|
9.422
|
128
|
(CH)
2004
|
Art
der Delikte
|
Fallzahl
|
Häufigkeitszahl
|
BetmG-Delikte
insgesamt
|
50.580
|
682
|
Auf
den Konsum bezogene Delikte
|
41.034
|
553
|
Delikte
betreff Einfuhr, Handel, u.s.w.
|
9.546
|
129
|
(CH)
Veränderung 2003 - 2004
|
Zunahme
in Prozent
|
Art
der Delikte
|
Fallzahl
|
Häufigkeitszahl
|
BetmG-Delikte
insgesamt
|
7,9%
|
7,1%
|
Auf
den Konsum bezogene Delikte
|
9,5%
|
8,7%
|
Delikte
betreff Einfuhr, Handel, u.s.w.
|
1,3%
|
0,6%
|
(CH)
Veränderung 1995 - 2004
|
Zunahme
in Prozent
|
Art
der Delikte
|
Fallzahl
|
Häufigkeitszahl
|
BetmG-Delikte
insgesamt
|
20,4%
|
14,6%
|
Auf
den Konsum bezogene Delikte
|
21,0%
|
15,2%
|
Delikte
betreff Einfuhr, Handel, u.s.w.
|
18,1%
|
12,5%
|
(CH)
Veränderung 1985 - 1994
|
Zunahme
in Prozent
|
Art
der Delikte
|
Fallzahl
|
Häufigkeitszahl
|
BetmG-Delikte
insgesamt
|
162,8%
|
142,8%
|
Auf
den Konsum bezogene Delikte
|
183,4%
|
161,8%
|
Delikte
betreff Einfuhr, Handel, u.s.w.
|
105,7%
|
90,0%
|
Tabelle
2: Datenmaterial: Bundesamt für Polizei (Eidgenössisches
Justiz und Polizeidepartement): Betäubungsmittelstatistiken,
Lageberichte Szene Schweiz, eigene Berechnungen auf Basis der Daten der
Betäubungsmittelstatistiken, der Lageberichte Szene Schweiz sowie
der Bevölkerungsstatistik
Betäubungsmittelstatistik
2004: http://www.fedpol.ch/d/aktuell/stat/BMS-d-2004_druckversion_20050617.pdf
Betäubungsmittelstatistik 2003: http://www.fedpol.ch/d/aktuell/stat/drogen/BMS_2003_d_gesamt.pdf
Lagebericht Szene Schweiz 2000: http://www.fedpol.ch/d/archiv/berichte/lagebericht-2000.pdf
Lagebericht Szene Schweiz 1999: http://www.fedpol.ch/d/archiv/berichte/lage99dt.pdf
Ein Vergleich der
Daten (basierend auf den Zahlenangaben des
Bundeskriminalamtes in Wiesbaden und des Bundesamtes für Polizei
in Bern) aus den Tabellen 1 und 2 zeigt, daß der polizeiliche
Repressionskoeffizient derzeit in der Schweiz etwa doppelt so
groß ist wie in Deutschland. Bezüglich der Gesamtzahl der im
Jahr 2004 registrierten Verstöße (Vergehen) gegen die
betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften liegt die
Häufigkeitszahl in der Schweiz um 98,3% höher als in
Deutschland, bezüglich der allgemeinen Verstöße (rein
auf den Konsum bezogene Vergehen) liegt die Häufigkeitszahl in der
Schweiz sogar um 127,6% höher als in Deutschland.
