Hanfparade in Berlin

Kundgebung gegen die Mißachtung der Menschenrechte


Redaktion Webteam www.eve-rave.net Berlin
Pressemitteilung vom 8. April 2008 zur Hanfparade 2008


Am 2. August 2008 wird in Berlin die zwölfte Ausgabe der Hanfparade stattfinden, die in diesem Jahr um 13:00 Uhr am Berliner Fernsehturm starten wird. Unter dem Motto »Jugendschutz, Verbraucherschutz, Legalisierung« fordert die Hanfparade die Aufhebung des Rechtsvorbehaltes für den Umgang mit Cannabis. Die Teilnehmer sehen im heimischen Anbau von Cannabis ein Mittel, die Konsumenten vom Schwarzmarkt unabhängig zu machen. Marihuana aus illegalen Großplantagen ist immer öfter mit gesundheitsgefährdenden Streckmitteln verunreinigt. Die Cannabis-Kriminalisierung verhindert einen effektiven Jugendschutz und einen effizienten Verbraucherschutz. Die Hanfparade ist eine Kundgebung gegen die Kriminalisierung von Cannabis und für eine Legalisierung.

Im Rahmen des »War on Drugs« kommt es immer wieder zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen. Beispielsweise wurden allein im Jahr 2003 in Thailand über 2.500 Menschen während landesweiten Razzien bei der Fahndung nach Drogenhändlern von der Polizei erschossen. Gemäß Einschätzung des Office of Narcotics Control Board (ONCB) der Vereinten Nationen waren 1.400 davon völlig unschuldige Personen. Bemerkenswert ist hierbei, daß während der Zeit dieser Massentötungen keine Ermahnungen zur Einhaltung der Menschrechte seitens der westlichen Regierungen erfolgten, wie beispielsweise in den letzten Wochen bezüglich der Vorgänge in Tibet. Beim »War on Drugs« gelten offenbar andere ethische respektive moralische Grundsätze als in den übrigen Bereichen der Politik. Deshalb ist die Hanfparade 2008 auch eine Demonstration gegen die Mißachtung der Menschenrechte.

Die Hanfparade ist die größte deutsche Veranstaltung für die Freigabe von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genußmittel. Nach der Auftaktkundgebung zu Füßen des Fernsehturms wird die Hanfparade durch das Zentrum von Berlin ziehen. Die Hanfparade fordert einen ehrlicheren Umgang mit der am häufigsten genutzten illegalisierten Droge.


Druckerfreundliche Version (PDF-Format, 189 KB, 9 Seiten):
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Zahl der Cannabiskonsumenten

Der verbreitetste illegalisierte Rohstoff der Erde ist mit Abstand der Hanf (Cannabis sativa). Das Wiener Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) ermittelte, daß in den zwölf Monaten vor Veröffentlichung seines World Drug Report 2007 rund 160 Mio. Menschen oder 3,8% der Weltbevölkerung zwischen 15 und 64 Jahren mindestens einmal Cannabis sativa in Form von Gras oder Harz konsumiert hatten. Vor 130 Jahren um 1870 bis 1880 wendeten von den 1,4 Milliarden Menschen, die damals die Erde bevölkerten, etwa 200 Millionen oder etwa 14% der Weltbevölkerung den Hanf als »Berauschungsmittel« an. Damals war der Hanf jedoch noch ein legaler Rohstoff und wurde vor allem in Asien und Afrika als »Berauschungsmittel« und Gewürz genutzt. Man war allgemein der Ansicht, daß der Genuß von Haschisch zu harter und anhaltender Arbeit befähige, Schmerz tilge und den üblen Wirkungen des Klimawechsels vorbeuge. Man schrieb ihm die Erzeugung eines heiteren, angenehmen Rausches, Belebung der Einbildungskraft, Vermehrung der Eßlust und Entflammung sinnlicher Gelüste zu. Auch damals wurde schon bekundet, daß anhaltender übermäßiger Gebrauch von Haschisch »Wahnsinn« erzeugen könne.
 
Quellen: Wo die Gesetze des Marktes stärker sind als jene der Staaten – Die wichtigsten weltweit gehandelten landwirtschaftlichen Rohstoffe sind illegal, NZZ Online vom 4. März 2008
http://www.nzz.ch/nachrichten/startseite/wo_die_gesetze_des_marktes_staerker_sind_als_jene_der_staaten_1.682605.html
Haschisch, Artikel in: Meyers Konversations-Lexikon – Eine Enzyklopäde des allgemeinen Wissen, dritte gänzlich umgearbeitete Auflage, 8. Band, Leipzig, Verlag des Bibliographischen Instituts, 1876, S. 623


Volumen des Drogenhandels

In seiner bisher einzigen und einigermaßen zuverlässigen Analyse über das weltweite Marktvolumen hat das Wiener Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) den Umsatz von Cannabis, Opium und Kokain auf Abnehmerebene für das Jahr 2003 auf 278 Milliarden US-Dollar (nach damaligen Kurs etwa 245 Milliarden Euro) geschätzt. Die Exporterlöse für die Produzentenländer lagen bei 79,5 Milliarden US-Dollar (nach damligen Kurs etwa 70 Milliarden Euro). Damit lagen die Erlöse für sogenannte illegalisierte Stoffe aus der Landwirtschaft für die Produzentenländer deutlich über denen von Fleisch, Getreide oder Tabak.

