Eve & Rave Schweiz zehn Jahre im Einsatz
Eve & Rave Berlin gratuliert Eve & Rave Schweiz zum
zehnjährigen Jubiläum
Redaktion Webteam www.eve-rave.net Berlin
Pressemitteilung vom 22. Februar 2006 zum zehnjährigen
Jubiläum von Eve & Rave Schweiz
Vor genau zehn Jahren hatte die Crew von Eve
& Rave Schweiz ihren ersten Einsatz vor Ort. Dies war gleich ein
Auslandseinsatz in Heidelberg in Deutschland. Dort wurde der
neugegründete Verein am 2. Internationalen Kongreß
des Europäischen Collegiums für
Bewußtsseinsstudien (ECBS), Welten des
Bewußtseins, dem Fachpublikum vorgestellt. Dies war jener
Kongreß, wo der Psychologe Rof Verres, Ordinarius am
Universitätsklinikum in Heidelberg, Albert Hofmann auf dem Podium
so lange mit schmeichelhaften Lobhudeleien überschüttete, bis
Hofmann ihn brüsk mit den Worten »Ich bin Chemiker und
kein Guru« unterbrach.
Der Verein Eve & Rave Schweiz wurde bereits ein paar Tage zuvor
am 16. Februar 1996 in der
Buchhandlung DOGON in Solothurn von in den Bereichen der Sozialarbeit
(z.B. Gassenarbeit), der Partyorganisation,
den Medien und in verschiedenen drogenpolitischen Organisationen
tätigen jungen engagierten und sozialbewußten Menschen nach
dem berliner Vorbild gegründet.
Inzwischen ist Eve & Rave Schweiz weit über den Bereich des
deutsschrachigen Raumes bekannt, nicht nur wegen der Präsenz auf
Parties und Raves, bei Tanzparaden wie die Street Parade und auf
Kongressen und Symposien, sondern vor allem wegen des Drug - Checking -
Programmes und der damit verbundenen äußerst effizienten
Aufklärungsarbeit im Kreise der Drogengebraucher. Vor allem
deshalb avancierte die Homepage von Eve & Rave Schweiz zur
meistbesuchten Website im Bereich der Drogenaufklärung in der
Schweiz. Im letzten Jahr wurden über 600.000 BesucherInnen
gezält.
Die Crew von Eve & Rave Berlin gratuliert den Kolleginnen und
Kollegen in der Schweiz zum Erfolg für die geleistete Arbeit in
den letzten zehn Jahren und übermittelt hiermit auch ihren Respekt
vor dem kontinuierlichen Engagement der VereinsmitgliederInnen und
wünscht weiterhin viel Erfolg!
Druckerfreundliche Version (PDF-Format, 191 KB, 10 Seiten):
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse06-02-22.pdf
Berliner Bräuche in der Schweiz – von der LOVE PARADE zur
STREET
PARADE
Die erste LOVE PARADE – ein Happening
anläßlich des
Geburtstages von Dr. Motte, ein Diskjockey aus Berlin – war eine kleine
Party auf dem Ku´damm mit etwa 150
auffällig gut gelaunten, jungen Leuten, die fröhlich und
ekstatisch zu Technosounds um einen alten
VW-Bus tanzten. Das war im Sommer des Jahres 1989. Das Motto lautete
damals, wie auch in den
folgenden Jahren: »Friede, Freude, Eierkuchen«.
Diese sommerliche Party hat sich in Berlin
eingebürgert und wurde rasch zu einer traditionellen kulturellen
Großveranstaltung für den
Frieden mit hedonistischer und ekstatischer Ausprägung. Die Zahl
der FriedenstänzerInnen an der LOVE
PARADE vervielfachte sich anfänglich Jahr für Jahr und
pendelte sich dann bei etwa einer Million
TeilnehmerInnen ein. Seit Mitte der 90er Jahre gab es zunehmend
Differenzen zwischen den Veransteltern der LOVE PARADE und dem Berliner
Senat, die teilweise groteske Züge annahmen. Nach der
Jahrtausendwende verlor die LOVE PARADE in Berlin rapide an
Attraktivität und im Jahr 2003 war dann endgültig
Schluß mit lustig.
Die LOVE PARADE machte Schule. Seit 1992 wird
jeden Sommer in
Zürich eine ähnliche und anfänglich immer
größer werdende Friedensdemonstration in tanzender Weise zu
Technosounds
zelebriert. »Liebe, Frieden, Freiheit,
Großzügigkeit und Toleranz« ist das Leitmotiv der
STREET PARADE, der inzwischen zur landesweit größten
öffentlichen Veranstaltung
avancierten Technoparty, die jeden Sommer Zürich mit berauschenden
Energien hedonistischer und ekstatischer Lebenslust
beehrt. Die STREET PARADE hat sich in wenigen Jahren zu einer
unverrückbaren Tradition
emporgeschwungen und ist ein Ventil der Enthemmung und ein Pool der
Ausgelassenheit für jenen Teil der
Bevölkerung, für den die herkömmlichen Feste in dieser
Stadt zu steif und stumpf geworden sind.
Aktivitäten von »Eve & Rave Berlin« in der
Schweiz
Die Gründung des Vereins »Eve &
Rave« in Berlin am
12. Oktober 1994 von Leuten aus der Technopartyszene mit einem neuen
Ansatz zur Schadensminimierung (harm
reduction) im Bereich des Drogengebrauchs an Parties und die
Herausgabe der Broschüre »Partydrogen – Safer Use Info«
fand in den Medien eine erstaunlich große Resonanz. Den
Textentwurf für die sekundärpräventive
Informationsbroschüre für drogenexperimentierende
PartygängerInnen verfaßte der Soziologe und früherer
Leiter des Drogenreferates bei der Deutschen AIDS-Hilfe
Helmut Ahrens. Im Inhalt der Broschüre wurde ein differenzierter
Drogenaufklärungsansatz
mit Akzeptanzstandpunkt umgesetzt, der junge DrogengebraucherInnen in
der Party- und Raveszene auf Basis in
der Praxis vorgefundenen Drogenkonsumpraktiken über die Risiken
und Nebenwirkungen der
heute als Partydrogen am häufigsten konsumierten illegalisierten
Rauschsubstanzen informiert.