Sowohl in
Deutschland als auch in der Schweiz gibt es signifikante
Unterschiede bezüglich der Häufigkeitszahlen in den einzelnen
Bundesländern respektive in den einzelnen Kantonen betreffend die Verstöße
(Vergehen) gegen die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften. So
wurden im Bundesland Sachsen im Jahr 2004 beispielsweise 215 Delikte
pro 100.000 Einwohner registriert, im Bundesland Bremen jedoch 635. Das
sind fast dreimal so viele wie in Sachsen. In der Schweiz sind die
Unterschiede zwischen den einzelnen Kantonen bei weitem
größer. Im Kanton Uri lag die Häufigkeitszahl im
letzten Jahr bei 94, im Kanton Basel-Stadt bei 1.175. Die
Häufigkeitszahl in Basel-Stadt war somit im letzten Jahr mehr als
zwolfmal so groß wie die in Uri. Der polizeiliche
Repressionsdruck ist in den einzelnen Kantonen sehr unterschiedlich
ausgeprägt. Die folgende Tabelle 3 zeigt die Rangpositionen der
einzelnen Kantone bezüglich der Häufigkeitszahlen betreffend
die Summe aller BetmG-Delikte und betreffend die reinen auf den Konsum
bezogenen Delikte und bezüglich der Höhe des Anteils der auf
den Konsum bezogenen Delikte. Zudem wurden die Werte für die
Bundesrepublik Deutschland und für die Schweiz zum Vergleich mit
in die Tabelle eingegliedert.
Kanton
|
Häufigkeit
insgesamt
|
|
Kanton
|
Häufigkeit
Konsum
|
|
Kanton
|
Anteil
Konsum
|
Uri
|
94
|
Uri
|
80
|
Glarus
|
64,9%
|
Obwalden
|
183
|
Basel-Land
|
155
|
Genf
|
65,2%
|
Nidwalden
|
215
|
Obwalden
|
171
|
Basel-Stadt
|
66,6%
|
Basel-Land
|
217
|
Schwyz
|
196
|
St.
Gallen
|
68,6%
|
Schwyz
|
228
|
Nidwalden
|
203
|
Deutschland
|
70,6%
|
Appenzel
In.
|
272
|
Appenzell
In.
|
225
|
Basel-Land
|
71,5%
|
Zug
|
287
|
Deutschland
|
243
|
Tessin
|
71,9%
|
Deutschland
|
344
|
Zug
|
260
|
Graubünden
|
75,6%
|
Luzern
|
361
|
St.
Gallen
|
290
|
Luzern
|
80,9%
|
Tessin
|
417
|
Luzern
|
292
|
Schweiz
|
81,1%
|
St.
Gallen
|
423
|
Tessin
|
300
|
Zürich
|
81,2%
|
Thurgau
|
428
|
Glarus
|
345
|
Wallis
|
81,4%
|
Appenzell
Au.
|
453
|
Thurgau
|
377
|
Appenzell
In.
|
82,9%
|
Jura
|
466
|
Appenzell
Au.
|
400
|
Fribourg
|
83,6%
|
Glarus
|
532
|
Jura
|
408
|
Uri
|
84,8%
|
Fribourg
|
536
|
Graubünden
|
436
|
Solothurn
|
84,9%
|
Aargau
|
564
|
Fribourg
|
448
|
Bern
|
85,1%
|
Graubünden
|
577
|
Aargau
|
439
|
Schwyz
|
85,9%
|
Solothurn
|
635
|
Genf
|
508
|
Waadt
|
87,5%
|
Schweiz
|
682
|
Solothurn
|
539
|
Aargau
|
87,5%
|
Neuenburg
|
700
|
Schweiz
|
553
|
Jura
|
87,6%
|
Wallis
|
757
|
Wallis
|
616
|
Thurgau
|
88,0%
|
Genf
|
780
|
Neuenburg
|
636
|
Appenzell
Au.
