Zwei drogenpolitische Abstimmungen in der Schweiz
Revision des Betäubungsmittelgesetzes und Cannabislegalisierung
Redaktion Webteam www.eve-rave.net Berlin
Pressemitteilung vom 23. September 2008 zur Drogenpolitik in der Schweiz
Die
eidgenössische
Volksinitiative »für eine
vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz«, auch inoffiziell »Hanfinitiative« oder »Cannabisinitiative« genannt, ist gemäß
Artikel
139 Absatz 3 der Schweizer Bundesverfassung eine Volksinitiative, die
am 30. November 2008 zur Abstimmung kommen wird. Sie wurde vom
Initiativkomitee »Pro Jugendschutz –
gegen Drogenkriminalität«
lanciert und verlangt die Liberalisierung der Hanfpolitik, unter
anderem die Legalisierung des Besitzes und des Erwerbs von psychotropen
Substanzen der Hanfpflanze sowie des Anbaus der Hanfpflanze. Diese
Initiative wurde am 15. Dezember 2006 mit 105.994 gültigen
Unterschriften beim Bund eingereicht.
Ende
November kommt jedoch nicht nur
die Hanfinitiative sondern auch das Referendum gegen das revidierte
Betäubungsmittelgesetz zur Abstimmung. Der Souverän kann sich
somit separat zur Cannabis-Entkriminalisierung und zur gesetzlichen
Verankerung des drogenpolitischen Viersäulenkonzepts (inklusive
medizinischer Heroinabgabe) äußern. Die helvetische
Drogenpolitik kommt Ende November auf den Volks-Prüfstand.
Im
März dieses Jahres rief die
Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic
Drugs, CND) in Wien das Jahr der Besinnung zur Evaluierung der
weltweiten Maßnahmen zur Kontrolle und Bekämpfung des
Drogenanbaus, der Drogenherstellung, des Drogenhandels und der
Drogennachfrage aus. Das Schweizer Volk kommt der Verpflichtung nach,
dem Appell des CND zur Evaluierung der Drogenpolitik zu folgen und ist
dabei gleichsam ermahnt, sich im Sinne der Erklärung der Menschen-
und Bürgerrechte (Déclaration des Droits de l'Homme et du
Citoyen) zu besinnen. Das Leitmotiv der Menschenrechte entspricht einem
Höchstmaß an individueller Freiheit: »Die Freiheit besteht
darin, alles tun zu dürfen, was einem anderen nicht schadet: Die
Ausübung der natürlichen Rechte eines jeden Menschen hat also
nur die Grenzen, die den anderen Mitgliedern der Gesellschaft den
Genuß eben dieser Rechte sichern.«
Druckerfreundliche Version
(PDF-Format, 131 KB, 8 Seiten):
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse08-09-23.pdf
Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG)
Im Juni 2004 war die Revision des
Betäubungsmittelgesetzes
gescheitert: Der Nationalrat (Volkskammer) lehnte zum zweiten Mal ab,
auf die Vorlage Revision BetmG einzutreten. Mit 102 zu 92 Stimmen
sprach sich die Große Kammer für ein Nichteintreten aus.
Dies obwohl der Ständerat (Länderkammer) zweimal beschlossen
hatte, auf die Vorlage einzutreten. Seitdem sind auf verschiedenen
Ebenen neue Anläufe genommen worden. Die Gesundheitskommission des
Nationalrates hat im Februar 2005 in einer Kommissionsinitiative
beschlossen, in einer ersten Etappe die mehrheitsfähigen Elemente
dieser gescheiterten Revision zu verankern und in einer zweiten Phase
eine Lösung für die Cannabisfrage zu suchen. Zudem wurde am
13. Januar 2006 die Volksinitiative »für eine vernünftige
Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz« (Hanfinitiative)
eingereicht.
Parlamentarische Initiative der Kommission für soziale
Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N)
Die SGK-N hatte am 3. Februar 2005
beschlossen, in einer ersten Etappe
nochmals eine Teilrevision des BetmG vorzuschlagen, welche die Punkte
aus der gescheiterten Vorlage übernimmt, die politisch kaum
bestritten und mehrheitsfähig sind. Die heftig umstrittene
Cannabisfrage sollte dabei ausgeklammert und erst in einem
zweiten Schritt angegangen werden. Die SGK-N hatte daraufhin einen
Entwurf zur Teilrevision des BetmG ausgearbeitet, der im National- und
Ständerat diskutiert wurde und nach Bereinigung der Differenzen am
20. März 2008 in der Schlußabstimmung angenommen wurde. Der
Ständerat hat mit 42 : 0 Stimmen zugestimmt, der Nationalrat mit
114 : 68, bei 12 Enthaltungen.