Veranstalter und Journalisten in der Schweiz
richteten anfangs der 90er Jahre ihr Augenmerk
nicht nur wegen der Ausstrahlung der LOVE PARADE auf den gesamten
Erdball nach Berlin, sondern auch weil
Berlin wegen seines kreativen Potentials und seinen kulturellen
Impulsen als eine der
wichtigsten Metropolen des Techno angesehen wurde. So wurden die
helvetischen Veranstalter und
Medienfachleute auch durch die Berichterstattung über die
Aktivitäten von »Eve & Rave Berlin«
aufmerksam und haben in der Folge verschiedentlich Delegationen des
Vereins zu den unterschiedlichsten
Anlässen eingeladen. Diese Aktionen verhalfen der Idee und dem
Konzept von »Eve &
Rave« in der Schweiz zum Durchbruch und ebneten den Weg zur
Gründung von »Eve &
Rave Schweiz«.
Ein internationaler Technoworkshop in der
Jugendherberge von Solothurn am 15. Dezember 1995 verwandelte die
Herberge an der Aare für einen Tag in einen
Multimedia-Techno-Tempel zur Betrachtung von zahlreichen kulturellen
Darbietungen aus dem Space der Technowelt. Im
Rahmen eines Vortrages und einer Podiumsdiskussion stellte Hans Cousto
sein neues Buch »Vom
Urkult zur Kultur – Drogen und Techno«, das im Nachtschatten
Verlag erschienen ist, vor. In
dem Buch wurde ein Kapitel der Arbeit von »Eve & Rave«
gewidmet, in einem
anderen Kapitel wurde das Thema »Drug-Checking«
ausführlich abgehandelt. An einem
Informationstisch wurden alle Materialien von »Eve & Rave
Berlin« präsentiert.
Die Gründung von »Eve & Rave Schweiz«
Zahlreiche Gespräche am oben genannten
Technoworkshop in Solothurn
führten zur Einsicht, daß es vernünftig wäre, auch
in der Schweiz eine aktive »Eve
& Rave Gruppe« mit gleicher Zielsetzung zu gründen. Die
Idee wurde von zahlreichen TeilnehmerInnen dieses
Workshops mit viel Begeisterung aufgenommen. Der Verleger (Nachtschatten
Verlag) und Buchhändler
(Dogon Multimedia) Roger Liggenstorfer aus Solothurn
koordinierte alle Vorbereitungen zur
Vereinsgründung. In zahlreichen Sitzungen wurden die
Vereinsstatuten von »Eve & Rave
Berlin« diskutiert und dem schweizerischen Recht angepaßt.
Idee, Zielsetzung und Struktur von »Eve
& Rave Schweiz« sind in allen wesentlichen Punkten identisch
mit den Vorgaben gemäß den Vereinsstatuten
von
»Eve & Rave Berlin«.
Der Einladung zur Gründungsversammlung am 16.
Februar 1996 in der
Buchhandlung DOGON in Solothurn folgten 18 Personen aus verschiedenen
Städten der
Schweiz, respektive aus deren Agglomeration (Basel, Bern, St. Gallen,
Solothurn und Zürich) und
Deutschland (Berlin, Hamburg und Kassel). Die
GründungsmitgliederInnen von »Eve &
Rave Schweiz« sind tätig unter anderem in den Bereichen der
Sozialarbeit (z.B. Gassenarbeit), der Partyorganisation,
den Medien und in verschiedenen drogenpolitischen Organisationen.
Der erste Einsatz der Crew »Eve & Rave
Schweiz« war auf dem Zweiten Internationalen
Kongreß »Welten des Bewußtseins« des
Europäischen Collegiums für Bewußtsseinsstudien (ECBS)
in Heidelberg. »Eve & Rave
Schweiz« war dort gemeinsam mit dem Nachtschatten Verlag mit
einem großen Informationsstand vom 22. bis zum 25. Februar 1996
präsent. Dort wurde der neugegründete Verein dem
internationalen Fachpublikum vorgestellt. Dies war auch jener
Kongreß, wo der Psychologe Rof Verres, Ordinarius am
Universitätsklinikum in Heidelberg, Albert Hofmann auf dem Podium
so lange mit schmeichelhaften Lobhudeleien überschüttete, bis
Hofmann ihn brüsk mit den Worten »Ich bin Chemiker und
kein Guru« unterbrach. Inzwischen ist dieser Ausspruch von
Albert Hofman eines der meist zitierten Aussagen des LSD-Enteckers.
Michael Schlichting (Hrsg./Editor): Welten des
Bewußtseins, Band 6, Abstracts, 2. Internationaler Kongreß
des Europäischen Collegiums für Bewußtseinsstudien
(ECBS)
http://www.ecbs.ch/abstr/a1996hb/abstr2.htm
Drug-Checking-Programme in der Schweiz
In der Schweiz hat das Drug-Checking für die
Ecstasy-Szene seinen
Ursprung in Zürich. Die Zürcher Arbeitsgemeinschaft für
Jugendprobleme ZAGJP bot im Sommer 1995
einen für die gesundheitliche Prävention sehr
förderlichen Service an, wo
Ecstasy-GebraucherInnen ihre Pillen nicht nur qualitativ, das
heißt bezüglich der Inhaltsstoffe an und für sich,
sondern auch quantitativ, das heißt bezüglich der Menge der
Inhaltsstoffe, analysieren lassen konnten. Dieser
Analyse-Service mußte im November des selben Jahres wegen einer
Anzeige eingestellt werden.
Im Januar 1996 warf dann in der Folge der
Zürcher Gemeinderat Daniel Holzreuther von der Schweizerischen
Volkspartei (SVP) in einer
Interpellation der ZAGJP vor, sich gesetzwidrig zu verhalten und
Konsumenten den Eindruck zu vermitteln, sie schluckten
etwas Unschädliches. Der Stadtrat von Zürich teilte diese
Ansicht der SVP ausdrücklich nicht,
wie er in einer Antwort auf den Vorstoß festhielt.