Weltweite Exporterlöse für landwirtschaftliche Produkte im Jahr 2003 gemäß UNODC
Produkt Mrd. US-Dollar Mrd. Euro *

Produkt Mrd. US-Dollar Mrd. Euro *
Hanf, Opium,
Kokain
79,5
70,0

Getreide
40,7
35,8
Fleisch
52,5
46,2

Tabak
21,6
19,0
 
*   Der durchschnittliche Umrechnungskurs US-Dollar/Euro lag im Jahr 2003 bei 0,88.

Zum Vergleich: Gemäß US-Office of Ntional Drug Contol Policy hat die Regierung der USA im Jahr 2003 für den »War on Drugs« 11,7 Milliarden US-Dollar ausgegebn, die Bundesstaaten der USA zusätzlich weitere 17,9 Milliarden US-Dollar, 2007 waren es bereits 13,6 Milliarden (US-Regierung) respektive 20,8 Milliarden US-Dollar (Bundesstaaten). Hinzu kamen noch die Ausgaben der Gemeinden. In den ersten drei Monaten dieses Jahres wurden in den USA insgesamt 13,0 Milliarden US-Dollar für den »War on Drugs« ausgegeben. Auch die europäischen und asiatischen Staaten geben Millarden für den »War on Drugs« aus. Dennoch erreichte die weltweite Produktion von Opium im Jahr 2007 mehr als 8.800 Tonnen, ungefähr das Doppelte der Produktion von 1998 und die weltweite Produktion von Kokain erreichte in 2006 etwa 984 Tonnen, ein Anwuchs von 19% seit 1998 und in 2005 wurden 42.000 Tonnen Cannabis produziert, 40% mehr als in 1998. Und dabei wollte das Wiener Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) gemäß des Zehn-Jahre-Plans, der 1998 auf der Vollversammlung in New York beschlossen wurde, die Vernichtung oder starke Zurückdrängung der Herstellung, des Verkaufs und Schmuggels von psychotropen Substanzen innerhalb von zehn Jahren bewerkstelligen. Dies ist offenbar in keinster Weise gelungen, ja die Produktion ist massiv gestiegen und konnte weder vernichtet noch zurückgedrängt werden. Der »War on Drugs« muß trotz gigantischer Investitionen als gescheitert erklärt werden.
 
Quellen: Drug War Clock
http://www.drugsense.org/wodclock.htm
US-Office of National Drug Control Policy: The National Drug Control Budget Summary, Februar 2008
http://www.whitehousedrugpolicy.gov/publications/policy/09budget/
UNODC Annual Report 2008
http://www.unodc.org/documents/about-unodc/AR08_WEB.pdf


Cannabiskonsum im Ländervergleich

Der Konsum von psychotrop wirkenden Cannabisprodukten ist in den verschiedenen westeuropäischen Ländern der Europäischen Union weit verbreitet, jedoch unterschiedlich stark ausgeprägt. In den Niederlanden, wo seit vielen Jahren Cannabis (Haschisch und Gras) in Coffee-Shops für alle Personen über 18 Jahren erhältlich ist, konsumieren weniger Menschen psychotrop wirkende Cannabisprodukte als in der Bundesrepublik Deutschland, bei den unter 25 Jahre alten Menschen ist die Zahl der Kiffer sogar nur etwa halb so groß wie in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Zahlen zeigen sehr klar und deutlich, daß die Verfügbarkeit von Cannabisprodukten ohne Strafandrohung keine Steigerung der Konsumentenzahlen zur Folge hat, ja das gegenteil scheint der Fall zu sein, da die Prävalenz des Cannabiskonsums bei den unter 35jährigen in den Niederlanden niedriger ist als in den Nachbarstaaten der Niederlanden, bei den unter 25jährigen sogar deutlich niedriger ist als in den Niederlanden. Der behauptete Zweck der Repression, die Verfügbarkeit zu mindern um in der Folge den Konsum zu mindern, wird nicht erreicht. Die Repression ist eine teure Fehlinvestition, sie erreicht ihr Ziel nicht und muß als gescheitert bezeichnet werden. Die Repression erscheint vor den realen Gegegbenheit als völlig überflüssig. Sie kann, ohne daß ein Schaden für die Bevölkerung entsteht, ersatzlos abgeschaft werden. Die folgende Tabelle zeigt die von der Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) publizierte Zahlen zur Prävalenz des Cannabiskonsums in verschiedenen westeuropäischen Ländern der EU. Die Daten der Niederlanden sind in blauer Farbe wiedergegeben. Prävalenzwerte, die niedriger sind als in den Niederlanden, sind in grüner Farbe wiedergegeben.