Die Hauptpunkte der Revisionsvorlage sind:
-
Ein Zweckartikel wird neu im BetmG aufgenommen, er erwähnt
explizit das Ziel der Abstinenz.
-
Die heute praktizierte Vier-Säulen-Politik des Bundes wird
gesetzlich verankert.
-
Besonderer Wert wird auf die Verstärkung des Jugendschutzes
und der
Prävention gelegt. So wird die Gefährdungsmeldung ausgeweitet
und es
ist auch eine Strafverschärfung bei der Abgabe von
Betäubungsmitteln an
Jugendlichen vorgesehen.
-
Die heroingestützte Behandlung, die heute in einem
befristeten
Bundesbeschluß geregelt ist, soll definitiv ins Gesetz
übergeführt
werden.
-
Im Einzelfall soll eine beschränkte medizinische
Verschreibung von
Betäubungsmitteln des Wirkungstyps Cannabis möglich werden,
sowie die
Möglichkeit geschaffen werden, im Falle einer Entwicklung eines
Medikamentes, welches Hanf als Wirkstoff enthält, dieses bei
Swissmedic
(Schweizerisches Heilmittelinstitut = Schweizerisches Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte) registrieren zu lassen.
-
Die koordinierende und unterstützende Rolle des Bundes wird
verstärkt.
Referendum
Gegen die Vorlage wurde das
Referendum ergriffen. Am 10. Juli 2008
wurden 52.500 beglaubigte Unterschriften eingereicht, davon waren
51.969 rechtsgültig. Damit kommt es zwingend zu einer Abstimmung.
Der Bundesrat hatte zuvor an seiner Sitzung vom 20. Mai 2008
beschlossen, die Abstimmung über die
Betäubungsmittelgesetzrevision – unter der Voraussetzung,
daß das Referendum zustande kommt – am 30. November 20008
anzusetzen, gleichzeitig mit der Volksabstimmung über die
Volksinitiative »für eine
vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz«.
Quelle: Schweizerische Eidgenossenschaft/Bundesamt für Gesundheit:
Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG)
http://www.bag.admin.ch/themen/drogen/00042/02942/02949/index.html?lang=de#
Infoset, die Schweizer Web-Adresse im Suchtbereich: Drogen - Sucht -
Therapie - Hilfe: Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und
die psychotropen Stoffe
http://www.infoset.ch/de/MainFrame.shtm?item=RevisionBetmG5
Artikel Eidgenössische Volksinitiative »für
eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz«.
In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 16.
September 2008, 18:17 UTC.
URL: http://tinyurl.com/4ny9gs
(Abgerufen: 22. September 2008, 12:13 UTC)
Wortlaut der Volksinitiative
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 105a (neu) Hanf
-
Der Konsum psychoaktiver Substanzen der Hanfpflanze sowie ihr
Besitz und Erwerb für den Eigenbedarf sind straffrei.
-
Der Anbau von psychoaktivem Hanf für den Eigenbedarf ist
straffrei.
-
Der Bund erläßt Vorschriften über Anbau,
Herstellung, Ein- und Ausfuhr
von sowie Handel mit psychoaktiven Substanzen der Hanfpflanze.
-
Der Bund stellt durch geeignete Massnahmen sicher, daß dem
Jugendschutz angemessen Rechnung getragen wird. Werbung für
psychoaktive Substanzen der Hanfpflanze sowie Werbung für den
Umgang
mit diesen Substanzen sind verboten.
Quelle: Eidgenössische Volksinitiative »für eine vernünftige
Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz«
http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis325t.html
Die
Drogenrepression verfehlt ihren Zweck
In
einem überaus ehrlichen Bericht beschrieb im März dieses
Jahres der
Kopf der UN-Suchtstoffkommission, Antonio Costa, der für die
Überwachung der Internationalen Vereinbarungen über Drogen
zuständig ist, daß das multilaterale Drogenkontrollsystem
»seinem
Zweck nicht gerecht werden« würde. Er erklärte
auch, wie das
internationale Regime bemerkenswerte unvorhergesehene Konsequenzen
erzeugt hat: florierende Schwarzmärkte weltweit.