|
88,3%
|
Bern
|
823
|
Bern
|
700
|
Schaffhausen
|
88,3%
|
Zürich
|
923
|
Zürich
|
750
|
Zug
|
90,4%
|
Waadt
|
993
|
Basel-Stadt
|
783
|
Neuenburg
|
91,0%
|
Schaffhausen
|
1.123
|
Waadt
|
868
|
Obwalden
|
93,4%
|
Basel-Stadt
|
1.175
|
Schaffhausen
|
992
|
Nidwalden
|
94,1%
|
Tabelle
3: Datenmaterial: Bundesamt für Polizei (Eidgenössisches
Justiz und
Polizeidepartement): Betäubungsmittelstatistik 2004, eigene
Berechnungen auf Basis der Daten der
Betäubungsmittelstatistik sowie der
Bevölkerungsstatistik der Schweiz
Betäubungsmittelstatistik 2004: http://www.fedpol.ch/d/aktuell/stat/BMS-d-2004_druckversion_20050617.pdf
Teil 2 : Analyse gemäß Datenlage der
kantonalen Kriminalstatistiken
Zwischen der
Betäubungsmittelstatistik des Bundesamtes für
Polizei und den kantonalen Kriminalstatistiken gibt es erhebliche
Diskrepanzen. So ist beispielsweise die in der Kriminalstatistik des
Kantons St. Gallen ausgewiesene Zahl der erfaßten
Betäubungsmitteldelikte um 92,4% größer als jene, die
in der Statistik des Bundesamtes für Polizei für diesen
Kanton angegeben ist. Oder in der Kriminalstatistik des Kantons
Zürich wird beispielsweise die Zahl von 15.568 registrierten
Betäubungsmitteldelikten genannt, das sind 3.923 Delikte mehr als
in der Statistik des Bundesamtes für Polizei für diesen
Kanton angegeben sind. In der Statistik des Bundes werden jedoch nicht
nur zu niedrige Werte angegeben, sondern bei einigen Kantonen auch zu
hohe, wie beispielsweise beim Kanton Bern. Gemäß
Kriminalstatistiken der Stadt Bern und des Kantons Bern wurden im
letzten Jahr 7.333 Betäubungsmitteldelikte registriert, in der
Bundesstatistik wird jedoch für Bern die Zahl 7.868 genannt, das
sind 535 Fälle oder 6,8% mehr. Nur bei zwei Kantonen (Jura und
Nidwalden) sind die Angaben in den kantonalen Statistiken und der
Statistik des Bundesamtes für Polizei identisch. 18 Kantone
respektive Halbkantone haben Kriminalstatistiken mit der Angabe der
Zahl der registrierten Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz
im Internet für die Allgemeinheit zur Einsicht bereitgestellt. Die
übrigen 8 Kantone respektive Halbkantone haben entweder eine
Statistik ohne diese Angabe oder gar keine Statistik im Internet
veröffentlicht. Auf Basis der Verfügbaren Daten kann aber mit
Sicherheit festgestellt werden, daß der Repressionskoeffizient in
der Schweiz wesentlich größer ist, als die Statistik des
Bundesamtes für Polizei vermuten läßt. Hierbei handelt
es sich um eine Größenordnung von 15% bis 20% (16,6%
gemäß verfügbarer Daten) respektive um 8.000 bis 9.000
Fälle (8.400 Fälle gemäß verfügbarer Daten).
Im Rahmen der
Recherche für die vorliegende Pressemitteilung
wurden die Ursachen für die Diskrepanzen zwischen den Statistiken
der Kantone und jener des Bundesamtes für Polizei nicht ermittelt.
Zum jetzigen Zeitpunkt kann deshalb die Frage nach der Ursache nicht
beantwortet werden. Ursache könnte sowohl ein gravierendes Defizit
in der Kommunikationsstruktur zwischen den verschiedenen
Polizeidienststellen sein wie auch eine bewußte Manipulation der
Daten aus politischen Gründen. Auskünfte zur Sachlage
können letztendlich nur die für das Bundesamt
Verantwortlichen Personen geben: Herr Dr. jur. Jean-Luc Vez, Direktor
des Bundesamtes für Polizei respektive Bundesrat Christoph Blocher
(SVP) als Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und
Polizeidepartementes, in dessen Verantwortlichkeit das Bundesamt
für Polizei fällt.
In der folgenden
Tabelle 4 sind die Unterschiede zwischen den vom
Bundesamt für Polizei in der Betäubungsmittelstatistik 2004
veröffentlichten Daten und den Daten aus den kantonalen
Kriminalstatistiken für das Jahr 2004 in einer Übersicht
dargestellt. Soweit Daten online verfügbar waren, sind für
jeden Kanton neben den vom Bundesamt für Polizei
veröffentlichten Zahlen (Spalte 2) die der kantonalen Statistiken
aufgeführt (Spalte 3). In Spalte 4 steht dann die Differenz als
absolute Zahl, in Spalte 5 ist der Unterschied in Prozent angegeben. In
der letzten Spalte steht die Häufigkeitszahl gemäß
kantonaler Statistiken. Wo diese Zahlen nicht verfügbar
waren,steht dort die Häufigkeitszahl gemäß den Angaben
des Bundesamtes für Polizei. Zum Vergleich sind zudem die Werte
für Deutschland und der Schweiz eingefügt. Die für die
Schweiz angegebenen Zahlen (in Klammern) wurden berechnet auf Basis der
kantonalen Statistiken, ergänzt durch Zahlen vom Bundesamt
für Polizei für jene Kantonen, für die keine kantonale
Daten online verfügbar waren.
