Aufruf zur Hanfparade 2008


Redaktion Webteam www.eve-rave.net Berlin
Pressemitteilung vom 18. Juli 2008 zur Hanfparade 2008



Am Samstag, den 2. August 2008, wird in Berlin die Hanfparade um 13:00 Uhr beim Fernsehturm am Alexanderplatz starten. Die Hanfparade ist eine politische Demonstration für die Legalisierung von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genußmittel. Das Motto der Hanfparade 2008 lautet: »Jugendschutz – Verbraucherschutz – Legalisierung«

Demonstriert wird gegen das Verbot von Cannabis als Rausch- und Genußmittel; gegen eine Politik, die glaubt, mit Hilfe von Polizei, Staatsanwalt, Gericht und Knast aus einem Kiffer einen besseren Menschen machen zu können und gegen die alltägliche Polizeihatz auf harmlose Cannabiskonsumenten, die der Gesellschaft weit mehr schadet, als es Cannabis je könnte. Demonstriert wird gegen das Verbot, natürliches Cannabis als Medizin zu nutzen; gegen eine Politik, die Menschen zu Schmerzen und Tod verurteilt, nur um ein törichtes Verbot aufrecht zu erhalten und gegen einen Staat, der Ärzte bestraft, nur weil sie ihre Patienten mit einem natürlichen Heilmittel behandeln.


Druckerfreundliche Version (PDF-Format, 144 KB, 5 Seiten):
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse08-07-18.pdf



Legalisierung mindert Gefahrenpotential beim Drogenkonsum

Drogen aller Art sind weltweit äußerst begehrte Güter, wobei die Nachfrage vom rechtlichen Status der einzelnen Substanzen kaum beeinflußt wird. Auf die Qualität der Drogen hingegen hat dieser Status einen großen Einfluß, da bei sogenannten legalen Drogen durch amtliche Kontrollen eine gleichbleibende Güte bezüglich Reinheit und Dosierung weitgehend gewährleistet werden kann, bei illegalisierten Substanzen dies jedoch nicht der Fall ist. So entsprechen Reinheit und Dosierung illegalisierter Substanzen häufig nicht den Angaben der Lieferanten oder sie enthalten andere als die deklarierten Wirkstoffe. Daraus folgt, daß der Konsum solcher Produkte mit einem zusätzlichen Gefahrenpotential für die gesundheitliche Unversehrtheit der jeweiligen Konsumenten verbunden sein kann. Dieses zusätzliche und offenkundige Gefahrenpotential zu reduzieren ist die Zielsetzung einer Legalisierung – und bis es soweit ist – von Drug-Checking-Programmen.


Drogenkompetenz und Drogenmündigkeit

Seriöse und präzise Informationen über Drogen sind eine Voraussetzung zur Erhaltung der Gesundheit, da die genaue Kenntnis von Dosierung und Wirkstoffzusammensetzung einer Droge den potentiellen Gebrauchern derselben das objektiv bestehende Gefahrenpotential vergegenwärtigt und somit eine klare Grundlage für die subjektive Risikoabschätzung vor der eventuellen Einnahme schafft. Die Veröffentlichung der Laboranalysen von auf dem Schwarzmarkt erhältlichen Drogen (Drug-Checking) fördert den Lernprozeß zu einem verträglichen Risikomanagement. Das individuelle Drogenwissen wird so erweitert und potentielle Drogengebraucher können besser entscheiden, ob sie, und wenn ja, welche Drogen sie in welcher Dosierung konsumieren möchten. Drug-Checking fördert somit auch den Lernprozeß zur Drogenmündigkeit. Wären die derzeit illegalisierten Drogen legal, wäre Drug-Checking überflüssig, weil bei den Produkten genaue Angaben über Zusammensetzung und Wirkung mitgeliefert würden, wie das derzeit bei Medikamenten der Fall ist. Eine Legalisierung würde die Risikoabschätzung vor einer eventuellen Einnahme erheblich begünstigen.