Daß
die Repression ihren Zweck nicht erfüllt, zeigen auch die
Konsumentenzahlen in verschiedenen Ländern. In den Niederlanden,
wo
man seit Jahrzehnten Haschisch und Gras landesweit in Coffee-Shops
kaufen kann, ist der Anteil der Kiffer – insbesondere der jungen Kiffer
– in der Bevölkerung deutlich geringer als in den Nachbarstaaten
der Niederlanden. Die Repression in den Nachbarstaaten führt somit
nicht zu einer Minderung des Angebots und des Konsums, obwohl dies
das erklärte Ziel der Repression ist. Da die Repression ihren
Zweck
nicht erfüllt, gehört sie abgeschafft, da sie sich als
völlig
unnütz und überflüssig erwiesen hat.
Cannabiskonsum
im Ländervergleich
Der
Konsum von psychotrop wirkenden Cannabisprodukten ist in den
verschiedenen westeuropäischen Ländern weit verbreitet,
jedoch
unterschiedlich stark ausgeprägt. In den Niederlanden, wo seit
vielen Jahren Cannabis (Haschisch und Gras) in Coffee-Shops für
alle
Personen über 18 Jahren erhältlich ist, konsumieren
wesentlich weniger junge
Menschen psychotrop wirkende Cannabisprodukte als im repressiven
Deutschland, wie der folgenden Tabelle entnommen werden kann. In der
Schweiz konsumieren aktuell (12-Monats-Prävalenz) etwa 7,3% der
15- bis 39jährigen Cannabis.
12-Monats-Prävalenz
des Canabiskonsums in verschiedenen
westeuropäischen Ländern der EU |
Land |
Jahr(e) |
Alter |
Prozent |
|
Jahre(e) |
Alter |
Prozent |
|
Jahr(e) |
Alter |
Prozent |
Belgien |
2004 |
15-64 |
5,0 |
|
2004 |
14-35 |
11,3 |
|
2004 |
15-24 |
11,8 |
Dänemark |
2005 |
16-64 |
5,2 |
|
2005 |
16-34 |
12,5 |
|
2005 |
16-24 |
20,5 |
Deutschland |
2006 |
18-59 |
4,7
|
|
2006 |
18-34 |
11,9 |
|
2006 |
18-24 |
16,8
|
Frankreich |
2005 |
15-64 |
8,6 |
|
2005 |
15-34 |
16,7 |
|
2005 |
15-24 |
21,7 |
Italien |
2005 |
15-64 |
11,2 |
|
2005 |
15-34 |
16,5 |
|
2005 |
15-24 |
19,6 |
Niederlande
|
2005
|
15-64
|
5,4
|
|
2005
|
15-34
|
9,5
|
|
2005
|
15-24
|
11,4
|
Österreich |
2005 |
15-64 |
7,5 |
|
2004 |
15-34 |
12,1 |
|
2004 |
15-24 |
15,0 |
England/Wales |
2005/06 |
16.59 |
8,7 |
|
2005/06 |
16-34 |
16,3 |
|
2005/06 |
16-24 |
21,4 |
Spanien |
2005/06 |
15-64 |
11,2 |
|
2005/06 |
15-34 |
20,3 |
|
2005/06 |
15-24 |
24,3 |
Datenquellen:
EMCDDA Statistik 2007: Last year prevalence (percentage) of drug use
among adults in nationwide surveys among the general population: last
survey available for each Member State.
http://www.emcdda.europa.eu/stats08/gpstab15
http://www.emcdda.europa.eu/stats08/gpstab4
http://www.emcdda.europa.eu/stats08/gpstab3
Schweizerische Fachstelle fr Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA):
Illegale Drogen > Cannabiskonsum
http://www.sfa-ispa.ch/DocUpload/ILL_D_CANNABIS.pdf
In
den USA, wo etwa 1% der Bevölkerung hinter Gittern in
Gefängnissen
sitzt, liegt gemäß Angaben der Weltgesundheitsorgansation
(WHO) die
Lebenszeitprävalenz (mindestens einmal im Leben konsumiert)
für
Cannabis bei den 21jährigen bei 54,0%, in Deutschland bei 41,0%
und
in den Niederlanden bei 34,6%. In Deutschland und in den Niederlanden
sitzen weit weniger als 0,1% (1 Promille) der Bevölkerung hinter
Gittern, also zehn mal weniger als in den USA. Die
übermäßige
Repression in den USA hat somit keinen präventiven Effekt auf
potentielle Cannabiskonsumenten.