Kanton
Land
|
Deliktzahl
gemäß
|
Unterschied |
Häufigkeitszahl
(kantonal)
|
Bund
|
Kantone
|
absolut
|
in
%
|
Uri
|
33
|
Keine
Daten online verfügbar
|
94
|
Nidwalden
|
85
|
85
|
0
|
0,0%
|
85
|
Basel-Land
|
578
|
593
|
15
|
2,6%
|
223
|
Obwalden
|
61
|
76
|
15
|
24,6%
|
228
|
Schwyz
|
311
|
313
|
2
|
0,6%
|
229
|
Appenzell
In.
|
41
|
Keine
Daten online verfügbar
|
272
|
Zug
|
302
|
Keine
Daten online verfügbar
|
287
|
Deutschland
|
|
344
|
Luzern
|
1.280
|
Keine
Daten online verfügbar
|
361
|
Thurgau
|
999
|
1.038
|
39
|
3,9%
|
445
|
Jura
|
322
|
322
|
0
|
0,0%
|
466
|
Glarus
|
205
|
199
|
-6
|
-2,9%
|
517
|
Fribourg
|
1.338
|
Keine
Daten online verfügbar
|
536
|
Solothurn
|
1.571
|
1.516
|
-55
|
-3,5%
|
613
|
Appenzell
Au.
|
239
|
375
|
136
|
56,9%
|
710
|
Tessin
|
1.333
|
2.278
|
945
|
70,9%
|
712
|
Genf
|
3.341
|
3.124
|
-217
|
-6,5%
|
729
|
Aargau
|
3.188
|
4.135
|
947
|
27,9%
|
731
|
Wallis
|
2.186
|
Keine
Daten online verfügbar
|
757
|
Bern
|
7.868
|
7.333
|
-535
|
-6,8%
|
767
|
Schweiz
|
50.580
|
(58.980)
|
(8.400)
|
(16,6%)
|
(795)
|
Graubünden
|
1.085
|
1.518
|
433
|
39,9%
|
808
|
St.
Gallen
|
1.941
|
3.734
|
1.793
|
92,4%
|
814
|
Neuenburg
|
1.172
|
1.479
|
307
|
26,2%
|
883
|
Waadt
|
6.432
|
Keine
Daten online verfügbar
|
993
|
Schaffhausen
|
830
|
Keine
Daten online verfügbar
|
1.123
|
Zürich
|
11.645
|
15.568
|
3.923
|
33,7%
|
1.234
|
Basel-Stadt
|
2.194
|
2.852
|
658
|
30,0%
|
1.528
|
Datenquellen:
Statistisches Jahrbuch 2004 der Kantonspolizei Aargau, S. 37
http://www.ag.ch/kantonspolizei/statjahrbuch/pdf/Seite37.pdf
Kriminalstatistik Appenzell
Ausserrhoden, Betäubungsmittel Delikte 2000 - 2004, S. 8
http://www.ar.ch/Default.asp?TNR=6&TNR2=50&Inhalt=51&statistik=8
Kriminalstatistik der Polizei Basel
Landschaft, S. 13
http://www.baselland.ch/docs/jpd/statistik/kriminalstatistik_2004.pdf
Staatsanwaltschaft Basel-Stadt:
Jahresstatistik 1995 - 2004, S. 3
http://www.stawa-bs.ch/admin/staw_statistik/pics/Jahresstatistik%201995%20-%202004.pdf
Kriminalstatistik der Kantonspolizei
Bern
http://www.police.be.ch/site/index/krimi/krimi_statistik/kriminalstatistik_04-3.htm
Polizeikommando der Stadt Bern:
Sicherheitsbilanz 2004 (Medienmitteilung Nr. 31, 04.02.2005)
http://www.bern.ch/online/aktuell/2005/02/04-09-33
Police Genève: Rapport
d'activité 2004, S. 24
http://www.geneve.ch/police/doc/rapport_annuel_2004.pdf
Kriminalpolizei Glarus:
Kriminalstatistik 2004, S. 18
http://www.gl.ch/documents/2004%20Krista_Glarus_Pressemappe.pdf
Kantonspolizei Graubünden:
Kriminalität im Kanton Graubünden 2004, Folie 92
http://www.kapo.ch/statistiken/kriminalstatistik_2004-Dateien/v3_document.htm