Im Kanton Bern wurde seinerzeit ein ähnlicher
Service angeboten,
jedoch wurden dort nur die qualitativen Ergebnisse ohne Angaben zur
quantitativen Analyse mitgeteilt. Im Kanton
Bern wurden die zu untersuchenden Pillen von den Apotheken
entgegengenommen und an das
Pharmazeutische Institut der Universität Bern weitergeleitet.
Dieser Service erfolgte
anonym.
Ab November 1995 gab es in der Schweiz keine
Möglichkeit,
Ecstasy-Pillen bezüglich der darin enthaltenen Wirkstoffmengen
untersuchen zu lassen. Dieser
Mißstand war mit ein Grund, hierzulande eine »Eve &
Rave Gruppe« zu gründen, damit ein
funktionierendes Drug - Checking - Programm aufgebaut und etabliert
werden konnte. Denn nur durch die Bekanntgabe der in den
Pillen enthaltenen Wirkstoffmengen können die
DrogengebraucherInnen vor
Überdosierungen geschützt werden. Bislang war es vornehmlich
mangels politischen Willens nicht
möglich, ein flächendeckendes und kontinuierliches Drug -
Checking - Programm unter Einbeziehung eines
Monitoring - Systems in der Schweiz zu etablieren. Die Ereignisse, die
das Auf und Ab des
Drug - Checking - Programms in der Schweiz prägten, sind in den
folgenden Absätzen
zusammengestellt.
Durch die Zusammenarbeit von »Eve & Rave
Schweiz« mit »Eve & Rave Berlin« war es ab
Februar 1996 wieder
möglich, quantitative Testresultate zu erhalten. Die
interessierten
DrogengebraucherInnen mußten ihre zu untersuchenden Proben anonym
(mit einem Erkennungskode versehen und einer Beilage von
70 Mark oder 60 Franken zur Deckung der Analysekosten) an »Eve
& Rave
Berlin« senden. Dort wurden die Proben an das
Gerichtsmedizinische Institut der Charité (Humboldt
Universität) zur
Untersuchung weitergeleitet. In Berlin wurden die Ergebnisse in Listen
zusammengestellt und der interessierten
Öffentlichkeit zugänglich gemacht. »Eve & Rave
Schweiz« wurde jeweils sofort nach Erhalt der
Testergebnisse informiert. Ebenso wurden die monatlich neu
aktualisierten Listen umgehend an »Eve & Rave
Schweiz« übermittelt. Auf Grund der Durchsuchung des
Gerichtsmedizinischen Instituts der Charité in Berlin am
30. September 1996 wegen Gefahr in Verzug ohne richterliche Genehmigung
(nach über einem Jahr Ermittlungstätigkeit!) und der
Beschlagnahme aller Unterlagen mußte dieser Service Ende
September 1996 eingestellt werden.
Die Chronologie der Ereignisse betreffend das
Drug-Checking-Programm
von »Eve & Rave Berlin«, das im Februar 1995 mit der
Bekanntgabe der ersten Testresultate in den Medien
weitgehend positiv beurteilt wurde und per Ende September 1996
eingestellt werden mußte, kann in
allen Einzelheiten in dem Buch »Drug-Checking – Qualitative
und quantitative Kontrolle von Ecstasy und
anderen Substanzen« von Hans Cousto nachgelesen werden
(Nachtschatten Verlag). Aufgrund einer Strafanzeige
von Amts wegen vom 26. Mai 1995 wurden Ermittlungen vom
Landeskriminalamt eingeleitet. Der
Ermittlungsvorgang wurde am 28. Januar 1997 abgeschlossen. Erst knapp
zehn Monate nach Abschluß der Ermittlungen, am
17. November 1997, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen drei
Beschuldigte von »Eve & Rave
Berlin«. Am 2. Juni 1998 lehnte das Amtsgericht in Berlin
Tiergarten die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen
Gründen ab. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen
der Angeschuldigten wurden der Landeskasse
Berlin auferlegt. Am 5. Juni 1998 legte die Staatsanwaltschaft
sofortige Beschwerde ein. Die
Beschwerdebegründung der Staatsanwaltschaft folgte etwa ein halbes
Jahr später und wurde den Beschuldigten erst im
Januar 1999 zugestellt. Am 1. März 1999 verwarf das Landgericht
Berlin die Beschwerde der Staatsanwaltschaft und
bestätigte den Beschluß des Amtsgerichts vom 2. Juni 1998.
Die Gerichte konnten im Rahmen des Drug - Checking - Programms von
»Eve & Rave Berlin« keinen Verstoß gegen
betäubungsmittelrechtliche Vorschriften erkennen.
Das Drug-Checking-Programm von »Eve & Rave
Schweiz«
Die Vorbereitungen für das Drug - Checking -
Programm von »Eve & Rave Schweiz« begannen schon vor
der Gründung des Vereins. Bei den Feierlichkeiten zum 90.
Geburtstag von Albert Hofmann im Teufelhof am Leonardsgraben 47 in
Basel am Tag der Heiligen drei Könige (6. Januar 1996) trafen
Roger Liggenstorfer und Hans Cousto den Pharmazeuten Prof. Rudolf
Brenneisen von der Universität Bern und besprachen gemeinsam
Möglichkeiten zur Durchführung eines Drug - Checking -
Programms in der Schweiz, wobei Hans Cousto von Eve & Rave Berlin
die Vorgehensweise beim Drug - Checking in Berlin genau erläuterte.