Dies gilt auch für den Konsum von Kokain. Die
Lebenszeitprävalenz von Kokain ist bei den 21jährigen in den
USA fast dreimal so groß wie in Deutschland und mehr als
sechzehnmal so groß wie in den Niederlanden, wie man der
folgenden Tabelle entnehmen kann.
Mindestens einmal im Leben wurde in
der Schweiz Cannabis im Jahr 2006
von 34,2% der Schüler und von 26,8% der Schülerinnen im Alter
von 15 Jahren Konsumiert. Diese Zahlen sind über die
Untersuchungsjahre – mit Ausnahme der Zahlen, die Schülerinnen im
Jahr 1990 – seit 1986 zwar angestiegen, im Vergleich zum
Untersuchungsjahr 2002 hingegen deutlich gesunken. Sie liegen jedoch um
ein Vielfaches höher als in den Niederlanden, wo nur 7,0% der
15jährigen Erfahrungen mit Cannabis haben. Die helvetische
Repression schützt die Schüler bei weitem nicht so gut in
primärpräventiver Hinsicht wie die niederländische
Aufklärungsarbeit.
Lebenszeitprävalenz
des Cannabis- und Kokainkonsums bei 15- und 21jährigen in Prozent
|
|
Cannabiskonsum
|
Kokainkonsum
|
|
15jährige
|
21jährige
|
15jährige
|
21jährige
|
USA
|
20,2
|
54,0
|
2,5
|
16,3
|
Frankreich
|
15,3
|
44,1
|
0,0
|
1,9
|
Deutschland
|
13,0
|
41,0
|
0,0
|
6,1
|
Italien
|
3,3
|
13,7
|
0,0
|
0,9
|
Niederlande
|
7,0
|
34,6
|
0,0
|
1,0
|
Spanien
|
8,5
|
27,7
|
0,1
|
5,3
|
Datenquelle: Degenhardt L, Chiu WT, Sampson N, Kessler RC, Anthony JC,
et al.: Toward a Global View of Alcohol, Tobacco, Cannabis, and Cocaine
Use: Findings from the WHO World Mental Health Surveys; PLoS Medicine
Vol. 5, No. 7, e141 doi:10.1371/journal.pmed.0050141
http://medicine.plosjournals.org/perlserv/?request=get-document&doi=10.1371/journal.pmed.0050141
Schweizerische Fachstelle fr Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA):
Illegale Drogen > Cannabiskonsum
http://www.sfa-ispa.ch/DocUpload/ILL_D_CANNABIS.pdf
Diese
Zahlen zeigen sehr klar und deutlich, daß die Verfügbarkeit
von
Cannabisprodukten ohne Strafandrohung keine Steigerung der
Konsumentenzahlen zur Folge hat. Der behauptete Zweck der Repression,
die Verfügbarkeit zu mindern um in der Folge den Konsum zu
mindern,
wird nicht erreicht. Die Repression ist eine teure Fehlinvestition,
sie erreicht ihr Ziel nicht und muß als gescheitert bezeichnet
werden. Die Repression erscheint vor den realen Gegebenheiten als
völlig überflüssig. Sie kann, ohne daß ein Schaden
für die
Bevölkerung entsteht, ersatzlos abgeschafft werden. Somit ist die
gesetzlich festgelegte Repression im deutschen wie auch im schweizer
Drogenrecht nicht im
öffentlichen Interesse und auch nicht
verhältnismäßig. Die
Drogenrepression steht somit im Widerspruch zu Artikel 5
(Grundsätze
rechtsstaatlichen Handelns) der Schweizer Bundesverfassung.
Repressionskoeffizienten
verschiedener Städte im Vergleich
Die Repressionskoeffizienten
in den größeren Städten der deutschsprachigen Schweiz
sind
wesentlich größer als diejenigen der großen
Städte Deutschlands.
In der größten Stadt der Schweiz, Zürich, ist der
Repressionskoeffizient derzeit mehr als neunmal so groß wie in
der
größten Stadt Deutschlands, Berlin. Die Stadt in Deutschland
mit
dem höchsten Repressionskoeffizienten ist Frankfurt am Main.