12-Monats-Prävalenz des Canabiskonsums in verschiedenen westeuropäischen Ländern der EU
Land
Jahr(e)
Alter
Prozent
 
Jahre(e)
Alter
Prozent
 
Jahr(e)
Alter
Prozent
Belgien
2004
15-64
5,0
 
2004
14-35
11,3
 
2004
15-24
11,8
Dänemark
2005
16-64
5,2
 
2005
16-34
12,5
 
2005
16-24
20,5
Deutschland
2003
18-59
6,9
 
2003
18-34
14,6
 
2003
18-24
22,1
Frankreich
2005
15-64
8,6
 
2005
15-34
16,7
 
2005
15-24
21,7
Italien
2005
15-64
11,2
 
2005
15-34
16,5
 
2005
15-24
19,6
Niederlande
2005
15-64
5,4
 
2005
15-34
9,5
 
2005
15-24
11,4
Österreich
2005
15-64
7,5
 
2004
15-34
12,1
 
2004
15-24
15,0
England/Wales
2005/06
16.59
8,7
 
2005/06
16-34
16,3
 
2005/06
16-24
21,4
Spanien
2005/06
15-64
11,2
 
2005/06
15-34
20,3
 
2005/06
15-24
24,3
 
Datenquellen: EMCDDA Statistk 2007: Last year prevalence (percentage) of drug use among all adults in nationwide surveys among the general population: last survey available for each Member State (Table GPS-10)
http://www.emcdda.europa.eu/stats07/gpstab10
EMCDDA Statistk 2007: Last year prevalence (percentage) of drug use among young adults in nationwide surveys among the general population: last survey available for each Member State (Table GPS-11)
http://www.emcdda.europa.eu/stats07/gpstab11
EMCDDA Statistk 2007: Last year prevalence of drug use among the age group of 15 to 24 years old in nationwide surveys among the general population. Last survey available for each Member State (Table GPS-18)
http://www.emcdda.europa.eu/stats07/gpstab18



Von einigen Sitzungen des 51. Treffens der Suchtstoffkommission im März 2008 wurden Videoaufnahmen gemacht. In einem Video wird gezeigt, wie der Psychiater Frederick Polak vom Amsterdamer Gesundheitsdienst den obersten Drogenkontrollbehördendirektor Antonio Costa, die folgende Frage, die er auch schon zweimal auf der International Drug Policy Reform Conference von der Drug Policy Alliance (DPA) in New Orleans, December 2007, stellte: »Wenn die Prohibiton der einzige Weg ist, das Drogenproblem in den Griff zu bekommen, wie erklären Sie die Tatsache, daß die Prävalenz des Cannabiskonsums in den Niederlanden niedriger oder ähnlich groß ist wie in den Nachbarstaaten der Niederlanden, obwohl man in den Niederlanden überall Cannabis in Coffee-Shops kaufen kann?« Das Ergebnis war dasselbe wie auf der International Drug Policy Reform Conference in New Orleans im December 2007: Der Drogenkontrollbehördendirektor Antonio Costa duckste herum und antwortete aufgebracht und zusammenhanglos.
 
Quellen: Drugreporter (Hungarian Civil Liberties Union): Silenced NGO Partner
CND 2008 video No.1
http://www.drogriporter.hu/en/node/929  und  http://youtube.com/watch?v=fe208nLLEwk
Warum weniger Cannabis in Niederlanden?
http://www.hanfplantage.de/warum-weniger-cannabis-in-niederlanden-03-04-2008



Menschenrechte und der »War on Drugs«

Im Rahmen des »War on Drugs« kommt es immer wieder zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen. Beispielsweise wurden allein im Jahr 2003 in Thailand über 2.500 Menschen während landesweiten Razzien bei der Fahndung nach Drogenhändlern von der Polizei erschossen. Gemäß Einschätzung des Office of Narcotics Control Board (ONCB) der Vereinten Nationen waren 1.400 davon völlig unschuldige Personen. Bemerkenswert ist hierbei, daß während der Zeit dieser Massentötungen keine Ermahnungen zur Einhaltung der Menschrechte seitens der westlichen Regierungen erfolgten, wie beispielsweise in den letzten Wochen bezüglich der Vorgänge in Tibet. Beim »War on Drugs« gelten offenbar andere ethische respektive moralische Grundsätze als in den übrigen Bereichen der Politik. Dies zeigt sich an der Tatsache, daß nur Tage, nachdem Antonio Maria Costa, der Direktor der Drogenkontrollbehörde der Vereinten Nationen (UNODC), in seiner Eröffnungsrede zu der 51. Sitzung der Suchtstoffkommission (Commission on Narcotic Drugs, CND) das Thema Menschenrechte angeschnitten und sich für ein Ende der Todesstrafe für Drogendelikte ausgesprochen hatte, eine Koalition von die Todesstrafe befürwortenden Staaten zusammen kam um eine bahnbrechende Menschenrechtsresolution zu blockieren.