In der Folge vereinbarte das Pharmazeutische
Institut der Universität Bern mit
»Eve & Rave Schweiz« im Rahmen eines auf ein Jahr
beschränkten Pilotversuchs Ecstasy-Pillen qualitativ und
quantitativ zu analysieren. Dieser rein zu Forschungszwecken
eingerichteten Pilotversuch geschah nicht im Sinne
eines Dienstleistungsauftrages, sondern war Bestandteil eines vom
Bundesamt für Gesundheit (BAG) unterstützten
Forschungsprojektes »Ecstasy-Monitoring«
gemäß vertraglicher Regelung vom 12. März 1996 (Vertrag
Nr. 316.93.0372)
zwischen dem BAG und dem Pharmazeutischen Institut der Universität
Bern. Die Analysen wurden von der
öffentlichen Hand finanziert. Es entstanden somit keine Kosten
für die an den Tests interessierten
DrogengebraucherInnen. Die Kosten für die mit der Analytik
verbundenen Infrastruktur (Entgegennahme, Kodierung,
Katalogisierung, Vermessung, Weiterleitung, etc. der Pillen und die
Veröffentlichung der Resultate in Listen)
wurden von »Eve & Rave« übernommen. Somit war es
möglich, nach dem zwangsweisen Abbruch des Drug - Checkings in
Berlin im Rahmen von »Eve & Rave« diesen Service
praktisch kontinuierlich weiter anzubieten.
Im Jahr 1997 wurden weit über 250 Proben zur
Untersuchung in das
Institut weitergeleitet. Verschiedentlich kamen mehrere Proben aus
einer Herstellungscharge ins Labor. In diesem
Fall wurde nur jeweils eine Probe in die Liste aufgenommen und in der
Statistik als nur eine einzige Probe
erfaßt. Insgesamt wurden 183 verschiedene Proben in der Statistik
erfaßt und in der Pillenliste von 1997
aufgelistet.
Trotz der vertraglichen Vereinbarungen vermeldete
der Tagesanzeiger aus Zürich am 1. April 1997 unter der
Überschrift »Noch
kein Ecstasy-Test – Rechtsunsicherheit bleibt: Die Unsicherheit
über die Zulässigkeit von
Ecstasy-Tests bleibt vorerst bestehen: Ein vom Bundesamt für
Gesundheitswesen bestelltes Gutachten brachte nicht die
erhoffte Klarheit.« In dem Artikel wurde BAG-Direktor Thomas
Zeltner mit den Worten zitiert, daß das
Gutachten »ambivalent ausgefallen« sei und es habe
nicht die erhoffte Klarheit gebracht. Deshalb könne das BAG
noch kein grünes Licht für ein Ecstasy - Testing geben. Das
von dem Berner Juristen Dr. Hansjörg Seiler erarbeitete
Rechtsgutachten war jedoch per 21. Februar 1997 signiert und in der
Folge nicht mehr abgeändert worden. Das Gutachten wurde in der
Folge
erst am 2. Juni 1997 veröffentlicht, am gleichen Tag, an dem auch
das von der ZAGJP in Auftrag gegebene
Gutachten zum gleichen Fragenkomplex anläßlich einer von
»Eve & Rave Schweiz«
organisierten Fachtagung »Drug - Checking –
Gesundheitsvorsorge in der Partyszene« in Zürich der
Öffentlichkeit vorgestellt wurde.
Nach der Veröffentlichung der Gutachten, die zu
übereinstimmenden Ergebnissen bezüglich der Legalität
des Ecstasy-Testing gekommen waren, stellte das BAG die Legalität
des Testens von Ecstasy-Pillen nicht mehr in Frage.
BAG-Direktor Thomas Zeltner mußte sich jedoch die Frage gefallen
lassen, was ihn zu der nicht nachvollziehbaren, weil
sachlich falschen, Aussage veranlaßte, das Gutachten sei »ambivalent
ausgefallen«.
Bemerkenswert ist hierbei die Tatsache, daß
aus dem Bericht von
Martin Huber im Tagesanzeiger deutlich hervorging, daß die
Einsicht einer Notwendigkeit derartige Tests
durchzuführen beim BAG durchaus nicht fehlte. Wörtlich
hieß es »Auch für BAG-Direktor Thomas
Zeltner steht fest, daß es "einen Bedarf an solchen Tests gibt"«.
Dem aufmerksamen Beobachter der ganzen
Vorgänge in diesem Bereich drängte sich hier die Frage auf,
ob eventuell von politischer Seite Druck auf den BAG-Direktor
ausgeübt wurde, den legalen Status des Drug - Checking - Programms
noch nicht der Öffentlichkeit kund zu tun,
sondern die Bevölkerung noch eine Weile diesbezüglich im
Unklaren zu lassen. Von ganz besonderem
Interesse ist hier auch die Frage, sollte dies der Fall gewesen sein,
wer hinter dieser repressiven Energie stand. Es stimmt
einen außerordentlich nachdenklich, wenn man sich des Eindrucks
nicht erwehren kann, daß intelligente und
sachkundige Persönlichkeiten in ihrem Amt sich aufgrund nicht
durchschaubarer politischer Gegebenheiten
genötigt sehen, die Prioritäten in ihren Aussagen nach
anderen Kriterien zu setzen, als nach denen, die im
Einklang mit der eigenen Erkenntnis und Überzeugung sind.
Drug-Checking-Fachtagung am 2. Juni 1997
»Eve & Rave Schweiz« lud im
Frühling 1997 zur
Fachtagung »Drug-Checking – Gesundheitsvorsorge in der
Partyszene – Konsumentenschutz oder Dealerservice« im
Kirchgemeindehaus
Außersihl in Zürich ein. Prof. Dr. Peter Albrecht,
Strafgerichtspräsident von Basel-Stadt, stellte
dort sein von der ZAGJP in Auftrag gegebenes Gutachten zu
strafrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit
Ecstasy - Testings der Öffentlichkeit vor. Gemäß diesem
Gutachten ist das Durchführen eines Drug - Checking - Programms
nicht rechtswidrig. Genötigt durch die Veröffentlichung des
oben bezeichneten Rechtgutachtens, stellte das
Bundesamt für Gesundheitswesen (BAG) am gleichen Tag ein eigenes
in Auftrag gegebenes und bislang unter
Verschluß gehaltenes Gutachten von Dr. Hansjörg Seiler
(datiert vom 21. Februar 1997) zum gleichen Thema in
Bern der Öffentlichkeit vor. Auch das »Juristische
Gutachten für das Bundesamt für Gesundheit zu
Rechtsfragen eines Ecstasy - Monitorings« war zum gleichen
Schluß gekommen: Drug - Checking - Programme und
-Monitoring sind in der Schweiz nicht illegal. Beide Rechtsgutachten
sind vollständig mit allen Quellenangaben in
dem Fachbuch »Drug-Checking – Qualitative und quantitative
Kontrolle von Ecstasy und anderen Substanzen« von Hans
Cousto abgedruckt (Nachtschatten Verlag). Ebenso sind der Beitrag von
Prof. Dr. Peter
Albrecht an dieser Tagung als auch die dort verfaßte »Zürcher
Resolution vom 2. Juni« zum Thema
Drug-Checking in vollem Wortlaut im Drug - Checking - Buch
veröffentlicht.
