Aufruf zur Hanfparade 2008
Redaktion
Webteam www.eve-rave.net Berlin
Pressemitteilung vom 18. Juli 2008 zur
Hanfparade 2008
Am Samstag, den 2. August 2008, wird in Berlin
die Hanfparade um 13:00 Uhr beim Fernsehturm am Alexanderplatz starten.
Die Hanfparade ist eine politische Demonstration für die
Legalisierung von Hanf als Rohstoff, Medizin und Genußmittel. Das
Motto der Hanfparade 2008 lautet: »Jugendschutz –
Verbraucherschutz – Legalisierung«
Demonstriert wird gegen das Verbot von Cannabis
als Rausch- und Genußmittel; gegen eine Politik, die glaubt, mit
Hilfe von Polizei, Staatsanwalt, Gericht und Knast aus einem Kiffer
einen besseren Menschen machen zu können und gegen die
alltägliche Polizeihatz auf harmlose Cannabiskonsumenten, die der
Gesellschaft weit mehr schadet, als es Cannabis je könnte.
Demonstriert wird gegen das Verbot, natürliches Cannabis als
Medizin zu nutzen; gegen eine Politik, die Menschen zu Schmerzen und
Tod verurteilt, nur um ein törichtes Verbot aufrecht zu erhalten
und gegen einen Staat, der Ärzte bestraft, nur weil sie ihre
Patienten mit einem natürlichen Heilmittel behandeln.
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http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse08-07-18.pdf
Legalisierung mindert Gefahrenpotential beim Drogenkonsum
Drogen aller Art sind weltweit äußerst
begehrte Güter, wobei die Nachfrage vom rechtlichen Status der
einzelnen Substanzen kaum beeinflußt wird. Auf die Qualität
der Drogen hingegen hat dieser Status einen großen Einfluß,
da bei sogenannten legalen Drogen durch amtliche Kontrollen eine
gleichbleibende Güte bezüglich Reinheit und Dosierung
weitgehend gewährleistet werden kann, bei illegalisierten
Substanzen dies jedoch nicht der Fall ist. So entsprechen Reinheit und
Dosierung illegalisierter Substanzen häufig nicht den Angaben der
Lieferanten oder sie enthalten andere als die deklarierten Wirkstoffe.
Daraus folgt, daß der Konsum solcher Produkte mit einem
zusätzlichen Gefahrenpotential für die gesundheitliche
Unversehrtheit der jeweiligen Konsumenten verbunden sein kann. Dieses
zusätzliche und offenkundige Gefahrenpotential zu reduzieren ist
die Zielsetzung einer Legalisierung – und bis es soweit ist – von
Drug-Checking-Programmen.
Drogenkompetenz und Drogenmündigkeit
Seriöse und präzise Informationen
über Drogen sind eine Voraussetzung zur Erhaltung der Gesundheit,
da die genaue Kenntnis von Dosierung und Wirkstoffzusammensetzung einer
Droge den potentiellen Gebrauchern derselben das objektiv bestehende
Gefahrenpotential vergegenwärtigt und somit eine klare Grundlage
für die subjektive Risikoabschätzung vor der eventuellen
Einnahme schafft. Die Veröffentlichung der Laboranalysen von auf
dem Schwarzmarkt erhältlichen Drogen (Drug-Checking) fördert
den Lernprozeß zu einem verträglichen Risikomanagement. Das
individuelle Drogenwissen wird so erweitert und potentielle
Drogengebraucher können besser entscheiden, ob sie, und wenn ja,
welche Drogen sie in welcher Dosierung konsumieren möchten.
Drug-Checking fördert somit auch den Lernprozeß zur
Drogenmündigkeit. Wären die derzeit illegalisierten Drogen
legal, wäre Drug-Checking überflüssig, weil bei den
Produkten genaue Angaben über Zusammensetzung und Wirkung
mitgeliefert würden, wie das derzeit bei Medikamenten der Fall
ist. Eine Legalisierung würde die Risikoabschätzung vor einer
eventuellen Einnahme erheblich begünstigen.