Police cantonale de la république et canton du Jura: Statistiques 2004
http://w3.jura.ch/police/statistiques/stat_index.htm
Police cantonale neuchâteloise:
Statistique cantonale de la criminalité pour l'année
2004, p. 34
http://www.ne.ch/neat/documents/securite/police_canton/Statistiques_1532/PageAcceuilActDel_files/Stat_04_pcn_inf.pdf
Justiz- und Sicherheitsdirektion des Kantons Nidwalden: Kriminalstatistik 2004
http://www.nw.ch/kapo/regierung_verwaltung/direktionen/justiz_sicherheit/kantonspolizei/aktuell/medienmitteilungen/kriminalstatistik_2004.html
Polizeikommando Obwalden:
Jahresstatistik 2004 der Kantonspolizei Obwalden, S. 5
http://www.obwalden.ch/kapo/regierung_verwaltung/departemente/sgd/pdf/Jahresstatistik%202004.pdf
Polizei Kanton Solothurn:
Kriminalstatistik 2004: Betäubungsmittel
http://www.polizei.so.ch/krista_2004/Daten_KRISTA/bm_anzeigen.htm
Kantonspolizei Schwyz:
Kriminalstatistik 2004
http://www.sz.ch/polizei/Praevention/KRISTA2004.html
Kantonspolizei St. Gallen:
Polizeiliche Kriminalstatistik/Kriminalitätslage 2004, S. 14
http://www.kaposg.ch/fahndung/images/Kriminalstatistik%202004_Internet.pdf
Republica e Cantone Ticino:
Statistica di polizia: Rapporto d'attività 2004, S. 20
http://www.ti.ch/DI/POL/approfondimenti/statistica/dati/rapporti/2004/allegato_statistico_2004.pdf
Kantonspolizei Thurgau:
Kriminalstatistik 1995 - 2004, S. 34
http://www.kapo.tg.ch/documents/Krista_2004_d42l1.pdf
Kantonspolizei Zürich: Kriminalstatistik des Kantons Zürich
2004, S. 100
http://www.kapo.zh.ch/internet/ds/kapo/de/mitteilung/statistiken.SubContainerList.SubContainer1.ContentContainerList.0003.DownloadFile.pdf
Repressionskoeffizienten
verschiedener Städte im Vergleich
Die
Repressionskoeffizienten in den größeren Städten
der deutschsprachigen Schweiz sind wesentlich größer als
diejenigen der großen Städte Deutschlands. In der
größten Stadt der Schweiz, Zürich, ist der
Repressionskoeffizient mehr als achtmal so groß wie in der
größten Stadt Deutschlands, Berlin. Die Stadt in Deutschland
mit dem höchsten Repressionskoeffizienten ist Frankfurt am Main.
Dies ist vor allem in der Tatsache begründet, daß in
Frankfurt am Main der Konsum von Crack weit mehr verbreitet ist als in
allen anderen Städten in Deutschland. Bemerkenswert ist
überdies, daß Frankfurt am Main der wichtigste Banken- und
Börsenplatz Deutschlands ist, so wie Zürich in der Schweiz;
und Zürich ist die Stadt mit dem höchsten
Repressionskoeffizienten in der Schweiz. Offensichtlich scheint es eine
Korrelation zwischen einer hohen Konzentration von Kapital in
Städten und den Repressionskoeffizienten zu geben.