Die Resolution, »Richtige Einführung des Vereinte Nationen Menschenrechtssystems in die Internationale Drogenkontrollpolitik« wurde von Uruguay eingebracht und von Bolivien, Argentinien und der Schweiz unterstützt. Die erste Resolution in diesem Sinne bei der Suchtstoffkommission. Es erkennt das 60-jährige Bestehen der Universellen Deklaration der Menschenrechte an, eine Feierlichkeit, welche 2008 im gesamten System der Vereinten Nationen gefeiert wird und bekräftigt, daß »internationale Drogenkontrollaktivitäten in Konformität mit den internationalen Menschenrechten stehen müssen«. Die Resolution weist die Drogenkontrollbehörde an, »diese Ziele in naher Zusammenarbeit mit dem Büro des Kommissars für Menschenrechte und den Menschenrechtsrat zu erreichen.« Diese Menschenrechtsresolution, welche am 13. März von Bolivien eingebracht worden ist, kam dennboch wieder in die Plenarsitzung der Suchtstoffkommission zur Debatte und wurde mehrere Stunden debattiert. In der Debatte gingen die Attacken gegen die Resolution vor allem von China, Pakistan, Thailand, Ägypten und Japan aus. Einige Staaten wie Großbritannien, Argentinien, Uruguay und Italien bekräftigten hingegen ihre Unterstützung für die Resolution.

Der Titel der Resolution und die Formulierung des Operationsparagraphen 2 (OP2), welche eine Kooperation der UNODC mit dem Büro des Menschenrechtskommissars und weiteren internationalen Behörden forderte, waren die Hauptkritikpunkte. Besonders außergewöhnlich: Uruguay brach mit dem sogenannten »Geist von Wien« (das bedeutet, daß alle Entscheidungen der Suchtstoffkommission im Konsens gefällt werden müssen) und forderte, daß über die Resolution abgestimmt wird. Diese Forderung folgte auf einen Versuch der thailändischen Delegation, mithilfe eines technischen Formfehlers die Diskussion ganz nach hinten zu verschieben, wo sie dann wegen fehlender Zeit nicht mehr behandelt hätte werden können. Am Ende gab es jedoch keinen Erfolg für diese Blockierung und die Resolution wurde debattiert und mit einigen signifikanten Änderungen am Text im Konsens übernommen. Der ursprüngliche Titel der Resolution lautete »Richtige Einbindung des Vereinte Nationen Menschenrechtssystem in die internationale Drogenkontrollpolitik« und wurde in »Stärkung der Kooperation zwischen der UNODC (Drogenkontrollbehörde) und anderen UN Behörden, insbesondere der Menschenrechtsagenturen in Übereinstimmung mit Artikel 2 der Deklaration der Sondersitzung der UN-Vollversammlung (United Nations General Assembly Special Session, UNGASS-Deklaration) von 1998«.
 
Quellen: Southeast Asia: Most Killed in Thailand's 2003 Drug War Not Involved With Drugs, Panel Finds
http://stopthedrugwar.org/chronicle/512/thailand_drug_killings_half_not_involved_panel_finds
CND: China führt Bande gegen die Menschenrechtsdeklaration an: »Diskussion von politischen Themen wie den Menschenrechten sind fehl am Platz beim CND«
http://www.hanfplantage.de/cnd-china-fuhrt-bande-gegen-die-menschenrechtsdeklaration-an-diskussion-von-
politischen-themen-wie-den-menschenrechten-sind-fehl-am-platz-beim-cnd-24-03-2008
18. März 2008: CND verabschiedet Grundlegende wenn auch verwässerte Menschenrechts Resolution
http://www.hanfplantage.de/18-marz-2008-cnd-verabschiedet-grundlegende-wenn-auch-verwasserte-menschenrechts-resolution-25-03-2008


Internationales Drogenkontrollsystem hat Zweck verfehlt

Am Donnerstag, den 27. März 2008, stellte der Direktor Antonio Costa der UN Drogenkontrollbehörde in einem Bericht fest, daß das internationale Drogenkontrollsystem seinem Zweck nicht gerecht wird. Der Bericht »Das Drogenkontrollsystem Fit für die Zweckbestimmung: Aufbauen auf der UNGASS Dekade (Making drug control ‘fit for purpose’: Building on the UNGASS decade)« wurde auf der Konferenz der Suchtkommission, welche Anfang März 2008 stattfand, veröffentlicht, aber nicht weit verbreitet. Er sagte aus:

»Es ist tatsächlich ein Geist der Reformen in der Luft um die Vereinbarungen (Conventions) Fit für den Zweck zu machen und sie der Realität auf dem Boden anzupassen, welcher verständlicherweise völlig anders ist als zu der Zeit, in der die Vereinbarungen geschaffen wurden. Mit dem System der multilateralen Abkommen können diese einfach übernommen werden, alles was wir brauchen ist: als erstes, eine erneuerte Zusage an die Prinzipien des Multilateralismus und der verteilten Verantwortung. Zweitens, eine Zusage, daß die Basis der Reform auf empirischen Beweisen beruht und nicht auf Ideologie; und drittens, einen konkreten Aktionsplan, der die oben geschriebenen Ziele unterstützt – über rhetorische und Lippenbekenntnisse hinaus.« (S. 13) »Wenn wir uns das letzte Jahrhundert anschauen, können wir sehen, daß das Kontrollsystem und dessen Anwendungen einige unvorhergesehene Konsequenzen gehabt haben. Diese mögen oder auch nicht – unerwartet gewesen sein, aber sie waren sicherlich unbeabsichtigt.« (S. 10)

