Hanfparade in Berlin
Kundgebung gegen die Mißachtung der Menschenrechte
Redaktion Webteam www.eve-rave.net Berlin
Pressemitteilung vom 8. April 2008 zur Hanfparade
2008
Am 2. August 2008 wird in Berlin die
zwölfte
Ausgabe der Hanfparade stattfinden, die
in diesem Jahr um 13:00 Uhr am Berliner Fernsehturm starten wird. Unter
dem Motto »Jugendschutz, Verbraucherschutz,
Legalisierung« fordert die Hanfparade
die Aufhebung des Rechtsvorbehaltes für den Umgang mit Cannabis.
Die Teilnehmer
sehen im
heimischen Anbau von Cannabis ein Mittel, die Konsumenten vom
Schwarzmarkt unabhängig zu machen. Marihuana aus illegalen
Großplantagen
ist immer öfter mit gesundheitsgefährdenden Streckmitteln
verunreinigt.
Die Cannabis-Kriminalisierung verhindert einen effektiven Jugendschutz
und einen effizienten Verbraucherschutz.
Die Hanfparade ist eine Kundgebung gegen die Kriminalisierung
von Cannabis und für eine Legalisierung.
Im Rahmen des »War on Drugs« kommt
es immer wieder zu
gravierenden
Menschenrechtsverletzungen. Beispielsweise wurden allein im Jahr 2003
in Thailand über 2.500 Menschen während landesweiten Razzien
bei der
Fahndung nach Drogenhändlern von der Polizei erschossen.
Gemäß
Einschätzung des Office of Narcotics Control Board (ONCB) der
Vereinten
Nationen waren 1.400 davon völlig unschuldige Personen.
Bemerkenswert
ist hierbei, daß während der Zeit dieser Massentötungen
keine
Ermahnungen zur Einhaltung der Menschrechte seitens der westlichen
Regierungen erfolgten, wie beispielsweise in den letzten Wochen
bezüglich der Vorgänge in Tibet. Beim »War on
Drugs« gelten offenbar
andere ethische respektive moralische Grundsätze als in den
übrigen
Bereichen der Politik. Deshalb ist die Hanfparade 2008 auch eine
Demonstration gegen die Mißachtung der Menschenrechte.
Die Hanfparade ist die größte
deutsche
Veranstaltung
für die Freigabe
von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genußmittel. Nach der
Auftaktkundgebung zu Füßen des Fernsehturms wird die
Hanfparade durch das Zentrum von Berlin ziehen. Die
Hanfparade fordert einen ehrlicheren Umgang mit der am häufigsten
genutzten illegalisierten Droge.
Druckerfreundliche Version (PDF-Format, 189 KB, 9 Seiten):
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse08-04-08.pdf
Zahl der Cannabiskonsumenten
Der verbreitetste illegalisierte Rohstoff der Erde
ist mit Abstand der
Hanf (Cannabis
sativa). Das Wiener Büro der Vereinten Nationen
für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) ermittelte,
daß in den zwölf Monaten vor
Veröffentlichung seines World Drug Report 2007 rund 160 Mio.
Menschen
oder 3,8% der Weltbevölkerung zwischen 15 und 64 Jahren mindestens
einmal Cannabis sativa in Form von Gras oder Harz konsumiert hatten.
Vor 130 Jahren um 1870 bis 1880 wendeten von den 1,4 Milliarden
Menschen, die damals die Erde bevölkerten, etwa 200 Millionen oder
etwa 14% der Weltbevölkerung den Hanf als
»Berauschungsmittel« an. Damals war der Hanf jedoch noch
ein legaler Rohstoff und wurde vor allem in Asien und Afrika als
»Berauschungsmittel« und Gewürz genutzt. Man war
allgemein der Ansicht, daß der Genuß von Haschisch zu
harter und anhaltender Arbeit befähige, Schmerz tilge und den
üblen Wirkungen des Klimawechsels vorbeuge. Man schrieb ihm die
Erzeugung eines heiteren, angenehmen Rausches, Belebung der
Einbildungskraft, Vermehrung der Eßlust und Entflammung
sinnlicher Gelüste zu. Auch damals wurde schon bekundet, daß
anhaltender übermäßiger Gebrauch von Haschisch
»Wahnsinn« erzeugen könne.
Quellen: Wo die Gesetze des Marktes stärker sind als jene der
Staaten – Die wichtigsten weltweit gehandelten landwirtschaftlichen
Rohstoffe sind illegal, NZZ Online vom 4. März 2008
http://www.nzz.ch/nachrichten/startseite/wo_die_gesetze_des_marktes_staerker_sind_als_jene_der_staaten_1.682605.html
Haschisch, Artikel in: Meyers Konversations-Lexikon – Eine
Enzyklopäde des allgemeinen Wissen, dritte gänzlich
umgearbeitete Auflage, 8. Band, Leipzig, Verlag des Bibliographischen
Instituts, 1876, S. 623
Volumen des Drogenhandels
In seiner bisher einzigen und einigermaßen
zuverlässigen
Analyse über
das weltweite Marktvolumen hat das Wiener Büro der Vereinten
Nationen
für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) den Umsatz von
Cannabis,
Opium und Kokain auf Abnehmerebene für das Jahr 2003 auf 278
Milliarden US-Dollar (nach damaligen Kurs etwa 245 Milliarden Euro)
geschätzt. Die Exporterlöse für die
Produzentenländer lagen bei 79,5 Milliarden US-Dollar (nach
damligen Kurs etwa 70 Milliarden Euro). Damit lagen die Erlöse
für sogenannte illegalisierte Stoffe aus der Landwirtschaft
für die Produzentenländer deutlich über denen von
Fleisch, Getreide oder Tabak.