Bemerkenswert ist überdies, daß Frankfurt am Main der
wichtigste
Banken- und Börsenplatz Deutschlands ist, so wie Zürich in
der
Schweiz; und Zürich ist die Stadt mit dem höchsten
Repressionskoeffizienten in der Schweiz. Offensichtlich scheint es
eine Korrelation zwischen einer hohen Konzentration von Kapital in
Städten und den Repressionskoeffizienten zu geben.
In der folgenden Tabelle
sind jeweils eine Auswahl der größten Städte
Deutschlands und der
deutschsprachigen Schweiz mit den in den Jahren 2004 und 2007
registrierten Häufigkeitszahlen der Verstöße gegen das
BtMG
(Vergehen gegen das BetmG) aufgelistet. Die Rangfolge ist durch die
Häufigkeitszahl bestimmt. Die Städte der Schweiz sind
ausnahmslos
vor den Städten Deutschlands positioniert.
|
2004
|
2007
|
Stadt
|
BtM-Delikte
|
Einwohner
|
Häufigkeitszahl
|
BtM-Delikte |
Einwohner |
Häufigkeitszahl |
Zürich
(Stadt)
|
11.535
|
341.756
|
3.347
|
11.327
|
354.308
|
3.197
|
Bern
(Stadt)
|
3.973
|
127.352
|
3.120
|
2.927
|
128.925
|
2.270
|
St.
Gallen (Stadt)
|
1.272
|
74.867
|
1.699
|
1.216
|
74.879
|
1.624
|
Basel
(Stadt)
|
2.852
|
186.700
|
1.528
|
2.009
|
187.651
|
1.071
|
Winterthur
|
1.290
|
92.409
|
1.396
|
1.643
|
95.943
|
1.712
|
Frankfurt
am Main
|
6.927
|
655.079
|
1.057
|
6.057
|
652.610
|
928
|
Hamburg
|
13.428
|
1.734.083
|
774
|
10.872
|
1.754.182
|
620
|
Köln
|
5.681
|
965.954
|
588
|
5.721
|
989.766
|
578
|
München
|
5.582
|
1.273.186
|
438
|
5.114
|
1.294.608
|
395
|
Berlin
|
13.788
|
3.388.477
|
407
|
11.236
|
3.404.037
|
330
|
Datenquellen:
Krininalstatistiken der Städte und
Kantone respektive der
Städte und Bundesländer für die Jahre 2004 und 2007
Vergl. hierzu auch: Pressemitteilung vom 5. August 2005 zur
Drogenrepression: Starke Zunahme der Drogenrepression: Expansion der
Repressionskoeffizienten in Deutschland und in der Schweiz im Vergleich
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse05-08-05.html
Der Bundesrat zum Cannabiskonsum in der Schweiz
In
der Schweiz gaben bei der letzten Gesundheitsbefragung der
schweizerischen Bevölkerung 12% der 15- bis 24jährigen
Personen
an,
innerhalb der letzten 12 Monate Cannabis konsumiert zu haben. Bei den
25- bis 34jährigen waren es 6,3%, bei den 35- bis 39jährigen
3,4% , bei
den
15-39jährigen insgesamt 7,3%. Schweizer Jugendliche und junge
Erwachsene kiffen seltener als deutsche Jugendliche und deutsche
junge Erwachsene, jedoch häufiger als die Jugendlichen und jungen
Erwachsenen in den Niederlanden, wo nicht nur der Konsum, sondern
auch der Erwerb und Besitz geringer Mengen nicht strafbewehrt ist.
Dennoch will die Regierung und das Parlament in der Schweiz nichts
für eine Legalisierung des Konsums von Cannabis tun!
Der
Bundesrat (Regierung) empfiehlt dem Parlament die »Hanf-Initiative«
für eine Legalisierung des Hanfs und der daraus gewonnenen
Produkte
zur Ablehnung: Der Bundesrat hat die Botschaft zur Volksinitiative
»für eine vernünftige
Hanf-Politik mit wirksamem
Jugendschutz«
zuhanden des Parlaments verabschiedet. Er lehnt die Initiative ohne
Gegenvorschlag ab. Das Volk (die Stimmberechtigten, der Souverän)
wird in einer Abstimmung, die 30. November 2008 stattfinden wird,
über die Cannabislegalisierung abstimmen.