Der Erwerb von Handlungskompetenz und der
ungehinderte Zugang zu allen Arten von Informationen über
psychotrope Substanzen sind wesentliche Faktoren zur Erlangung von
Drogenmündigkeit. Dem Individuum muß die Möglichkeit zu
eigenverantwortlichen und autonom kontrollierten Entscheidungen
gelassen werden, damit es in die Lage versetzt wird, mittels seines
Handelns, seine individuellen und kollektiven Interessen zu erkennen
und zu entwickeln. Ohne individuell geprägtes Erfahrungswissen ist
mündiges Verhalten in keiner Hinsicht denkbar. In Bezug auf
mögliche Risiken soll die Drogenmündigkeit, unter dem
Stichwort Handlungskompetenz, zu einem differenzierten Risikomanagement
beitragen.
Drogenmündigkeit ist ein
Präventionskonzept im Bereich Drogen. Etabliert wurde der Begriff
Drogenmündigkeit von Prof. Gundula Barsch, Mitglied der ehemaligen
Drogen- und Suchtkommission im Bundesgesundheitsministerium. Sie
definiert den Begriff folgendermaßen: »Das Pendant zu
Sucht und exzessivem Konsum ist nicht Abstinenz, sondern
Drogenmündigkeit.« Die vier Säulen eines
mündigen, integrierten und autonom kontrollierten Umgangs mit
Drogen sind: Risikomanagement, Kritikfähigkeit,
Genußfähigkeit und Drogenwissen. Die derzeitige auf
Repression aufbauende Verbotspolitik behindert jedoch die entwicklung
von Drogenmündigkeit.
Quellen: Pressemitteilung vom 8. September 2005 zum Drug-Checking
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse05-09-08.html
Prof. Gundula Barsch: http://www.fh-merseburg.de/~barsch/
Drogenautonomie versus Drogenabhängigkeit
Autonomie (Selbstbestimmung, Selbstverwaltung) ist
das Gegenteil von Abhängigkeit. Will man Abhängigkeiten
mindern oder bekämpfen, muß man Autonomie fördern. Dies
gilt auch für den Bereich »Drogen«, das
heißt, will man Drogenabhängigkeit bekämpfen respektive
minimieren, dann muß man Drogenautonomie fordern respektive
fördern. Drogenautonomie erlangt man durch Drogenkompetenz und
Drogenmündigkeit.
Der Begriff Drogenautonomie wurde von Torsten
Schmidt in seiner Dissertation »Graue Gefahr oder Graues
Glück – Der Graumarkt als Folge und Strategie der Drogenhilfe am
Beispiel von Amsterdam und Bremen« (Dissertation Dr. phil.
Bremen, 2000) eingeführt. Der Begriff Drogenautonomie als Pendant
respektive als Gegenbegriff zu Drogenabhängigkeit scheint sehr gut
geeignet zu sein, um in der drogenpolitischen Diskussion respektive in
der Diskussion betreff Schadensminderung und Gesundheit beim
Drogengebrauch neue Akzente zu setzen. Die derzeitige Drogenpolitik
verhindert die Entwicklung von Drogenautonomie und begünstigt
somit die Entwicklung von Abhängigkeiten – einerseits von Drogen
durch mangelhafte Aufklärung und andererseits von staatlichen und
privaten Organisationen durch diverse Regulierungs- respektive
Zwangsmaßnahmen. Nur eine Legalisierung kann diesen Teufelskreis
durchbrechen.
Schmidt, Torsten: Graue Gefahr oder Graues Glück. Der Graumarkt
als Folge und Strategie der Drogenhilfe am Beispiel von Amsterdam und
Bremen. Dissertation Dr.phil. Bremen.2000
http://www.bisdro.uni-bremen.de/dissgrauschmidt.htm
Legalisierung mindert Meinungsmanipulation
In den Medien wird oft äußerst
einseitig negativ über Cannabis und andere Drogen berichtet. Und
wenn einmal in einer Tages- oder Wochenzeitung positive Aspekte von
bestimmten illegalisierten Drogen beschrieben werden, dann warnen
einige »Experten« vor solchen Publikationen, da
durch solche Meldungen der Eindruck entstehen könnte, die Drogen
seinen ja doch nicht so gefährlich, wie die Regierung dies immer
der Bevölkerung weißmachen will. Das Verbot fördert
offensichtlich die Meinungsmanipulation, eine Legalisierung würde
diese mindern.