Weltweite
Exporterlöse für landwirtschaftliche Produkte im Jahr 2003
gemäß UNODC
|
Produkt |
Mrd.
US-Dollar |
Mrd.
Euro *
|
|
Produkt |
Mrd.
US-Dollar |
Mrd.
Euro *
|
Hanf, Opium,
Kokain
|
79,5
|
70,0
|
|
Getreide
|
40,7
|
35,8
|
Fleisch
|
52,5
|
46,2
|
|
Tabak
|
21,6
|
19,0
|
* Der durchschnittliche Umrechnungskurs US-Dollar/Euro lag
im Jahr 2003 bei 0,88.
Zum Vergleich: Gemäß US-Office of
Ntional Drug Contol Policy
hat die Regierung der USA im Jahr 2003 für den »War on
Drugs« 11,7
Milliarden US-Dollar ausgegebn, die Bundesstaaten der USA
zusätzlich weitere 17,9 Milliarden US-Dollar, 2007 waren es
bereits 13,6
Milliarden (US-Regierung) respektive 20,8 Milliarden US-Dollar
(Bundesstaaten). Hinzu kamen noch die Ausgaben der Gemeinden. In den
ersten drei Monaten dieses Jahres wurden in den USA insgesamt 13,0
Milliarden US-Dollar für den »War on Drugs«
ausgegeben. Auch die europäischen und asiatischen
Staaten
geben Millarden für den »War on Drugs« aus. Dennoch
erreichte die weltweite Produktion von Opium im Jahr 2007 mehr als
8.800 Tonnen, ungefähr das Doppelte der Produktion von 1998 und
die weltweite Produktion von Kokain erreichte in 2006 etwa 984 Tonnen,
ein Anwuchs von 19% seit 1998 und in 2005 wurden 42.000 Tonnen Cannabis
produziert, 40% mehr als in 1998. Und dabei wollte das Wiener Büro
der Vereinten Nationen
für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC)
gemäß des Zehn-Jahre-Plans, der 1998 auf der Vollversammlung
in New York beschlossen wurde, die Vernichtung oder starke
Zurückdrängung der Herstellung, des Verkaufs und Schmuggels
von psychotropen Substanzen innerhalb von zehn Jahren bewerkstelligen.
Dies ist offenbar in keinster Weise gelungen, ja die Produktion ist
massiv gestiegen und konnte weder vernichtet noch
zurückgedrängt werden. Der »War on Drugs«
muß trotz gigantischer Investitionen als gescheitert erklärt
werden.
Quellen: Drug War Clock
http://www.drugsense.org/wodclock.htm
US-Office of National Drug Control
Policy: The
National Drug Control Budget Summary, Februar 2008
http://www.whitehousedrugpolicy.gov/publications/policy/09budget/
UNODC Annual Report 2008
http://www.unodc.org/documents/about-unodc/AR08_WEB.pdf
Cannabiskonsum im Ländervergleich
Der Konsum von psychotrop wirkenden
Cannabisprodukten ist in den verschiedenen westeuropäischen
Ländern der Europäischen Union weit verbreitet, jedoch
unterschiedlich stark ausgeprägt. In den Niederlanden, wo seit
vielen Jahren Cannabis (Haschisch und Gras) in Coffee-Shops für
alle Personen über 18 Jahren erhältlich ist, konsumieren
weniger Menschen psychotrop wirkende Cannabisprodukte als in der
Bundesrepublik Deutschland, bei den unter 25 Jahre alten Menschen ist
die Zahl der Kiffer sogar nur etwa halb so groß wie in der
Bundesrepublik Deutschland. Diese Zahlen zeigen sehr klar und deutlich,
daß die Verfügbarkeit von Cannabisprodukten ohne
Strafandrohung keine Steigerung der Konsumentenzahlen zur Folge hat, ja
das gegenteil scheint der Fall zu sein, da die Prävalenz des
Cannabiskonsums bei den unter 35jährigen in den Niederlanden
niedriger ist als in den Nachbarstaaten der Niederlanden, bei den unter
25jährigen sogar deutlich niedriger ist als in den Niederlanden.
Der behauptete Zweck der Repression, die Verfügbarkeit zu mindern
um in der Folge den Konsum zu mindern, wird nicht erreicht. Die
Repression ist eine teure Fehlinvestition, sie erreicht ihr Ziel nicht
und muß als gescheitert bezeichnet werden. Die Repression
erscheint vor den realen Gegegbenheit als völlig
überflüssig. Sie kann, ohne daß ein Schaden für
die Bevölkerung entsteht, ersatzlos abgeschaft werden. Die
folgende Tabelle zeigt die von der Europäische Beobachtungsstelle
für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) publizierte Zahlen zur
Prävalenz des Cannabiskonsums in verschiedenen
westeuropäischen Ländern der EU. Die Daten der Niederlanden
sind in blauer Farbe wiedergegeben. Prävalenzwerte, die niedriger
sind als in den Niederlanden, sind in grüner Farbe wiedergegeben.