In der folgenden
Tabelle 5 sind jeweils eine Auswahl der
größten Städte Deutschlands und der deutschsprachigen
Schweiz mit der Zahl der im Jahr 2004 registrierten Verstöße
gegen das BtMG (Vergehen gegen das BetmG) und der Einwohnerzahl sowie
der Häufigkeitszahl aufgelistet. Die Rangfolge in der Tabelle ist
durch die Häufigkeitszahl bestimmt. Die Städte der Schweiz
sind ausnahmslos vor den Städten Deutschlands positioniert.
Stadt
|
BtMG-Delikte
|
Einwohner
|
Häufigkeitszahl
|
Zürich
(Stadt)
|
11.535
|
341.756
|
3.347
|
Bern
(Stadt)
|
3.973
|
127.352
|
3.120
|
St.
Gallen (Stadt)
|
1.272
|
74.867
|
1.699
|
Basel
(Stadt)
|
2.852
|
186.700
|
1.528
|
Winterthur
(Stadt)
|
1.290
|
92.409
|
1.396
|
Frankfurt
am Main
|
6.927
|
655.079
|
1.057
|
Hamburg
|
13.428
|
1.734.083
|
774
|
Freie
Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde)
|
3.571
|
544.853
|
655
|
Düsseldorf
|
3.712
|
572.511
|
648
|
Bundesland
Bremen (Stadt Bremen und Bremerhaven)
|
4.209
|
663.129
|
635
|
Köln
|
5.681
|
965.954
|
588
|
Bremerhaven
|
638
|
118.276
|
539
|
München
|
5.582
|
1.273.186
|
438
|
Berlin
|
13.788
|
3.388.477
|
407
|
Datenquellen:
Kantonspolizei Zürich:
Kriminalstatistik des Kantons Zürich
2004, S. 101, 154 f. (Tabellenanhang 14/92, 15/92)
http://www.kapo.zh.ch/internet/ds/kapo/de/mitteilung/statistiken.SubContainerList.SubContainer1.ContentContainerList.0003.DownloadFile.pdf
Polizeikommando
der Stadt Bern:
Sicherheitsbilanz 2004 (Medienmitteilung Nr. 31, 04.02.2005)
http://www.bern.ch/online/aktuell/2005/02/04-09-33
Staatsanwaltschaft
Basel-Stadt:
Jahresstatistik 1995 - 2004, S. 3
http://www.stawa-bs.ch/admin/staw_statistik/pics/Jahresstatistik%201995%20-%202004.pdf
Polizeiliche
Kriminalstatistik 2004 des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main, S.14
http://www.polizei.hessen.de/
Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Bremen (Freie Hansestadt Bremen),
S. 28
http://www2.bremen.de/innensenator/Kap4/PDF/05_04_08_PKS2005.pdf
Polizei Hamburg: Polizeiliche
Kriminalstatistik 2004, S. 118 (Anhang Tabelle 001, S. 15/17,
Schlüsselzahl 7300)
http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/inneres/polizei/broschueren/pks-jahrbuch-2004-pdf,property=source.pdf
Polizeipräsidium
München, Sicherheitsreport
2004, S. 23
http://www.polizei.bayern.de/ppmuc/statist/sicherheitsreport2004.pdf
Der
Polizeipräsident in Berlin:
Polizeiliche Kriminalstatistik 2004, S. 40
http://www.berlin.de/imperia/md/content/seninn/abteilungiii/pks_2004.pdf
Köln, Düsseldorf: Landeskriminalamt
Nordrhein-Westfalen: Lagebild Rauschgiftkriminalität 2004 in
Nordrhein-Westfalen, S. 86 (Tabelle 5/1 Kapitel 1.3)
http://www.lka.nrw.de/lagebilder/050726_rg-lagebild_2004.pdf
Fazit: Die derzeitige
Drogenpolitik muß evaluiert und korrigiert werden.