Der Erwerb von Handlungskompetenz und der ungehinderte Zugang zu allen Arten von Informationen über psychotrope Substanzen sind wesentliche Faktoren zur Erlangung von Drogenmündigkeit. Dem Individuum muß die Möglichkeit zu eigenverantwortlichen und autonom kontrollierten Entscheidungen gelassen werden, damit es in die Lage versetzt wird, mittels seines Handelns, seine individuellen und kollektiven Interessen zu erkennen und zu entwickeln. Ohne individuell geprägtes Erfahrungswissen ist mündiges Verhalten in keiner Hinsicht denkbar. In Bezug auf mögliche Risiken soll die Drogenmündigkeit, unter dem Stichwort Handlungskompetenz, zu einem differenzierten Risikomanagement beitragen.

Drogenmündigkeit ist ein Präventionskonzept im Bereich Drogen. Etabliert wurde der Begriff Drogenmündigkeit von Prof. Gundula Barsch, Mitglied der ehemaligen Drogen- und Suchtkommission im Bundesgesundheitsministerium. Sie definiert den Begriff folgendermaßen: »Das Pendant zu Sucht und exzessivem Konsum ist nicht Abstinenz, sondern Drogenmündigkeit.« Die vier Säulen eines mündigen, integrierten und autonom kontrollierten Umgangs mit Drogen sind: Risikomanagement, Kritikfähigkeit, Genußfähigkeit und Drogenwissen. Die derzeitige auf Repression aufbauende Verbotspolitik behindert jedoch die entwicklung von Drogenmündigkeit.
 
Quellen: Pressemitteilung vom 8. September 2005 zum Drug-Checking
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse05-09-08.html
 
Prof. Gundula Barsch: http://www.fh-merseburg.de/~barsch/



Drogenautonomie versus Drogenabhängigkeit

Autonomie (Selbstbestimmung, Selbstverwaltung) ist das Gegenteil von Abhängigkeit. Will man Abhängigkeiten mindern oder bekämpfen, muß man Autonomie fördern. Dies gilt auch für den Bereich »Drogen«, das heißt, will man Drogenabhängigkeit bekämpfen respektive minimieren, dann muß man Drogenautonomie fordern respektive fördern. Drogenautonomie erlangt man durch Drogenkompetenz und Drogenmündigkeit.

Der Begriff Drogenautonomie wurde von Torsten Schmidt in seiner Dissertation »Graue Gefahr oder Graues Glück – Der Graumarkt als Folge und Strategie der Drogenhilfe am Beispiel von Amsterdam und Bremen« (Dissertation Dr. phil. Bremen, 2000) eingeführt. Der Begriff Drogenautonomie als Pendant respektive als Gegenbegriff zu Drogenabhängigkeit scheint sehr gut geeignet zu sein, um in der drogenpolitischen Diskussion respektive in der Diskussion betreff Schadensminderung und Gesundheit beim Drogengebrauch neue Akzente zu setzen. Die derzeitige Drogenpolitik verhindert die Entwicklung von Drogenautonomie und begünstigt somit die Entwicklung von Abhängigkeiten – einerseits von Drogen durch mangelhafte Aufklärung und andererseits von staatlichen und privaten Organisationen durch diverse Regulierungs- respektive Zwangsmaßnahmen. Nur eine Legalisierung kann diesen Teufelskreis durchbrechen.
 
Schmidt, Torsten: Graue Gefahr oder Graues Glück. Der Graumarkt als Folge und Strategie der Drogenhilfe am Beispiel von Amsterdam und Bremen. Dissertation Dr.phil. Bremen.2000
http://www.bisdro.uni-bremen.de/dissgrauschmidt.htm




Legalisierung mindert Meinungsmanipulation

In den Medien wird oft äußerst einseitig negativ über Cannabis und andere Drogen berichtet. Und wenn einmal in einer Tages- oder Wochenzeitung positive Aspekte von bestimmten illegalisierten Drogen beschrieben werden, dann warnen einige »Experten« vor solchen Publikationen, da durch solche Meldungen der Eindruck entstehen könnte, die Drogen seinen ja doch nicht so gefährlich, wie die Regierung dies immer der Bevölkerung weißmachen will. Das Verbot fördert offensichtlich die Meinungsmanipulation, eine Legalisierung würde diese mindern.