12-Monats-Prävalenz
des Canabiskonsums in verschiedenen westeuropäischen Ländern
der EU
|
Land
|
Jahr(e)
|
Alter
|
Prozent
|
|
Jahre(e)
|
Alter
|
Prozent
|
|
Jahr(e)
|
Alter
|
Prozent
|
Belgien
|
2004
|
15-64
|
5,0
|
|
2004
|
14-35
|
11,3
|
|
2004
|
15-24
|
11,8
|
Dänemark
|
2005
|
16-64
|
5,2
|
|
2005
|
16-34
|
12,5
|
|
2005
|
16-24
|
20,5
|
Deutschland
|
2003
|
18-59
|
6,9
|
|
2003
|
18-34
|
14,6
|
|
2003
|
18-24
|
22,1
|
Frankreich
|
2005
|
15-64
|
8,6
|
|
2005
|
15-34
|
16,7
|
|
2005
|
15-24
|
21,7
|
Italien
|
2005
|
15-64
|
11,2
|
|
2005
|
15-34
|
16,5
|
|
2005
|
15-24
|
19,6
|
Niederlande
|
2005
|
15-64
|
5,4
|
|
2005
|
15-34
|
9,5
|
|
2005
|
15-24
|
11,4
|
Österreich
|
2005
|
15-64
|
7,5
|
|
2004
|
15-34
|
12,1
|
|
2004
|
15-24
|
15,0
|
England/Wales
|
2005/06
|
16.59
|
8,7
|
|
2005/06
|
16-34
|
16,3
|
|
2005/06
|
16-24
|
21,4
|
Spanien
|
2005/06
|
15-64
|
11,2
|
|
2005/06
|
15-34
|
20,3
|
|
2005/06
|
15-24
|
24,3
|
Datenquellen: EMCDDA Statistk 2007: Last year prevalence (percentage)
of drug use among all adults in nationwide surveys among the general
population: last survey available for each Member State (Table GPS-10)
http://www.emcdda.europa.eu/stats07/gpstab10
EMCDDA Statistk 2007: Last year prevalence (percentage) of drug use
among young adults in nationwide surveys among the general population:
last survey available for each Member State (Table GPS-11)
http://www.emcdda.europa.eu/stats07/gpstab11
EMCDDA Statistk 2007: Last year prevalence of drug use among the age
group of 15 to 24 years old in nationwide surveys among the general
population. Last survey available for each Member State (Table GPS-18)
http://www.emcdda.europa.eu/stats07/gpstab18
Von einigen Sitzungen des 51. Treffens der
Suchtstoffkommission im März 2008 wurden Videoaufnahmen gemacht.
In einem Video wird gezeigt, wie der Psychiater Frederick Polak vom
Amsterdamer
Gesundheitsdienst den obersten Drogenkontrollbehördendirektor
Antonio
Costa, die folgende Frage, die er auch schon zweimal auf der International
Drug Policy Reform Conference von der Drug Policy Alliance (DPA) in
New Orleans, December 2007, stellte:
»Wenn die Prohibiton der einzige Weg ist, das Drogenproblem in
den Griff zu bekommen, wie erklären Sie die Tatsache, daß
die Prävalenz des Cannabiskonsums in den Niederlanden niedriger
oder ähnlich groß ist wie in den Nachbarstaaten der
Niederlanden, obwohl man in den Niederlanden überall Cannabis in
Coffee-Shops kaufen kann?« Das Ergebnis war dasselbe wie auf
der International Drug Policy Reform Conference in New Orleans
im December 2007: Der Drogenkontrollbehördendirektor Antonio
Costa duckste herum und antwortete aufgebracht und zusammenhanglos.
Quellen: Drugreporter (Hungarian Civil Liberties Union): Silenced NGO
Partner – CND 2008 video No.1
http://www.drogriporter.hu/en/node/929
und http://youtube.com/watch?v=fe208nLLEwk
Warum weniger Cannabis in Niederlanden?
http://www.hanfplantage.de/warum-weniger-cannabis-in-niederlanden-03-04-2008
Menschenrechte und der »War on Drugs«
Im Rahmen des »War on Drugs« kommt es
immer wieder zu
gravierenden Menschenrechtsverletzungen. Beispielsweise wurden allein
im Jahr 2003 in Thailand über 2.500 Menschen während
landesweiten Razzien bei der Fahndung nach Drogenhändlern von der
Polizei erschossen. Gemäß Einschätzung des Office of
Narcotics Control Board (ONCB) der Vereinten Nationen waren 1.400 davon
völlig unschuldige Personen. Bemerkenswert ist hierbei, daß
während der Zeit dieser Massentötungen keine Ermahnungen zur
Einhaltung der Menschrechte seitens der westlichen Regierungen
erfolgten, wie beispielsweise in den letzten Wochen bezüglich der
Vorgänge in Tibet. Beim »War on Drugs« gelten offenbar
andere ethische respektive moralische Grundsätze als in den
übrigen Bereichen der Politik. Dies zeigt sich an der Tatsache,
daß nur Tage, nachdem Antonio Maria Costa, der Direktor der
Drogenkontrollbehörde der Vereinten Nationen (UNODC), in seiner
Eröffnungsrede zu der 51. Sitzung der Suchtstoffkommission
(Commission
on Narcotic Drugs, CND) das Thema Menschenrechte angeschnitten und sich
für ein Ende der Todesstrafe für Drogendelikte ausgesprochen
hatte, eine Koalition von die Todesstrafe befürwortenden Staaten
zusammen kam um eine
bahnbrechende Menschenrechtsresolution zu blockieren.