Fakt
ist, daß
der Drogenkonsum in der Bundesrepublik Deutschland wie auch in der
Schweiz in den
letzten Jahren signifikant zu- und nicht abgenommen hat. Dies
gilt insbesondere bei Jugendlichen unter 18 Jahren. Das Ziel, die
Prävalenz des Drogenkonsums zu senken, wurde mittels Steigerung
der Drogenrepression nicht erreicht. Auch
das Ziel, die durch Drogenkonsum bedingten gesundheitlichen
Schäden signifikant zu senken, wurde nicht erreicht. Zwar nahm die
Zahl der HIV-Infektionen im Kreise der Fixer ab, dafür stiegt
jedoch die Zahl der Infektionen mit Hepatitis C dramatisch an. Auch die
Verfügbarkeit von illegalisierten
Drogen ist nicht gemindert worden, sondern ist nach wie vor nahezu
flächendeckend in der gesamten Bundesrepublik
wie auch in der Schweiz gewährleistet. Zudem sind die Preise
tendenziell eher gefallen und
nicht gestiegen. Ecstasy kostet beispielsweise nur noch etwa halb so
viel wie vor fünf Jahren [drei Euro pro Pille im Klub statt 15 bis
20 Mark (7,50 bis 10 Euro) wie vor fünf Jahren] und die Dosierung
pro Tablette hat dabei noch zugenommen. Gemäß polizeilichen
Kriminalstatistiken hat die sogenannte "Drogenkriminalität" in den
letzten zehn Jahren massiv zugenommen und nicht abgenommen und die
Verfügbarkeit der illegalisierten Drogen zeigt, daß der
Handel floriert und nicht signifikant reduziert wurde. Die Hauptziele
der Strategie zur Drogenbekämpfung
wurden nicht erreicht, die Strategie muß als gescheitert
eingestuft werden.
Deshalb
fordert das
Europäische Parlament die Entwicklung
präziser, quantifizierbarer und operationeller Ziele, um zu
untersuchen, ob und in welchem Umfang die Zielsetzungen und
Maßnahmen,
wie sie in der bisherigen Strategie zur Drogenbekämpfung
formuliert
waren, zu Ergebnissen geführt haben. Des weiteren fordert das
Europäische Parlament, daß die von den Drogen ausgehenden
Gefahren unter
anderem
unter wissenschaftlichen, soziologischen und kulturellen
Gesichtspunkten nicht nur durch eine genaue Untersuchung der objektiven
und vergleichbaren Daten, sondern auch unter sorgfältiger
Beurteilung
aller anderen Folgen und Schäden für die Entwicklung der
Gesellschaft
analysiert werden müssen, um zu verhindern, daß bei der
Analyse der
zahlreichen Probleme im Zusammenhang mit Drogen eine zu starke
Vereinfachung betrieben wird. Das Europäische Parlament verlangt
zudem,
daß diese Analysen und Beurteilungen veröffentlicht werden.
Das
Europäische Parlament verlangt, daß die
nationale Drogenpolitik auf wissenschaftlichen Erkenntnissen im
Hinblick auf jeden Drogentyp und nicht auf einem emotionalen Impuls
basieren muß, da jedes drogenbezogene Problem einen spezifischen
Ansatz
erfordert, da eine Verallgemeinerung des Ansatzes die
Glaubwürdigkeit
aller Teilaspekte dieser Politik unterminiert. Ebenso ausschlaggebend
für die Glaubwürdigkeit und Effizienz ist für das
Parlament, daß auf
der Grundlage von Evaluierungen und Analysen eine Revision der
Politiken im Bereich der sogenannten "Suchtstoffe"
in Angriff genommen wird, um sie im Hinblick auf die angestrebten Ziele
effizienter und wirksamer zu gestalten.