Am 28. August 2005 veröffentlichte die »Welt
am Sonntag« einen Artikel unter dem Titel »Haschpillen
gegen Migräne – Forscher entdecken gute Seiten an Cannabis,
Ecstasy und LSD. Drogenexperten befürchten, daß durch solche
Meldungen die gefährlichen Wirkungen bagatellisiert werden.«
In dem Artikel hieß es »Drogen können heilen. Nicht
nur Hasch, sondern auch die Partydroge Ecstasy und sogar LSD stehen im
dringenden Verdacht, therapeutisch nutzbar zu sein. Während die
moderne Forschung nach und nach die guten Seiten der Gifte aufdeckt,
warnen Politiker und Ärzte vor den gesundheitlichen Risiken. (...)
Psychiatrieprofessor Rainer Thomasius, Leiter der Drogenambulanz am
Hamburger Universitätsklinikum, sorgt sich, daß durch
positive Meldungen über Cannabis und andere Rauschmittel diese
erst richtig hoffähig gemacht, ihre gefährlichen Wirkungen
weiter bagatellisiert werden könnten.«
Offensichtlich hat der Psychiatrieprofessor Rainer
Thomasius die Fachliteratur zum Thema nicht richtig studiert, sonst
hätte er gewußt, daß in jenen Staaten der USA, in
denen Cannabis als Medizin zugelassen ist, Schüler seltener Kiffen
als in jenen Staaten, in denen dies nicht der Fall ist. So stellen die
Autoren Karen O'Keefe, Mitch Earleywine, Bruce Mirken und Zane Hurst
des Marijuana Policy Projects in Washington DC in der Studie »Marijuanagebrauch
bei Jugendlichen: Die Auswirkung staatlicher Marijuanagesetzgebungen«
fest, daß seit der Genehmigung des Gebrauchs von Cannabis als
Medizin in einigen Bundesstaaten der USA der Konsum von Cannabis bei
Jugendlichen in diesen Staaten um bis zu 50 Prozent zurückgegangen
ist, weit mehr als in jenen Staaten der USA, wo Cannabis als Medizin
nicht zugelassen ist. Die Befürchtung des Professors basiert somit
nicht auf Fakten, ist unbegründet und entspringt
ausschließlich seiner Phantasie und/oder seiner Karieregeilheit.
Trotz dieser nachprüfbaren
Fehleinschätzung seitens Thomasius erhielt dieser ein paar Monate
später im November 2005 vom Bundesgesundheitsministerium den
Auftrag (ohne Ausschreibung), ein Gutachten zu erstellen, das den
aktuellen Forschungsstand bei Cannabis zusammenfassen soll. Offenbar
hat Meinungsmache beim Gesundheitsministerium Priorität vor
seriöser Aufklärung. Solche Verwerfungen in der
Informationspolitik haben ihre Ursache in der Verbotspolitik und
wären nach einer Legalisierung kaum denkbar.
Haschpillen gegen Migräne – Forscher entdecken gute Seiten an
Cannabis,
Ecstasy und LSD. Drogenexperten befürchten, dass durch solche
Meldungen
die gefährlichen Wirkungen bagatellisiert werden; in: Welt am
Sonntag vom 28. August 2005
http://www.welt.de/print-wams/article131519/Haschpillen_gegen_Migraene.html
Karen O'Keefe, Mitch Earleywine, Bruce Mirken, Zane Hurst (Marijuana
Policy Project,Washington DC): Marijuanagebrauch bei Jugendlichen: Die
Auswirkung staatlicher Marijuanagesetzgebungen
http://www.mpp.org/research/teen-use-report.html
Forschungsskandal bei Cannabis, Meldung des DHV vom 25. 11. 2005
http://hanfverband.de/aktuell/meldung_1132929998.html
Unterdrückung von Fakten
Das Bundesministerium für Gesundheit hatte im
Jahr 1999 eine Drogen- und Suchtkommission berufen, der
hochkarätige Expertinnen und Experten aus den Bereichen Medizin,
Psychologie, Rechtswissenschaften, Sozialwissenschaften sowie ein
Vertreter der Betroffenen und ein Journalist und Praktiker
angehörten. Das 14-köpfige Gremium hatte sich am 8. Dezember
1999 in Berlin konstituiert. Die Aufgabe der Kommission war es,
Empfehlungen zur Verbesserung der Suchtprävention auszuarbeiten.