»Die erste unbeabsichtigte Konsequenz ist ein großer krimineller Schwarzmarkt, welcher aufblüht um die verbotenen Substanzen vom Produzenten zum Konsumenten zu bringen, egal ob es in den Markt gedrückt wird oder die Leute es haben wollen. Die finanziellen Anreize von diesem Markt sind einfach enorm. Es gibt kein Mangel an Kriminellen, die versuchen, sich einen Teil des Kuchens abzuschneiden. Das auf einem Markt, auf dem es nicht selten ist, daß sich der Preis vom Produzenten bis zum Endverkauf verhundertfacht.« (S. 10) »Die zweite unbeabsichtigte Konsequenz ist, was man “Fehlausrichtung der Gesetze” nennen könnte. Die Gesundheit der Bevölkerung, welche oberstes Prinzip der Drogenkontrolle sein sollte, wurde in den Hintergrund gedrängt.« (S. 10) »Die dritte unbeabsichtigte Konsequenz ist die geographische Zerstreuung. Es ist auch als “Balloneffekt” bekannt, weil das Drücken an einer Stelle (durch schärfere Kontrollen) an einer anderen Stelle zum Schwellen (beziehungsweise zu einem Anstieg) führt…« (S. 10) »Es scheint, daß ein System erschaffen wurde, in dem die Personen, die in das Netz der Sucht geraten, sich marginalisiert und ausgeschlossen aus der Gesellschaft wiederfinden. Hinzu kommt ein moralisches Stigma, welches es ihnen unmöglich macht Hilfe zu finden, selbst wenn sie es sich wünschen.« (S. 11) »Das Konzept der Risikominimierung wird oft unnötig zur Kontroverse, als wär da ein Gegensatz zwischen Prävention und Behandlung auf der einen Seite und die gesundheitlichen und sozialen Konsequenzen des Drogengebrauchs auf der anderen Seite. Das ist eine unkorrekte Trennung. Diese Konzepte sind komplementär.« (S. 18) »Es steht für Vernunft, daß die Drogenkontrolle und die Ausführung der Vereinbarungen über Drogen auf der Basis von Menschen- und Gesundheitsrechten weitergeführt werden müssen.« (S. 19)

Danny Kushlick, Direktor der Transform Drug Policy Foundation (Stiftung zur Transformierung der Drogenpolitik), sagte hierzu: »Dieser Bericht ist ein willkommener Kontrast zur politisch motiviertierten Rhetorik, welche die Suchtkommissionstreffen bisher immer dominiert hat. Herrn Costa ist zu gratulieren für die klare Aussage, die sich mit den Erkenntnissen der an der Reform der Drogenpolitik seit Jahrzehnten arbeitenden Fachleuten deckt. (...) Es ist zu hoffen, daß die Themen, die der Direktor aufgeworfen hat, seriös von den Mitgliedsstaaten im folgenden Jahr der "Auswertung der Strategie" debattiert wird. Trotz der positiven Worte des Direktors der Drogenkontrollbehörde hat diese substanzielle Debatte noch nicht begonnen.«

Auch das Europäische Parlament fordert eine Richtungsänderung in der Drogenpolitik, da es zur Erkenntnis gelangte, daß die bisherige Prohibitionspolitik gescheitert sei. Die Europäische Kommission und der Europäische Rat wollen hingegen die repressive Drogenpolitik nicht nur weiter führen, sondern auch noch weiter ausbauen.

Fakt ist, daß der Drogenkonsum in den Ländern der Europäischen Union in den letzten zehn Jahren signifikant zu- und nicht abgenommen hat. Dies gilt insbesondere bei Jugendlichen unter 18 Jahren. Das Ziel, die Prävalenz des Drogenkonsums zu senken, wurde nicht erreicht. Auch das Ziel, die durch Drogenkonsum bedingten gesundheitlichen Schäden signifikant zu senken, wurde nicht erreicht. Zwar nahm die Zahl der HIV-Infektionen im Kreise der Fixer ab, dafür stiegt jedoch die Zahl der Infektionen mit Hepatitis C dramatisch an. Auch die Zahl der durch Drogenkonsum bedingten Todesfälle ist nur in einigen EU-Ländern zurückgegangen, stieg dafür jedoch in anderen merklich an. Auch die Verfügbarkeit von illegalisierten Drogen ist nicht gemindert worden, sondern ist nach wie vor nahezu flächendeckend in der gesamten Europäischen Union gewährleistet. Zudem sind die Preise tendenziell eher gefallen und nicht gestiegen. Deshalb fordert das Europäische Parlament die Entwicklung präziser, quantifizierbarer und operationeller Ziele, um zu untersuchen, ob und in welchem Umfang die Zielsetzungen und Maßnahmen, wie sie in der vorherigen Strategie zur Drogenbekämpfung formuliert waren, zu Ergebnissen geführt haben. Des weiteren fordert das Parlament, daß die von den Drogen ausgehenden Gefahren unter anderem unter wissenschaftlichen, soziologischen und kulturellen Gesichtspunkten nicht nur durch eine genaue Untersuchung der objektiven und vergleichbaren Daten, sondern auch unter sorgfältiger Beurteilung aller anderen Folgen und Schäden für die Entwicklung der Gesellschaft analysiert werden müssen, um zu verhindern, daß bei der Analyse der zahlreichen Probleme im Zusammenhang mit Drogen eine zu starke Vereinfachung betrieben wird. Das Europäische Parlament verlangt zudem, daß diese Analysen und Beurteilungen veröffentlicht werden.