Am 28. August 2005 veröffentlichte die »Welt am Sonntag« einen Artikel unter dem Titel »Haschpillen gegen Migräne – Forscher entdecken gute Seiten an Cannabis, Ecstasy und LSD. Drogenexperten befürchten, daß durch solche Meldungen die gefährlichen Wirkungen bagatellisiert werden.« In dem Artikel hieß es »Drogen können heilen. Nicht nur Hasch, sondern auch die Partydroge Ecstasy und sogar LSD stehen im dringenden Verdacht, therapeutisch nutzbar zu sein. Während die moderne Forschung nach und nach die guten Seiten der Gifte aufdeckt, warnen Politiker und Ärzte vor den gesundheitlichen Risiken. (...) Psychiatrieprofessor Rainer Thomasius, Leiter der Drogenambulanz am Hamburger Universitätsklinikum, sorgt sich, daß durch positive Meldungen über Cannabis und andere Rauschmittel diese erst richtig hoffähig gemacht, ihre gefährlichen Wirkungen weiter bagatellisiert werden könnten.«

Offensichtlich hat der Psychiatrieprofessor Rainer Thomasius die Fachliteratur zum Thema nicht richtig studiert, sonst hätte er gewußt, daß in jenen Staaten der USA, in denen Cannabis als Medizin zugelassen ist, Schüler seltener Kiffen als in jenen Staaten, in denen dies nicht der Fall ist. So stellen die Autoren Karen O'Keefe, Mitch Earleywine, Bruce Mirken und Zane Hurst des Marijuana Policy Projects in Washington DC in der Studie »Marijuanagebrauch bei Jugendlichen: Die Auswirkung staatlicher Marijuanagesetzgebungen« fest, daß seit der Genehmigung des Gebrauchs von Cannabis als Medizin in einigen Bundesstaaten der USA der Konsum von Cannabis bei Jugendlichen in diesen Staaten um bis zu 50 Prozent zurückgegangen ist, weit mehr als in jenen Staaten der USA, wo Cannabis als Medizin nicht zugelassen ist. Die Befürchtung des Professors basiert somit nicht auf Fakten, ist unbegründet und entspringt ausschließlich seiner Phantasie und/oder seiner Karieregeilheit.

Trotz dieser nachprüfbaren Fehleinschätzung seitens Thomasius erhielt dieser ein paar Monate später im November 2005 vom Bundesgesundheitsministerium den Auftrag (ohne Ausschreibung), ein Gutachten zu erstellen, das den aktuellen Forschungsstand bei Cannabis zusammenfassen soll. Offenbar hat Meinungsmache beim Gesundheitsministerium Priorität vor seriöser Aufklärung. Solche Verwerfungen in der Informationspolitik haben ihre Ursache in der Verbotspolitik und wären nach einer Legalisierung kaum denkbar.
 
Haschpillen gegen Migräne – Forscher entdecken gute Seiten an Cannabis, Ecstasy und LSD. Drogenexperten befürchten, dass durch solche Meldungen die gefährlichen Wirkungen bagatellisiert werden; in: Welt am Sonntag vom 28. August 2005
http://www.welt.de/print-wams/article131519/Haschpillen_gegen_Migraene.html
 
Karen O'Keefe, Mitch Earleywine, Bruce Mirken, Zane Hurst (Marijuana Policy Project,Washington DC): Marijuanagebrauch bei Jugendlichen: Die Auswirkung staatlicher Marijuanagesetzgebungen
http://www.mpp.org/research/teen-use-report.html
 
Forschungsskandal bei Cannabis, Meldung des DHV vom 25. 11. 2005
http://hanfverband.de/aktuell/meldung_1132929998.html



Unterdrückung von Fakten

Das Bundesministerium für Gesundheit hatte im Jahr 1999 eine Drogen- und Suchtkommission berufen, der hochkarätige Expertinnen und Experten aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften sowie ein Vertreter der Betroffenen und ein Journalist und Praktiker angehörten. Das 14-köpfige Gremium hatte sich am 8. Dezember 1999 in Berlin konstituiert. Die Aufgabe der Kommission war es, Empfehlungen zur Verbesserung der Suchtprävention auszuarbeiten. Des Weiteren sollte die Kommission dazu beitragen, einen neuen Nationalen Aktionsplan Drogen und Suchtmittel zu entwickeln, der die wichtigen Aspekte und Maßnahmen in diesem Bereich auf allen Ebenen umfassen sollte.