Hans Cousto: Drug-Checking – Qualitative und quantitative
Kontrolle von
Ecstasy und anderen Substanzen
http://www.nachtschatten.ch/prod/buch_038.htm
Seiler, H.J. (1997): Juristisches Gutachten für das Bundesamt
für Gesundheit zu Rechtsfragen eines Ecstasy - Monitorings, Bern
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/ch91.pdf
Albrecht, P. (1997): Gutachten zu strafrechtlichen Fragen im
Zusammenhang mit den Ecstasy-Testings, Basel
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/ch92.pdf
An der Tagung »Drug-Checking –
Gesundheitsvorsorge in der Partyszene –
Konsumentenschutz oder Dealerservice« von »Eve &
Rave Schweiz« in Zürich nahmen über
hundert Delegierte öffentlicher und privater Institutionen und
Organisationen teil. An der Fachtagung in Zürich referierten
die renommiertesten Fachleute aus der ganzen Schweiz, so u.a. Franz
Vollenweider (Dr. med., Oberarzt,
Forschungsabteilung, Psychiatrische Universitätsklinik
Zürich), Rudolf Brenneisen (Prof. Dr. pharm., Departement für
klinische Forschung, Universität Bern), Felix Gutzwiller (Prof.
Dr.
med., Leiter des Instituts für Sozial- und Präventivmedizin,
Universität Zürich), Peter Albrecht (Prof. Dr. jur.,
Strafgerichtspräsident der Stadt Basel) und Thomas Kessler (Leiter
der
Abteilung Drogenfragen, Justizdirektion der Stadt Basel).
Das BAG gab zur gleichen Zeit bekannt, daß
es vorsah, eine Machbarkeitsstudie für eine Meldesystem
von Ecstasy-Zwischenfällen in Auftrag zu geben. Das Ziel sei,
akute medizinische Zwischenfälle
und Verkehrsunfälle nach Ecstasy - Konsum systematisch zu erfassen
und auszuwerten. Falls ein Zusammenhang
mit Ecstasy vermutet werde, müßte die fragliche Pille
ausfindig und in einem
ausgewiesenen Labor analysiert werden. Bei Vorliegen einer
gesundheitsgefährdenden Beimischung oder einer
extremen Dosis MDMA könnten die Behörden direkt oder
über Präventionsstellen und
Szeneorganisationen die Zielgruppen warnen. Auch gelte es, die
Resultate der behördlich erhobenen
(strafrechtlich oder gesundheitspolitisch begründet) und in
bewilligten Laboratorien untersuchten Substanzproben
systematisch zu sammeln und zu publizieren. Die Stoffgruppe der
Schweizerischen Gesellschaft
für Rechtsmedizin habe dazu bereits wichtige Schritte zu einer
Koordination zwischen den Laboratorien
geleistet. Leider wurde die damals angekündigte
Informationspolitik seitens des BAG bis heute nicht einmal ansatzweise
umgesetzt.
Drug-Checking – Gesundheitsvorsorge in der Partyszene –
Konsumentenschutz oder Dealerservice?
Materialien zur Fachtagung vom 2. Juni 1997 von Eve & Rave Schweiz
in Zürich inklusive der Stellungnahme des BAG vom 2. Juni 1997
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/dc107.pdf
In der Schweiz wie auch in Deutschland versuchten
Polizei und
Staatsanwälte im Schulterschluß mit fundamentalistischen
rechtskonservativen Politikern sachliche
Aufklärungsarbeit im Bereich Drogen zu verhindern. Der
Indizierungsantrag gegen die
Party - Drogen - Broschüre wie auch die Anzeigen und
Ermittlungsverfahren gegen Personen, die sich im Rahmen der
Drug - Checking - Programme engagiert haben, zeigen deutlich, daß
es auch heute noch in gewissen
unverbesserlichen Kreisen ein nicht zu unterschätzendes Interesse
gibt, zutreffende Informationen
über Zusammensetzungen und Wirkungen von psychoaktiven Substanzen
zu unterdrücken. Methodische
Informationsunterdrückung als Instrumentarium zur Durchsetzung
einer einseitig repressiven Drogenpolitik ist jedoch
völlig inakzeptabel und in keinster Weise tolerierbar.
»Eve & Rave« setzt sich immer
für eine klare,
präzise und sachliche Information zur Thematik Drug - Checking ein
und alle Versuche mittels rechtlicher Schritte diese
offensive Aufklärungspolitik zu unterbinden, scheiterten vor den
zuständigen Rechtsinstanzen. Durch die
Behinderungsversuche gab es zwar gewisse Verzögerungen bei der
Informationsvermittlung und
zuweilen wurde die Arbeit auch erschwert, doch das Drug - Checking -
Konzept von »Eve &
Rave« hat sich in der Schweiz wie auch in Deutschland als
praktikabel und rechtlich völlig korrekt
erwiesen.