Auch die Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit forderte in ihrer Stellungnahme zur Verbesserung der Suchtprävention, daß mit Blick auf betäubungsmittelrechtliche und andere Rechtsvorschriften, die im Bereich der Prävention einschlägig sein können, verstärkt von den Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden sollte, sie zu befristen und regelmäßig zu evaluieren. Überdies sollte gesundheitsbezogenen Gesichtspunkten gegenüber solchen der Strafrechtspflege ein Vorrang eingeräumt werden, das heißt, repressive Vorschriften sollten regelmäßig daraufhin überprüft werden, ob sie präventive Maßnahmen behindern. Im Zweifel sollte der Grundsatz »Prävention vor Repression« gelten. Es böte sich in diesem Zusammenhang möglicherweise an, in einer Präambel zum BtMG nicht nur das vier Säulen Prinzip: a) Prävention, b) Therapie, c) Überlebenshilfe und d) Repression zu verankern, sondern auch eine Zielklausel aufzunehmen, die besagt, daß bei Widerstreit von Prävention (bzw. Drogenhilfe) und Repression dem Präventions- und Hilfegedanken den Vorrang einzuräumen ist. Der häufig unterstellte verhaltenssteuernde Effekt von (Straf-)Gesetzen sei kritisch zu hinterfragen und die Nebenwirkungen von bestehenden und neuen Gesetzen seien intensiver als bisher zu untersuchen und zu dokumentieren.

Da die Bundesregierung sich einer Evaluierung der repressiven Maßnahmen im Drogenbereich systematisch verweigert, ist es Aufgabe der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die Bundesregierung an ihre Verpflichtung, die ihr jetzt auch von den Gremien der Vereinten Nationen auferlegt wurde, nachzukommen. Die Bundesregierung muß die Drogengesetzgebung und ihre Umsetzung auf Effizienz und Evidenz prüfen. Eine gute Gelegenheit, um die Regierenden in diesem Land an ihre Verpflichtung zu erinnern, ist die Teilnahme an der Hanfparade am 2. August 2008.
 
Quellen: Statements at 2008 CND – Several government and UN officials as well as civil society organisations made interesting statements at the 51st session of the Commission on Narcotic Drugs (CND) on March 10-14, 2008.
http://www.ungassondrugs.org/index.php?option=com_content&task=view&id=173&Itemid=82
Costa: Internationales Drogenkontrollsystem hat Zweck verfehlt
http://www.hanfplantage.de/costa-internationales-drogenkontrollsystem-hat-zweck-verfehlt-06-04-2008
Pressemitteilung vom 28. April 2005: EU-Drogenpolitik: Demokratie und Recht am Abgrund!
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse05-04-28.html
Die Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit: Stellungnahme der Drogen- und Suchtkommission zur Verbesserung der Suchtprävention
http://www.drogenkult.net/?file=text004


Recht auf Genuß ist Menschenrecht

Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte (Déclaration des Droits de l'Homme et du Citoyen) ist einer der Grundtexte, mit dem am 26. August 1789 die Demokratie und Freiheit in Frankreich und in der Folge in ganz Europa begründet wurden. Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte beinhaltet eine Präambel und 17 Artikel. Sie enthalten die grundlegenden Bestimmungen über den Menschen, seine Rechte und die Nation. Sie erklärt, daß es natürliche und unveräußerliche Rechte wie Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung geben muß. Jeder Mensch muß gleich sein, besonders vor dem Gesetz und dem Recht.

Ein Leitmotiv der Menschenrechte, das in Artikel 4 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte festgeschrieben wurde, heißt: »Die Freiheit besteht darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet: Die Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen hat also nur die Grenzen, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft den Genuß eben dieser Rechte sichern. Diese Grenzen können nur durch das Gesetz bestimmt werden.« Das heißt mit anderen Worten, daß jeder in seiner Art genießen können muß, jedoch so, daß keiner auf Unkosten eines andern genießen oder ihn in seinem eigentümlichen Genuß stören darf. Welche Irrungen und Exzesse Beschränkungen der Freiheit, die dieser Maxime zuwiderlaufen, zur Folge haben können, beschrieb Georg Büchner in anschaulicher Weise in dem Drama Dantons Tod.