Die Resolution, »Richtige Einführung
des Vereinte
Nationen
Menschenrechtssystems in die Internationale Drogenkontrollpolitik«
wurde von Uruguay eingebracht und von Bolivien, Argentinien und der
Schweiz unterstützt. Die erste Resolution in diesem Sinne bei der
Suchtstoffkommission. Es erkennt das 60-jährige Bestehen der
Universellen Deklaration der Menschenrechte an, eine Feierlichkeit,
welche 2008 im gesamten System der Vereinten Nationen gefeiert wird und
bekräftigt, daß »internationale
Drogenkontrollaktivitäten in
Konformität mit den internationalen Menschenrechten stehen
müssen«. Die
Resolution weist die Drogenkontrollbehörde an, »diese
Ziele in naher
Zusammenarbeit mit dem Büro des Kommissars für Menschenrechte
und den
Menschenrechtsrat zu erreichen.« Diese
Menschenrechtsresolution, welche am 13. März von Bolivien
eingebracht worden ist, kam dennboch wieder in die Plenarsitzung der
Suchtstoffkommission zur Debatte und wurde mehrere
Stunden debattiert.
In der Debatte gingen die Attacken gegen die Resolution vor allem von
China, Pakistan,
Thailand, Ägypten und Japan aus.
Einige Staaten wie Großbritannien, Argentinien, Uruguay und
Italien
bekräftigten hingegen ihre Unterstützung für die
Resolution.
Der Titel der Resolution und die Formulierung des
Operationsparagraphen 2 (OP2), welche eine Kooperation der UNODC mit
dem Büro des Menschenrechtskommissars und weiteren internationalen
Behörden forderte, waren die Hauptkritikpunkte.
Besonders außergewöhnlich: Uruguay brach mit dem sogenannten
»Geist
von Wien« (das bedeutet, daß alle Entscheidungen der
Suchtstoffkommission im Konsens gefällt werden müssen) und
forderte, daß
über die Resolution abgestimmt wird. Diese Forderung folgte auf
einen
Versuch der thailändischen Delegation, mithilfe eines technischen
Formfehlers die Diskussion ganz nach hinten zu verschieben, wo sie dann
wegen fehlender Zeit nicht mehr behandelt hätte werden
können.
Am Ende gab es jedoch keinen Erfolg für diese Blockierung und die
Resolution wurde debattiert und mit einigen
signifikanten Änderungen am Text im Konsens übernommen. Der
ursprüngliche Titel der Resolution lautete »Richtige
Einbindung des
Vereinte Nationen Menschenrechtssystem in die internationale
Drogenkontrollpolitik« und wurde in »Stärkung
der Kooperation zwischen
der UNODC (Drogenkontrollbehörde) und anderen UN Behörden,
insbesondere
der Menschenrechtsagenturen in Übereinstimmung mit Artikel 2 der
Deklaration der Sondersitzung der UN-Vollversammlung (United Nations
General Assembly Special Session, UNGASS-Deklaration) von 1998«.
Quellen: Southeast Asia: Most Killed in Thailand's 2003 Drug War Not
Involved With Drugs, Panel Finds
http://stopthedrugwar.org/chronicle/512/thailand_drug_killings_half_not_involved_panel_finds
CND:
China führt Bande gegen die Menschenrechtsdeklaration an:
»Diskussion
von politischen Themen wie den Menschenrechten sind fehl am Platz beim
CND«
http://www.hanfplantage.de/cnd-china-fuhrt-bande-gegen-die-menschenrechtsdeklaration-an-diskussion-von-
politischen-themen-wie-den-menschenrechten-sind-fehl-am-platz-beim-cnd-24-03-2008
18.
März 2008: CND verabschiedet Grundlegende – wenn
auch verwässerte – Menschenrechts Resolution
http://www.hanfplantage.de/18-marz-2008-cnd-verabschiedet-grundlegende-wenn-auch-verwasserte-menschenrechts-resolution-25-03-2008
Internationales Drogenkontrollsystem hat Zweck verfehlt
Am Donnerstag, den 27. März 2008, stellte der
Direktor Antonio
Costa der UN
Drogenkontrollbehörde in einem Bericht fest, daß das
internationale
Drogenkontrollsystem seinem Zweck nicht gerecht wird. Der Bericht
»Das Drogenkontrollsystem Fit für die Zweckbestimmung:
Aufbauen auf der UNGASS Dekade (Making drug control ‘fit for
purpose’: Building on the UNGASS decade)« wurde auf der
Konferenz der
Suchtkommission, welche Anfang März 2008 stattfand,
veröffentlicht,
aber nicht weit verbreitet.
Er sagte aus:
»Es ist tatsächlich ein Geist der
Reformen in der Luft um
die
Vereinbarungen (Conventions) Fit für den Zweck zu machen und sie
der
Realität auf dem Boden anzupassen, welcher
verständlicherweise völlig
anders ist als zu der Zeit, in der die Vereinbarungen geschaffen
wurden. Mit dem System der multilateralen Abkommen können diese
einfach übernommen werden, alles was wir brauchen ist: als erstes,
eine
erneuerte Zusage an die Prinzipien des Multilateralismus und der
verteilten Verantwortung. Zweitens, eine Zusage, daß die Basis
der
Reform auf empirischen Beweisen beruht und nicht auf Ideologie; und
drittens, einen konkreten Aktionsplan, der die oben geschriebenen Ziele
unterstützt – über rhetorische und Lippenbekenntnisse hinaus.«
(S. 13)
»Wenn wir uns das letzte Jahrhundert anschauen, können
wir sehen,
daß das Kontrollsystem und dessen Anwendungen einige
unvorhergesehene
Konsequenzen gehabt haben. Diese mögen oder auch nicht –
unerwartet
gewesen sein, aber sie waren sicherlich unbeabsichtigt.« (S.