Siehe hierzu auch: »EVE & RAVE« Vereinskonzept
und Tätigkeitsbericht Berlin, Kassel, Köln, Münster,
Schweiz
Redaktion und Zusammenstellung: Hans Cousto, Ausgabe Januar 2000
http://www.eve-rave.net/abfahrer/download/eve-rave/bericht_2000.pdf
Eve & Rave -
Fachtagung am 23. Oktober
2002 im Volkshaus Zürich
Tanzkultur – Drogenkultur. Partydrogen zwischen Gebrauch und
Mißbrauch
Die letzte Eve & Rave-Fachtagung (1997) stand
noch ganz im Zeichen
des Drug - Checkings und der Frage, ob Pillentests als Dealerservice
oder
Konsumentenschutz zu bezeichnen seien. »Eve & Rave«
setzte sich seit
Jahren für ein nationales Drug - Checking - Programm ein und
führte sein
eigenständiges Drug - Checking - Programm trotz einigen
Unterbrüchen sowie
Widerständen von diversen Seiten weiter. Das beharrliche Eintreten
für
diese Präventionsmaßnahme hatte einiges bewirkt:
mittlerweile
wurden in
den Kantonen Zürich (Streetwork) und Bern (Stiftung Contact)
Pillen an
Parties getestet. Ein nationales Drug - Checking - Programm und ein
entsprechendes Frühwarnsystem (Monitoring) fehlten aber leider
nach
wie
vor, trotz entsprechender Ankündigungen seitens des BAD im Juni
1997.
Nichts desto trotz war die konsequent
akzeptanzorientierte und
szenennahe Prävention noch immer ein kontrovers diskutiertes Thema
und
die Partykultur stieß nach wie vor auf viel Ablehnung und
Unverständnis. Grundlage der Arbeit von »Eve &
Rave« und
Grundvoraussetzung für die sekundärpräventive Arbeit in
diesem Bereich war aber gerade das Verständnis für die
Partykultur und der
akzeptanzorientierte Ansatz, bei dem Wert auf einen offenen Kontakt zur
Zielgruppe gelegt wurde. Obwohl die Wichtigkeit der
Sekundärprävention
im Partybereich von Fachleuten und Behörden zunehmend erkannt
wurde,
bestand nach wie vor großer Handlungsbedarf. Aus diesem Grund
lud »Eve
& Rave Schweiz« zur Fachtagung ein, an der der Verein einen
Einblick in seine
Arbeit vermitteln und mit Fachleuten das Spannungsfeld zwischen
Gebrauch und Mißbrauch von Partydrogen diskutieren konnte.
Als Einstieg haben Fachleute die aktuellsten
Forschungsergebnisse
sowohl zu einzelnen Substanzen wie auch zum Mischkonsum und die
Wechselwirkung mit herkömmlichen und HIV-Medikamenten aufzeigt.
Danach
wurde das Thema aus soziologischer Sicht beleuchtet und schweizer
Partyorganisatoren vermittelten ihre Beobachtungen. Im
anschließenden
Podium mit Vertretern aus Bund und Kanton haben die Tagesreferenten
und AktivistInnen von »Eve & Rave Schweiz« und
»Eve & Rave Berlin« Strategien für eine ehrliche
und
effiziente Prävention im Partybereich diskutiert. Als Referenten
waren die folgenden Fachleute zu hören: Franz X. Vollenweider (PD
Dr. med.; Uniklinik Zürich), Tibor
Harrach (Pharmazeut; Eve & Rave e.V. Berlin; LAG-Drogen Berlin),
Günter Amendt (Dr. Phil, Soziologe, Hamburg), Georg Castelberg
& Oliver Beyeler (CH-Partyorganisatoren: Werkraum INFX &
Akascha), Marta Kunz (Dr. med., Facheinheit Sucht und AIDS, BAG),
Roland Stähli
(lic. phil., Präventionsbeauftragter des Kantons Zürich),
Mireille
Stauffer (Sozialarbeiterin FH, Eve & Rave, Zürich) und die
Moderation hatte Roger Liggenstorfer (Verleger, Eve & Rave,
Solothurn) inne.
Eve & Rave - Fachtagung: Tanzkultur – Drogenkultur.
Partydrogen zwischen Gebrauch und Mißbrauch
Das ausführliche Programm zur Veranstaltung vom Mittwoch, 23.
Oktober 2002, im Volkshaus Zürich
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse02-09-17.html
Die Vorträge der Fachtagung sind auf Video (VHS) erhältlich.
Das
Video beinhaltet Interviews mit Konsumenten zu ihrem Konsumverhalten,
einen ausführlichen Zusammenschnitt der Fachtagung selbst und
vermittelt einen Einblick in die Arbeit von Eve & Rave.
http://www.nachtschatten.ch/prod/mm_133.htm
Bund erschwert Drogenprävention
Im Sommer 2003 stellte »Eve & Rave
Schweiz« sein Drug - Checking - Programm ein und forderte das BAG
auf, endlich eine Bewilligung nach den gesetzlichen Vorschriften
für das Drug - Checking zu erteilen. Bis dato führte
»Eve & Rave Schweiz« sein Drug - Checking - Programm
auf Basis einer Duldung seitens des BAG durch. Der Tagesanzeiger aus
Zürich vermeldete daraufhin unter der Überschrift »
Bund
erschwert Drogenprävention« am 16. Juni 2003, daß
ein gefährliches Unwissen hersche. Wörtlich hieß es in
dem Artikel: »
Drogenfachleute warnen immer wieder vor dem
unkontrollierten Pillenkonsum an Technoveranstaltungen. Offenbar
vergebens: Auch die Politik scheint das Thema weiträumig zu
umreden. Zwar hätte der Nationalrat diese Woche endlich über
die Revision des Betäubungsmittelgesetzes befinden sollen. Doch
wird die Debatte wahrscheinlich erneut verschoben. Zudem kümmern
sich die Parlamentarier im Wahljahr einzig um das Cannabis; bei allem
anderen begnügt man sich vornehmlich mit der Repression.
Da das Drogenverbot die Jugendlichen aber nicht
am Konsum hindert, wie Jahrzehnte der Drogenprohibition gezeigt haben,
setzen immer mehr Experten auf Drogenkompetenz statt -verbote:
«Wer
schon Drogen konsumiert», sagt etwa Richard Müller von der
Fachstelle
für Alkohol- und andere Drogenprobleme, «sollte sich der
Risiken voll
bewußt sein können.»