Das Recht ist die verbindliche Ordnung des allgemein akzeptierten Verhaltens innerhalb einer Gruppe (Staates), das ein Angehöriger dieser Gruppe gegenüber anderen Mitgliedern äußert. Das Recht ordnet menschliche Beziehungen. Der Genuß von psychotropen Substanzen wie Cannabis betrifft nur den Konsumenten selbst, er untersteht somit nur individualethischen Regeln und entzieht sich folglich als Verhalten des Einzelnen dem Recht als Regelung menschlicher Beziehungen. Jedem Menschen einen großen Spielraum einzuräumen, wie er sein Leben in eigener Verantwortung führen will, ist Kennzeichen einer liberalen Rechtsordnung.

Mit der Begrenzung des Rechts auf eine Regelung der Beziehungen zu anderen Menschen hängt ein Grundsatz des heutigen Strafrechts zusammen: Nur ein Verhalten, das die Rechtsgüter anderer Menschen oder einer ganzen Gruppe unmittelbar beeinträchtigen könnte, kann strafwürdig sein. Es genügt dazu nicht, daß die Mehrheit einer Gruppe, selbst eine kompakte Mehrheit, ein Verhalten moralisch verurteilt. Damit wird dem Strafrecht ethische Bedeutung nicht abgesprochen. Die Menschen zu bewahren vor äußerlich zugefügtem Schaden an Leib und Leben sowie Freiheit, Ehre und Eigentum, ist ebenfalls eine Aufgabe der Ethik, jedoch nicht der Individual- sondern der Sozialethik. Abgelehnt wird einzig die Auffassung, die Gebote der Individualethik oder gar der Religion strafrechtlich zu sichern. Ein Blick auf das Wirken der Inquisition oder das Wüten des Strafrechts in totalitären Staaten zeigen, welche Irrwege eröffnet werden, wenn das Strafrecht das Einhalten religiöser, moralischer oder politischer Überzeugungen gewährleisten soll.

Das BtMG stellt die Vorbereitungshandlungen (Erwerb, Besitz) für den Genuß bestimmter psychotroper Substanzen unter Strafe, jedoch sieht das BtMG für die Vorbereitungshandlungen für den Genuß anderer psychotroper Substanzen keine Strafe vor. Strafwürdig ist nur der Umgang mit in den Anlagen I bis III zu § 1 BtMG aufgeführten Substanzen (Stoffe). Cannabisprodukte sind in den Anlagen aufgeführt und somit ist der Umgang damit strafwürdig. Da jedoch aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse der Umgang mit Cannabisprodukten weniger schädlich ist als beispielsweise der Umgang mit Alkohol, muß die im gesetzten Recht festgelegte Liste der "verbotenen Stoffe" als willkürlich und somit als nicht gerecht (unerträglich ungerecht) respektive "unrichtiges Recht" bezeichnet werden. Zudem beeinträchtigen Erwerb, Besitz und Genuß von Cannabisprodukten nicht den Genuß und/oder die Lebensqualität anderer Menschen. Somit verstößt das BtMG gegen die Grundprinzipien der Menschen- und Bürgerrechte. Auch in dieser Hinsicht muß das BtMG als "unrichtiges Recht" bezeichnet werden.

Drogenpolitik wird nach wie vor oft nicht nach Kriterien der Vernunft sondern aufgrund von fundamentalistischen Überzeugungen gemacht (z.B. die Verhinderung von Cannabis als Medizin in Deutschland). Drogenpolitik wird oft auch nicht nach demokratischen Regeln gestaltet, sondern auf Basis bestimmter machtpolitischer Strukturen. Drogenpolitik unterliegt einem internationalen Reglement, das von fundamentalistischen Lobbyisten puritanischer Prägung (vornehmlich aus den USA) bestimmt und kontrolliert wird. Dabei handelt es sich um die gleichen Lobbyisten, die auf Basis von Täuschungen und Lügen Angriffskriege anzetteln (z.B. Irak) und hunderttausende von Menschenleben auf dem Gewissen haben. Gegen diese fundamentalistische Politik demonstrieren wir am 2. August 2008 an der Hanfparade. Wer zu dieser menschenverachtenden Politik schweigt, macht sich mitschuldig.
 
Quellen: Hans Cousto: Menschenrechte und Freiheit
http://www.hanfparade.de/cannabis-legalisieren/menschenrechte-und-freiheit.html
Hans Cousto: Recht und Ethik
http://www.hanfparade.de/cannabis-legalisieren/recht-und-ethik.html
Hans Cousto: Irrationale Drogenpolitik stoppen!
http://www.hanfparade.de/cannabis-legalisieren/irrationale-drogenpolitik-stoppen.html



Vom Sinn des Demonstrierens

Das Recht mit anderen Menschen zusammen für etwas in der Öffentlichkeit zu demonstrieren ist in Deutschland ein unveräußerliches Grundrecht, das in Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Das besagte Grundrecht gewährleistet insbesondere Minderheitenschutz und verschafft auch denen die Möglichkeit zur Äußerung in einer größeren Öffentlichkeit, denen der Zugang zu den Medien versperrt ist. Die darauf bezogene Versammlungsfreiheit genießt einen gegenüber der allgemeinen Handlungsfreiheit einen gesteigerten Schutz.