10)
»Die erste unbeabsichtigte Konsequenz ist
ein großer
krimineller
Schwarzmarkt, welcher aufblüht um die verbotenen Substanzen vom
Produzenten zum Konsumenten zu bringen, egal ob es in den Markt
gedrückt wird oder die Leute es haben wollen. Die finanziellen
Anreize
von diesem Markt sind einfach enorm. Es gibt kein Mangel an
Kriminellen, die versuchen, sich einen Teil des Kuchens abzuschneiden.
Das auf einem Markt, auf dem es nicht selten ist, daß sich der
Preis vom Produzenten bis zum Endverkauf verhundertfacht.«
(S. 10) »Die zweite unbeabsichtigte Konsequenz ist, was man
“Fehlausrichtung
der Gesetze” nennen könnte. Die Gesundheit der Bevölkerung,
welche
oberstes Prinzip der Drogenkontrolle sein sollte, wurde in den
Hintergrund gedrängt.« (S. 10)
»Die dritte unbeabsichtigte Konsequenz ist die geographische
Zerstreuung. Es
ist auch als “Balloneffekt” bekannt, weil das Drücken an einer
Stelle
(durch schärfere Kontrollen) an einer anderen Stelle zum Schwellen
(beziehungsweise zu einem Anstieg) führt…« (S. 10)
»Es scheint, daß ein System erschaffen wurde, in dem die
Personen,
die in das Netz der Sucht geraten, sich marginalisiert und
ausgeschlossen aus der Gesellschaft wiederfinden. Hinzu kommt ein
moralisches Stigma, welches es ihnen unmöglich macht Hilfe zu
finden,
selbst wenn sie es sich wünschen.« (S. 11)
»Das Konzept der Risikominimierung wird oft unnötig zur
Kontroverse,
als wär da ein Gegensatz zwischen Prävention und Behandlung
auf der
einen Seite und die gesundheitlichen und sozialen Konsequenzen des
Drogengebrauchs auf der anderen Seite. Das ist eine unkorrekte
Trennung. Diese Konzepte sind komplementär.« (S. 18)
»Es steht für Vernunft, daß die Drogenkontrolle und
die Ausführung
der Vereinbarungen über Drogen auf der Basis von Menschen- und
Gesundheitsrechten weitergeführt werden müssen.«
(S.
19)
Danny Kushlick, Direktor der Transform Drug Policy
Foundation (Stiftung
zur Transformierung der Drogenpolitik), sagte hierzu:
»Dieser Bericht ist ein willkommener Kontrast zur politisch
motiviertierten Rhetorik, welche die Suchtkommissionstreffen bisher
immer dominiert hat. Herrn Costa ist zu gratulieren für die klare
Aussage, die sich mit den Erkenntnissen der an der Reform der
Drogenpolitik seit Jahrzehnten
arbeitenden Fachleuten deckt. (...) Es ist zu hoffen, daß die
Themen, die der Direktor aufgeworfen hat,
seriös von den Mitgliedsstaaten im folgenden Jahr der "Auswertung
der
Strategie" debattiert wird. Trotz der positiven Worte des Direktors der
Drogenkontrollbehörde hat diese substanzielle Debatte noch nicht
begonnen.«
Auch das
Europäische Parlament fordert eine Richtungsänderung in der
Drogenpolitik, da es zur Erkenntnis gelangte, daß die bisherige
Prohibitionspolitik gescheitert sei. Die Europäische Kommission
und der Europäische Rat wollen hingegen die repressive
Drogenpolitik nicht nur weiter führen, sondern auch noch weiter
ausbauen.
Fakt ist, daß
der Drogenkonsum in den Ländern der Europäischen Union in den
letzten zehn Jahren signifikant zu- und nicht abgenommen hat. Dies
gilt insbesondere bei Jugendlichen unter 18 Jahren. Das Ziel, die
Prävalenz des Drogenkonsums zu senken, wurde nicht erreicht. Auch
das Ziel, die durch Drogenkonsum bedingten gesundheitlichen
Schäden signifikant zu senken, wurde nicht erreicht. Zwar nahm die
Zahl der HIV-Infektionen im Kreise der Fixer ab, dafür stiegt
jedoch die Zahl der Infektionen mit Hepatitis C dramatisch an. Auch die
Zahl der durch Drogenkonsum bedingten Todesfälle ist nur in
einigen EU-Ländern zurückgegangen, stieg dafür jedoch in
anderen merklich an. Auch die Verfügbarkeit von illegalisierten
Drogen ist nicht gemindert worden, sondern ist nach wie vor nahezu
flächendeckend in der gesamten Europäischen Union
gewährleistet. Zudem sind die Preise tendenziell eher gefallen und
nicht gestiegen. Deshalb fordert das
Europäische Parlament die Entwicklung
präziser, quantifizierbarer und operationeller Ziele, um zu
untersuchen, ob und in welchem Umfang die Zielsetzungen und
Maßnahmen,
wie sie in der vorherigen Strategie zur Drogenbekämpfung
formuliert
waren, zu Ergebnissen geführt haben. Des weiteren fordert das
Parlament, daß die von den Drogen ausgehenden Gefahren unter
anderem
unter wissenschaftlichen, soziologischen und kulturellen
Gesichtspunkten nicht nur durch eine genaue Untersuchung der objektiven
und vergleichbaren Daten, sondern auch unter sorgfältiger
Beurteilung
aller anderen Folgen und Schäden für die Entwicklung der
Gesellschaft
analysiert werden müssen, um zu verhindern, daß bei der
Analyse der
zahlreichen Probleme im Zusammenhang mit Drogen eine zu starke
Vereinfachung betrieben wird. Das Europäische Parlament verlangt
zudem,
daß diese Analysen und Beurteilungen veröffentlicht werden.