Am 4. Juni 2002 hatte die Drogen- und Suchtkommission der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, ihren Abschlußbericht zur Verbesserung der Suchtprävention übergeben. Damals hatte das Gesundheitsministerium zu diesem Anlaß eine Pressemitteilung mit dem Titel »Politik der Bundesregierung sieht sich durch das Votum der Drogen- und Suchtkommission bestätigt« veröffentlicht. Sowohl die Pressemitteilung (Nr. 13 vom 4. Juni 2002) als auch die Vollversion des Abschlußberichtes der Drogen- und Suchtkommission konnte man über mehrere Monate hinweg auf der Website des Gesundheitsministeriums abrufen. Heute sucht man jedoch auf der Website des Ministeriums vergeblich nach diesen beiden Dokumenten. Sie wurden einfach wieder entfernt. Und damit dies nicht allzu auffällig erscheint, wurde bei allen Pressemitteilungen der Drogenbeauftragten aus den Jahren 2001 und 2002 die Nummerierung ebenfalls entfernt. Mit nahezu akribischer Präzision wurden hier nach klassischer Geheimdienstmanier wie zu Stalins Zeiten in der Sowjetunion Dokumente aus Verzeichnissen entfernt, um das in diesen amtlichen Dokumenten transportierte Gedankengut besser ausmerzen zu können.

Nach wie vor baut die amtliche Drogenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland auf die fachliche Unkenntnis der Bevölkerung und unterschlägt deshalb systematisch wichtige Informationen, um den Stand der allgemeinen Unkenntnis nicht zu gefährden. Beispielsweise wird im Drogen- und Suchtbericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung vom 29. April 2003 der Abschlußbericht der Drogen- und Suchtkommission vom Juni 2002 erwähnt (S. 21), jedoch ohne der Angabe einer Bezugsquelle und unter Unterschlagung wichtiger Empfehlungen der Kommission wie:

»Vielmehr ist besonderes Augenmerk auf mögliche schädliche Nebenwirkungen solcher Gesetze (z. B. Stigmatisierung bestimmter Personengruppen, negative Effekte durch Inhaftierungen etc.) zu richten. Zudem sollten Gesetze regelmäßig evaluiert und daraufhin überprüft werden, ob die in sie gesetzten Erwartungen auch tatsächlich erfüllt worden sind. Sollte die (unabhängige) Evaluation zu dem Ergebnis kommen, daß dies nicht der Fall ist, dann sind die Gesetze abzuschaffen, im Ausnahmefall auch zu ändern.« [S. 30]

»Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren aus politischen Erwägungen mit dem § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10, 11 und 12 BtMG besondere Tatbestandsformen der Beihilfe zum Konsum geschaffen und mit Strafe bedroht, obwohl von seiten der Strafverfolgung hier kein Bedürfnis bestand. So zeigen denn auch die Statistiken der Strafverfolgungsbehörden, daß diese Vorschriften nicht zu Verurteilungen führen, aber von den politischen Parteien bei der Bewertung von Drogenhilfe und Therapiemaßnahmen häufig zitiert werden. Die Lösung der Probleme wäre deshalb eine ersatzlose Streichung dieser Vorschriften.« [S. 31]
 
Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit
http://www.cannabislegal.de/politik/dsk-auf.htm
 
Mitglieder der Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit
http://www.cannabislegal.de/politik/dsk-mitgl.htm
 
Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit: Abschlußbericht zur Verbesserung der Suchtprävention
http://www.drogenkult.net/?file=text004
 
Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums (Nr. 13 vom 4. Juni 2002): Politik der Bundesregierung sieht sich durch das Votum der Drogen- und Suchtkommission bestätigt
http://www.cannabislegal.de/politik/bmg-20020604.htm



Aktionsplans Drogen und Sucht

Obwohl die Drogen- und Suchtkommission gemäß ihrer Bestimmung vor allem dazu beitragen sollte, einen neuen Nationalen Aktionsplan Drogen und Suchtstoffe zu entwickeln, wurde die Kommission in der Pressemitteilung vom 25. Juni 2003 zur Verabschiedung des »Aktionsplans Drogen und Sucht« im Kabinett mit keinem Wort erwähnt. Auch im »Aktionsplan Drogen und Sucht«, den die Drogenbeauftragte Caspers-Merk als »Moderne Agenda zur Bewältigung der Suchtproblematik« bezeichnete, wird die Drogen- und Suchtkommission nicht erwähnt. Der neue Aktionsplan widerspiegelt somit nicht den aktuellen Stand des Wissens einer hochkarätigen Kommission, sondern weit mehr den (Klein-)Geist jener opportunistischen politischen Klasse, die immer noch des Glaubens ist, mit List, Täuschung und Vertuschung könne man einen konstruktiven Beitrag zur Lösung von Problemen leisten.
 
Aktionsplan Drogen und Sucht
http://www.slsev.de/aktionsplan2003.pdf



Informationsfreiheit durch Legalisierung

»Ich bin der festen Überzeugung, daß die Drogenpolitik in diesem Lande anders laufen würde, wenn es gelänge, die zutreffenden Informationen publik zu machen. Die gegenwärtige Drogengesetzgebung läßt sich nur deshalb praktizieren, weil in der Bevölkerung ein entsprechendes Informationsdefizit herrscht.«

[Richter Wolfgang Neskovic, Landgericht Lübeck, 1992]


Zur Erlangung von Kompetenz und Mündigkeit braucht es einen freien Zugang zu allen relevanten Informationen. Wer Informationen unterdrückt und/oder verfälscht ist weder kompetent noch mündig und verhindert zudem Kompetenz und Mündigkeit in der Bevölkerung. Offensichtlich fördert die Prohibitionspolitik die opportunistische Unterdrückung von Informationen im amtlichen Bereich und beeinträchtigt dadurch in einem erheblichen Maße die Informationsfreiheit. Derzeit gewährleisten vornehmlich private Organisationen, die sich für eine Legalisierung von Cannabis und andere Drogen einsetzen, den Zugang zu diversen relevanten drogenpolitischen Informationen wie auch zu Informationen, die für die Schadensminderung tauglich sind (z.B. Drug-Checking-Resultate).

Nur durch eine Legalisierung kann eine flächendeckende Informationsfreiheit gewährlaistet werden und der opportunistischen Unterdrückung von Informationen im amtlichen Bereich Einhalt geboten werden. Informationsfreiheit ist die Voraussetzung für einen seriösen drogenpolitischen Diskurs. Deshalb ruft Eve & Rave Berlin zur Teilnahme an der Hanfparade am 2. August 2008 in Berlin auf. Die Hanfparade ist die traditionsreichste Legalisierungsdemonstration in der Mitte Europas.
 
Vergl. hierzu: Pressemitteilung vom 8. April 2008 zur Hanfparade 2008: Hanfparade in Berlin – Kundgebung gegen die Mißachtung der Menschenrechte
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse08-04-08.html
 
Pressemitteilung vom 22. Mai 2008 zur Periode der globalen Besinnung: Zum Jahr der Besinnung in der Drogenpolitik, Suchtstoffkommission ruft Periode der globalen Besinnung aus (mit Aufruf zur Teilnahme an der Hanfparade 2008)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse08-05-22.html
 
Informationen zur Hanfparade
http://www.hanfparade.de/


Berlin, den 18. Juli 2008
Redaktion Webteam Eve & Rave e.V. Berlin

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