Ausgerechnet der Bund stellt sich dieser Form der
Prävention entgegen. Zwar rühmt sich der Bundesrat gerne
seiner
modernen Drogenpolitik, die auf Repression, Prävention, Therapie
und
Schadensminderung abstellt. Allzu wörtlich scheint er Letztere
nicht
gemeint zu haben. So verweigert das Bundesamt für Gesundheit (BAG)
einer Methode erneut die Unterstützung, die nachweislich zur
Schadensminderung von Drogenproblemen an Techno-Veranstaltungen
führt,
nämlich das so genannte Drug Checking.
Das sind ambulante Pillentests, bei denen die
Raver innert einer halben Stunde von einem mobilen Labor erfahren
können, was ihre Pillen enthalten und in welcher Dosierung. Eve
&
Rave, eine national vernetzte Selbsthilfeorganisation, bietet solche
Tests seit Jahren an. «Denn weit gefährlicher als die
Substanzen», sagt
Roger Liggenstorfer, Präsident von Eve & Rave, «ist das
Unwissen
ihrer Konsumenten.» Allerdings arbeitet die Organisation
mehrheitlich
mit fixen Labors fernab der Szene. Die Konsumenten können ihre
Pillen
anonym im Labor analysieren lassen. Das Problem liegt im Verfahren, es
ist zu umständlich und teuer. Viel besser funktionieren die Tests
vor
Ort, wie sie in den Kantonen Bern und Zürich während
grösserer
Veranstaltungen durchgeführt werden. Daniel Allemann, der seit
Jahren
für das Berner Labor arbeitet, ist über die Pillentests viel
schneller
mit den Drogenkonsumenten ins Gespräch gekommen; auch ist ihm
aufgefallen, wie schnell sie seine Warnungen an andere Konsumenten
weitergaben. Schadensminderung heisst für ihn: «Dem
Unwissen, der
Naivität und der Risikofreude» junger Pillenbenutzer
möglichst präzise
Informationen entgegenzusetzen.
Dabei ergeben sich Koordinationsprobleme. Roger
Liggenstorfer von Eve & Rave spricht von Kompetenzgerangel zwischen
Bund und Kantonen, auch von Konkurrenz zwischen den verschiedenen
Labors, Präventionsfachleuten und Kantonsapothekern. Seine
Organisation
sucht seit Jahren um eine offizielle Bewilligung nach, um solche
Pillentests im Sinne eines Frühwarnsystems nicht nur kantonal,
sondern
landesweit durchzuführen, diese wissenschaftlich auszuwerten und
die
Resultate dann ins Netz zu stellen. In seinem jüngsten Antrag
bittet
Liggenstorfer das BAG, Pillentests als Übergangslösung zu
erlauben,
finanziell zu unterstützen und auf ein Präventionsprojekt
hinzuarbeiten.
Beim Bund will man davon nichts wissen. Die Idee
sei «grundsätzlich schon in Ordnung», sagt Chung-Yol
Lee vom BAG, das
heißt: Er ist dagegen. Er zweifelt schon an der
Durchführbarkeit
solcher Tests, sieht aber auch ein Mißverhältnis zwischen
Aufwand und
Ertrag. Immerhin kostet ein einzelner Check gegen 150 Franken und
dauert mindestens zwanzig Minuten. Dabei sei es trotz häufiger
Warnungen nur zu sehr wenig Todesfällen gekommen, «man darf
die
Gefährlichkeit solcher Substanzen also nicht
überbewerten».
Schließlich und vor allem befürchtet das BAG, die
Pillentests könnten
von den jungen Ravern als Aufforderung zum Konsum missverstanden werden.«
Büttner, Jean-Martin: Bund erschwert Drogenprävention,
in Tagesanzeiger vom 16. Juni 2003
http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/schweiz/285956.html
EU-Parlament mehrheitlich für Drug-Checking
Das Europaparlament sprach sich am 13. Februar
2003 mit 375 gegen 46 und 35 Enthaltungen für mehr Drug - Checking
- Programme in Europa aus!
Siehe hierzu:
http://www2.europarl.eu.int/omk/sipade2?L=DE&OBJID=10659&LEVEL=3&MODE=SIP&NAV=X&LSTDOC=N
und Vorschlag für eine Empfehlung des Rates
zur Prävention und Reduzierung von Risiken im Zusammenhang mit der
Drogenabhängigkeit
Dok.: A5-0021/2003
Verfahren: Konsultation, *
Aussprache und Annahme: 13.02.2003 (mit 375:46:35 Stimmen)
http://www2.europarl.eu.int/omk/sipade2?PUBREF=-//EP//TEXT+PRESS+DN-20030213-1+0+DOC+XML+V0//DE&LEVEL=2&NAV=S#SECTION2
Stellungnahme des Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der
Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten für den
Ausschuß für Umweltfragen, Volksgesundheit und
Verbraucherpolitik zu dem Vorschlag für eine Empfehlung des Rates
zur Prävention und Reduzierung von Risiken im Zusammenhang mit der
Drogenabhängigkeit
(KOM(2002) 201 - C5-0270/2002 - 2002/0098(CNS))
Verfasserin der Stellungnahme: Lousewies van der Laan)
Ȁnderungsantrag 7, Absatz 2, Unterabsatz 3a (neu)
3a. die von einigen Mitgliedstaaten
durchgeführten innovativen Projekte unterstützen, die zu
positiven Ergebnissen geführt haben und die darauf ausgerichtet
sind, den Tod von Drogenabhängigen zu verhindern und ihre
gesundheitlichen Risiken zu mindern, wie beispielsweise die "shooting
rooms" (Fixerstuben) und die mobilen Einheiten für Erste - Hilfe -
Maßnahmen und Analyse der Stoffe;
Begründung
Bedarf keiner Begründung.