Auch die Drogen- und Suchtkommission beim
Bundesministerium
für Gesundheit forderte in ihrer Stellungnahme zur Verbesserung
der Suchtprävention, daß mit Blick auf
betäubungsmittelrechtliche und andere Rechtsvorschriften, die im
Bereich der Prävention einschlägig sein können,
verstärkt von den Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden
sollte, sie zu befristen und regelmäßig zu evaluieren.
Überdies sollte gesundheitsbezogenen Gesichtspunkten
gegenüber solchen der Strafrechtspflege ein Vorrang
eingeräumt werden, das heißt, repressive Vorschriften
sollten regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob
sie präventive Maßnahmen behindern. Im Zweifel sollte der
Grundsatz »Prävention vor Repression« gelten.
Es böte sich in diesem Zusammenhang möglicherweise an, in
einer Präambel zum BtMG nicht nur das vier Säulen Prinzip: a)
Prävention, b) Therapie, c) Überlebenshilfe und d) Repression
zu verankern, sondern auch eine Zielklausel aufzunehmen, die besagt,
daß bei Widerstreit von Prävention (bzw. Drogenhilfe) und
Repression dem Präventions- und Hilfegedanken den Vorrang
einzuräumen ist. Der häufig unterstellte verhaltenssteuernde
Effekt von (Straf-)Gesetzen sei kritisch zu hinterfragen und die
Nebenwirkungen von bestehenden und neuen Gesetzen seien intensiver als
bisher zu untersuchen und zu dokumentieren.
Da die Bundesregierung sich einer Evaluierung der
repressiven
Maßnahmen im Drogenbereich systematisch verweigert, ist es
Aufgabe der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die
Bundesregierung an ihre Verpflichtung, die ihr jetzt auch von den
Gremien der Vereinten Nationen auferlegt wurde, nachzukommen. Die
Bundesregierung muß die Drogengesetzgebung und ihre Umsetzung auf
Effizienz und Evidenz prüfen. Eine gute Gelegenheit, um die
Regierenden in diesem Land an ihre Verpflichtung zu erinnern, ist die
Teilnahme an der
Hanfparade am
2. August 2008.
Quellen: Statements at 2008 CND – Several government and UN officials
as well as civil society
organisations made interesting statements at the 51st session of the
Commission on Narcotic Drugs (CND) on March 10-14, 2008.
http://www.ungassondrugs.org/index.php?option=com_content&task=view&id=173&Itemid=82
Costa: Internationales Drogenkontrollsystem hat Zweck verfehlt
http://www.hanfplantage.de/costa-internationales-drogenkontrollsystem-hat-zweck-verfehlt-06-04-2008
Pressemitteilung vom 28. April 2005: EU-Drogenpolitik:
Demokratie und Recht am Abgrund!
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse05-04-28.html
Die Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für
Gesundheit: Stellungnahme der Drogen- und Suchtkommission zur
Verbesserung der Suchtprävention
http://www.drogenkult.net/?file=text004
Recht auf Genuß ist Menschenrecht
Die Erklärung der Menschen- und
Bürgerrechte
(Déclaration des Droits de l'Homme et du Citoyen) ist einer der
Grundtexte, mit dem am 26. August 1789 die Demokratie und Freiheit in
Frankreich und in der Folge in ganz Europa begründet wurden. Die
Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte beinhaltet eine
Präambel und
17 Artikel. Sie enthalten die grundlegenden Bestimmungen über den
Menschen, seine Rechte und die Nation. Sie erklärt, daß es
natürliche
und unveräußerliche Rechte wie Freiheit, Eigentum,
Sicherheit und
Widerstand gegen Unterdrückung geben muß. Jeder Mensch
muß gleich
sein, besonders vor dem Gesetz und dem Recht.
Ein Leitmotiv der Menschenrechte, das in Artikel 4
der Erklärung
der
Menschen- und Bürgerrechte festgeschrieben wurde, heißt:
»Die Freiheit besteht darin, alles tun zu
dürfen, was einem anderen nicht schadet: Die Ausübung der
natürlichen
Rechte eines jeden Menschen hat also nur die Grenzen, die den anderen
Mitgliedern der Gesellschaft den Genuß eben dieser Rechte
sichern.
Diese Grenzen können nur durch das Gesetz bestimmt werden.«
Das heißt mit anderen Worten, daß jeder in seiner Art
genießen können muß, jedoch so, daß keiner auf
Unkosten eines andern genießen oder ihn in seinem
eigentümlichen Genuß
stören darf. Welche Irrungen und Exzesse Beschränkungen
der Freiheit, die dieser Maxime zuwiderlaufen, zur Folge haben
können, beschrieb Georg Büchner in anschaulicher Weise in dem
Drama Dantons Tod.