Das Demonstrationsrecht respektive das Recht der Versammlungsfreiheit stammt aus der Zeit der Französischen Revolution. Frankreichs Verfassung des 3. September 1791, von der verfassungsgebenden Nationalversammlung etwa zwei Jahre nach der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte verabschiedet, garantiert ausdrücklich die Versammlungsfreiheit. In der Verfassung heißt es unter Titel I. »Grundeinrichtungen, von der Verfassung verbürgt«, daß »die Freiheit der Bürger, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln in Übereinstimmung mit den Polizeigesetzen« gewährleistet ist. Des weiteren wurde in diesem Zusammenhang festgeschrieben, daß die gesetzgebende Gewalt keine Gesetze erlassen kann, welche die Ausübung der natürlichen und bürgerlichen Rechte, die durch die Verfassung verbürgt sind, beeinträchtigen oder hindern.

In Deutschland wurde die Versammlungsfreiheit in der so genannten Paulskirchenverfassung von 1849 garantiert. Die Paulskirchenverfassung war die erste demokratisch beschlossene Verfassung für ganz Deutschland. Sie wurde als Verfassung des Deutschen Reiches am 27. März 1849 von der verfassungsgebenden Nationalversammlung beschlossen, die nach der Märzrevolution von 1848 in der Paulskirche in Frankfurt am Main zusammengetreten war. Am 28. März 1849 wurde sie durch die Aufnahme ins Reichsgesetzblatt amtlich verkündet und trat damit juristisch in Kraft.

Im Reichsgesetzblatt, 16. Stück (Nr. 16), ausgegeben zu Frankfurt am Main am 28. April 1849, ist die Verfassung des Deutschen Reiches wiedergegeben. Im Abschnitt VI »Die Grundrechte des Deutschen Volkes«, Artikel VIII, § 161 heißt es »Die Deutschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln; einer besonderen Erlaubnis dazu bedarf es nicht. Volksversammlungen unter freiem Himmel können bei dringender Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verboten werden.« (RGBl. 1849 S. 101; 130)

Das Grundgesetz garantiert »allen Deutschen« in der Bunderepublik das Recht auf Versammlungsfreiheit. Es handelt sich hier somit um ein Bürgerrecht. Im Land Berlin haben demgegenüber »alle Männer und Frauen« das Recht, sich zu versammeln. In Berlin ist somit die Versammlungsfreiheit nicht nur ein Bürgerrecht, sondern ein Menschenrecht. So heißt es in der Verfassung von Berlin, Abschnitt II »Grundrechte, Staatsziele« im Artikel 26: »Alle Männer und Frauen haben das Recht, sich zu gesetzlich zulässigen Zwecken friedlich und unbewaffnet zu versammeln. Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.«

Eine Versammlung unter freiem Himmel auf öffentlichem Grund, im Volksmund Demonstration genannt, dient der öffentlichen Meinungsbildung und gehört ebenso wie die Meinungsfreiheit zu den unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen der demokratischen Gesellschaftsordnung und genießt als Mittel zur gemeinsamen Sichtbarmachung von Überzeugungen und gesellschaftpolitischen Forderungen einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz, dem gegenüber Rechte anderer (z.B. von Anwohnern, Verkehrsteilnehmern und Gewerbetreibenden) zurücktreten müssen, da die Versammlungsfreiheit elementar die geistige Auseinandersetzung sowie den Kampf der Meinungen als Lebenselement der Menschen im freiheitlich demokratischen Rechtsstaat belebt. Die Privilegierung des Demonstrationsrechtes gegenüber anderen Freiheitsrechten basiert auf der besonderen Schutzbedürftigkeit der freien Meinungskundgabe. Darum kann eine Demonstration nur dann als solche anerkannt werden, wenn eine solche kollektive Meinungsbildung oder Meinungskundgabe objektiv vorliegt.

Quelle: Hans Cousto: Vom Sinn des Demonstrierens
http://www.hanfparade.de/cannabis-legalisieren/sinn-des-demonstrierens.html
Verl. hierzu auch: Pressemitteilung vom 23. August 2007 zur Hanfparade – Kundgebung gegen die Arroganz der Macht
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse07-08-23.html


Hanfparade 2008

Am 2. August 2008 wird in Berlin eine große Demonstration für die Legalisierung von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genußmittel stattfinden. Das Motto der zwölften Ausgabe der größten Pro-Cannabis-Veranstaltung im deutschsprachigen Raum ist: Jugendschutz, Verbraucherschutz, Legalisierung. Die Hanfparade 2008 wird am Fernsehturm südlich vom Bahnhof Alexanderplatz starten.
 
Weitere Informationen, siehe:
http://www.hanfparade.de/



Berlin, den 8. April 2008
Redaktion Webteam Eve & Rave e.V. Berlin

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