Änderungsantrag 8, Absatz 2, Unterabsatz 4a (neu)
4a. die Maßnahmen zur Minderung der
Risiken im Zusammenhang mit dem Konsum von synthetischen Drogen auf
Parties (free parties, raves, Diskotheken, Konzerte...) auf der
Grundlage einer geeigneten Information, der Prävention, der
ärztlichen Betreuung und einer raschen Kontrolle der Produkte
(Tests) genehmigen, fördern und allgemein anwenden;
Begründung
Die Empfehlung sollte sich auf den Bereich der
Minderung von Risiken im Zusammenhang mit dem Konsum von synthetischen
Drogen auf Partys erstrecken. Zahlreiche gesundheitliche Probleme sind
auf den Mangel an Informationen und die zufallsbedingte Qualität
der synthetischen Drogen zurückzuführen, die meistens an
gelegentliche Konsumenten verkauft werden.«
Zeitlich limitierte Genehmigung für das Jahr 2005
Für die Monate Januar bis und mit Sptember
2005 erteilte das BAG der Bahnhofsapotheke in Solothurn eine
Genehmigung für die Durchführung eines Drug - Checking -
Programms in Kooperation mit »Eve & Rave Schweiz«. Die
zu untersuchenden Proben konnten jeweils am Samstag in der Apotheke an
der Bahnhofstraße in Solothurn unter der Anwesenheit von
MitarbeiterInnen von »Eve & Rave Schweiz« oder auch an
Parties an den Ständen von »Eve & Rave Schweiz«
abgegeben werden. Somit war gewährleistet, daß bei der
Abgabe jeweils kompetentes Personal für ein Beratungsgespräch
bereit stand. Das Angebot wurde gut angenommen, obwohl die Personen,
die eine Probe zur Untersuchung einreichten, sich finanziell an den
Kosten der Analyse beteiligen mußten. Seit Oktober 2005 konnten
mangels Verlängerung der Genehmigung seitens des Bundesamtes
für Gesundheit keine weiteren Proben zur Untersuchung
entgegengenommen werden. Es bleibt nur zu hoffen, daß das BAG
bald erneut wieder eine Genehmigung erteilt, damit das erfolgreiche
Drug - Checking - Programm von »Eve & Rave Schweiz«
weiter durchgeführt werden kann. Weitere Einzelheiten zum Drug -
Checking - Programm von »Eve & Rave Schweiz« sowie die
statistischen Ergebnisse der Analytik (auch im Vergleich zu den
Ergebnissen anderer Drug - Checking - Programme) können in der
Pressemitteilung von »Eve & Rave Berlin« vom 8.
September 2005 nachgelesen werden.
Drug-Checking-Programme – Entwicklung, Durchführung,
Ergebnisse, Nutzen und Nutzung
Pressemitteilung Redaktion www.eve-rave.net Berlin vom 8. September 2005
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse05-09-08.html
Das Internetportal von »Eve & Rave Schweiz«
Im April 1998 richtete »Eve & Rave
Schweiz« ein eigenes Internetportal und eine Mailbox ein. Die
Ergebnisse der
Pillenanalysen wie auch vielfältige andere Informationen zur
Thematik konnten somit seit April 1998 im Internet unter der Adresse
www.eve-rave.ch
abgefragt werden. Schnell wurde das Internetportal von »Eve &
Rave Schweiz« zu einer angesagten Adresse für Informationen
zur Thematik Drogen und Gesundheit. Inzwischen ist die Website von
»Eve & Rave Schweiz« die am häufigsten besuchte
Hompage zur Drogenthematik in der Schweiz. Letztes Jahr wurden 610.091
BesucherInnen gezahlt, die 4.764.246 Seiten aufgerufen haben.
Das Forum zählt derzeit 3.120 registrierte Benutzer, die insgesamt
58.409 Beiträge geschrieben haben (Stand: 21. Februar 2006, 19:50
Uhr). Das Forum wird derzeit von acht Moderatoren betreut und
zählt zu den am besten gepflegten Foren zum Thema Drogen im
deutschsprachigen Raum.
Auch im internationalen Vergleich zählt das
Internetportal von »Eve & Rave Schweiz« zu den am
besten besuchten Websites zur Drogenthematik. Im deutschsprachigen Raum
konnten einzig die »Drugscouts« aus Leipzig auf ihrem
Internetportal
www.drugscouts.de
mehr BesucherInnen zählen. Die »Drugscouts«
registrierten im letzten Jahr 1.010.000 BesucherInnen auf ihrer
Homepage. Es sei hier angemerkt, das sowohl »Eve & Rave
Schweiz« wie auch die »Drugscouts« in Leipzig zum
SONICS-Netzwerk gehören. Das »
Sonics Cybertribe Netzwerk
für Rhythmus und Veränderung« ist ein
Zusammenschluß von Organisationen in Deutschland und in der
Schweiz, die in den Bereichen elektronische Musik, Party- und
Tanzkultur sowie Drogenaufklärung und Schadensminderung beim
Drogenkonsum engagiert sind.
Internetportal des SONICS-Netwerkes
http://www.sterneck.net
Mitglieder des SONICS-Netzwerkes mit Projektbeschreibungen
http://www.eve-rave.net/abfahrer/webdirectory.sp?cid=27
Party
Die Crew von »Eve & Rave Schweiz«
feiert das zehnjährige Jubiläum ihres ersten Einsatzes vor
Ort am Mittwoch, den 22. Februar 2006, ab 22:00 Uhr in der
»Dachkantine« in Zürich. Bemerkenswert ist dabei,
daß auch an der Party zum Jubiläum nicht nur gefeiert,
sondern auch gearbeitet wird. »Eve & Rave Schweiz«
organisiert und betreut in Zusammenarbeit mit dem »Safer Party
Projekt« aus Zürich an dieser Party einen großen
Infostand. Hier kann man auch Pillen, Pappen und Pulver zur Analyse
abgeben und erhält dann etwa 20 Minuten später das
Testergebnis. Das Drug - Checking wird hier vom »Safer Party
Projekt« aus Zürich durchgeführt. Die Party als Ganzes
ist eine Benefizveranstaltung für »Eve & Rave
Schweiz«.
Mehr Infos zur Party
http://www.eve-rave.ch/neuigkeiten/events.htm
Die »Dachkantine« in Zürich
http://www.dachkantine.ch
Das »Safer Party Projekt« von Streetwork Zürich
http://www.saferparty.ch
Berlin, den 22. Februar 2006
Redaktion Webteam Eve & Rave
e.V. Berlin
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