Des Weiteren sollte die Kommission dazu beitragen, einen neuen
Nationalen Aktionsplan Drogen und Suchtmittel zu entwickeln, der die
wichtigen Aspekte und Maßnahmen in diesem Bereich auf allen
Ebenen umfassen sollte.
Am 4. Juni 2002 hatte die Drogen- und
Suchtkommission der Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und
der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, ihren
Abschlußbericht zur Verbesserung der Suchtprävention
übergeben. Damals hatte das Gesundheitsministerium zu diesem
Anlaß eine Pressemitteilung mit dem Titel »Politik der
Bundesregierung sieht sich durch das Votum der Drogen- und
Suchtkommission bestätigt« veröffentlicht. Sowohl
die Pressemitteilung (Nr. 13 vom 4. Juni 2002) als auch die Vollversion
des Abschlußberichtes der Drogen- und Suchtkommission konnte man
über mehrere Monate hinweg auf der Website des
Gesundheitsministeriums abrufen. Heute sucht man jedoch auf der Website
des Ministeriums vergeblich nach diesen beiden Dokumenten. Sie wurden
einfach wieder entfernt. Und damit dies nicht allzu auffällig
erscheint, wurde bei allen Pressemitteilungen der Drogenbeauftragten
aus den Jahren 2001 und 2002 die Nummerierung ebenfalls entfernt. Mit
nahezu akribischer Präzision wurden hier nach klassischer
Geheimdienstmanier wie zu Stalins Zeiten in der Sowjetunion Dokumente
aus Verzeichnissen entfernt, um das in diesen amtlichen Dokumenten
transportierte Gedankengut besser ausmerzen zu können.
Nach wie vor baut die amtliche Drogenpolitik in
der Bundesrepublik Deutschland auf die fachliche Unkenntnis der
Bevölkerung und unterschlägt deshalb systematisch wichtige
Informationen, um den Stand der allgemeinen Unkenntnis nicht zu
gefährden. Beispielsweise wird im Drogen- und Suchtbericht der
Drogenbeauftragten der Bundesregierung vom 29. April 2003 der
Abschlußbericht der Drogen- und Suchtkommission vom Juni 2002
erwähnt (S. 21), jedoch ohne der Angabe einer Bezugsquelle und
unter Unterschlagung wichtiger Empfehlungen der Kommission wie:
»Vielmehr ist besonderes Augenmerk auf
mögliche schädliche Nebenwirkungen solcher Gesetze (z. B.
Stigmatisierung bestimmter Personengruppen, negative Effekte durch
Inhaftierungen etc.) zu richten. Zudem sollten Gesetze
regelmäßig evaluiert und daraufhin überprüft
werden, ob die in sie gesetzten Erwartungen auch tatsächlich
erfüllt worden sind. Sollte die (unabhängige) Evaluation zu
dem Ergebnis kommen, daß dies nicht der Fall ist, dann sind die
Gesetze abzuschaffen, im Ausnahmefall auch zu ändern.«
[S. 30]
»Der Gesetzgeber hat in den vergangenen
Jahren aus politischen Erwägungen mit dem § 29 Abs. 1 Satz 1
Nr. 10, 11 und 12 BtMG besondere Tatbestandsformen der Beihilfe zum
Konsum geschaffen und mit Strafe bedroht, obwohl von seiten der
Strafverfolgung hier kein Bedürfnis bestand. So zeigen denn auch
die Statistiken der Strafverfolgungsbehörden, daß diese
Vorschriften nicht zu Verurteilungen führen, aber von den
politischen Parteien bei der Bewertung von Drogenhilfe und
Therapiemaßnahmen häufig zitiert werden. Die Lösung der
Probleme wäre deshalb eine ersatzlose Streichung dieser
Vorschriften.« [S. 31]
Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit
http://www.cannabislegal.de/politik/dsk-auf.htm
Mitglieder der Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium
für Gesundheit
http://www.cannabislegal.de/politik/dsk-mitgl.htm
Drogen- und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit:
Abschlußbericht zur Verbesserung der Suchtprävention
http://www.drogenkult.net/?file=text004
Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums (Nr. 13 vom 4. Juni 2002):
Politik der Bundesregierung sieht sich
durch das Votum der Drogen- und Suchtkommission bestätigt
http://www.cannabislegal.de/politik/bmg-20020604.htm
Aktionsplans Drogen und Sucht
Obwohl die Drogen- und Suchtkommission
gemäß ihrer Bestimmung vor allem dazu beitragen sollte,
einen neuen Nationalen Aktionsplan Drogen und Suchtstoffe zu
entwickeln, wurde die Kommission in der Pressemitteilung vom 25. Juni
2003 zur Verabschiedung des »Aktionsplans Drogen und Sucht«
im Kabinett mit keinem Wort erwähnt. Auch im »Aktionsplan
Drogen und Sucht«, den die Drogenbeauftragte Caspers-Merk als
»Moderne Agenda zur Bewältigung der Suchtproblematik«
bezeichnete, wird die Drogen- und Suchtkommission nicht erwähnt.