Die
Initiative verlangt die Straflosigkeit des Cannabiskonsums und der
dazugehörigen Vorbereitungshandlungen, eine Kontrolle des
Angebotes,
ein Werbeverbot für Cannabis und eine Verstärkung des
Jugendschutzes. Der Bundesrat meint in seiner Botschaft, die offene
Formulierung der Initiative täusche einen Handlungsspielraum vor,
der aufgrund der internationalen Abkommen nicht gegeben sei, da eine
Legalisierung von Cannabis gegen verschiedene UNO-Konventionen
verstoße, deren Kündigung für den Bundesrat nicht in
Frage komme,
da diese Verträge unter anderem eine Voraussetzung für den
Verbleib
der Schweiz im Schengenabkommen seien.
Die
Hauptgründe für die ablehnende Haltung liegen somit nicht in
den
Substanzeigenschaften begründet, sondern in der Bindung an
internationale Abkommen. Diese Einschätzung der Gegebenheit wird
durch die Tatsache bestärkt, daß dem Bundesrat die nicht
gegebene
Evidenz und Effizienz der Bestrafung des Konsums von Cannabis und den
dazugehörigen Vorbereitungshandlungen durchaus bekannt sind. So
heißt es in der Botschaft:
»Die
Prävalenz des Cannabiskonsums steht gemäß
internationaler
Erfahrung in keinem direkten Zusammenhang mit der Bestrafung oder der
Strafbefreiung des Konsums. Es läßt sich nicht nachweisen,
daß
Staaten mit einer eher restriktiven Cannabispolitik tiefere
Konsumentenzahlen ausweisen als Staaten mit einer weniger
restriktiven Cannabispolitik.
(...)
In
der Schweiz ist heute trotz des Verbots der Cannabiskonsum bei
Jugendlichen weit verbreitet und auch für einen nicht zu
vernachlässigenden Teil der erwachsenen Bevölkerung zu einer
Gewohnheit geworden. Verschiedene Studien weisen darauf hin, daß
die
gesellschaftliche Akzeptanz des Cannabiskonsums zugenommen und der
Cannabiskonsum selbst häufig ohne eigentliches
Unrechtsbewußtsein
erfolgt. Die Strafbefreiung des Cannabiskonsums sowie die
beschränkte
Tolerierung von Anbau und Verkauf von Cannabis-Produkten könnte –
gestützt auf die Erfahrungen der Niederlande – eine Erhöhung
des
Probierkonsums bei Adoleszenten und jungen Erwachsenen mit sich
bringen. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß dieser
Probierkonsum bei der überwiegenden Mehrheit eine temporäre
Erscheinung bliebe.«
Offensichtlich
sind nicht pharmakologische, medizinische oder
gesellschaftspolitische Argumente ausschlaggebend für die
ablehnende
Haltung zur Cannabislegalisierung gewesen, sondern internationaler
Druck. Mit anderen Worten ausgedrückt heißt das, daß
die Schweizer Regierung die Freiheit von Schweizer Bürgerinnen und
Bürgern dem Druck fundamentalistischer Regierungen des Auslandes
opfert. Kein Wunder also, daß sich Kiffer von ihrer Regierung
verraten fühlen – verraten im Sinne der Verweigerung des
Grundrechtes der freien Wahl des Genusses. Welche Irrungen und Exzesse
Beschränkungen der Freiheit, die dieser Maxime zuwiderlaufen, zur
Folge haben können, beschrieb Georg Büchner in anschaulicher
Weise in dem Drama Dantons Tod. Büchner schrieb das Drama von
Januar bis Februar 1835. Im Ersten Akt legte Büchner in Anlehnung
an die Erklärung der Menschen-
und Bürgerrechte dem Politiker aus der Zeit der Französischen
Revolution Marie-Jean Hérault de Séchelles die folgenden
Worte in den Mund:
»Jeder muß in seiner Art
genießen können, jedoch so, daß keiner auf
Unkosten eines andern genießen oder ihn in seinem
eigentümlichen Genuß
stören darf.«
Medieninformation des Bundesamtes für Gesundheit vom 15. Dezember
2006
http://www.bag.admin.ch/aktuell/00718/01220/index.html?lang=de&msg-id=9772
Botschaft der Bundesrate vom 15. Dezember 2006
http://tinyurl.com/4gepth