Das Recht ist die verbindliche Ordnung des
allgemein akzeptierten
Verhaltens innerhalb einer Gruppe (Staates), das ein Angehöriger
dieser
Gruppe gegenüber anderen Mitgliedern äußert. Das Recht
ordnet
menschliche Beziehungen. Der Genuß von psychotropen Substanzen
wie
Cannabis betrifft nur den Konsumenten selbst, er untersteht somit nur
individualethischen Regeln und entzieht sich folglich als Verhalten des
Einzelnen dem Recht als Regelung menschlicher Beziehungen. Jedem
Menschen einen großen Spielraum einzuräumen, wie er sein
Leben in
eigener Verantwortung führen will, ist Kennzeichen einer liberalen
Rechtsordnung.
Mit der Begrenzung des Rechts auf eine Regelung
der
Beziehungen zu anderen Menschen hängt ein Grundsatz des heutigen
Strafrechts zusammen: Nur ein Verhalten, das die Rechtsgüter
anderer
Menschen oder einer ganzen Gruppe unmittelbar beeinträchtigen
könnte,
kann strafwürdig sein. Es genügt dazu nicht, daß die
Mehrheit einer
Gruppe, selbst eine kompakte Mehrheit, ein Verhalten moralisch
verurteilt. Damit wird dem Strafrecht ethische Bedeutung nicht
abgesprochen. Die Menschen zu bewahren vor äußerlich
zugefügtem Schaden
an Leib und Leben sowie Freiheit, Ehre und Eigentum, ist ebenfalls eine
Aufgabe der Ethik, jedoch nicht der Individual- sondern der
Sozialethik. Abgelehnt wird einzig die Auffassung, die Gebote der
Individualethik oder gar der Religion strafrechtlich zu sichern. Ein
Blick auf das Wirken der Inquisition oder das Wüten des
Strafrechts in
totalitären Staaten zeigen, welche Irrwege eröffnet werden,
wenn das
Strafrecht das Einhalten religiöser, moralischer oder politischer
Überzeugungen gewährleisten soll.
Das BtMG stellt die Vorbereitungshandlungen
(Erwerb, Besitz) für
den
Genuß bestimmter psychotroper Substanzen unter Strafe, jedoch
sieht
das BtMG für die Vorbereitungshandlungen für den Genuß
anderer
psychotroper Substanzen keine Strafe vor. Strafwürdig ist nur der
Umgang mit in den Anlagen I bis III zu § 1 BtMG aufgeführten
Substanzen
(Stoffe). Cannabisprodukte sind in den Anlagen aufgeführt und
somit ist
der Umgang damit strafwürdig. Da jedoch aufgrund
wissenschaftlicher
Erkenntnisse der Umgang mit Cannabisprodukten weniger schädlich
ist als
beispielsweise der Umgang mit Alkohol, muß die im gesetzten Recht
festgelegte Liste der "verbotenen Stoffe" als willkürlich und
somit als
nicht gerecht (unerträglich ungerecht) respektive "unrichtiges
Recht"
bezeichnet werden. Zudem beeinträchtigen Erwerb, Besitz und
Genuß von
Cannabisprodukten nicht den Genuß und/oder die
Lebensqualität anderer
Menschen. Somit verstößt das BtMG gegen die Grundprinzipien
der
Menschen- und Bürgerrechte. Auch in dieser Hinsicht muß das
BtMG als
"unrichtiges Recht" bezeichnet werden.
Drogenpolitik wird nach wie vor oft nicht nach
Kriterien der
Vernunft sondern aufgrund von fundamentalistischen Überzeugungen
gemacht (z.B. die Verhinderung von Cannabis als Medizin in
Deutschland). Drogenpolitik wird oft auch nicht nach demokratischen
Regeln gestaltet, sondern auf Basis bestimmter machtpolitischer
Strukturen.
Drogenpolitik unterliegt einem internationalen Reglement, das von
fundamentalistischen Lobbyisten puritanischer Prägung (vornehmlich
aus
den USA) bestimmt und kontrolliert wird. Dabei handelt es sich um die
gleichen Lobbyisten, die auf Basis von Täuschungen und Lügen
Angriffskriege anzetteln (z.B. Irak) und hunderttausende von
Menschenleben auf dem Gewissen haben. Gegen diese fundamentalistische
Politik demonstrieren wir am 2. August 2008 an der
Hanfparade. Wer zu dieser
menschenverachtenden Politik schweigt, macht sich mitschuldig.
Quellen: Hans Cousto: Menschenrechte und Freiheit
http://www.hanfparade.de/cannabis-legalisieren/menschenrechte-und-freiheit.html
Hans Cousto: Recht und Ethik
http://www.hanfparade.de/cannabis-legalisieren/recht-und-ethik.html
Hans Cousto: Irrationale Drogenpolitik stoppen!
http://www.hanfparade.de/cannabis-legalisieren/irrationale-drogenpolitik-stoppen.html
Vom Sinn des Demonstrierens
Das Recht mit anderen Menschen zusammen für
etwas in der
Öffentlichkeit
zu demonstrieren ist in Deutschland ein unveräußerliches
Grundrecht,
das in Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes
festgeschrieben ist. Das besagte Grundrecht gewährleistet
insbesondere
Minderheitenschutz und verschafft auch denen die Möglichkeit zur
Äußerung in einer größeren Öffentlichkeit,
denen der Zugang zu den
Medien versperrt ist. Die darauf bezogene Versammlungsfreiheit
genießt
einen gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit einen
gesteigerten
Schutz.