Der neue Aktionsplan widerspiegelt somit nicht den aktuellen Stand des
Wissens einer hochkarätigen Kommission, sondern weit mehr den
(Klein-)Geist jener opportunistischen politischen Klasse, die immer
noch des Glaubens ist, mit List, Täuschung und Vertuschung
könne man einen konstruktiven Beitrag zur Lösung von
Problemen leisten.
Aktionsplan Drogen und Sucht
http://www.slsev.de/aktionsplan2003.pdf
Informationsfreiheit durch Legalisierung
»Ich bin der festen Überzeugung,
daß die Drogenpolitik in diesem Lande anders laufen würde,
wenn es gelänge, die zutreffenden Informationen publik zu machen.
Die gegenwärtige Drogengesetzgebung läßt sich nur
deshalb praktizieren, weil in der Bevölkerung ein entsprechendes
Informationsdefizit herrscht.«
[Richter Wolfgang Neskovic, Landgericht Lübeck,
1992]
Zur Erlangung von Kompetenz und Mündigkeit
braucht es einen freien Zugang zu allen relevanten Informationen. Wer
Informationen unterdrückt und/oder verfälscht ist weder
kompetent noch mündig und verhindert zudem Kompetenz und
Mündigkeit in der Bevölkerung. Offensichtlich fördert
die Prohibitionspolitik die opportunistische Unterdrückung von
Informationen im amtlichen Bereich und beeinträchtigt dadurch in
einem erheblichen Maße die Informationsfreiheit. Derzeit
gewährleisten vornehmlich private Organisationen, die sich
für eine Legalisierung von Cannabis und andere Drogen einsetzen,
den Zugang zu diversen relevanten drogenpolitischen Informationen wie
auch zu Informationen, die für die Schadensminderung tauglich sind
(z.B. Drug-Checking-Resultate).
Nur durch eine Legalisierung kann eine
flächendeckende Informationsfreiheit gewährlaistet werden und
der opportunistischen Unterdrückung von Informationen im amtlichen
Bereich Einhalt geboten werden. Informationsfreiheit ist die
Voraussetzung für einen seriösen drogenpolitischen Diskurs.
Deshalb ruft Eve & Rave Berlin zur Teilnahme an der Hanfparade am
2. August 2008 in Berlin auf. Die Hanfparade ist die traditionsreichste
Legalisierungsdemonstration in der Mitte Europas.
Vergl. hierzu: Pressemitteilung vom 8. April 2008 zur Hanfparade 2008:
Hanfparade in Berlin – Kundgebung gegen die Mißachtung der
Menschenrechte
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse08-04-08.html
Pressemitteilung vom 22. Mai 2008 zur Periode der globalen Besinnung:
Zum Jahr der Besinnung in der Drogenpolitik, Suchtstoffkommission ruft
Periode der globalen Besinnung aus (mit Aufruf zur Teilnahme an der
Hanfparade 2008)
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse08-05-22.html
Informationen zur Hanfparade
http://www.hanfparade.de/
Berlin, den 18. Juli 2008
Redaktion Webteam Eve & Rave
e.V. Berlin
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