Vergl. hierzu: Pressemitteilung vom 20. Dezember 2006 zur schweizer
Drogenpolitik: Schweizer Drogenpolitik: Ja zur Heroinabgabe, nein zur
Cannabislegalisierung
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse06-12-20.html
Vergl. hierzu: Hans Cousto: Menschenrechte und Freiheit
http://www.hanfparade.de/cannabis-legalisieren/menschenrechte-und-freiheit.html
Vergl. hierzu: Hans Cousto: Recht und Ethik
http://www.hanfparade.de/cannabis-legalisieren/recht-und-ethik.html
Politische
Forderung
Damit
der Konsum sowie die Vorbereitungshandlungen zum Konsum (Anbau,
Erwerb, Besitz) von Hanfpflanzen respektive deren Blüten oder das
daraus hergestellte Haschisch für den persönlichen
Genuß
straffrei
gestaltet werden kann, muß das Betäubungsmittelgesetz
geändert
werden. Sollte dabei der Handlungsspielraum für die Regierung
respektive für das Parlament aufgrund der internationalen Abkommen
dafür zu eng sein, muß die Regierung auf eine Änderung
dieser
Abkommen hinwirken oder bei mangelnder Erfolgsaussicht, diese
Abkommen kündigen. Die Aussichten für eine Änderung der
internationalen Abkommen sind derzeit günstig, da auch die
Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen (Commission on Narcotic
Drugs, CND) erkannt hat, daß eine auf Repression aufbauende
Drogenpolitik ihren Zweck verfehlt und nicht zur Minderung des
Angebots und des Konsums führt. Dies erklärte CND-Direktor
Antonio
Costa auf der letzten Sitzung der Suchtstoffkommission im März
dieses Jahr in Wien bei der Ausrufung des »Jahres der Besinnung«
in der Drogenpolitik.
Die renommierte freisinnige Neue
Zürcher Zeitung (NZZ) empfiehlt
in ihrer online Ausgabe vom 16. September 2008 die Annahme sowohl der
Teilrevision des BetmG als auch der Volksinitiative »für eine
vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz«.
Die Position der NZZ:
»Die NZZ empfiehlt sowohl
das revidierte
Betäubungsmittelgesetz wie
auch die Hanfinitiative zur Annahme. Aus der Erfahrung, daß es
eine
drogenfreie Gesellschaft nie geben wird, folgt die Erkenntnis,
daß
eine nur auf Verbote bauende Drogenpolitik scheitern muß. Anders,
als
uns die Gegner der beiden Vorlagen weismachen wollen, gibt es in der
Realität nicht nur Sucht und Abstinenz, sondern dazwischen liegt
ein
weites Feld von risikoarmem bis hin zu hoch riskantem Konsum
psychoaktiver Stoffe – seien das nun illegale Drogen, Medikamente,
Alkohol oder Tabak. Somit ist die strikte Trennung in legale und
illegale Substanzen wenig hilfreich, die Suchtproblematik an der Wurzel
zu fassen. Fachleute raten der Politik seit langem, eine
vernünftige
Balance zwischen dem Respekt vor dem mündigen Bürger und dem
Anspruch
der Gesellschaft auf Sicherheit und Ordnung zu suchen. Das revidierte
Betäubungsmittelgesetz wie auch die Hanfinitiative weisen somit
zumindest in die richtige Richtung. Eine rein auf Abstinenz, Verbote
und Repression gründende Drogenpolitik dagegen führt unter
dem Strich
zu höheren sozialen Kosten – und sie ist unliberal, weil in diesem
Konzept für den mündigen Menschen zum Schluß kein Platz
mehr ist.«
Gewiß ist, daß frei nur ist, wer
seine Freiheit gebraucht!
Neue Zürcher Zeitung online, 16.09.2008: Drogenpolitik auf
dem Volks-Prüfstand
http://www.arud.ch/presse/artikel/artikel_2008/08-09-16-nzzonline.html
Vergl. hierzu: Pressemitteilung vom 22. Mai 2008 zur Periode der
globalen Besinnung: Zum
Jahr der Besinnung in der Drogenpolitik; Suchtstoffkommission ruft
Periode der globalen Besinnung aus
http://www.eve-rave.net/abfahrer/presse/presse08-05-22.html
Berlin, den 23. September 2008
Redaktion Webteam
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