Vergleiche
hierzu:
Redaktion
Webteam www.eve-rave.net Berlin, Pressemitteilung vom 28. April 2005:
EU-Drogenpolitik: Demokratie und Recht am Abgrund (mit den Empfehlungen
des Europäischen Parlamentes an die Europäische Kommission
und den
Europäischen Rat / mit allen 33 Empfehlungen gemäß des Catania Reports)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse05-04-28.html
Auch die Drogen- und
Suchtkommission beim Bundesministerium für
Gesundheit empfiehlt in ihrer Stellungnahme vom Juni 2002 eine
Evaluierung der bisherigen repressiven Drogenpolitik auf ihre
Effizienz. Wortlich heißt es in dem Bericht (S. 16 f.; 29 f.):
"Die empirische Forschung hat
durch intensive Studien in den letzten drei Jahrzehnten nachweisen
können, daß sowohl
spezial- als auch generalpräventive Maßnahmen ihre Grenzen
haben. Weder mit Behandlung
und Therapie alleine, noch mit Abschreckung und Repression lassen sich
die Probleme im Zusammenhang
mit legalen und illegalen Substanzen lösen. Auch überkommene Vorstellungen von polizeilichen
Maßnahmen mußten aufgegeben werden. So wurde die Einsicht gewonnen, daß die
Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit (die als ein nachweislich generalpräventiv
wirkender, d.h. abschreckender Faktor gilt) nur bedingt realisierbar ist. Dort, wo man durch massiven
Polizeieinsatz versucht, die Kontrolldichte zu verstärken, führt dies oft nicht zu einer
Lösung des eigentlichen Problems, sondern zu einer räumlichen Verlagerung oder
Verdrängung. Hinzu kommt, daß zu viel Polizei zu
eskalierenden Gefährdungsvermutungen
und zu verstärkter Wahrnehmung von Unordnung führen kann und damit im Ergebnis Bemühungen
zur Erhöhung des Sicherheitsgefühls konterkariert. Die prinzipielle Erfolglosigkeit gilt
besonders für einen „Kampf gegen die Drogen“ oder den „War on Drugs", wie er z.B. intensiv
in den USA geführt wurde.
(...)
Die sozialwissenschaftliche Forschung hat
sich in den letzten
Jahrzehnten intensiv mit der Lenkungswirkung von und der
Verhaltenssteuerung durch Recht beschäftigt. Die Ergebnisse dabei
sind insgesamt eher entmutigend. Viele der dem Recht zugeschriebenen
Folgen oder Ergebnisse lassen sich nicht oder durch andere als
rechtliche Mittel besser (z.B. mit weniger Nebenwirkungen) erreichen.
Dies gilt insbesondere für die verhaltenssteuernde Wirkung des
Strafrechts, wo spezial- und generalpräventive Effekte nur bedingt
nachzuweisen sind. Zwar hat das Strafrecht insgesamt eine positive
generalpräventive Funktion in dem Sinne, daß es die
Normtreue der Normtreuen (also der „Anständigen“) verstärkt;
dabei kommt es aber weniger auf die konkrete Ausgestaltung einer
(Strafrechts-)Norm oder auf die Art und Höhe der Sanktion als auf
die Tatsache an, daß ein Verhalten überhaupt als
bestrafungswürdig vom Gesetzgeber definiert wird. Andere Faktoren
(wie z.B. bei Jugendlichen die Gruppe der Gleichaltrigen) spielen bei
der individuellen Entscheidung, ob man sich an bestimmte Vorschriften
hält oder nicht, eine größere Rolle als das
(Straf-)Recht.
Für die Gesetzgebung im Zusammenhang
mit illegalen und legalen
Drogen bedeutet dies, daß keine überzogenen Erwartungen an
(neue) Gesetze zu stellen sind. Vielmehr ist besonderes Augenmerk auf
mögliche schädliche Nebenwirkungen solcher Gesetze (z.B.
Stigmatisierung bestimmter Personengruppen, negative Effekte durch
Inhaftierungen etc.) zu richten. Zudem sollten Gesetze
regelmäßig evaluiert und daraufhin überprüft
werden, ob die in sie gesetzten Erwartungen auch tatsächlich
erfüllt worden sind. Sollte die (unabhängige) Evaluation zu
dem Ergebnis kommen, daß dies nicht der Fall ist, dann sind die
Gesetze abzuschaffen, im Ausnahmefall auch zu ändern."
Quelle: Die
Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit:
Stellungnahme der Drogen- und Suchtkommission zur Verbesserung der
Suchtprävention, Berlin 2002, S. S. 16 f.; 29 f.
http://www.drogenkult.net/?file=text004
Berlin, den 5.
August 2005
Redaktion Webteam Eve & Rave
e.V. Berlin
Index
Pressemitteilungen
Eve & Rave Berlin News