Das Demonstrationsrecht respektive das Recht der
Versammlungsfreiheit
stammt aus der Zeit der Französischen Revolution. Frankreichs
Verfassung des 3. September 1791, von der verfassungsgebenden
Nationalversammlung etwa zwei Jahre nach der Erklärung der
Menschen- und Bürgerrechte
verabschiedet, garantiert ausdrücklich die Versammlungsfreiheit.
In der
Verfassung heißt es unter Titel I. »Grundeinrichtungen,
von der
Verfassung verbürgt«, daß »die Freiheit
der Bürger, sich friedlich und
ohne Waffen zu versammeln in Übereinstimmung mit den
Polizeigesetzen«
gewährleistet ist. Des weiteren wurde in diesem Zusammenhang
festgeschrieben, daß die gesetzgebende Gewalt keine Gesetze
erlassen
kann, welche die Ausübung der natürlichen und
bürgerlichen Rechte, die
durch die Verfassung verbürgt sind, beeinträchtigen oder
hindern.
In Deutschland wurde die Versammlungsfreiheit in
der so genannten
Paulskirchenverfassung
von 1849 garantiert. Die Paulskirchenverfassung war die erste
demokratisch beschlossene Verfassung für ganz Deutschland. Sie
wurde
als Verfassung des Deutschen Reiches am 27. März 1849 von der
verfassungsgebenden Nationalversammlung beschlossen, die nach der
Märzrevolution von 1848 in der Paulskirche in Frankfurt am Main
zusammengetreten war. Am 28. März 1849 wurde sie durch die
Aufnahme ins
Reichsgesetzblatt amtlich verkündet und trat damit juristisch in
Kraft.
Im Reichsgesetzblatt, 16. Stück (Nr. 16),
ausgegeben zu Frankfurt am Main am 28. April 1849, ist die Verfassung
des Deutschen Reiches wiedergegeben. Im Abschnitt VI »Die
Grundrechte
des Deutschen Volkes«, Artikel VIII, § 161 heißt
es »Die Deutschen
haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; einer
besonderen Erlaubnis dazu bedarf es nicht. Volksversammlungen unter
freiem Himmel können bei dringender Gefahr für die
öffentliche Ordnung
und Sicherheit verboten werden.« (RGBl. 1849 S. 101; 130)
Das Grundgesetz garantiert »allen
Deutschen« in der
Bunderepublik
das Recht auf Versammlungsfreiheit. Es handelt sich hier somit um ein
Bürgerrecht.
Im Land Berlin haben demgegenüber »alle Männer und
Frauen« das Recht,
sich zu versammeln. In Berlin ist somit die Versammlungsfreiheit nicht
nur ein Bürgerrecht, sondern ein Menschenrecht.
So heißt es in der Verfassung von Berlin, Abschnitt II »Grundrechte,
Staatsziele« im Artikel 26: »Alle Männer und
Frauen haben das Recht,
sich zu gesetzlich zulässigen Zwecken friedlich und unbewaffnet zu
versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses
Recht
durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.«
Eine Versammlung unter freiem Himmel auf
öffentlichem Grund, im
Volksmund Demonstration genannt, dient der öffentlichen
Meinungsbildung
und gehört ebenso wie die Meinungsfreiheit zu den unentbehrlichen
und
grundlegenden Funktionselementen der demokratischen
Gesellschaftsordnung und genießt als Mittel zur gemeinsamen
Sichtbarmachung von Überzeugungen und gesellschaftpolitischen
Forderungen einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, dem
gegenüber Rechte anderer (z.B. von Anwohnern, Verkehrsteilnehmern
und
Gewerbetreibenden) zurücktreten müssen, da die
Versammlungsfreiheit
elementar die geistige Auseinandersetzung sowie den Kampf der Meinungen
als Lebenselement der Menschen im freiheitlich demokratischen
Rechtsstaat belebt. Die Privilegierung des Demonstrationsrechtes
gegenüber anderen Freiheitsrechten basiert auf der besonderen
Schutzbedürftigkeit der freien Meinungskundgabe. Darum kann eine
Demonstration nur dann als solche anerkannt werden, wenn eine solche
kollektive Meinungsbildung oder Meinungskundgabe objektiv vorliegt.
Quelle: Hans Cousto: Vom Sinn des Demonstrierens
http://www.hanfparade.de/cannabis-legalisieren/sinn-des-demonstrierens.html
Verl. hierzu auch: Pressemitteilung vom 23. August 2007 zur Hanfparade
– Kundgebung gegen die Arroganz der Macht
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse07-08-23.html
Hanfparade 2008
Am 2. August 2008 wird in Berlin eine große
Demonstration
für die
Legalisierung von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genußmittel
stattfinden. Das Motto der zwölften Ausgabe der größten
Pro-Cannabis-Veranstaltung im deutschsprachigen Raum ist: Jugendschutz,
Verbraucherschutz, Legalisierung. Die Hanfparade 2008 wird am
Fernsehturm südlich vom Bahnhof Alexanderplatz starten.
Weitere Informationen, siehe:
http://www.hanfparade.de/
Berlin, den 8. April 2008
Redaktion Webteam Eve & Rave
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